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Rang | Fundstelle | |
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100% |
Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0465,
von Kanonisches Alterbis Kansas |
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Anstalten heißen K.
Kanoníst, ein Kenner oder Lehrer des "kanonischen Rechts" (s. d.).
Kanonizität (neulat.), zusammenfassender Name für den Komplex der Eigenschaften, vermöge welcher ein Buch zu den "kanonischen Büchern" (s. d.) gehört.
Kanopos
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87% |
Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0347,
von Civilgerichtbis Civilliste |
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, namentlich des röm. Rechts im Gegensatz einerseits zu den
Kanonisten , den Rechtslehrern des kanonischen oder Kirchenrechts, andererseits zu den Rechtslehrern des Strafrechts,
den Kriminalisten .
Civilität (lat.), Anstand, Höflichkeit
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63% |
Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0101,
von Kanonistbis Kansas |
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99
Kanonist – Kansas
beschränkt. Sie folgten der Regel Augustins, verwandelten aber ihre Anstalten fast alle in weltliche Stifte, von denen viele (Gandersheim, Gernrode
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Meyers →
Schlüssel →
Schlüssel:
Seite 0204,
Rechtswissenschaft: Staatsrecht (Politik). Kirchenrecht |
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. Kanonisches Recht
Kanonisches Recht
Devolution
Devolutionsrecht, s. Devolution
Dignität
Ecclesia
Exemtion
Informationsproceß
Inkardination
Inthronisation
Investitur
Jus in sacra
Kanonist
Kirche
Kirchendisciplin, s. Kirchenzucht
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Meyers →
Schlüssel →
Alphabetische Inhaltsübersicht d[...]:
Seite 0008,
Alphabetische Inhaltsübersicht des Schlüssels |
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Kampfspiele der Griechen und Römer 138
Kamtschatka 95
Kanada 26. 101
Kanäle, s. die betr. Länder unter "Geographie"
Kanarische Inseln 26. 97
Kandia 21. 88. 107
Kaninchenzucht 276
Kanonisten, Rechtsgelehrte 196
Kapland 26. 98
Kappadokien 110
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Meyers →
Schlüssel →
Schlüssel:
Seite 0208,
Rechtswissenschaft: Rechtsgelehrte |
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) K. E.
Schulze, 4) H. J. F.
Stahl, 2) F. J.
Thomasius, 1) Chr.
Thudichum
Vollgraff
Welcker, 2) K. Th.
Zachariä, 2) K. S.
3) H. A.
Zöpfl
Kanonisten.
Bickell
Dove, 2) R. W.
Friedberg, 2) E. A.
Herrmann, 2) E.
Hinschius
Jacobson
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Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0656,
Buchdruckerkunst |
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, auf die gangbarere theol.-kanonistische und populäre Litteratur. Bereits 1477 verließen aber Krantz und Friburger wieder Frankreich; neben Gering kamen andere Druckereien in Paris auf, unter welchen einzelne, wie die von
^[Abb.: Fig. 1. Aus Ablaßbrief von 1454
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Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0727,
von Cajetabis Calabozo |
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Aufgabe Unterricht und Krankenpflege sein sollte. Er starb 7. Aug. 1547 in Neapel und ward von Clemens X. heilig gesprochen. Sein Tag ist der 7. August.
2) C., eigentlich Jakob (oder mit dem Klosternamen Thomas de Vio von Gaeta), gelehrter Kanonist
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Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0780,
von Canitiesbis Cannä |
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780
Canities - Cannä.
drängen suchte. C. wurde im November 1864 selig gesprochen. Seine Biographie schrieben Rieß (Freib. 1865) und Marcour (das. 1881). - Sein Neffe Heinrich C., gelehrter Kanonist, fleißiger Sammler schätzbarer historischer
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0313,
von Courbettebis Couronnement |
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an der Sorbonne und studierte die Rechte an der Pariser Rechtsfakultät. 1853 ging er nach Bonn, um in Deutschland wissenschaftliche und Sprachstudien zu treiben, und hörte daselbst besonders den bekannten Germanisten und Kanonisten Walter. 1854
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0617,
von Endeavourstraßebis Ender |
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Bund" (Berl. 1870); "Das Recht der Aktiengesellschaften" (Heidelb. 1873); "Studien in der romanisch-kanonistischen Wirtschafts- und Rechtslehre" (Berl. 1874-1883, 2 Bde.); "Der Markenschutz" (das. 1875); "Der deutsche Zivilprozeß" (das. 1878-79, 3
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0705,
von Episkopalismusbis Epistel |
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). Ihnen folgten die bedeutendsten Theologen und Kanonisten des 17. Jahrh. Der gewandteste Vertreter dieses Systems in der Neuzeit ist F. J. ^[Friedrich Julius] Stahl ("Die Kirchenverfassung nach Lehre und Recht der Protestanten", 2. Ausg., Erlang
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0551,
von Hinkelsteinbis Hinrichs |
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für die Geschichte der karolingischen Periode. Die "Reichsannalen" ("Annales Bertiniani", in Pertz' "Monumenta", Bd. 1) hat H. von 861 bis 882 fortgesetzt. Vgl. v. Noorden, Erzbischof H. von Reims (Bonn 1862); Sdralek, Hinkmars von Reims kanonistisches
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0089,
Italienische Litteratur (15. Jahrhundert) |
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beseitigte und dafür das Studium der Quellen wieder in Aufnahme brachte. Die berühmtesten Glossatoren des 13. Jahrh. sind: Pillius, Azzo, Odofredus, Accursius, Bartolus von Sassoferrato und Baldus von Perugia. Als der berühmteste Kanonist dieser
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0064,
von Kopepodenbis Kopernikus |
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kanonistischen Studien fort, schon um mit einem akademischen Grad an die Kathedrale zurückzukehren. In Ferrara ließ er sich zum Doktor des geistlichen Rechts graduieren (31. Mai 1503). Dann nahm er seine medizinischen Studien in Padua wieder auf und verließ
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Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0023,
von Maassenbis Maatschappij |
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Christian, namhafter Kanonist, geb. 24. Sept. 1823 zu Wismar, widmete sich in Jena, Berlin, Kiel und Rostock juristischen und philosophischen Studien, bestand 1849 die Advokatenprüfung und gründete im Juli d. J. mit Franz v. Florencourt
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Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0440,
von Meixnerbis Mekines |
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Kirchenrechts" (Götting. 1845; 3. Aufl. u. d. T.: "Lehrbuch des deutschen Kirchenrechts", das. 1869) waren die Veranlassung, daß er von der hannöverschen Regierung ein Reisestipendium erhielt, um 1845-46 kanonistischen Studien in Rom, Florenz, München
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Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0784,
Paul (Päpste, weltliche Fürsten) |
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Rom, studierte Philosophie und Jurisprudenz, ward Vizelegat in Bologna, wurde unter Clemens VIII. zum Kardinal ernannt und bestieg 16. Mai 1605 als Leos XI. Nachfolger den päpstlichen Stuhl. Als strenger Kanonist wollte er der weltlichen Macht
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0320,
von Prats de Mollobis Praya |
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; jemand zuvor von etwas benachrichtigen; das Praevenire spielen, einem andern zuvorkommen, indem man das von ihm Beabsichtigte selbst ausführt oder vereitelt.
Prävention (lat.), das Zuvorkommen; im katholischen Kirchenrecht das von den Kanonisten
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0558,
von Raimund de Sabundebis Rain |
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beweisen seien, und konstruierte hiernach das ganze System der Kirchenlehre. Über ihn schrieben Matzke (Bresl. 1846), Huttler (Augsb. 1851) und F. Nitzsch ("Zeitschrift für historische Theologie" 1859).
Raimund von Pennaforte, berühmter Kanonist
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0631,
von Theinbis Thekla |
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631
Theïn - Thekla.
richten müsse. Eine Mißdeutung des ursprünglichen Sinnes war es, wenn man sie für Amulette hielt (daher griechisch Phylakterien).
Theïn, s. v. w. Kaffein.
Theiner, Augustin, gelehrter kathol. Kanonist, geb. 11. April 1804 zu
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Meyers →
17. (Ergänzungs-) Band →
Hauptstück:
Seite 0582,
von Mohrbis Mollenhauer |
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Bedeutung und in seiner gegenwärtigen Stellung« (Franks. 1866); »Über Goethes Faust« (Mainz 1869); die kanonistische Studie »Die Dekretale I^er veiwradiisin vor Innocenz III. 2c.« (Münst. 1876); sodann eine Reihe poetischer Erzeugnisse (zum Teil unter
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0347,
von Baltzerbis Baluze |
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wieder eingesetzt. Er starb 28. Juli 1718. In der Kritik kirchengeschichtlicher und
kanonistischer Dokumente erwarb sich B. h ohes Ansehen.
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0104,
von Endeavourbis Endemie |
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), "Das Recht der Aktiengesellschaften" (Heidelb. 1873), "Studien in der romanisch-kanonistischen Wirtschafts- und Rechtslehre" (2 Bde., Berl. 1874-83), "Der Markenschutz" (ebd. 1875), "Der deutsche Civilprozeß" (3 Bde., ebd. 1878-79), "Das Recht
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0489,
von Eymericusbis Eyre |
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Schriften ist die bekannteste das
«Directorium inquisitorum» (Barcelona 1503; mit den Zusätzen von Pina 1578 und 1587; mit Kommentar der span Kanonisten,
Vened.1595; im Auszug von Morellet, Par.1874), worin er die Inquisition
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0860,
von Geringstes Gebotbis Gerlach (Franz Dorotheus) |
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dere Kreise theol. und kanonistische Bücher und lat.
Unterhaltungsschriften des Mittelalters. Auch die
Type wechselten sie, statt der Antiqua die halb-
gotische wählend. Obgleich die drei 1475 kostenlos
naturalisiert worden waren, verließen Crantz
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Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0272,
von Grassteppenbis Gratianus |
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bildete, er das-
selbe zum Range einer eigenen Disciplin erhob und
so Begründer der kanonistischen Wissenschaft wurde.
Er schrieb um 1139 einen Grundriß, in welchem er
^Q0Q63 aus frühern kirchenrechtlichenSammlungen
systematisch zusammenstellte
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Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0068,
von Hergenrötherbis Hering (Fisch) |
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in München, 1852 außerord.
und 1855 ord. Professor des Kirchenrechts und der
Kirchengeschichte zu Würzburg. 1868 wurde er von
Pius IX. als Mitglied der kanonistischen Vor-
dereitungskommission sür das Vatikanische Konzil
nach Rom berufen. H
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Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0613,
Inkunabeln |
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inhaltlich hat ein ansehnlicher Teil z
von ihnen noch beträchtlichen Wert. Eine Reihe
von theol., kanonistischen, philos. und encyklopäd.
Werken des Mittelalters ist nur in Drucken des
15. Jahrh, erhalten; ebenso Volkslitteratur, Unter
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Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0926,
Johann (Päpste) |
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. (1316-34), ein Handwerkerssohn,vorher
Jakob von Ossa oderEuse, geb. 1244 zu Cahors.
Gewandt, gelehrt und tüchtiger Kanonist, wurde er
Kanzler des Königs Robert von Neapel,später Bischof
zu Fre^us, 1310 Erzbischof von Avignon, Kardinal
und Vifchof
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Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0964,
von Paukenbis Paul I. (Kaiser von Rußland) |
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. Caraffa und die reform. Bewegung seiner Zeit (in den «Jahrbüchern für prot. Theologie», Lpz. 1878).
P. Ⅴ. (1605‒21), vorher Camillo Borghese, geb. 1552 in Rom, ein starrer Kanonist, mußte im Kampfe mit der im Geiste des Paolo Sarpi (s. d.) handelnden
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0654,
von Rawmarshbis Raynal (David) |
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>3.n8Hction8" der No^ai 8o>
ciet^ erschienen, schrieb er als Hauptwerk: "Die
Theorie des Schalls" (2 Bde., 1877-78).
Raymondblau (frz. Li6n Il^in0nä),s. Ber-
liner Blau.
Raymundus dePennaforti (I5aiinunän8 äe
Nupo korti), Scholastiker und Kanonist
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Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0575,
von Schöfferbis Schokolade |
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. und kanonistische Werke,
außerdem besonders von Brcydenbachs Reisen
(1486 u. ö., vom Maler Erh. Rewich mit ^.schen
Typen gedruckt) und die Sachsenchronik (1492). Dem
Vertriebe der Bücher widmete er sich in richtigem
Verständnis des Bedürfnisses
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0134,
von Speckterbis Spediteur |
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. Wochenschrift.
Speculator (lat.), Beiname des Kanonisten Durantis (s. d.).
Speculum (lat.), Spiegel; S. uteri, s. Gebärmutterkrankheiten.
Spedale (ital.), Krankenhaus (s. d.).
Spedalske Sygdom, s. Aussatz.
Spedieren (ital.), soviel
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Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0027,
von Légion d'honneurbis Legitim |
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kundigen Juristen (die Doctores legis und Professores legis) im Gegensatz zu den Kanonisten oder Dekretalisten (Dekretisten) den des kanonischen Rechts Kundigen, weil das röm. Recht als das Gesetz des Kaisers angesehen wurde, das Dekret (Decretum
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Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0307,
von Lothbis Lothar III. (röm.-deutscher Kaiser) |
Öffnen |
und Frankreich geteilt. – Vgl. M. Sdralek, Hinkmars von Reims kanonistisches Gutachten über die Ehescheidung König L.s Ⅱ. (Freiburg 1881); E. Dümmler, Geschichte des Ostfränkischen Reichs (2. Aufl., 3 Bde., Lpz. 1887‒88).
Lothar
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Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 1040,
von Moratschabis Morbihan |
Öffnen |
); Fick, über internationales Wechselrecht in Beziehung auf Fristbestimmungen (Elberf. 1872); Jaques, Die durch die franz. Moratorienverfügungen hervorgerufenen Regreßfragen (Wien 1872); Endemann, Studien in der roman.-kanonistischen Wirtschafts
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