Schnellsuche:

Ergebnisse für Ihre Suche

Ihre Suche nach Innominatkontrakt hat nach 0 Millisekunden 8 Ergebnisse geliefert (maximal 100 werden angezeigt). Die Ergebnisse werden nach ihrer Relevanz sortiert angezeigt.

Rang Fundstelle
100% Meyers → 8. Band: Hainleite - Iriartea → Hauptstück: Seite 0965, von Innominatkontrakt bis Innsbruck Öffnen
965 Innominatkontrakt - Innsbruck. Nunzius in Frankreich in Haft setzen und Avignon in Beschlag nehmen, und eine 1681 von Ludwig XIV. berufene Versammlung des französischen Klerus stellte die gegen die Infallibilität des Papstes gerichteten
75% Brockhaus → 9. Band: Heldburg - Juxta → Hauptstück: Seite 0618, von Innocua bis Innsbruck Öffnen
die Wurmschlangen (s. d., Typhlopidae). Innominātkontrakt (lat.), s. Contractus. In nomĭne (lat.), im Namen, im Auftrag, in Vollmacht. Innovation (lat.), in der Botanik das Hervorsprossen neuer Zweige aus ältern Ästen, die entweder adventiv
0% Meyers → Schlüssel → Schlüssel: Seite 0206, Rechtswissenschaft: Rechtsgeschichte Öffnen
Officium Patrocinium Patronus Obligation. Cretio Do, ut des Facio ut des Innominatkontrakt Mancipatio Schuldwesen. Acceptilation Datio Jus dominii impetrandi Manus injectio Nexum Schuldknechtschaft * Gerichtstage
0% Meyers → 5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] → Hauptstück: Seite 0096, von Douillette bis Dove Öffnen
. Douro, Fluß, s. Duero. Do, ut des, und Do, ut facias (lat.), ich gebe, damit du (mir etwas) gebest, und ich gebe, damit du (mir etwas) verrichtest, im römischen Recht zwei sogen. Innominatkontrakte (s. Vertrag). Neuerdings ist der Grundsatz Do
0% Meyers → 5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] → Hauptstück: Seite 1011, von Facilität bis Fackelhalter Öffnen
gänzlich verbot. Facio ut des oder Facio ut facias (lat.), "ich thue (etwas), damit du (mir etwas) gebest", oder "ich thue, damit du (mir etwas) verrichtest", eine Kontraktsform des römischen Rechts, zu den sogen. unbenannten Innominatkontrakten, d
0% Meyers → 10. Band: Königshofen - Luzon → Hauptstück: Seite 0048, von Kontrabuch bis Kontraktbruch Öffnen
konnte schon nach römischem Recht jeder Vertrag dadurch klagbar werden, daß der eine Kontrahent die ihm obliegende Leistung bewirkte, in welchem Fall er alsdann gegen den andern auf die schuldige Gegenleistung klagen konnte (sogen. Innominatkontrakt
0% Meyers → 16. Band: Uralsk - Zz → Hauptstück: Seite 0164, von Vertrag bis Verviers Öffnen
eines Auftrags und die Emphyteuse oder der Erbzins. Daneben gab es noch die Verpflichtung des unbenannten Kontrakts (Innominatkontrakt), der dadurch klagbar wurde, daß der eine Teil leistete und dadurch den andern zur versprochenen Gegenleistung verpflichtete
0% Brockhaus → 6. Band: Elektrodynamik - Forum → Hauptstück: Seite 0969, Forderungsrecht Öffnen
Ver- träge abgesehen ist, geht schon daraus hervor, daß nicht einmal alle vorerwähnten Gesetze alle vorge- nannten Verträge regeln, wie denn schon das röm. Recht sich unter der Bezeichnung Innominatkontrakte