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100% Meyers → 8. Band: Hainleite - Iriartea → Hauptstück: Seite 0220, von Haurowitz bis Hausenblase Öffnen
zusammengestellt worden. Vgl. Hausmittel. Hausarrest, die Gefangenhaltung einer Person im eignen Haus, kommt als Strafart nur noch beim Militär vor. Das Militärstrafgesetzbuch für das Deutsche Reich vom 20. Juni 1872 läßt den Stubenarrest
1% Meyers → Schlüssel → Schlüssel: Seite 0199, Rechtswissenschaft: Staatsrecht (Strafrecht. Proceß) Öffnen
* Arretiren Baugefangene Dunkelarrest Festungsarrest Festungshaft Festungsstrafe Gefängnisstrafe Haft Hausarrest Inhaftiren Interniren Kaptur Lattenarrest * Personalarrest, s. Arrest Schuldhaft Strafanstalten, s
1% Brockhaus → 7. Band: Foscari - Gilboa → Hauptstück: Seite 0270, von Freiheitsentziehung bis Freiheitsstrafen Öffnen
nehmen sei. Man hat eine Vereinfachung der Arten der F. vorgeschlagen und als Ersatz für kurzzeitige, die den Unbescholtenen besonders hart treffen, Geldbuße, Verweis, Hausarrest, Friedensbürgschaft, bedingte Verurteilung (s. d.) angeraten
1% Brockhaus → 7. Band: Foscari - Gilboa → Hauptstück: Seite 0651, von Gefäß bis Gefäßbündel Öffnen
kurzdauernder Freiheitsstrafen geltend, welcher die belg. und ital. Gesetzgebung bereits Rechnung getragen hat. Letztere hat überdies den Hausarrest dem staatlichen Strafensystem eingefügt. Der alte Satz: «Eines schickt sich nicht für alle», paßt
1% Meyers → 1. Band: A - Atlantiden → Hauptstück: Seite 0866, von Arrée bis Arrest Öffnen
Offenbarungseids vorzunehmende Verbringung des Schuldners in Haft, fern von Straf- und Untersuchungsgefangenen, oder durch sonstige vom Arrestgericht zu treffende Maßregeln, wie Beschlagnahme von Legitimationspapieren, Beigeben einer Wache, Hausarrest
1% Meyers → 6. Band: Faidit - Gehilfe → Hauptstück: Seite 0649, von Freiheitsbaum bis Freiheitsstrafe Öffnen
Gefängnis und Haft unterscheidet, wie dies auch ähnlich in England der Fall ist. Dagegen findet sich in Österreich sogar eine Fünfteilung: schwerer und einfacher Kerker, strenger und einfacher Arrest und Hausarrest, daneben auch noch als ein nicht immer zu
1% Meyers → 7. Band: Gehirn - Hainichen → Hauptstück: Seite 0365, von Girouette bis Girtanner Öffnen
bedrängt, gab er nach und belegte die G. mit Hausarrest. Die Mehrzahl derselben hatte sich aber inzwischen von Paris entfernt und mit solchem Erfolg agitiert, daß nicht nur in einzelnen Departements, besonders in der Bretagne sowie in Eure
1% Brockhaus → 8. Band: Gilde - Held → Hauptstück: Seite 0023, von Girouette bis Giroverkehr Öffnen
jedoch Lanjuinais und Barbaroux heftig protestierten. Couthon setzte nun ein Dekret durch, das 30 G. und die Minister Claviere und Lebrun mit vorläufigem Hausarrest belegte, wogegen 73 Mitglieder des Konvents Protest einlegten. Der größte Teil der G
1% Brockhaus → 8. Band: Gilde - Held → Hauptstück: Seite 0883, von Haus bis Hausbettelei Öffnen
). Hausapotheken, die in Haushaltungen vor- rätigen Sammlungen von Hausmitteln (s. d.); in der Homöopathie werden H. die systematisch ange- legten Sammlungen der gebräuchlichsten homöo- pathischen Mittel genannt. Hausarrest, diejenige militär
1% Brockhaus → 10. Band: K - Lebensversicherung → Hauptstück: Seite 0218, von Kasernenarrest bis Kasimir Öffnen
. Hausarrest. Kaferneninspektor, s. Inspektor. nierung von Marinemannschaften in Reichskriegs- ! Häfen oder Kolonialhäfen bestimmt sind. ! Käsespirillen, eine Art der Batterien, die aus altem Käse gezüchtet worden sind
1% Brockhaus → 15. Band: Social - Türken → Hauptstück: Seite 0400, Strafgesetzgebung Öffnen
Strafrechtswissenschaft praktisch macht (Strafmittel mit erziehlicher Tendenz, Verweis mit Friedensbürgschaft, Hausarrest, Straf-, Ackerbau- und Industrieanstalten, Kriminal-Verwahrungshäuser), andererseits hohe Freiheits- und Geldstrafen, strenge
1% Brockhaus → 17. Band: Supplement → Hauptstück: Seite 0693, Kriminalpolitik Öffnen
, und Ersatz derselben (für Gelegenheitsverbrecher) durch Zwangsarbeit ohne Einsperrung, Ehrenstrafen als Hauptstrafen (Abbitte, Ehrenerklärung), Wirtshausverbot, Hausarrest, Prügelstrafe, insbesondere aber durch bedingte Verurteilung (s. d., Bd. 16