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100% Meyers → 7. Band: Gehirn - Hainichen → Hauptstück: Seite 0066, von Gemeindeabgaben bis Gemeindebeisassen Öffnen
66 Gemeindeabgaben - Gemeindebeisassen. Schultheiß, Richter, Vogt), sei es ein Kollegium (Magistrat, Gemeinderat, Stadtrat). In dem ersten Fall stehen dem Gemeindevorstand Beigeordnete, ein zweiter Bürgermeister, Dorfgeschworne oder Schöffen
1% Meyers → 19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] → Hauptstück: Seite 0584, von Landabtragung bis Landgemeindeordnung Öffnen
der Gemeindenach außen, die Anstellung etwaniger Gemeindebeamten, die Verteilung der Gemeindeabgaben und -Dienste, die Führung und Beaufsichtigung des Nechnungs- und Kastenwesens, die Ausführung der Gesetze und Verordnungen sowie der Verfügungen der ihm
0% Meyers → 7. Band: Gehirn - Hainichen → Hauptstück: Seite 0067, von Gemeindefinanzen bis Gemeindehaushalt Öffnen
67 Gemeindefinanzen - Gemeindehaushalt. heiten gegen die Gemeinde, namentlich mit der Verpflichtung zur Entrichtung von Gemeindeabgaben, verbunden ist: Insassen. In den meisten Staaten sind, nachdem in Deutschland die Freizügigkeit (s. d
0% Meyers → 18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] → Hauptstück: Seite 0238, Eisenbahnabgaben (in Preußen, Bayern etc.) Öffnen
der Eisenbahnunternehmer eine Eisenbahn-Aktiengesellschaft oder eine andre physische oder juristische Person ist. Von den Gemeindeabgaben sind die Staatsbahnen bezüglich der Grundsteuer nur für den eigentlichen Schienenweg und bezüglich der Gebäudesteuer nur insoweit
0% Meyers → 13. Band: Phlegon - Rubinstein → Hauptstück: Seite 0362, Preußen (Kommunalfinanzen; Wappen, Orden etc.) Öffnen
höher als in den Landgemeinden (im Staatsdurchschnitt 12,4 gegen 5,8 Mk.), und zwar in allen Regierungsbezirken ausgenommen Schleswig. Die Gemeindeabgaben allein machten 171,7 Mill. Mk. aus, wovon 115,4 Mill. Mk. auf die Zuschläge zu den direkten
0% Brockhaus → 17. Band: Supplement → Hauptstück: Seite 0466, von Gelenk- und Muskelmechanik bis Gemeindesteuern Öffnen
der persönlichen Staatssteuern (s. Ein- kommensteuer, Bd. 5, und Ergänzungssteucr, Bd. 6) und der Überweisung der realen Staatssteuern an die Gemeinden haben die Gemeindeabgaben in Preußen (s. d. ^Finanzwesens Vd. 13) eine vollständige
0% Meyers → 7. Band: Gehirn - Hainichen → Hauptstück: Seite 0069, von Gemeindekrankenversicherung bis Gemeindewaldungen Öffnen
Kommunalsteuerwesens in den östlichen und westlichen Provinzen des preußischen Staats (Elberf. 1874); L. Herrfurth, Beiträge zur Finanzstatistik der Gemeinden in Preußen (Berl. 1879); Derselbe, Beiträge zur Statistik der Gemeindeabgaben in Preußen (das. 1882
0% Meyers → 8. Band: Hainleite - Iriartea → Hauptstück: Seite 0967, von Inns of Court bis Innungen Öffnen
) Ordnungsstrafen nach Art der Beitreibung von Gemeindeabgaben; die Entscheidung von Streitigkeiten zwischen Korporationsmitgliedern und ihren Lehrlingen, welche sich auf den Antritt, die Fortsetzung oder Aufhebung des Arbeitsverhältnisses
0% Meyers → 10. Band: Königshofen - Luzon → Hauptstück: Seite 0155, Krankenkassen (Krankenversicherungsgesetz vom 15. Juni 1883) Öffnen
das Recht, den Betrag derselben bei den regelmäßigen Lohnzahlungen in Abzug zu bringen. Rückständige Beiträge werden auch hier in derselben Weise eingetrieben wie Gemeindeabgaben. Zur Errichtung von Ortskrankenkassen sind die Gemeinden
0% Meyers → 18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] → Hauptstück: Seite 0239, Eisenbahnbau (Girards Gleiteisenbahn, Radreifenbrüche) Öffnen
und zwar von den Überschüssen über die Betriebsausgaben zu entrichten; den Gemeindeabgaben sind nur die Privatbahnen unterworfen. Eisenbahnbau. Auf der Pariser Weltausstellung 1889 hat eine eigentümliche Eisenbahn ohne Räder Aufsehen erregt
0% Meyers → 19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] → Hauptstück: Seite 0585, Landwirtschaftskongreß (Wien 1890) Öffnen
einem Jahre im Gemeindebezirk, Richtempfang einer Armenunterstützung aus öffentlichen Mitteln, Entrichtung der Gemeindeabgaben und Besitz eines Wohnhauses oder von Grnnostücken im Gemeindebezirk oder Verpflichtung zur Staatseinkommensteuer
0% Brockhaus → 7. Band: Foscari - Gilboa → Hauptstück: Seite 0745, von Gemeindekirchenrat bis Gemeindeordnung Öffnen
der Gemeindeabgaben in Preußen (ebd. 1882); Gerstfeldt, Städtefinanzen in Preußen (Lpz. 1882); Schönberg, Handbuch der polit. Öko- nomie, Bd. 3 (Tüb. 1891), S. 627; Conrad, Hand- wörterbuch der Staatswissenschaften, Bd. 3 (Jena 1892), S. 760 fg
0% Brockhaus → 9. Band: Heldburg - Juxta → Hauptstück: Seite 0620, von In nuce bis Innungen Öffnen
und verhängten Ordnungsstrafen können auf Antrag des Innungsvorstandes zwangsweise wie die Gemeindeabgaben beigetrieben werden. Von besonderer Bedeutung aber sind die durch §. 100 e den neuen I. gewährten Bevorzugungen. Es kann nämlich hiernach für den Bezirk
0% Brockhaus → 10. Band: K - Lebensversicherung → Hauptstück: Seite 0692, Krankenversicherungsgesetz Öffnen
und Beiträge verjähren in einem Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem sie entstanden sind. Rückständige Beiträge und Eintrittsgelder haben ein Vorrecht im Konkurs und werden wie Gemeindeabgaben im Verwaltungszwangsverfahren beigetrieben. Zwischen den
0% Meyers → 2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] → Hauptstück: Seite 0305, von Bamberger bis Bambuk Öffnen
" (das. 1870); "Zur Naturgeschichte des französischen Kriegs" (Leipz. 1871); "Die Aufhebung der indirekten Gemeindeabgaben in Belgien, Holland und Frankreich" (Berl. 1871); "Zur deutschen Münzgesetzgebung" (das. 1873); "Die Arbeiterfrage unter dem
0% Meyers → 3. Band: Blattkäfer - Chimbote → Hauptstück: Seite 0656, Bürger (Staats-, Gemeindebürger) Öffnen
übernehmen, gewisse Kommunaldienste zu leisten und die Gemeindeabgaben, den Bürgerschoß, zu entrichten. Indessen werden jetzt auch Nichtbürger zu den Gemeindeumlagen herangezogen, wofern sie nur ihren ständigen Aufenthalt in der Gemeinde haben. Erworben
0% Meyers → 3. Band: Blattkäfer - Chimbote → Hauptstück: Seite 0660, von Bürgermeisterei bis Burggraf Öffnen
. d.) die Volksvertretung. Bürgerschoß, veraltete Bezeichnung für die von dem Bürger einer Gemeinde zu entrichteten Gemeindeabgaben. Je nachdem es sich dabei um Grund- oder Personalsteuern handelte, ward zwischen Personal- und Real- oder Erbschoß
0% Meyers → 7. Band: Gehirn - Hainichen → Hauptstück: Seite 0039, von Geistliche bis Geistliche Bank Öffnen
wird. Nach kirchlichen (kanonischen) Satzungen beanspruchten die Geistlichen bis in die neueste Zeit Vorrechte verschiedener Art, z. B. Immunität, d. h. Freiheit von öffentlichen und Gemeindeabgaben; Befreiung von der Verbindlichkeit zur Übernahme
0% Meyers → 7. Band: Gehirn - Hainichen → Hauptstück: Seite 0068, Gemeindehaushalt (Steuersystem) Öffnen
Steuer schlug Faucher die Mietsteuer vor, während andre, wie Karl Braun, die Grundsteuer als alleinige Gemeindeabgabe befürworteten. Nun sind aber sicherlich Miet- und Grundrente nicht die ausschließlichen Maßstäbe zur Bemessung der Vorteile, welche
0% Meyers → 17. (Ergänzungs-) Band → Hauptstück: Seite 0434, von Herophon bis Herwarth von Bittenfeld Öffnen
); >> Die Heranziehung der Ver^ sicherungsgesellschaften zu den Gemeindeabgaben in Preußen (Berl. 1880); »Das Gesetz, betreffend die Befähigung für den höhern Verwaltungsdienst, vom 11. März 1879« (3. Aufl., das. 1888); »Kommunalabgabengesetz«(mitF.Nöll
0% Brockhaus → 2. Band: Astrachan - Bilk → Hauptstück: Seite 0353, von Bamberger Konferenz bis Bambuk Öffnen
), «Die Aufhebung der indirekten Gemeindeabgaben» (Berl. 1871), «Die fünf Milliarden» (ebd. 1873), «Die Arbeiterfrage unter dem Gesichtspunkte des Vereinsrechts» (Stuttg. 1873), «Die Zettelbank vor dem Reichstage» (1. u. 2. Aufl., Lpz. 1874
0% Brockhaus → 2. Band: Astrachan - Bilk → Hauptstück: Seite 0806, Berlin (Behörden. Unterrichts- und Bildungswesen) Öffnen
mit einem Einkommen über 3000 M. Von 298788 zum Steuersatze 4 resp. 2,40 M. veranlagte Personen wurde die Steuer nicht erhoben. Die städtischen Gemeindeabgaben waren für das Jahr 1892/93 veranschlagt: Mietsteuer 12,500 Mill. M. Haussteuer 5,700 " " Hundesteuer
0% Brockhaus → 5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] → Hauptstück: Seite 0889, Eisenbahnsubvention Öffnen
zu entrichten; m Baden sind Staats- und Privat- bahnen von Gemeindeabgaben befreit, in Hessen nur die Staatsbahnen. In Ost erreich unterliegen ebenso wie in Frankreich die Eisenbahnen der Ge- meindebesteuerung. In England werden die Eisen
0% Brockhaus → 7. Band: Foscari - Gilboa → Hauptstück: Seite 0747, von Gemeindeschulden bis Gemeindesteuern Öffnen
Ehrenrechte besitzt, seit einem Jahre im Gemeindebezirke seinen Wohnsitz hat, keine Armenunterstützung aus öffentlichen Mitteln em- pfängt, die auf ihn entfallenden Gemeindeabgaben gezahlt hat, und entweder ein Wohnhaus in dem Bezirke besitzt
0% Brockhaus → 7. Band: Foscari - Gilboa → Hauptstück: Seite 0749, von Gemeindeumlagen bis Gemeindeverbände Öffnen
. 1878); Wagner, Die Kommunalsteuerfrage (ebd. 1878); L. Herrfurth, Beiträge zur Fiuanzstatistik der Gemeinden in Preußen (Berl. 1879); ders., Beiträge zur Statistik der Gemeindeabgaben in Preußen (ebd. 1882); von Gneist, Die preuß. Finanzreform
0% Brockhaus → 9. Band: Heldburg - Juxta → Hauptstück: Seite 0091, von Herrgottsschnitzer bis Herrmann (Ernst Adolf) Öffnen
" (ebd. 1879), "Finanzstatistik der Kreise des preuß. Staats" (mit Studt, ebd. 1880), "Die Her- anziehung der Versicherungsgesellschaften zu den Gemeindeabgaben in Preußen" (ebd. 1880), "Bei- träge zur Finanzstatistik der Gemeinden in Preußen
0% Brockhaus → 13. Band: Perugia - Rudersport → Hauptstück: Seite 0484, von Provinzialhilfskassen bis Provinzialordnung Öffnen
. Hierbei sind die von einer Belastung mit Kreis- oder Gemeindeabgaben ganz oder teilweise befreiten Steuerbeträge, z. B. die der Militärpersonen, außer Ansatz zu lassen, dagegen die behufs Aufbringung der städtischen und Kreisabgaben besonders veranlagten
0% Brockhaus → 15. Band: Social - Türken → Hauptstück: Seite 0347, von Steuerobjekt bis Steuerrestitution Öffnen
, Zucker, Mineralöl) mehr als die direkten, nämlich 126,72 Mill. Fl. Auch in Rußland und Italien überwiegen die indirekten S. erheblich. Die Gemeindeabgaben werden in Preußen fast ausschließlich auf direktem Wege (vielfach durch Zuschläge zu den
0% Brockhaus → 17. Band: Supplement → Hauptstück: Seite 0706, von Langenscheidt bis La Plata Öffnen
wie Gemeindeabgaben ein- gezogen. Die einzelne Landwirtsschaftskammer kann auf Antrag des Staatsministeriums durch königl. Verordnung aufgelöst werden. Alljährlich einmal bis zum 1. Mai haben die L. durch den Oberpräsi- denten über die Lage
0% Brockhaus → 11. Band: Leber - More → Hauptstück: Seite 0869, von Mietschisko bis Migne Öffnen
(contribution personelle-mobilière), in Belgien und den Niederlanden. In Deutschland und Österreich ist die M. dagegen nur Gemeindeabgabe. Als solche hat sie zunächst in Preußen Eingang gefunden und besteht noch in Frankfurt a. M., Halle, Danzig, Emden