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100% Meyers → 8. Band: Hainleite - Iriartea → Hauptstück: Seite 1005, von Interventiv bis Intonation Öffnen
Mittel schlagen, sich verwenden; auch sich verbürgen (s. Interzession). Interzeption (lat.), Auffangung, Unterschlagung. Interzession (lat.), die Übernahme einer fremden Verpflichtung (obligatio) durch Rechtsgeschäft. Durch die I. kann
1% Meyers → 3. Band: Blattkäfer - Chimbote → Hauptstück: Seite 0664, von Burgscheidungen bis Burgsteinfurt Öffnen
. Interzession). Vgl. Girtanner, Die B. nach gemeinem Zivilrecht (Jena 1851); Hasenbalg, Die B. des gemeinen Rechts (Düsseld. 1870). Burgscheidungen, Dorf im preuß. Regierungsbezirk Merseburg, Kreis Querfurt, an der Unstrut, Kirchscheidungen
1% Meyers → 4. Band: China - Distanz → Hauptstück: Seite 0163, von Claudius bis Claudius von Turin Öffnen
der guten Werke, der Interzession der Heiligen, der Verdienstlichkeit des Mönchslebens und der Autorität des Papsttums fort; vielfach angefochten, ^[Artikel, die unter C vermißt werden, sind unter K oder Z nachzuschlagen.]
1% Meyers → 5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] → Hauptstück: Seite 0975, von Exposé bis Expropriation Öffnen
Gläubiger, jedoch ohne Mitwirkung des bisherigen Schuldners; sie ist eine besondere Spezies der privativen Interzession und der Novation (s. d.). Der Übernehmer der Schuld heißt Expromittent (Expromissor). Der Schuldner wird von seiner Verbindlichkeit
1% Meyers → 12. Band: Nathusius - Phlegmone → Hauptstück: Seite 0305, von Obligationenrechnung bis Obmann Öffnen
durch Zession (s. d.) vermittelt, während auf der andern Seite das Eintreten oder Hinzutreten eines neuen Schuldners durch Interzession (s. d.) bewirkt wird. Beendigt wird eine O. zunächst durch ihre Erfüllung (Leistung, Zahlung), durch Kompensation
1% Meyers → 14. Band: Rüböl - Sodawasser → Hauptstück: Seite 0859, von Senat, volkswirtschaftlicher bis Sendgrafen Öffnen
, welches den auch in Deutschland rezipierten Grundsatz aufstellte, wonach Bürgschaften der Frauen der Regel nach ungültig sind; eine Rechtsvorschrift, welche in der Folge auf alle Interzessionen der Frauen überhaupt ausgedehnt ward. Ausnahmen wurden