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100% Meyers → 7. Band: Gehirn - Hainichen → Hauptstück: Seite 0862, von Grundbuchführer bis Grundeigentum Öffnen
, ausführliches Gesetz, welches das Grundbuchwesen in erschöpfender Weise regelt, wie die preußische G. vom 5. Febr. 1872 (s. Grundbücher). Grundbuchrecht, Inbegriff der Rechtsgrundsätze über das Grundbuchwesen (s. Grundbücher). Grundbuchrichter, s. Grundbücher
0% Meyers → 2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] → Hauptstück: Seite 0813, Besitz Öffnen
sein, an welcher überhaupt eine Ersitzung möglich ist. Zu beachten ist hierbei, daß nach modernem Grundbuchrecht das Eigentum an Liegenschaften nur durch den Eintrag in das Grundbuch erworben wird. Die erwerbende Verjährung oder Ersitzung ist also bei
0% Meyers → 17. (Ergänzungs-) Band → Hauptstück: Seite 0333, von Forgenmol de Bostquénard bis Fouquier Öffnen
); -»Preußisches Grundbuchrecht« (B^rl. 1872); endlich sein vielbändiges Hauptwerk, die jedem preußischen Juristen ver^ traut gewordene »Theorie und Praxis des heutigen gemeinen preußischen Privatrechts auf der Grundlage des gemeinen deutschen Rechts
0% Brockhaus → 2. Band: Astrachan - Bilk → Hauptstück: Seite 0662, von Belegschaft bis Beleidigung Öffnen
Grundbuchrecht verlangt Eintragung des mit der B. entstehenden Rechts des Vasallen und der Beschränkung dieses als Eigentum einzutragenden Rechts in das Grundbuch. – Über die B. der Geistlichen mit Ring und Stab und Scepter s. Investitur und Investiturstreit
0% Brockhaus → 5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] → Hauptstück: Seite 0787, von Eigentumslosung bis Eike Öffnen
zu verstehen und nach modernem Grundbuchrecht nur als Vereinbarung eines Rückfallsrechts, nicht als Hinausschiebung des Eigentumsübergangs zulässig. Eigenwärme, s. Wärme (tierische). - über die E. der Erde s. Erdwärme. Eiger, Hochgipfel
0% Brockhaus → 6. Band: Elektrodynamik - Forum → Hauptstück: Seite 0227, von Erbanwartschaft bis Erbbescheiniguug Öffnen
ausgestellte Ur- kunde, in welcher das Gericht bezeugt, daß jemand sich als Erbe eines bezeichneten Erblassero aus- gewiesen habe. Die Ausstellung fällt in das Ge- biet der fog. freiwilligen Gerichtsbarkeit. Soweit in Deutschland Grundbuchrecht
0% Brockhaus → 6. Band: Elektrodynamik - Forum → Hauptstück: Seite 0997, von Förster (Franz) bis Förster (Heinr.) Öffnen
. Er ist verdient um die wisseuschaftliche Be- handlung des preuß. Rechts in den Werken "Klage und Einrede nach preuß. Recht" (Brest. 1857), "Preuß. Grundbuchrecht" (Berl. 1873) und nament- lich "Theorie und Praxis des heutigen genieinen preusi
0% Brockhaus → 13. Band: Perugia - Rudersport → Hauptstück: Seite 0673, von Rechtsfähigkeit bis Rechtsgebiet Öffnen
verschiedener Gesetzgebungsakte. So von einem gemeinsamen R. des franz. bürgerlichen Rechts oder des franz. Handelsrechts, des preuß. Bergrechts, des preuß. Grundbuchrechts, weil der Code civil, der Code de commerce, das Preuß. Allg. Berggesetz, die Preuß
0% Brockhaus → 11. Band: Leber - More → Hauptstück: Seite 0024, von Legal bis Legat Öffnen
ist. - Im Grundbuchrecht versteht man unter L. den Grundsatz, daß der Grundbuchrichter von Amts wegen zu prüfen hat, ob den gesetzlichen Erfordernissen bei Anträgen auf Einschreibungen im Grundbuch genügt ist; also z. B. ob das Recht eintragsfähig ist, ob