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99% Brockhaus → 8. Band: Gilde - Held → Hauptstück: Seite 0879, von Hauptintervention bis Hauptmann Öffnen
877 Hauptintervention - Hauptmann Hauptintervention. Wer eine Sache oder ein Recht, worüber schon zwischen andern Personen ein Rechtsstreit anhängig ist, ganz oder zum Teil für sich in Anspruch nimmt, würde diesen Anspruch an sich nur
50% Meyers → 8. Band: Hainleite - Iriartea → Hauptstück: Seite 0216, von Hauptbilanz bis Hauptjagen Öffnen
Luches (s. Havelland) dient, ist 75 km lang, geht aus der Havel oberhalb Spandau ab und tritt in dieselbe in der Gegend von Rathenow wieder ein. Hauptintervention, s. Intervention. Hauptjagen, ein mit Jagdzeug (s. d.) umstelltes Jagen
0% Brockhaus → 13. Band: Perugia - Rudersport → Hauptstück: Seite 0488, von Prozeßlegitimation bis Prozeßvollmacht Öffnen
oder Bevollmächtigten für die höhern Instanzen, zur Beseitigung des Rechtsstreites durch Vergleich, Verzicht oder Anerkenntnis, und zum Empfange der vom Gegner erstatteten Kosten. Die P. für den Hauptprozeß gilt auch für eine Hauptintervention, einen Arrest
0% Meyers → 8. Band: Hainleite - Iriartea → Hauptstück: Seite 1005, von Interventiv bis Intonation Öffnen
es nur dann zu einem Zwischenstreit, wenn die Zurückweisung der I. beantragt wird. Vgl. Deutsche Zivilprozeßordnung, § 61 ff., 236, 690; Weismann, Hauptintervention und Streitgenossenschaft (Leipz. 1884). Über I. im Wechselverkehr s. Intervenieren
0% Brockhaus → 9. Band: Heldburg - Juxta → Hauptstück: Seite 0658, von Interventionsprotest bis Intra (Stadt) Öffnen
- ner) Personen an einem bürgerlichen Rechtsstreit, sei es, um einer Partei Beistand zu gewähren (accessorische I.), sei es, um den Gegenstand für sich in Anspruch zu nehmen, über welchen sich Par- teien streiten (Hauptintervention). über I
0% Brockhaus → 13. Band: Perugia - Rudersport → Hauptstück: Seite 0674, von Rechtsgelehrsamkeit bis Rechtshängigkeit Öffnen
oder Cession auf den Prozeß keinen Einfluß. Der Erwerber kann ohne Zustimmung des Gegners nicht an Stelle des Veräußerers treten oder eine Hauptintervention (s. d.) erheben. Die Entscheidung ist in der Sache selbst auch gegen ihn wirksam und vollstreckbar