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100% Meyers → 7. Band: Gehirn - Hainichen → Hauptstück: Seite 0085, von Generalbaßbezifferung bis Generalien Öffnen
und die Einfuhr solcher Waren umfaßt, welche zum Verzehr im Inland bestimmt sind. Generalhypothek (lat.-griech., generelles Pfandrecht), ein an dem gesamten Vermögen einer Person (omnia quae habet et quae habiturus est) bestehendes Pfandrecht. S
75% Brockhaus → 7. Band: Foscari - Gilboa → Hauptstück: Seite 0770, von Generalbaßschrift bis Generalinspektion Öffnen
durch Friedrich Ⅱ. wurde der G. auch hier eingeführt. Generalhypothek, das an allen Bestandteilen des Vermögens einer Person bestehende Pfandrecht. Die vertragsmäßige Bestellung einer G., welche nach röm. Rechte zulässig war, ist jetzt meist auch
1% Meyers → Schlüssel → Schlüssel: Seite 0193, Rechtswissenschaft: Privatrecht (Dingliches Recht) Öffnen
Antichretischer Vertrag Faustpfand, s. Pfand Generalhypothek Gerichtshandelsbuch Hyperocha Hypothek Hypothekenbücher, s. Hypothek Ingrossiren Jus offerendi Konventionalpfandrecht, s. Hypothek Pfand Pfandbuch Pfandgeld, s
1% Meyers → 8. Band: Hainleite - Iriartea → Hauptstück: Seite 0856, von Hypostase bis Hypothek Öffnen
. Dergleichen "gesetzliche, stillschweigende Hypotheken" können entweder an allen Gütern des Schuldners (gesetzliche Generalhypotheken) bestehen, wie z. B. ein solches Recht der Fiskus wegen aller Forderungen, die bevormundeten Personen an den Gütern
1% Meyers → 12. Band: Nathusius - Phlegmone → Hauptstück: Seite 0936, von Pfandbrief bis Pfändung Öffnen
Grundsätzen des heutigen römischen Rechts (Leipz. 1860-64, 2 Bde.); Weisl, Deutsches P. (Wien 1881); Siegle, Gesetze über das württembergische P. (Stuttg. 1885). Pfandrecht, generelles, s. Generalhypothek. Pfandschaft, im Mittelalter Bezeichnung für Pfand
1% Brockhaus → 9. Band: Heldburg - Juxta → Hauptstück: Seite 0491, von Hypokrisie bis Hypothek Öffnen
Verfügung (Judikathypothek) entstehen Zwangs- und Arresthypotheken, doch ist auch bei diesen Eintragung erforderlich. Über Entstehung von H. durch Gesetz s. Generalhypothek. Die moderne H. bewahrt im Gegensatze zur Grundschuld (s. d
1% Brockhaus → 13. Band: Perugia - Rudersport → Hauptstück: Seite 0045, von Pfälzer Schweiz bis Pfandbriefe Öffnen
, wie Frankfurt a. M., Nürnberg, Illm. Pfand, der Gegenstand, welcher dem Gläubiger für seine Forderung haftet. Derselbe konnte früher das ganze gegenwärtige und zukünftige Vermögen des Schuldners (Generalhypothek, s.d.) sein, jetzt nur ein