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100% Meyers → 7. Band: Gehirn - Hainichen → Hauptstück: Seite 0196, von Gerwig bis Gesandte Öffnen
geschah. Auch das Verhältnis der verbündeten deutschen Regierungen zu dem Reichsland Elsaß-Lothringen hat man wohl zuweilen als G. aufgefaßt, doch wird dort die Staatsgewalt von dem Kaiser allein ausgeübt. Gesamtschuldner, s. v. w. Gemeinschuldner (s
1% Meyers → 7. Band: Gehirn - Hainichen → Hauptstück: Seite 0072, von Gemeinschaft der Heiligen bis Gemeinwirtschaft Öffnen
(Gantmann, Gesamtschuldner, Kridar), im Konkurs oder Falliment der in Konkurs Verfallene, der Fallit oder Bankrottierer (s. Konkurs). Gemeinsinn, 1) nicht gemeiner, d. h. schlechter, Sinn (sensus vulgaris), sondern gemeiner, d. h. bei jedermann
1% Meyers → 10. Band: Königshofen - Luzon → Hauptstück: Seite 0010, von Konkurrenz der Verbrechen bis Konkurs Öffnen
, "Versteigerung", bisweilen auch Debitverfahren, Falliment, Fallissement). Der Ausdruck Bankrott bezeichnet den kriminell strafbaren K. Der betreffende Schuldner wird Kridar (Gemeinschuldner, Gesamtschuldner, Gantmann) genannt. Der gesamte
1% Meyers → 10. Band: Königshofen - Luzon → Hauptstück: Seite 0048, von Kontrabuch bis Kontraktbruch Öffnen
. Kontradiktion (lat.), s. Contradictio. Kontradiktor (lat.), im frühern Konkursverfahren derjenige, welcher an Stelle des Gesamtschuldners die angemeldeten Forderungen zu prüfen und nötigen Falls zu bestreiten und ihre Berechtigung oder Nichtberechtigung
1% Meyers → 15. Band: Sodbrennen - Uralit → Hauptstück: Seite 0011, von Solger bis Soliman Öffnen
). Der Entwurf des deutschen bürgerlichen Gesetzbuchs spricht in solchen Fällen von einem "Gesamtschuldverhältnis" und von "Gesamtgläubigern" und "Gesamtschuldnern". Vgl. Korrealverbindlichkeit. Solidarität (lat.), völlige Übereinstimmung, Einheit
1% Brockhaus → 3. Band: Bill - Catulus → Hauptstück: Seite 0794, von Bussen bis Bußordnungen Öffnen
. verurteilte Personen haften als Gesamtschuldner (Deutsche Strafprozeßordn. §§. 443-446, 4133). Dem Österr. Strafgesetz von 1852 ist die B. fremd; der Entwurf von 1889 hat wesentlich gleiche Bestimmungen wie das Deutsche Strafgesetzbuch
1% Brockhaus → 15. Band: Social - Türken → Hauptstück: Seite 0036, von Solidarhaft bis Solingen Öffnen
Gesamtschuldner. Am bekanntesten ist die solidarische Verpflichtung der Mitglieder einer offenen Handelsgesellschaft und der Genossen einer eingetragenen Genossenschaft mit unbeschränkter Haftung. Über den Unterschied der solidarischen Verpflichtung
1% Brockhaus → 17. Band: Supplement → Hauptstück: Seite 0475, von Gesandtschaftsrecht bis Geschäftsgeheimnis Öffnen
andere mitteilt. Zuwiderhandlungen verpflichten außerdem zum Er- fatze des entstandenen Schadens. Mehrere Ver- pflichtete haften als Gesamtschuldner. Es ist also nicht absolut ausgeschlossen, daß jemand G., die er in einem frühern Dienstverhältnis