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Ihre Suche nach Höker
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Rang | Fundstelle | |
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99% |
Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0410,
von Fuhrmannbis Fulbe |
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. alles ist verloren),
in Virgils «Aneide» (II, 325) Ausruf des Priesters Panthos beim Anblick des brennenden Troja.
Fu-kien (mundartlich Hok-kien , engl. Fokien ),
Provinz des Kaiserreichs China, grenzt im O. und SO. an das Meer und zwar
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99% |
Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0446,
von Fusus antiquusbis Fu-tschou |
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.
Fu-tschou , Fu-tschou-fu , auch Fou-tschéou-fu
(mundartlich Hok-tschiu) , Hauptstadt der chines. Küstenprovinz Fu-kien, liegt am linken Ufer des Min oder Ban, 58½ km von
seiner Mündung, hat 12 km Umfang und ist von einer 9 m hohen, 4–7
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2% |
Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0287,
von Hoikebis Holbeach |
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; aber auch diese Gründung mißlang.
Von allen Freunden verlassen, starb H. in tiefster
Armut wahrscheinlich 1515 auf Haiti.
Hökerhandel, s. Handel Od. 8, S. 731a).
Hokkaido, japan. Insel, s. Iesso.
Hok-kien, chines. Provinz, s. Fu-kien
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2% |
Mercks →
Hauptstück →
Warenbeschreibung:
Seite 0381,
von Oblatenbis Obst |
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-, des Groß- und des Kleinhandels, des privaten Verkaufs und Bezugs und vor allem des Wochenmarktverkehrs und des Höker- und Hausierhandels. Erzeugt wird das O. von der Mehrzahl derer, welche über etwas Grund und Boden verfügen können, zum Privatverbrauch
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2% |
Mercks →
Hauptstück →
Warenbeschreibung:
Seite 0383,
Obst |
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oder auf den Wochenmärkten von Hökern und ständig sitzenden Verkäufern. In vielen Gegenden liefern die Obstzüchter den Winterbedarf direkt an die Privaten mittels ihrer Fuhrwerke, und am Rhein und anderwärts gibt es Züchter, welche auch direkt nach
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1% |
Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0628,
von Kaufmann (handelsrechtlich)bis Kaufmann (Personenname) |
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- und Wirtschaftsgenossenschaften Anwendung. Dagegen behandelt das Handelsgesetzbuch (Art. 10) die Höker, Trödler, Hausierer und dergleichen Handelsleute von geringem Gewerbebetrieb, ferner Wirte, gewöhnliche Fuhrleute, Schiffer und Personen, deren Gewerbe nicht über den Umfang
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1% |
Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0828,
von Kleinhäuslerbis Klein-Paris |
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an die Konsumenten zu verkaufen. Das deutsche Handelsgesetzbuch (Art. 10) erklärt die Bestimmungen desselben über Firmen, Handelsbücher und über die Prokura auf Höker, Trödler und Hausierer und "dergleichen Handelsleute von geringem Gewerbebetrieb
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1% |
Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0265,
von Markscheiderkompaßbis Markt |
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Schranken zu bannen, indem der Vorkauf vor den Thoren der Stadt verboten und der Höker zum Kauf erst nach Verfluß einer bestimmten Zeit zugelassen wurde. Auch neuerdings sind vielfach derartige Beschränkungen des Hökerwesens wieder empfohlen worden, weil
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1% |
Meyers →
18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] →
Hauptstück:
Seite 0678,
von Orexinbis Orff |
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gewagt) - Spanischer Orden vom Goldenen Vlies.
Je maintiendrai (Ich werde aufrecht erhalten) - Luxemburgischer Orden der Eichenkrone.
Ka Hoke o Osianica - Hawaiischer Stern von Oceanien.
L'union fait la force (Eintracht macht stark) - Belgischer
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1% |
Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0381,
von Banksbis Bankschule |
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Gesetz seine Ausgaben so einrichten, daß sie nicht auf Unkosten der Gläubiger erfolgen.
Die Bestrafung wegen unordentlicher Buchführung ist abhängig von der Pflicht zur Buchführung; diese liegt ob jedem Kaufmann, nicht aber den Hökern, Trödlern
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1% |
Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 1010,
von Bikephalischbis Bilanz (wirtschaftlich) |
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, welche das Gesetz nicht zu den Kaufleuten rechnet. - In Verbindung mit den Vorschriften über Führung von Handelsbüchern verpflichtet das Deutsche Handelsgesetzbuch im Art. 29 den Kaufmann (mit Ausnahme der Minderkaufleute, Höker, Hausierer, Trödler u
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1% |
Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0673,
Buchhandel |
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Beweisfähigkeit beizulegen ist. Die Vorschriften über Handelsbücher gelten nicht für Höker, Hausierer, Trödler u. dgl. Handelsleute von geringerm Gewerbebetrieb, ferner nicht für Wirte, gewöhnliche Fuhrleute, gewöhnliche Schiffer und Personen, deren
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1% |
Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0823,
Firma |
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des Deut-
schen Handelsgesetzbuchs geordnet. Dieselben finden
keine Anwendung auf Höker, Trödler, Hausierer
u. dgl. Handelsleute von geringerm Gewerbebetrieb,
ferner^auf Wirte, gewöhuliche Fuhrleute, gewöhn-
liche Schiffer und Personen, deren
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1% |
Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0664,
von Haizinger (Anton)bis Häkeln |
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. ften.
Hakam, Name zweier span. Chalifen, s. Omajja-
Hökan (schwed., spr. hok-) oderHaakon, Haton
(norweg.), Name mehrerer nordischen und zwar
meist norweg. Könige im Mittelalter, darunter der
Enkel Sverres (s. d.), H. Hakonsson
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1% |
Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0716,
von Medicinbis Medina |
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-Manâchah, getrennt sind, der stets von Kamelen, Beduinen, Hökern, Cafés
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1% |
Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0147,
von Libournebis Licenz |
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,
Branntwein und Tabak und von Hökern, Trödelhändlern, Jägern u.s.w. Rußland erhebt eine Reihe von Licenz- oder
Patentabgaben; Rumänien solche vom Handel mit geistigen G etränken, wobei die Steuer-
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1% |
Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0908,
von Mindensche Bergkettebis Mine (Gewicht) |
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Minderkaufmann, Kleinkaufmann, im Gegensatz zum Vollkaufmann, nach dem Deutschen Handelsgesetzbuch Art. 10 der Höker, Trödler, Hausierer und ähnlicher Handelsmann von geringem Gewerbebetrieb, der Wirt jeder Klasse, auch der größte Hotelier, ein gewöhnlicher
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