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Rang | Fundstelle | |
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100% |
Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0662,
Invalidenrente |
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660
Invalidenrente
beiden Kategorien pflegt die Invaliditätsversiche-
rung in Verbindung nnt den übrigen Zwecken nnd
Leistungen des Vereins oder der Kasse nur einen
Teil derselben zu bilden. Die deutschen Gewerk-
vereine dagegen haben
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Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 1025,
Korrespondenzblatt zum elften Band |
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Rente ist entweder Alters- oder Invalidenrente. Altersversorgung erhält ohne Rücksicht auf seine Erwerbsfähigkeit derjenige Arbeiter, welcher das 70. Lebensjahr vollendet hat. Invalidenversorgung wird ohne Rücksicht auf das Lebensalter demjenigen zu
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Meyers →
17. (Ergänzungs-) Band →
Hauptstück:
Seite 0049,
Arbeiterversicherung (deutsches Reichsgesetz vom 22. Juni 1889) |
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auf Grund des neuen Gesetzes eine Invalidenrente beziehen. Andre in Betrieben des Reichs, eines Bundesstaats oder eines Kommunalverbandes beschäftigte Personen genügen der gesetzlichen Versicherungspflicht durch Beteiligung an einer für den betreffenden
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0144,
Deutschland und Deutsches Reich (Verkehrswesen) |
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ist auch für die Unterstützung von durch Invalidität und Alter erwerbsunfähig gewordenen Personen aus den arbeitenden Klassen Sorge getragen worden. Das Gesetz trat 1. Jan. 1891 in Kraft. Bis Ende 1893 wurden 82758 Ansprüche auf Invalidenrente
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Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0495,
von Investigator-Expeditionbis Irland |
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481
Investigator-Expedition - Irland
bestimmte Mindestmaß an Beiträgen nicht entrichtet werden konnte, eine Rente zu teil werden sollte. Dem entsprechend war für solche Arbeiter die Wartezeit, welche für die Invalidenrente allgemein auf 5
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0818,
Arbeiterversicherung |
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einer in Prozenten des Jahresarbeitsverdienstes des Verunglückten abgestuften Rente an die Witwe, die Waisen und unter Umständen die Angehörigen desselben; c. bei der Invaliditäts- und Altersversicherung Gewährung einer Invalidenrente bei dauernder
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0519,
von Wartepflichtbis Wartha |
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für eine bestimmte Dauer nach dem Eintritt in die Versicherung ausgeschlossen; während dieser W. (Karenzzeit) müssen Beiträge entrichtet werden. Die W. beträgt für die Invalidenrente 5 Beitragsjahre (à 47 Beitragswochen), für die Altersrente 30
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0330,
von Erwinbis Erworbene Rechte |
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für Versicherte den Anspruch auf Invalidenrente begründet (Invaliditätsversicherungsgesetz §. 9, Abs. 3). Der Versicherungspflicht unterliegen nicht diejenigen Personen, welche nicht mehr ein Drittel des ortsüblichen Tagelohns gewöhnlicher Tagesarbeiter
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0470,
von Altersklassenmethodenbis Altersschwäche |
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, Abs. 4), während die Invalidenrente (s.d.) ohne Rücksicht auf das Lebensalter gewährt wird, sobald Erwerbsunfähigkeit im Sinne des Gesetzes (§. 9) nachgewiesen wird. Die A. fällt fort, wenn Invalidenrente gewährt wird (§. 29, Abs. 2). Voraussetzungen
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0068,
Arbeiterfrage (Arbeitslosenversicherung) |
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1894: 33 442 Altersrenten im Gesamtbetrage von 14377 586 M. und 44397 Invalidenrenten im Gesamtbetrage von 5388 487 M. bewilligt. Der Durchschnittsbetrag der Altersrenten war 127,05 M. (1893: 130,07, 1892: 127,76 M.), derjenige der Invalidenrenten
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Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0665,
Invaliditäts- und Altersversicherungsgesetz |
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sie auch auf
diese und auf die kleinen Vctriebsunternehmer (die
nicht regelmäßig wenigstens einen Lohnarbeiter
diejenigen, welche Invalidenrente nach dem Gesetz
beziehen. Wer vom Reich, einem Bundesstaat oder
Kommunalverband Pension oder Wartegeld
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Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0140,
Sachsen, Königreich (Versicherungswesen. Verkehrswesen) |
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Invaliditäts- und Altersversicherungsgesetzes wurden von der "Versicherungsanstalt für das Königreich S." zu Dresden (1894) 4745 Altersrenten im Gesamtbetrage von 554867 M. und 2068 Invalidenrenten im Betrage von 251629 M. bewilligt.
Der Versicherung
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Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0666,
von Invariabelbis Inventar |
Öffnen |
664
Invariabel - Inventar
Bei diesen Anstalten wurden seit Inkrafttreten
des Gesetzes bis 1. Juli 1893: 3445 Ansprüche aus
Altersrente und 4139 auf Invalidenrente geltend
gemacht.
Sämtlicke 31 Versicherungsanstalten haben jurist
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Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 1004,
von Pensionärbis Pensionsanstalt deutscher Journalisten und Schriftsteller |
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düng des 60. Jahres oder bei früher eintretender
Invalidität einen Ruhegehalt zu sichern. Dieser
besteht aus einer nach den klassenmäßig abgestuf-
ten Leistungen der Mitglieder versicherungstechnisch
festgesetzten Leib- und Invalidenrente
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0090,
von Asaprolbis Asepsis |
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anspruchsberechtigten Kran-
ken verlangen, daß er sich ärztliche Behandlung
auf ihre Kosten gefallen lasse, widrigenfalls sie
berechtigt sind, ihm die Invalidenrente zu ver-
weigern, wenn die Annahme begründet erscheint,
daß die später wirklick
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0311,
Deutschland und Deutsches Reich |
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in der Hauptsache der stetig zu-
nehmenden Zahl von Alters- und Invalidenrenten-
empfängern zuzuschreiben ist.
über den Familienstand s. Bevölkerung.
Die Bewegung der Bevölkerung zeigt die Ta-
belle 15 auf S. 314. In den I. 1891-94 kamen
auf 1000
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0314,
Deutschland und Deutsches Reich |
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auf 114,i Mill. M. gestiegen.
1894 kamen an 47648 Personen 10,2 Mill. M. als
Invalidenrente und an 34132 Personen 24,5Mill.M.
als Altersrente zur Auszahlung. Die Einnahmen
der 31 Versicherungsanstalten betrugen 101,3, die
Ausgaben 32,5, die Rücklagen
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0903,
Sachsen (Königreich) |
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und eine Reserve von
1,3 Mill. M. Invalidenrente wurde 1894 von
3542 Personen erbeten und in 2738 Fällen be-
willigt, während auf Altersrente 3496 Anträge
gestellt und 3293 genehmigt wurden.
Verkehrswesen, überdieEisenbahnens.Säch-
sische Eisenbahnen
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0065,
von Unfallrentebis Unfallstatistik |
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ersatzberechtigten Armenverbandes gepfändet werden; auch Kompensation des Rentenanspruchs durch etwaige Gegenforderungen der Berufsgenossenschaft ist unzulässig.
Konkurriert die U. mit der Invalidenrente (s. d.), oder Altersrente (s. d.), so ruht der Anspruch
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Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0261,
von Lohnsteuerbis Loing |
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. üblich. – Über die L. nach dem Invaliditäts- und Altersversicherungsgesetz s. Invalidenrente.
Lohnsteuer, Besoldungssteuer, die direkte Besteuerung des Ertrags aus rein persönlicher Arbeit, die sich dadurch rechtfertigt, daß dieser Ertrag ein
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