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100% Meyers → 7. Band: Gehirn - Hainichen → Hauptstück: Seite 0294, Gewerbegesetzgebung (die deutsche Gewerbeordnung von 1869) Öffnen
294 Gewerbegesetzgebung (die deutsche Gewerbeordnung von 1869). Staats- oder Kommunalbehörden oder Korporationen berechtigt, Personen, welche diese Gewerbe betreiben wollen, auf die Beobachtung der bestehenden Vorschriften zu beeidigen
99% Meyers → 7. Band: Gehirn - Hainichen → Hauptstück: Seite 0293, Gewerbegesetzgebung (die deutsche Gewerbeordnung von 1869) Öffnen
293 Gewerbegesetzgebung (die deutsche Gewerbeordnung von 1869). zu fördern und zu wahren; die letztern betreffen im wesentlichen Gegenstände, welche mit der allgemeinen Gewerbeordnung noch nicht gleichzeitig erledigt werden konnten oder schon
0% Meyers → 7. Band: Gehirn - Hainichen → Hauptstück: Seite 0292, Gewerbegesetzgebung (Entwickelung in Österreich etc.) Öffnen
im großen und ganzen ähnlich wie die spätere deutsche Gewerbeordnung von 1869 geregelt. Nur in einem Hauptpunkt waren die Gesetzgebungen verschieden; die österreichische behielt Zwangsinnungen, sog. Genossenschaften, bei, ohne daß jedoch
0% Brockhaus → 6. Band: Elektrodynamik - Forum → Hauptstück: Seite 0504, Fabrikgesetzgebung Öffnen
. In den übrigen dentschen Staaten bestand vor Einführung der norddeutschen Gewerbeordnung von 1869 eine eigentliche F. nicht. Eine einheitliche Regelung erfolgte zunächst für den Norddeutschen Bund und dann für das Deut- sche Reich (mit Ausnahme
0% Meyers → 10. Band: Königshofen - Luzon → Hauptstück: Seite 0154, Krankenkassen (gesetzliche Regelung in Deutschland) Öffnen
die Gemeinden zur Sorge für erkrankte Arbeiter verpflichtet, ihnen aber auch das Recht zur zwangsweisen Beitragserhebung erteilt. Die Gewerbeordnung von 1869 enthob in Preußen die selbständigen Gewerbtreibenden der Verpflichtung
0% Brockhaus → 9. Band: Heldburg - Juxta → Hauptstück: Seite 0620, von In nuce bis Innungen Öffnen
und Aufhebung des Zunftzwangs als freie Vereinigungen erhalten oder neu gebildet haben. Die Gewerbeordnung von 1869 (s. Gewerbegesetzgebung) erklärte (§. 81) alle damals gesetzlich bestehenden I. für fortdauernd, indem sie zugleich das in den meisten
0% Meyers → 1. Band: A - Atlantiden → Hauptstück: Seite 0694, von Apothekergewicht bis Apothekerzeichen Öffnen
der festgestellten Taxe zog früher Geldstrafe nach sich; seit Einführung der Gewerbeordnung von 1869 wird aber die A. mehr als Maximaltaxe betrachtet und nur noch ihre Überschreitung mit Strafe bedroht. Vielen Apothekertaxen liegt das Prinzip zu Grunde
0% Meyers → 1. Band: A - Atlantiden → Hauptstück: Seite 0757, von Arbeitsbücher bis Arbeitshäuser Öffnen
conselis de prud'hommes et les livrets d'ouvriers ", Par. 1869.) In Deutschland hatte die Gewerbeordnung von 1869 obligatorische A. nur für jugendliche Arbeiter beibehalten. Die Novelle zur Gewerbeordnung vom 17
0% Meyers → 1. Band: A - Atlantiden → Hauptstück: Seite 0759, Arbeitslohn Öffnen
verkaufen muß etc. Dieser unter dem Namen Trucksystem bekannten Ausbeutung sucht die moderne Gesetzgebung, meist durch Verbot, vorzubeugen, so die deutsche Gewerbeordnung von 1869, § 134, und die Novelle zu derselben von 1878. Der A. ist Zeitlohn
0% Meyers → 5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] → Hauptstück: Seite 1004, von Fabrikgold bis Fabrikinspektion Öffnen
(Aachen, Düsseldorf, Arnsberg) und nur für jugendliche Arbeiter, Fabrikinspektoren. Die Gewerbeordnung von 1869 gestattete (§ 132) den Einzelstaaten, eigne Beamten für die F. zu ernennen; in Preußen wurden solche seit dem Anfang der 70er Jahre
0% Meyers → 7. Band: Gehirn - Hainichen → Hauptstück: Seite 0227, von Ges dur bis Geselle Öffnen
unterworfen; überall war in der Regel eine bestimmte Lehrlingszeit und Gesellenprüfung vorgeschrieben. Die Beschränkungen sind nach Einführung der Gewerbefreiheit fortgefallen, in Deutschland allgemein erst nach der Gewerbeordnung von 1869, und das Wort G
0% Meyers → 8. Band: Hainleite - Iriartea → Hauptstück: Seite 0118, von Handsworth bis Handwerkervereine Öffnen
Weimar (1862), Köln (1864), den norddeutschen Handwerkertagen zu Dresden (1868), Hannover (1868) und zu Halle a. S. (1869). Nach Einführung der Gewerbeordnung von 1869 kam die Bewegung ins Stocken. Erst im September 1872 gelang es, einen ganz
0% Meyers → 8. Band: Hainleite - Iriartea → Hauptstück: Seite 0224, von Hausgewerbe bis Hausierhandel Öffnen
des ortsangesessenen Handels beschränkt. Die Gewerbeordnung von 1869 gab ihn frei, indem sie im wesentlichen nur solche Beschränkungen
0% Meyers → 8. Band: Hainleite - Iriartea → Hauptstück: Seite 0534, Hilfskassen (gesetzliche Regelung in Deutschland und Österreich) Öffnen
bestand in den übrigen Teilen Norddeutschlands in einer oder der andern Gestalt ein Versicherungszwang; nur im ehemaligen Herzogtum Nassau, in Waldeck und Bremen blieb die Gesetzgebung der Frage ganz fremd. In dem Entwurf der Gewerbeordnung von 1869
0% Meyers → 8. Band: Hainleite - Iriartea → Hauptstück: Seite 0939, Industrielle Arbeiterfrage (Heilmittel) Öffnen
gelangen. Sie erfolgte in England teilweise 1824, voll 1859, in Frankreich in beschränkter Weise 1864, in Belgien 1864, Österreich 1870, in Deutschland in den meisten Staaten durch die Gewerbeordnung von 1869, in einzelnen schon zu Anfang der 60er Jahre
0% Meyers → 9. Band: Irideen - Königsgrün → Hauptstück: Seite 0892, von Koaptation bis Kobaltblüte Öffnen
892 Koaptation - Kobaltblüte. Österreich 1870 (Gesetz vom 7. April), in Deutschland in den meisten Staaten erst mit der Gewerbeordnung von 1869 (§ 152, 153), in einzelnen schon im Anfang der 60er Jahre, in Holland 1872 (Gesetz vom 12. April
0% Meyers → 15. Band: Sodbrennen - Uralit → Hauptstück: Seite 0873, Trunksucht (gesetzliche Maßregeln, Trinkerasyle) Öffnen
für ganz Österreich geplantes "Gesetz zur Hintanhaltung der Trunkenheit". Entsprechende Bestimmungen für Deutschland enthalten die Gewerbeordnung von 1869, die Ergänzungsgesetze vom 23. Juni 1879 und vom 7. Mai 1883, dann das Reichsstrafgesetz, § 361
0% Meyers → 16. Band: Uralsk - Zz → Hauptstück: Seite 0382, von Wanderzellen bis Wanfried Öffnen
Zunftzeit für viele Gewerbe, wurde aber in Deutschland durch die Gewerbeordnung von 1869, ebenso auch in andern Ländern aufgehoben. Vgl. Zunftwesen. Wandflechte, s. v. w. Parmelia parietina. Wandlung (Redhibition), die Wiederaufhebung
0% Meyers → 18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] → Hauptstück: Seite 0377, von Gewährverwaltung bis Gewerbegerichte Öffnen
Weise entwickeln zu lassen. Die Gewerbeordnung von 1869 verwies in § 120a die Streitigkeiten der selbständigen Gewerbtreibenden mit ihren Arbeitern, die auf den Antritt, die Fortsetzung oder Aufhebung des Arbeitsverhältnisses, auf die gegenseitigen
0% Brockhaus → 1. Band: A - Astrabad → Hauptstück: Seite 0822, von Arbeitsbörse bis Arbeitslohn Öffnen
Unzufriedenheit. Trotzdem begann bald nach Erlaß der Gewerbeordnung von 1869 in Handwerkerkreisen eine lebhafte Bewegung für die Wiedereinführung von A. oder Neueinführung sog. Arbeitskontrollbücher, die angeblich mit den frühern nichts gemein haben
0% Brockhaus → 2. Band: Astrachan - Bilk → Hauptstück: Seite 0135, von Auhausen bis Auktor Öffnen
hervor, namentlich seitdem durch die Gewerbeordnung von 1869 die frühern Beschränkungen des Auktionswesens beseitigt worden sind. 1876 veranlaßte der Deutsche Bundesrat Erhebungen über diese Frage, welche zu der 1879 erfolgten Entscheidung geführt
0% Brockhaus → 2. Band: Astrachan - Bilk → Hauptstück: Seite 0401, von Barbezieux bis Barbier (Henri Auguste) Öffnen
des Barbiergewerbes meist erst durch die Gewerbeordnung von 1869, worauf sich neue Innungen nach Art der preußischen bildeten und mit diesen in Verbindung traten. In Österreich unterstehen die B. der Gewerbeordnung von 1859 und der Novelle dazu
0% Brockhaus → 6. Band: Elektrodynamik - Forum → Hauptstück: Seite 0888, Fleischer (Handwerker) Öffnen
und die Verkaufsmonopole der Schlächter in Ost- und Westpreußen sowie Lit auen auf und beseitigte die Fleischtaxen, aber 1849 wurde die Fleischerei wieder für zünftig erklärt. Erst auf Grund der Gewerbeordnung von 1869 darf jeder im Deutschen
0% Brockhaus → 8. Band: Gilde - Held → Hauptstück: Seite 0779, von Handwerkerparlament bis Handwerkertage Öffnen
Tendenz darauf gerichtet blieb, die Einführung der Gewerbcsreiheit zu hindern. Nach dem Erlaß der Gewerbeordnung von 1869 für den Norddeutschen Bund erschienen die allgemeinen deutsch enH., zuerst 25. bis 28. Sept. 1872 in Dresden, dann 1873
0% Brockhaus → 13. Band: Perugia - Rudersport → Hauptstück: Seite 0657, von Real Australian Meat Preserve bis Realisierungsgeschäft Öffnen
. Die Gewerbeordnung von 1869 machte diesen lästigen Vorrechten endgültig ein Ende (§. 7), so daß sie nicht wieder begründet werden können. In Österreich erhielt die Gewerbeordnung von 1859 die Realeigenschaft der zu Recht bestehenden radizierten und verkäuflichen