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Ihre Suche nach Gewerbeordnung�1869
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Rang | Fundstelle | |
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100% |
Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0294,
Gewerbegesetzgebung (die deutsche Gewerbeordnung von 1869) |
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294
Gewerbegesetzgebung (die deutsche Gewerbeordnung von 1869).
Staats- oder Kommunalbehörden oder Korporationen berechtigt, Personen, welche diese Gewerbe betreiben wollen, auf die Beobachtung der bestehenden Vorschriften zu beeidigen
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99% |
Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0293,
Gewerbegesetzgebung (die deutsche Gewerbeordnung von 1869) |
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293
Gewerbegesetzgebung (die deutsche Gewerbeordnung von 1869).
zu fördern und zu wahren; die letztern betreffen im wesentlichen Gegenstände, welche mit der allgemeinen Gewerbeordnung noch nicht gleichzeitig erledigt werden konnten oder schon
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0292,
Gewerbegesetzgebung (Entwickelung in Österreich etc.) |
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im großen und ganzen ähnlich wie die spätere deutsche Gewerbeordnung von 1869 geregelt. Nur in einem Hauptpunkt waren die Gesetzgebungen verschieden; die österreichische behielt Zwangsinnungen, sog. Genossenschaften, bei, ohne daß jedoch
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0504,
Fabrikgesetzgebung |
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.
In den übrigen dentschen Staaten bestand
vor Einführung der norddeutschen Gewerbeordnung
von 1869 eine eigentliche F. nicht.
Eine einheitliche Regelung erfolgte zunächst für
den Norddeutschen Bund und dann für das Deut-
sche Reich (mit Ausnahme
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0154,
Krankenkassen (gesetzliche Regelung in Deutschland) |
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die Gemeinden zur Sorge für erkrankte Arbeiter verpflichtet, ihnen aber auch das Recht zur zwangsweisen Beitragserhebung erteilt. Die Gewerbeordnung von 1869 enthob in Preußen die selbständigen Gewerbtreibenden der Verpflichtung
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Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0620,
von In nucebis Innungen |
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und Aufhebung des Zunftzwangs als freie Vereinigungen erhalten oder neu gebildet haben. Die Gewerbeordnung von 1869 (s. Gewerbegesetzgebung) erklärte (§. 81) alle damals gesetzlich bestehenden I. für fortdauernd, indem sie zugleich das in den meisten
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0694,
von Apothekergewichtbis Apothekerzeichen |
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der festgestellten Taxe zog früher Geldstrafe nach sich; seit Einführung der Gewerbeordnung von 1869 wird aber die A. mehr als Maximaltaxe betrachtet und nur noch ihre Überschreitung mit Strafe bedroht. Vielen Apothekertaxen liegt das Prinzip zu Grunde
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0757,
von Arbeitsbücherbis Arbeitshäuser |
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conselis de prud'hommes et les livrets d'ouvriers ",
Par. 1869.) In Deutschland hatte die Gewerbeordnung von 1869 obligatorische A.
nur für jugendliche Arbeiter beibehalten. Die Novelle zur Gewerbeordnung vom 17
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0759,
Arbeitslohn |
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verkaufen muß etc. Dieser unter dem Namen Trucksystem bekannten Ausbeutung sucht die moderne Gesetzgebung, meist durch Verbot, vorzubeugen, so die deutsche Gewerbeordnung von 1869, § 134, und die Novelle zu derselben von 1878.
Der A. ist Zeitlohn
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 1004,
von Fabrikgoldbis Fabrikinspektion |
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(Aachen, Düsseldorf, Arnsberg) und nur für jugendliche Arbeiter, Fabrikinspektoren. Die Gewerbeordnung von 1869 gestattete (§ 132) den Einzelstaaten, eigne Beamten für die F. zu ernennen; in Preußen wurden solche seit dem Anfang der 70er Jahre
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0227,
von Ges durbis Geselle |
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unterworfen; überall war in der Regel eine bestimmte Lehrlingszeit und Gesellenprüfung vorgeschrieben. Die Beschränkungen sind nach Einführung der Gewerbefreiheit fortgefallen, in Deutschland allgemein erst nach der Gewerbeordnung von 1869, und das Wort G
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0118,
von Handsworthbis Handwerkervereine |
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Weimar (1862), Köln (1864), den norddeutschen Handwerkertagen zu Dresden (1868), Hannover (1868) und zu Halle a. S. (1869). Nach Einführung der Gewerbeordnung von 1869 kam die Bewegung ins Stocken. Erst im September 1872 gelang es, einen ganz
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0224,
von Hausgewerbebis Hausierhandel |
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des ortsangesessenen Handels beschränkt. Die Gewerbeordnung von 1869 gab ihn frei, indem sie im wesentlichen nur solche Beschränkungen
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0534,
Hilfskassen (gesetzliche Regelung in Deutschland und Österreich) |
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bestand in den übrigen Teilen Norddeutschlands in einer oder der andern Gestalt ein Versicherungszwang; nur im ehemaligen Herzogtum Nassau, in Waldeck und Bremen blieb die Gesetzgebung der Frage ganz fremd. In dem Entwurf der Gewerbeordnung von 1869
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0939,
Industrielle Arbeiterfrage (Heilmittel) |
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gelangen. Sie erfolgte in England teilweise 1824, voll 1859, in Frankreich in beschränkter Weise 1864, in Belgien 1864, Österreich 1870, in Deutschland in den meisten Staaten durch die Gewerbeordnung von 1869, in einzelnen schon zu Anfang der 60er Jahre
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0892,
von Koaptationbis Kobaltblüte |
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892
Koaptation - Kobaltblüte.
Österreich 1870 (Gesetz vom 7. April), in Deutschland in den meisten Staaten erst mit der Gewerbeordnung von 1869 (§ 152, 153), in einzelnen schon im Anfang der 60er Jahre, in Holland 1872 (Gesetz vom 12. April
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0873,
Trunksucht (gesetzliche Maßregeln, Trinkerasyle) |
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für ganz Österreich geplantes "Gesetz zur Hintanhaltung der Trunkenheit". Entsprechende Bestimmungen für Deutschland enthalten die Gewerbeordnung von 1869, die Ergänzungsgesetze vom 23. Juni 1879 und vom 7. Mai 1883, dann das Reichsstrafgesetz, § 361
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0382,
von Wanderzellenbis Wanfried |
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Zunftzeit für viele Gewerbe, wurde aber in Deutschland durch die Gewerbeordnung von 1869, ebenso auch in andern Ländern aufgehoben. Vgl. Zunftwesen.
Wandflechte, s. v. w. Parmelia parietina.
Wandlung (Redhibition), die Wiederaufhebung
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Meyers →
18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] →
Hauptstück:
Seite 0377,
von Gewährverwaltungbis Gewerbegerichte |
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Weise entwickeln zu lassen. Die Gewerbeordnung von 1869 verwies in § 120a die Streitigkeiten der selbständigen Gewerbtreibenden mit ihren Arbeitern, die auf den Antritt, die Fortsetzung oder Aufhebung des Arbeitsverhältnisses, auf die gegenseitigen
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0822,
von Arbeitsbörsebis Arbeitslohn |
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Unzufriedenheit. Trotzdem begann bald nach Erlaß der Gewerbeordnung von 1869 in Handwerkerkreisen eine lebhafte Bewegung für die Wiedereinführung von A. oder Neueinführung sog. Arbeitskontrollbücher, die angeblich mit den frühern nichts gemein haben
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0135,
von Auhausenbis Auktor |
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hervor, namentlich seitdem durch die Gewerbeordnung von 1869 die frühern Beschränkungen des Auktionswesens beseitigt worden sind. 1876 veranlaßte der Deutsche Bundesrat Erhebungen über diese Frage, welche zu der 1879 erfolgten Entscheidung geführt
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0401,
von Barbezieuxbis Barbier (Henri Auguste) |
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des Barbiergewerbes meist erst durch die Gewerbeordnung von 1869, worauf sich neue Innungen nach Art der preußischen bildeten und mit diesen in Verbindung traten. In Österreich unterstehen die B. der Gewerbeordnung von 1859 und der Novelle dazu
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0888,
Fleischer (Handwerker) |
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und die Verkaufsmonopole der Schlächter in Ost- und Westpreußen sowie Lit auen auf und beseitigte die
Fleischtaxen, aber 1849 wurde die Fleischerei wieder für zünftig erklärt. Erst auf Grund der Gewerbeordnung von 1869 darf jeder
im Deutschen
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Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0779,
von Handwerkerparlamentbis Handwerkertage |
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Tendenz darauf gerichtet blieb, die Einführung der
Gewerbcsreiheit zu hindern. Nach dem Erlaß der
Gewerbeordnung von 1869 für den Norddeutschen
Bund erschienen die allgemeinen deutsch enH.,
zuerst 25. bis 28. Sept. 1872 in Dresden, dann
1873
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0657,
von Real Australian Meat Preservebis Realisierungsgeschäft |
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. Die Gewerbeordnung von 1869 machte diesen lästigen Vorrechten endgültig ein Ende (§. 7), so daß sie nicht wieder begründet werden können. In Österreich erhielt die Gewerbeordnung von 1859 die Realeigenschaft der zu Recht bestehenden radizierten und verkäuflichen
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