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100% Meyers → 7. Band: Gehirn - Hainichen → Hauptstück: Seite 0866, von Grundgerechtigkeiten bis Grundkux Öffnen
verbunden (s. Grundherrschaft). Im ältern Bergrecht heißt G. der Eigentümer desjenigen Grundstücks, auf welchem der Fund gemacht ist, auf Grund dessen die Verleihung des Bergwerks erfolgt. Er hat Anspruch auf den Erbkux, d. h. auf einen Anteil an
1% Meyers → Schlüssel → Schlüssel: Seite 0206, Rechtswissenschaft: Rechtsgeschichte Öffnen
Steinigung Stigma Indulgentia Deutsche Rechtsgeschichte. Landeshoheit Grundherrschaft Atzung Bentinck'scher Erbfolgestreit Gefolge Geleit Dienstgefolge, s. Geleit Freies Geleit, s. Geleit Salvus conductus, s. Geleit Schutzbrief
1% Brockhaus → 8. Band: Gilde - Held → Hauptstück: Seite 0493, Grundeigentum Öffnen
im Laufe des Mittel- alters derart, daß sich ein zahlreicher Adel über die Gemeinfreien erhob, daß sich "Grundherrschaften" > ausbildeten und die Mehrzahl der Bevölkerung in den Stand der Unfreien herabsank. Im 13. und 14. Jahrh, gab es nur noch
1% Meyers → 8. Band: Hainleite - Iriartea → Hauptstück: Seite 0910, von Inaktiv bis Incitieren Öffnen
das Hofsystem im Mittelalter" (das. 1872); "Entwickelung der deutschen Alpendörfer" ("Historisches Taschenbuch" 1874); "Über die Quellen der deutschen Wirtschaftsgeschichte" (Wien 1877); "Die Ausbildung der großen Grundherrschaften in Deutschland während
1% Brockhaus → 9. Band: Heldburg - Juxta → Hauptstück: Seite 0551, von Inachos bis Incarnadin Öffnen
. Taschenbuch", 1874), "Über die Quellen der deutschen Wirtschaftsgeschichte" (Wien 1877), "Die Ausbildung der großen Grundherrschaften in Deutschland während der Karolingerzeit" (Lpz. 1878), "Deutsche Wirtschaftsgeschichte" (Bd. 1, ebd. 1879; Bd. 2, 1890
1% Brockhaus → 11. Band: Leber - More → Hauptstück: Seite 0561, von Manon bis Manövrieren im Wirbelsturm Öffnen
. Bezeichnung für das Gebiet einer Grundherrschaft, deren Herr (Lord of the M.) gewisse Rechte über dasselbe ausübt (z. B. ein Recht auf Zahlung von Gebühren bei Veräußerung der im Gebiet befindlichen Grundstücke, Recht auf Ausbeutung der Bergwerke, häufig
0% Meyers → 1. Band: A - Atlantiden → Hauptstück: Seite 0200, Agrarpolitik Öffnen
in der Lösung derselben begriffen. Die Reform betraf vorzugsweise die Befreiung des kleinen ländlichen, bäuerlichen Grundbesitzes von den Fesseln, in welchen die geschichtlich entwickelten Verhältnisse zur Grundherrschaft ihn gebunden hielten. Die erste
0% Meyers → 1. Band: A - Atlantiden → Hauptstück: Seite 0697, Appenzell (Geschichte) Öffnen
. Jahrh. hatte das Kloster St. Gallen durch Kauf und Schenkung allmählich die Grundherrschaft über den ganzen jetzigen Kanton A. erworben. Um 1070 baute angeblich Abt Nortbert ein Gotteshaus am Fuß des Säntis, das, des Abtes Zelle (Abbatis cella) genannt
0% Meyers → 2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] → Hauptstück: Seite 0045, von Auenrecht bis Auerbach Öffnen
Gehöften (in Schlesien "Aue" genannt) als Eigentum zu behandeln, kam früher in Schlesien als ein Vorrecht der Grundherrschaft vor. Auer, 1) Aloys, Ritter von Welsbach, Buchdrucker, geb. 11. Mai 1813 zu Wels in Oberösterreich, trat 1825 in seiner
0% Meyers → 3. Band: Blattkäfer - Chimbote → Hauptstück: Seite 0115, von Bodenmüller bis Bodenrente Öffnen
Eigentümers die Quelle größerer Einnahmen sein (Grundherrschaft, billige Sklavenarbeit), auch tragen bessere Böden insofern einen Monopolcharakter, als sie in beschränkter Menge vorhanden sind, ein Umstand, der selbst bei den schlechtesten Böden zur
0% Meyers → 4. Band: China - Distanz → Hauptstück: Seite 0267, von Coppo bis Coquimbo Öffnen
, dargestellt durch den Einklang beider in der dritten Person der Einzahl. Copyholders (engl., spr. koppiholders) heißen in England die Besitzer der alten, unfreien, lassitischen Bauerngüter, welche Hintersassen einer Grundherrschaft waren. Ihre Güter
0% Meyers → 5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] → Hauptstück: Seite 0727, Erbpacht Öffnen
Teil der Bauerngüter. In vielen europäischen Staaten erfolgte aber im letzten Jahrhundert durch die Intervention des Staats die Aufhebung derselben. Bei Gelegenheit der Beseitigung aller aus der Grundherrschaft und Hofhörigkeit entsprungenen
0% Meyers → 7. Band: Gehirn - Hainichen → Hauptstück: Seite 0382, von Glarus bis Glas Öffnen
für sein neugestiftetes Kloster Säckingen am Rhein erhalten haben. Sicher ist, daß dieses seit dem Beginn des 10. Jahrh. die Grundherrschaft über das Thal besaß und dasselbe durch Meier verwalten ließ. 1288 brachten die Habsburger, die als Kastvögte von Säckingen
0% Meyers → 11. Band: Luzula - Nathanael → Hauptstück: Seite 0386, Mecklenburg (Gewässer etc.; Klima; Bevölkerung) Öffnen
das mittelalterliche Feudalwesen sich forterhalten hat, so ist nur der kleinste Teil des Landes unmittelbar der Staatsgewalt unterworfen; ein großer Teil steht unter der Grundherrschaft der Ritterschaft. In M.-Schwerin kommen auf das landesherrliche Domanium 5456 qkm
0% Meyers → 14. Band: Rüböl - Sodawasser → Hauptstück: Seite 0679, von Schwaigern bis Schwalbenschwanz Öffnen
, jedoch vom Oberhaus verworfen. Schwaigern, Stadt im württemberg. Neckarkreis, Oberamt Brackenheim, am Leinbach und an der Linie Heilbronn-Eppingen der Württembergischen Staatsbahn, 202 m ü. M., ist Hauptort der Grundherrschaft Neipperg, hat
0% Meyers → 14. Band: Rüböl - Sodawasser → Hauptstück: Seite 0757, Schweiz (geographisch-statistische Litteratur; Geschichte) Öffnen
als Landgrafen vom Aargau, Zürichgau und Thurgau, als Vögte vieler Klöster und als Besitzer zahlreicher, über das ganze Land zerstreuter Grundherrschaften ein ausgedehntes Gebiet beherrschten und voraussichtlich Landesfürsten der S. geworden wären
0% Meyers → 17. (Ergänzungs-) Band → Hauptstück: Seite 0900, von Helfenstein bis Hevelder Öffnen
, Wettrennen 576,1 Herrgottle, Holzwaren Herrgottswald, Entlebuch Herriche, Frau, Erka Herrmann, Wilhelm, Improvisation Herrschaft, Grundherrschaft Herschelgebilge, Westaustralien Herumschweifende (Spinnen), v.,- Fkduiläko Hervey (Reisender
0% Brockhaus → 4. Band: Caub - Deutsche Kunst → Hauptstück: Seite 0503, von Coppo bis Coquerel Öffnen
der "Gewobnbeit der Grundherrschaft" (l^uLtoin ol tks ^I^nor) inne- hat. Meistens dürfen die C. kein Holz fällen und keine Bergwerke ausnutzen und ihr Grundstück nicht ohne Genehmigung des Grundherrn (I^orä ol td6 >lHN0i-) verpachten. Bei jeder
0% Brockhaus → 5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] → Hauptstück: Seite 0320, von Ding an sich bis Dingler Öffnen
mittelalter- lichen Grundherrschaften nannte man den Herren- hof, auf welchem das grundherrliche Gericht lHüb- nerding) abgehalten wurde, Fron- oder Ding- hof, den herrschaftlichen Beamten, welcher das- selbe leitete, Dingvogt, während
0% Brockhaus → 6. Band: Elektrodynamik - Forum → Hauptstück: Seite 0562, von Faminzin bis Fanam Öffnen
Klasse der Unfreien, welche dem König oder einer reichen Grundherrschaft persönliche Dienste im Hause leisteten, auch als bewaffnetes Gesinde für Jagd und Fehde verwendet wurden. Sie wurden auch vassi , ministeriales , pueri genannt. Später
0% Brockhaus → 7. Band: Foscari - Gilboa → Hauptstück: Seite 0380, von Frondienste bis Fronleichnamsspiele Öffnen
noch einen Herrenhof im Dorfe besaß und nahmen im Lauf der Zeit eine immer mehr wachsende wirtschaftliche Bedeutung an. Zu jedem Fronhof gehörten mehr oder weniger um- fangreiche, die Grundherrschaft des Hofherrn bil- dende Ländereien. Sehr
0% Brockhaus → 7. Band: Foscari - Gilboa → Hauptstück: Seite 0689, von Gehirnwunden bis Gehör Öffnen
Stücke des Allmendlandes (s. Allmende) vereinigten. Mit dem Zerfall der Grundherrschaften kauften oder pachteten die Hörigen das bisher gemeinsam bestellte Land von ihrem Grundherrn und behielten das Gemeineigentum, zunächst auch die gemeinsame
0% Brockhaus → 7. Band: Foscari - Gilboa → Hauptstück: Seite 0835, Gera Öffnen
- borte die Grundherrschaft der Reichsabtei Quedlin- burg. 1303 ging cil8trnni und civitas (Schloß uud Stadt) G. durch Kauf an den Reußen Heinrich über, der 1306 auch das Schultheißenamt mit Ge- richtsbarkeit, Grundbesitz und Patronat von Qued
0% Brockhaus → 8. Band: Gilde - Held → Hauptstück: Seite 0494, Grundeigentum Öffnen
bestand, und in ein Nutzeigentum der Bauern, welches ein echtes hofrechtliches, vom Herrn zu respektierendes Eigentum war. Die Bande der Grundherrschaft begannen sich im westl. Deutschland unter dem Einflüsse der raschen Entfaltung
0% Brockhaus → 8. Band: Gilde - Held → Hauptstück: Seite 0498, von Grundgesetz (biogenetisches) bis Grundkapitalerhöhung Öffnen
Pelzes der Säugetiere. Grundheil, Pflanzellart, s. ll^Li-icnm. Grundherrschaft, s. Grundeigentum (S. 491".). Grundholde bießen die von einem größern Grundbesitzer abhängigen hörigen Üeute und Schutz- befohlenen. Sie wurden in älterer Zeit
0% Brockhaus → 13. Band: Perugia - Rudersport → Hauptstück: Seite 0658, von Realismus bis Reallasten Öffnen
belasteten. Die auf der Grundherrschaft des Adels und der Kirche beruhenden R., insbesondere die Fronen (s. d.).
0% Brockhaus → 13. Band: Perugia - Rudersport → Hauptstück: Seite 0777, von Rentenbanken bis Rentengut Öffnen
Jahrhunderts als notwendige Ergän- zungen dieser Gesetze, insofern als sie dem Vauern zu seinem gesetzlich ihm zuerkannten Recht auf Be- freiung von der Grundherrschaft auch die Möglich- keit gaben, die zur Durchführung jenes Nechts er- forderlichen
0% Brockhaus → 14. Band: Rüdesheim - Soccus → Hauptstück: Seite 0146, Sachsen, Königreich (Geschichte) Öffnen
sich allmählich aus bloßen Domänenkomplexen in Verwaltungsbezirke unter Amtshauptleuten, indem diese die Aufsicht über das Steuer- und Polizeiwesen der Städte und Grundherrschaften, soweit sie nicht "schriftsässig" waren (d. i. unmittelbar unter dem
0% Brockhaus → 14. Band: Rüdesheim - Soccus → Hauptstück: Seite 0221, von Salish bis Sallustius Öffnen
. Städtchen Salland, Salgut, der durch den Grundherrn und feine Leute felbst bewirtschaftete Teil einer mittelalterlichen Grundherrschaft. (S. auch Flet- land,Fronhöfe und Grundeigentuu:, Bd. 8, S. 491 d.) - Vgl. Landau, Das Salgut (Casf. 1862
0% Brockhaus → 11. Band: Leber - More → Hauptstück: Seite 0611, von Markgraf bis Markieren Öffnen
. und wirtschaftlicher Verband, dem eine weitgehende Autonomie zustand. Diese ging später teils an die Grundherrschaft, teils an die polit. Gemeinde über. Hier und da blieb die alte Markgemeinde nur noch als reine Privatgenossenschaft neben der polit