Ergebnisse für Ihre Suche
Ihre Suche nach Grundherrschaft
hat nach 0 Millisekunden 30 Ergebnisse
geliefert (maximal 100 werden angezeigt). Die Ergebnisse werden nach ihrer Relevanz
sortiert angezeigt.
Rang | Fundstelle | |
---|---|---|
100% |
Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0866,
von Grundgerechtigkeitenbis Grundkux |
Öffnen |
verbunden (s. Grundherrschaft). Im ältern Bergrecht heißt G. der Eigentümer desjenigen Grundstücks, auf welchem der Fund gemacht ist, auf Grund dessen die Verleihung des Bergwerks erfolgt. Er hat Anspruch auf den Erbkux, d. h. auf einen Anteil an
|
||
1% |
Meyers →
Schlüssel →
Schlüssel:
Seite 0206,
Rechtswissenschaft: Rechtsgeschichte |
Öffnen |
Steinigung
Stigma
Indulgentia
Deutsche Rechtsgeschichte.
Landeshoheit
Grundherrschaft
Atzung
Bentinck'scher Erbfolgestreit
Gefolge
Geleit
Dienstgefolge, s. Geleit
Freies Geleit, s. Geleit
Salvus conductus, s. Geleit
Schutzbrief
|
||
1% |
Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0493,
Grundeigentum |
Öffnen |
im Laufe des Mittel-
alters derart, daß sich ein zahlreicher Adel über die
Gemeinfreien erhob, daß sich "Grundherrschaften" >
ausbildeten und die Mehrzahl der Bevölkerung in
den Stand der Unfreien herabsank. Im 13. und
14. Jahrh, gab es nur noch
|
||
1% |
Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0910,
von Inaktivbis Incitieren |
Öffnen |
das Hofsystem im Mittelalter" (das. 1872); "Entwickelung der deutschen Alpendörfer" ("Historisches Taschenbuch" 1874); "Über die Quellen der deutschen Wirtschaftsgeschichte" (Wien 1877); "Die Ausbildung der großen Grundherrschaften in Deutschland während
|
||
1% |
Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0551,
von Inachosbis Incarnadin |
Öffnen |
. Taschenbuch", 1874), "Über die Quellen der deutschen Wirtschaftsgeschichte" (Wien 1877), "Die Ausbildung der großen Grundherrschaften in Deutschland während der Karolingerzeit" (Lpz. 1878), "Deutsche Wirtschaftsgeschichte" (Bd. 1, ebd. 1879; Bd. 2, 1890
|
||
1% |
Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0561,
von Manonbis Manövrieren im Wirbelsturm |
Öffnen |
. Bezeichnung für das Gebiet einer Grundherrschaft, deren Herr (Lord of the M.) gewisse Rechte über dasselbe ausübt (z. B. ein Recht auf Zahlung von Gebühren bei Veräußerung der im Gebiet befindlichen Grundstücke, Recht auf Ausbeutung der Bergwerke, häufig
|
||
0% |
Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0200,
Agrarpolitik |
Öffnen |
in der Lösung derselben begriffen.
Die Reform betraf vorzugsweise die Befreiung des kleinen ländlichen, bäuerlichen Grundbesitzes von den Fesseln, in welchen die geschichtlich entwickelten Verhältnisse zur Grundherrschaft ihn gebunden hielten. Die erste
|
||
0% |
Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0697,
Appenzell (Geschichte) |
Öffnen |
. Jahrh. hatte das Kloster St. Gallen durch Kauf und Schenkung allmählich die Grundherrschaft über den ganzen jetzigen Kanton A. erworben. Um 1070 baute angeblich Abt Nortbert ein Gotteshaus am Fuß des Säntis, das, des Abtes Zelle (Abbatis cella) genannt
|
||
0% |
Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0045,
von Auenrechtbis Auerbach |
Öffnen |
Gehöften (in Schlesien "Aue" genannt) als Eigentum zu behandeln, kam früher in Schlesien als ein Vorrecht der Grundherrschaft vor.
Auer, 1) Aloys, Ritter von Welsbach, Buchdrucker, geb. 11. Mai 1813 zu Wels in Oberösterreich, trat 1825 in seiner
|
||
0% |
Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0115,
von Bodenmüllerbis Bodenrente |
Öffnen |
Eigentümers die Quelle größerer Einnahmen sein (Grundherrschaft, billige Sklavenarbeit), auch tragen bessere Böden insofern einen Monopolcharakter, als sie in beschränkter Menge vorhanden sind, ein Umstand, der selbst bei den schlechtesten Böden zur
|
||
0% |
Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0267,
von Coppobis Coquimbo |
Öffnen |
, dargestellt durch den Einklang beider in der dritten Person der Einzahl.
Copyholders (engl., spr. koppiholders) heißen in England die Besitzer der alten, unfreien, lassitischen Bauerngüter, welche Hintersassen einer Grundherrschaft waren. Ihre Güter
|
||
0% |
Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0727,
Erbpacht |
Öffnen |
Teil der Bauerngüter.
In vielen europäischen Staaten erfolgte aber im letzten Jahrhundert durch die Intervention des Staats die Aufhebung derselben. Bei Gelegenheit der Beseitigung aller aus der Grundherrschaft und Hofhörigkeit entsprungenen
|
||
0% |
Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0382,
von Glarusbis Glas |
Öffnen |
für sein neugestiftetes Kloster Säckingen am Rhein erhalten haben. Sicher ist, daß dieses seit dem Beginn des 10. Jahrh. die Grundherrschaft über das Thal besaß und dasselbe durch Meier verwalten ließ. 1288 brachten die Habsburger, die als Kastvögte von Säckingen
|
||
0% |
Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0386,
Mecklenburg (Gewässer etc.; Klima; Bevölkerung) |
Öffnen |
das mittelalterliche Feudalwesen sich forterhalten hat, so ist nur der kleinste Teil des Landes unmittelbar der Staatsgewalt unterworfen; ein großer Teil steht unter der Grundherrschaft der Ritterschaft. In M.-Schwerin kommen auf das landesherrliche Domanium 5456 qkm
|
||
0% |
Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0679,
von Schwaigernbis Schwalbenschwanz |
Öffnen |
, jedoch vom Oberhaus verworfen.
Schwaigern, Stadt im württemberg. Neckarkreis, Oberamt Brackenheim, am Leinbach und an der Linie Heilbronn-Eppingen der Württembergischen Staatsbahn, 202 m ü. M., ist Hauptort der Grundherrschaft Neipperg, hat
|
||
0% |
Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0757,
Schweiz (geographisch-statistische Litteratur; Geschichte) |
Öffnen |
als Landgrafen vom Aargau, Zürichgau und Thurgau, als Vögte vieler Klöster und als Besitzer zahlreicher, über das ganze Land zerstreuter Grundherrschaften ein ausgedehntes Gebiet beherrschten und voraussichtlich Landesfürsten der S. geworden wären
|
||
0% |
Meyers →
17. (Ergänzungs-) Band →
Hauptstück:
Seite 0900,
von Helfensteinbis Hevelder |
Öffnen |
, Wettrennen 576,1
Herrgottle, Holzwaren
Herrgottswald, Entlebuch
Herriche, Frau, Erka
Herrmann, Wilhelm, Improvisation
Herrschaft, Grundherrschaft
Herschelgebilge, Westaustralien
Herumschweifende (Spinnen), v.,-
Fkduiläko
Hervey (Reisender
|
||
0% |
Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0503,
von Coppobis Coquerel |
Öffnen |
der "Gewobnbeit
der Grundherrschaft" (l^uLtoin ol tks ^I^nor) inne-
hat. Meistens dürfen die C. kein Holz fällen und
keine Bergwerke ausnutzen und ihr Grundstück nicht
ohne Genehmigung des Grundherrn (I^orä ol td6
>lHN0i-) verpachten. Bei jeder
|
||
0% |
Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0320,
von Ding an sichbis Dingler |
Öffnen |
mittelalter-
lichen Grundherrschaften nannte man den Herren-
hof, auf welchem das grundherrliche Gericht lHüb-
nerding) abgehalten wurde, Fron- oder Ding-
hof, den herrschaftlichen Beamten, welcher das-
selbe leitete, Dingvogt, während
|
||
0% |
Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0562,
von Faminzinbis Fanam |
Öffnen |
Klasse der Unfreien, welche dem König oder einer reichen Grundherrschaft persönliche
Dienste im Hause leisteten, auch als bewaffnetes Gesinde für Jagd und Fehde verwendet wurden. Sie wurden auch
vassi , ministeriales , pueri genannt. Später
|
||
0% |
Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0380,
von Frondienstebis Fronleichnamsspiele |
Öffnen |
noch einen Herrenhof im Dorfe
besaß und nahmen im Lauf der Zeit eine immer
mehr wachsende wirtschaftliche Bedeutung an. Zu
jedem Fronhof gehörten mehr oder weniger um-
fangreiche, die Grundherrschaft des Hofherrn bil-
dende Ländereien. Sehr
|
||
0% |
Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0689,
von Gehirnwundenbis Gehör |
Öffnen |
Stücke des Allmendlandes (s. Allmende) vereinigten. Mit dem Zerfall der Grundherrschaften kauften oder pachteten die Hörigen das bisher gemeinsam bestellte Land von ihrem Grundherrn und behielten das Gemeineigentum, zunächst auch die gemeinsame
|
||
0% |
Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0835,
Gera |
Öffnen |
-
borte die Grundherrschaft der Reichsabtei Quedlin-
burg. 1303 ging cil8trnni und civitas (Schloß
uud Stadt) G. durch Kauf an den Reußen Heinrich
über, der 1306 auch das Schultheißenamt mit Ge-
richtsbarkeit, Grundbesitz und Patronat von Qued
|
||
0% |
Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0494,
Grundeigentum |
Öffnen |
bestand, und in ein Nutzeigentum der Bauern,
welches ein echtes hofrechtliches, vom Herrn zu
respektierendes Eigentum war.
Die Bande der Grundherrschaft begannen sich
im westl. Deutschland unter dem Einflüsse der
raschen Entfaltung
|
||
0% |
Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0498,
von Grundgesetz (biogenetisches)bis Grundkapitalerhöhung |
Öffnen |
Pelzes der Säugetiere.
Grundheil, Pflanzellart, s. ll^Li-icnm.
Grundherrschaft, s. Grundeigentum (S. 491".).
Grundholde bießen die von einem größern
Grundbesitzer abhängigen hörigen Üeute und Schutz-
befohlenen. Sie wurden in älterer Zeit
|
||
0% |
Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0658,
von Realismusbis Reallasten |
Öffnen |
belasteten.
Die auf der Grundherrschaft des Adels und der Kirche beruhenden R., insbesondere die Fronen (s. d.).
|
||
0% |
Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0777,
von Rentenbankenbis Rentengut |
Öffnen |
Jahrhunderts als notwendige Ergän-
zungen dieser Gesetze, insofern als sie dem Vauern
zu seinem gesetzlich ihm zuerkannten Recht auf Be-
freiung von der Grundherrschaft auch die Möglich-
keit gaben, die zur Durchführung jenes Nechts er-
forderlichen
|
||
0% |
Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0146,
Sachsen, Königreich (Geschichte) |
Öffnen |
sich allmählich aus bloßen Domänenkomplexen in Verwaltungsbezirke unter Amtshauptleuten, indem diese die Aufsicht über das Steuer- und Polizeiwesen der Städte und Grundherrschaften, soweit sie nicht "schriftsässig" waren (d. i. unmittelbar unter dem
|
||
0% |
Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0221,
von Salishbis Sallustius |
Öffnen |
. Städtchen
Salland, Salgut, der durch den Grundherrn
und feine Leute felbst bewirtschaftete Teil einer
mittelalterlichen Grundherrschaft. (S. auch Flet-
land,Fronhöfe und Grundeigentuu:, Bd. 8, S. 491 d.)
- Vgl. Landau, Das Salgut (Casf. 1862
|
||
0% |
Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0611,
von Markgrafbis Markieren |
Öffnen |
. und wirtschaftlicher Verband, dem eine weitgehende Autonomie zustand. Diese ging später teils an die Grundherrschaft, teils an die polit. Gemeinde über. Hier und da blieb die alte Markgemeinde nur noch als reine Privatgenossenschaft neben der polit
|