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Rang | Fundstelle | |
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0222,
Agrargesetzgebung |
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von den Einschränkungen zu befreien, die als Nachwirkungen des ursprünglichen Gemeinbesitzes, der alten Feldgemeinschaft, erscheinen. (S. Dorfsystem, Gemengelage, Gemeinheit, Flurzwang.) Das bezweckte die Gesetzgebung über Gemeinheitsteilung (s. d
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0446,
von Dörfelbis Dorfsystem |
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. Die Aufhebung der Gemengelage
und der gemeinsamen Nutzungsberechtigungen war
die Aufgabe der modernen Gemeinheitsteilungs-
und Zusammenlegungs-Gesetzgebung (s. Zusammen-
legung der Grundstücke).
2) Das deutsche Kolonialdorf. Neben dem
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0936,
von Flurkartenbis Flußbau |
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der Dreifelderwirtschaft, zu bestellen, die
gemeinschaftliche Brachweide zuzulassen und die Überfahrt zu gestatten. Die Gemengelage selbst, welche dieses System zu
einer Notwendigkeit macht, ist dadurch entstanden, daß ursprünglich jeder Hufenbesitzer
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0755,
von Gemeinnützigbis Gemeinschaft |
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der einzelnen Be-
sitzer aus der Gemengelage (s. d.) gebracbt und mög-
lichst zusammenhängend und zugänglich gemacht
werden; naturgemäß verbindet sich daber mit der
G. die sog. Separation, Verloppeluug, Konsolida-
tion (s. Zusammenlegung der Grundstücke
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0759,
von Gemengebis Gemischtes Eisenbahnsystem |
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, das in ge-
birgigen Gegenden, wo Weizen allein nicht recht ge-
deiht, häufig angebaut wird. - Vgl. Krafft, Pflanzen-
baulehre ß. Aufl., Berl. 1890).
Gemengelage der Grundstücke, die Zer-
streuung der einzelnen Ackergrundstücke eines Be-
sitzers
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 1048,
von Zusammenrückungbis Zuständigkeit |
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1046
Zusammenrückung – Zuständigkeit
entweder in Zusammenhang mit einer Gemeinheitsteilung (s. d.) oder als selbständige Maßregel. Im letztern Fall bildet die bloße Gemengelage der Grundstücke (auch wenn sie einer gemeinschaftlichen Benutzung
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