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4% Brockhaus → 11. Band: Leber - More → Hauptstück: Seite 0041, von Lehrwerkstätten bis Leibeigenschaft Öffnen
Beibehaltung der Gutsunterthänigkeit aufgehoben. Die letztere wurde durchweg wesentlich gemildert und (zuerst 1748 in Schlesien) ablösbar gemacht. Der Gutsunterthan sollte sich gegen ein bestimmtem niedriges Lösegeld loskaufen und seine Entlassung
3% Meyers → 16. Band: Uralsk - Zz → Hauptstück: Seite 0004, von Urban bis Urbino Öffnen
und Gutsunterthanen bestehenden Rechtsverhältnisse, daher Urbarialgesetze, in Österreich die zur Regelung dieser Verhältnisse erlassenen Gesetzesnormen. So wurde ein slawonisches Urbarialgesetz 1737 unter Karl VI. erlassen und 1756 unter Maria Theresia
3% Brockhaus → 8. Band: Gilde - Held → Hauptstück: Seite 0494, Grundeigentum Öffnen
alles Bodens. Die Privatbauern wurden seit Friedrich Wilhelm I. vor jeder Einschränkung ihres Besitztums und jeder Steigerung ihrer Lasten geschützt, die Leibeigenschaft (s. d.) in ihrer strengsten Form wurde aufgehoben, die Gutsunterthänigkeit
3% Brockhaus → 4. Band: Caub - Deutsche Kunst → Hauptstück: Seite 0928, Demokratie Öffnen
. In der Blütezeit des Mittelalters, bei dem wachsenden Wohlstande der Bauern und Bürger vollzieht sich langsam, aber in ausgedehntem Maße ein Aufsteigen der untern Klassen, eine Erleichterung der Leibeigenschaft und Gutsunterthänigkeit, eine Milderung
3% Brockhaus → 16. Band: Turkestan - Zz → Hauptstück: Seite 0109, von Untersuchungsmaxime bis Unterwalden Öffnen
Vollbürgertums, und die Gutsunterthänigkeit lieferte ebenfalls ein bis in neuere Zeiten herabreichendes Beispiel des gleichen Verhältnisses. Nach der Ausbildung der Landeshoheit wurden überhaupt diejenigen, welche in ein fürstl. Territorium gehörten
2% Meyers → 1. Band: A - Atlantiden → Hauptstück: Seite 0200, Agrarpolitik Öffnen
Aufgabe, die Voraussetzung jeder weitern Reform, war die Aufhebung der persönlichen Abhängigkeitsverhältnisse, welche in verschiedenen Formen (Leibeigenschaft, Hörigkeit, Erb- oder Gutsunterthänigkeit) auf dem größten Teil der Landbevölkerung lasteten
2% Meyers → 1. Band: A - Atlantiden → Hauptstück: Seite 0843, Armenwesen (die Armengesetzgebung der Gegenwart) Öffnen
Entwickelung bezeichnet das Zeitalter der französischen Revolution. Der alte Feudalstaat mit seinen mangelhaften und ungleichmäßigen Verwaltungseinrichtungen bricht zusammen; die Gutsunterthänigkeit verschwindet auf dem Kontinent. Die modernen
2% Meyers → 7. Band: Gehirn - Hainichen → Hauptstück: Seite 0863, Grundeigentum (geschichtliche Entwickelung; Statistisches) Öffnen
von der bloßen Gutsunterthänigkeit bis zur Leibeigenschaft, und das G. war mit den verschiedensten Lasten belegt. Daher die Gebundenheit des Hörigen an den Hof, die Verpflichtung desselben zum Gesindedienst, zu gemessenen und ungemessenen Fronen, das Verbot
2% Meyers → 10. Band: Königshofen - Luzon → Hauptstück: Seite 0481, Landwirtschaftliche Arbeiterfrage Öffnen
Lohnarbeit verrichten. Das Institut derselben bildete sich nach Aufhebung der Gutsunterthänigkeit und Ablösung der persönlichen Dienstleistungen im Anfang dieses Jahrhunderts als ein Vertragsverhältnis heraus. Die Dienstverträge wurden wesentlich in gleicher
2% Meyers → 10. Band: Königshofen - Luzon → Hauptstück: Seite 0644, von Lei bis Leibeigenschaft Öffnen
und bei den Langobarden Aldier (Aldiones) genannt. Das Verhältnis der Grundherren zu diesen Hörigen war kein Eigentumsverhältnis, sondern das einer Schutzgewalt (mundium). Es legte den Gutsunterthanen außer der Verpflichtung zu gewissen Dienstleistungen
2% Meyers → 11. Band: Luzula - Nathanael → Hauptstück: Seite 0108, von Maia bis Maikäfer Öffnen
. Maienwand, s. Mayenwand. Maier (Meier, vom lat. major), im Mittelalter der Vorsteher von Gutsunterthanen, namentlich unfreien, also s. v. w. Vogt; Verwalter eines Landguts, besonders eines Nebenguts oder Vorwerks, welches deshalb Maiergut
2% Meyers → 11. Band: Luzula - Nathanael → Hauptstück: Seite 0388, Mecklenburg (Verfassung und Verwaltung) Öffnen
, große Real- und Personalvorrechte. Sie besitzen das Landstandsrecht, die Jagdgerechtigkeit und oft auch das Patronatsrecht. Leibeigenschaft und Gutsunterthänigkeit sind 1824 aufgehoben worden. Die Landstände beider Großherzogtümer bilden seit 1523
2% Brockhaus → 1. Band: A - Astrabad → Hauptstück: Seite 0138, Adel Öffnen
, Patronatsrecht, Jagdrecht auf fremder Flur, Gutspolizei, endlich Schutzherrlichkeit über seine Gutsunterthanen mit allen den dazu gehörigen Rechten auf seiten des Herrn, dagegen mit Diensten und Lasten auf seiten der Unterthanen u. s. w.: dies
2% Brockhaus → 8. Band: Gilde - Held → Hauptstück: Seite 0589, von Gutsbeschreibung bis Guttapercha Öffnen
. Gutsunterthanen, s. Grundeigentum (Ge- schichte, S. 492a). Gutta, Bestandteil der Guttapercha (s. d.). Q'Ntta. (lat.), Tropfen; auch ein tropfenähnlicher Fleck; z. B. l^. r08^ea, Kupferrofe; (^. oMca, Grauer <^tar; t^. 86i'6ng., Schwarzer
2% Brockhaus → 9. Band: Heldburg - Juxta → Hauptstück: Seite 0413, von Huitzilopochtli bis Hülfe Öffnen
, da- gegen wurde in den einzelnen Gutsbezirken dem Gutsherrn von den Gutsunterthanen gehuldigt. Solange die landesherrliche Gewalt nur ein auf privatrechtlichen Titeln beruhendes Agglomerat von Rechten und Befugnissen war, mußte sie bei jedem
2% Brockhaus → 10. Band: K - Lebensversicherung → Hauptstück: Seite 0949, Landwirtschaftliche Arbeiter Öffnen
identische Begriffe, als der Gutsherr Obereigentümer sehr zahlreicher bäuerlicher Stellen war und das Recht hatte, dieselben nach Belieben mit seinen Gutsunterthanen zu besetzen. Die Agrargesetzgebung (s. d.) machte nun die jeweiligen Inhaber
2% Brockhaus → 16. Band: Turkestan - Zz → Hauptstück: Seite 0476, von Waldspier bis Waldverderber Öffnen
übernahm er die Güter in Böhmen, wo er durch landwirtschaftliche und industrielle Anlagen den Wohlstand seiner Gutsunterthanen zu heben suchte. Der neue Bau des Schlosses zu Dux (s. d.) und die Einrichtung der dortigen reichen Sammlungen sind sein Werk