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100% Brockhaus → 7. Band: Foscari - Gilboa → Hauptstück: Seite 0750, von Gemeindevermögen bis Gemeindeversicherung Öffnen
748 Gemeindevermögen - Gemeindeversicherung Zwecke aber, welche die Aufwendung größerer Mittel erfordern, wie Schule, Armenpflege, Deichanlagen, Feuerlöschwesen u. s. w. und namentlich für die Hand- habung der Ortspolizei werden
41% Meyers → 7. Band: Gehirn - Hainichen → Hauptstück: Seite 0069, von Gemeindekrankenversicherung bis Gemeindewaldungen Öffnen
aus veräußertem Gemeindevermögen und Gemeindeanlehen dienen. Zur Verhütung einseitiger Ausbeutung der Minoritäten oder der spätern Gemeindemitglieder durch die jetzigen ist die Veräußerung von Gemeindevermögen, insbesondere von Grundvermögen, wenn
1% Meyers → 7. Band: Gehirn - Hainichen → Hauptstück: Seite 0067, von Gemeindefinanzen bis Gemeindehaushalt Öffnen
Bestreitung der ordentlichen Ausgaben haben regelmäßig fließende (ordentliche) Einnahmen aus Vermögen, Erwerbsunternehmungen, Gebühren und Steuern zu dienen. Zunächst dient den Gemeindezwecken das Gemeindevermögen. Dasselbe ist teils dem allgemeinen
0% Brockhaus → 7. Band: Foscari - Gilboa → Hauptstück: Seite 0744, Gemeindehaushalt Öffnen
Gemeindevermögen (s.d.). Mit der zunehmenden Ausdehnung der Ausgaben und der Bedürfnisse der Gemeinden sahen sich jedoch auch die mit bedeutendein Vermögen ausgestatteten gezwun- gen, mehr und mehr anderweitige Hilfsquellen für sich in Anspruch zu
0% Meyers → 5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] → Hauptstück: Seite 0067, von Doppelblattpflanzen bis Doppelbrechung Öffnen
- und Landgemeinden, Verschiedenheit des Bedarfs, der Erwerbs- und Besitzverhältnisse, des Gemeindevermögens etc.). Ebenso ist auch die D. bei Ausländern, die im Inland wohnen oder Vermögen besitzen, Gewerbe betreiben, bei Inländern, welche Einkommen vom
0% Meyers → 6. Band: Faidit - Gehilfe → Hauptstück: Seite 0452, Forstwirtschaft (Allgemeines) Öffnen
auf die Gemeindewaldwirtschaft nur insoweit, als dieselben überhaupt befugt sind, den Gemeindehaushalt und die Erhaltung des Gemeindevermögens zu überwachen (System der staatlichen Vermögensaufsicht). Auch mit der staatlichen Oberaufsicht über
0% Meyers → 7. Band: Gehirn - Hainichen → Hauptstück: Seite 0066, von Gemeindeabgaben bis Gemeindebeisassen Öffnen
von Gemeindevermögen, Festsetzung außerordentlicher Umlagen, Aufnahme von Kapitalien) tritt die staatliche Oberaufsicht ein. Dagegen ist fast überall die Autonomie der G., d. h. das Recht, für sich und ihre Bürger besondere Rechtssätze aufzustellen, weggefallen
0% Meyers → 9. Band: Irideen - Königsgrün → Hauptstück: Seite 0425, von Kammer bis Kammergericht Öffnen
städtischen Umlagen zu rechnen sind. Vielfach wird auch zwischen Kämmereivermögen und Bürgervermögen in dem Sinn unterschieden, daß man unter ersterm das eigentliche Gemeindevermögen im Gegensatz zu demjenigen versteht, dessen Nutzung einzelnen
0% Brockhaus → 16. Band: Turkestan - Zz → Hauptstück: Seite 0710, Wien (Unterrichts- und Bildungswesen) Öffnen
Ausgaben: Verwaltung 3956905, Gemeindevermögen 1027945, Gemeindeschuld 5780972, Sicherheitswesen 1023278, Öffentliche Arbeiten 13468245, Marktwesen 1448051, Sanitätswesen 1080086, Armenwesen 3678985, Schulwesen 8938620 Fl. Unterrichts
0% Meyers → 1. Band: A - Atlantiden → Hauptstück: Seite 0382, von Allitteration bis Allmers Öffnen
. Allmande (Allmende [nach einigen von "Alemannen" abzuleiten, nach andern mit "allgemein" zusammenhängend], Allmendgut, wohl auch Gemeingut, Gemeinheit genannt), der Teil des Gemeindevermögens, der nicht unmittelbar im Interesse der ganzen Gemeinde zur
0% Meyers → 1. Band: A - Atlantiden → Hauptstück: Seite 0842, Armenwesen (die Armenpflege in der neuern Zeit) Öffnen
aus dem Gemeindevermögen zu erhalten. Reicht letzteres nicht aus, so konnte seit 1530 der Friedensrichter Bettelbriefe für andre Gemeinden ausstellen. Die Unzulänglichkeit der Gemeindearmenkasse trat jedoch damals überall hervor. Die Gesetzgebung wendet
0% Meyers → 2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] → Hauptstück: Seite 0554, Bayern (Geschichte: 1815-1837) Öffnen
die Verwaltung des Gemeindevermögens zurückgegeben (6. Mai 1818) und bald (17. Mai und 5. Aug. 1818) auch das ganze Gemeindewesen in freierm Sinn geordnet. Am 26. Mai 1818 proklamierte der König ein Grundgesetz (Verfassungsurkunde), gegründet
0% Meyers → 7. Band: Gehirn - Hainichen → Hauptstück: Seite 0065, Gemeinde (Gesetzgebung, Gemeinderecht, Gemeindeverfassung) Öffnen
) gegeben, d. h. das Recht, in Gemeindeangelegenheiten abzustimmen, zu wählen und gewählt zu werden und am Gemeindevermögen teilzunehmen; vielmehr knüpfen viele Gemeindegesetze das aktive Bürgerrecht an die Aufnahme durch die Gemeindebehörde
0% Meyers → 11. Band: Luzula - Nathanael → Hauptstück: Seite 0123, von Mairena del Alcor bis Mais Öffnen
das Gemeindevermögen; er legt den Gemeindehaushaltsetat vor und steht an der Spitze der Finanzverwaltung der Gemeinde, er leitet die öffentlichen Arbeiten der Kommune, vertritt dieselbe vor Gericht und ist die ausführende Behörde für die Beschlüsse
0% Meyers → 11. Band: Luzula - Nathanael → Hauptstück: Seite 0260, Mark (Grenze etc., deutsche Grafschaft, Fluß, Personenname) Öffnen
es nicht zu Sondereigen verteilt oder von geistlichen und weltlichen Großen erworben wurde, heute meist in Gemeindevermögen übergegangen, zum Teil auch zur sogen. Allmande (s. d.) geworden. Vgl. außer den Lehrbüchern des deutschen Privatrechts
0% Meyers → 12. Band: Nathusius - Phlegmone → Hauptstück: Seite 0308, von Obscön bis Obst Öffnen
Gemeinden und andern Körperschaften kommen gewisse observanzmäßige Gepflogenheiten vor, insbesondere in Fragen der Organisation, der Benutzung von Gemeindevermögen u. dgl., welche gleich rechtlichen Satzungen beibehalten und beobachtet werden
0% Brockhaus → 1. Band: A - Astrabad → Hauptstück: Seite 0427, von Allmers bis Allod Öffnen
die Erwerbung des Gemeindebürgerrechts an gewisse Bedingungen, namentlich an die Zahlung eines Einkaufsgeldes geknüpft wird. Wo besondere Realgenossenschaften nicht bestehen, sind die A. wahres Gemeindevermögen, und zwar solches, welches nicht
0% Brockhaus → 1. Band: A - Astrabad → Hauptstück: Seite 0629, Anglikanische Kirche Öffnen
(church-warden), die das Gemeindevermögen verwalten, und das der Armenpfleger (overseer) die wichtigsten sind, ist jeder prot. Engländer, lediglich mit Ausnahme der Parlamentsmitglieder, der Ärzte und der Geistlichen, verpflichtet. Das ursprüngliche
0% Brockhaus → 2. Band: Astrachan - Bilk → Hauptstück: Seite 0220, von Aytoun bis Azalea Öffnen
, die Verteilung und Erhebung der Abgaben zu besorgen und das Gemeindevermögen zu verwalten. 1840 ward in den Cortes der Entwurf zu einem neuen Gesetze angenommen, wodurch die Thätigkeit der A. auf rein städtische Angelegenheiten, sowie das Wahlrecht
0% Brockhaus → 2. Band: Astrachan - Bilk → Hauptstück: Seite 0350, Bamberg (Stadt) Öffnen
. Straßenbeleuchtung (24 Bogenlampen). Das Gemeindevermögen beträgt 11304275 M., die Schulden 5386872 M.; jährliche Gesamteinnahme und Ausgabe durchschnittlich 850000 M. Durch Gesamtumlage sind aufzubringen jährlich 256000 M., das sind 80 Proz. der Staatssteuern
0% Brockhaus → 7. Band: Foscari - Gilboa → Hauptstück: Seite 0743, von Gemeindeausschuß bis Gemeindehaushalt Öffnen
eigentümlichen .Kompromissen in der Gesetzgebung ! gefülM. lS. Gemeinderecht.) ! Gemeiude der getauften Christen, s. Bap ! tisten lVd.->, S.:;87d). Gemeindeeigentum, s. Gemeindevermögen. , Gemeindefinanzen, s. Gemeindehaushalt
0% Brockhaus → 7. Band: Foscari - Gilboa → Hauptstück: Seite 0755, von Gemeinnützig bis Gemeinschaft Öffnen
zusteht, als auch solches, das zu dem öffentlichen Gemeindevermögen (s. d.) im engern Sinne oder Kämmereivermögen ls. Käm- merei) gehört, durch Teilung nicht in Privatver- mögen verwandelt werden darf. In Süddeutschland ist es nur selten zur
0% Brockhaus → 15. Band: Social - Türken → Hauptstück: Seite 0237, von Stadtpfeifer bis Stadttelegraph Öffnen
, über ihr Vermögen von Todes wegen zu verfügen u. s. w. Diese Privilegien, welche auch Bestimmungen über die Verfassung der Stadt, das Gemeindevermögen, die Rechte der einzelnen Beamten, das Handwerk, Einzelnes vom Straf- und Polizeirecht enthielten
0% Brockhaus → 16. Band: Turkestan - Zz → Hauptstück: Seite 0279, von Vermieter bis Vermont Öffnen
, wie das Staats-, Gemeindevermögen u. s. w., oder im Besitz von physischen Personen oder von solchen Gesellschaften und Vereinen ist, die nur privatrechtlichen Charakter haben; ferner nach dem Verwendungszweck Produktiv- oder Erwerbsvermögen, auch