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Rang | Fundstelle | |
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0555,
von Hinterlegungsvertragbis Hinterrhein |
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555
Hinterlegungsvertrag - Hinterrhein.
nen preußischen Landrechts; § 85, 72, 102, 103, 647, 650, 652, 657, 659, 668, 688, 716, 728, 738, 750, 803, 810 der deutschen Zivilprozeßordnung; § 117, 174, 419, 488 der Reichsstrafprozeßordnung; § 70
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Meyers →
Schlüssel →
Schlüssel:
Seite 0192,
Rechtswissenschaft: Privatrecht (Obligation. Dingliches Recht) |
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, s. Depositum
Deposition
Depositor, s. Depositum
Hinterlegungsvertrag, s. Depositum
Kauf
Commentitium
Emtio
Emptio, s. Emtio
Hoffnungskauf
Kauf bricht Miete
Mohatra
Scheingeschäfte
Korrealverbindlichkeit
Einer für alle
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0686,
von Depositarbis Depotwechsel |
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France et aux colonies (Par. 1875); Bertheau, De la transportation des récidivistes incorrigibles (das. 1882).
Deposĭtār (lat.), beim Hinterlegungsvertrag derjenige, welcher eine Sache zur Aufbewahrung entgegennimmt; auch der Beamte, welcher zur
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0165,
von Vervinsbis Verwaltung |
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eine V. (Synechie, Adhaesio); die V. der Gelenke bildet die Anchylosis. Der Volksmund bezeichnet als »verwachsen« die buckelige Verkrümmung der Wirbelsäule (Skoliosis, s. Pottsches Übel).
Verwahrungsvertrag, s. v. w. Hinterlegungsvertrag (s
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Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0950,
von Depositionbis Depositowechsel |
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948
Deposition - Depositowechsel
Deposition (lat^), eigentlich der Akt der Hinter-
legung beweglicher fachen im Hinterlegungsvertrag
(s. Depositum), wird im engern Sinne als technischer
Ausdruck für die Hinterlegung bei einer öffentlichen
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Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0951,
von Depositumbis Depot |
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es offen übergeben wurde.
Das ist im Süchs. Bürgert. Gesetzb. §! 1274 ausge-
dehnt auf Hinterlegung vertretbarer Sachen; aber
unter einem Hinterlegungsvertrage wird hier nur
verstanden die Übergabe zur unentgeltlichen Auf-
bewahrung. Vom Darlehn
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0969,
Forderungsrecht |
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lagsvertrag ls. d.), Darlehn ls. d.), Gebrauchsleihe
ls. (^oininoäatum), Hinterlegungsvertrag ls. Depo-
situm), Auftrag ls.d.), welchem die Geschäftsführung
ls. d.) ohne Auftrag angeschlossen wird, Anweisung
(s. d.), Kommission ls- d
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