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Rang | Fundstelle | |
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100% |
Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0012,
von Halbmondbis Halbtinten |
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, Ägypten und Samos, ferner bis zum Berliner Frieden Serbien und Rumänien und seitdem Bulgarien. Der Inbegriff der Rechte des Staats, welchem die Oberhoheit über den Vasallenstaat zusteht, wird Suzeränität genannt.
Halbspänner, s. Bauer, S. 463
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86% |
Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0670,
von Halbritterbis Haldeman |
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für das staatsrechtliche Verhältnis der Gliedstaaten im Bundesstaate (s. d.).
Halbspänner, s. Bauer, Bauerngut, Bauernstand (Bd. 2, S. 505 b).
Halbstadt, mit der Kolonie Neu-Halbstadt, deutsches Dorf im Kreis Berdjansk des russ. Gouvernements
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1% |
Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0462,
von Baudrybis Bauer |
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), Dreiviertelbauern (Hüfnermeier, Dreiviertelspänner), Halbbauern (Halbspänner, Halbhufner, Huber, Halbmeier), Viertelhofsbesitzer oder Lehner, Eigenlehner, Köter (Katen, Kotsassen, Kossäten, von "Kot" oder "Kat", kleiner Hof), welche nur ein Haus oder etwas Ackerland
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1% |
Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0608,
von Katastrophebis Kate |
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. Die Eigentümer einer K., welche Kot- oder Hintersassen, Kassaten, Kossäten, Halbspänner, Halbbauern, Hintersiedler, Kleinhäusler, Tropfhäusler genannt werden, gehören nicht zu den vollberechtigten Gemeindemitgliedern, indem sie keinen Anteil an der sogen
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1% |
Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0507,
von Bauer (Wilh.)bis Bauer, Bauerngut, Bauernstand |
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Besitztums unterschied man früher und unterscheidet man in manchen Gegenden noch heute Vollbauern (Vollerben, Vollspänner, Hufner) und Halbbauern (Halbspänner, Halbhufner), die nur eine halbe Hufe besitzen, und stellt diesen als Nichtbauern
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1% |
Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0396,
von Hufbeschlaglehranstaltenbis Hufeisen |
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, Vollspännern,
Hüfnern , die Halbbauern, Halbspänner, Halbhüfner . (S.
Bauer, Bauerngut, Bauernstand .) Auch wird die H. lediglich im Sinne eines bestimmten Grundstückmaßes gebraucht, z.B. bei
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