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100% Meyers → 9. Band: Irideen - Königsgrün → Hauptstück: Seite 0942, von Kolloquium bis Kolmar Öffnen
. Kolludieren (lat.), unter einer Decke spielen, im geheimen Einverständnis sein und handeln. Kollusion (lat., "das Zusammenspielen"), im allgemeinen jede auf rechtswidrige Täuschung Dritter gerichtete Verabredung, im Strafprozeß insbesondere
67% Brockhaus → 10. Band: K - Lebensversicherung → Hauptstück: Seite 0498, von Kolloquium bis Köln Öffnen
das K. nicht mehr. (S. auch Priorität und Prüfungsverfahren.) Kolloquĭum, s. Colloquium. Kolloty̆pie (grch.), soviel wie Lichtdruck (s. d.). Kolludieren (lat.), im geheimen Einverständnis miteinander handeln; davon das Substantiv Kollusion (s. d
0% Brockhaus → 10. Band: K - Lebensversicherung → Hauptstück: Seite 0248, von Katzenkraut bis Kauf Öffnen
. sein; der Verkäufer hat sie anzuschaffen. Nur sollen arglistige Geschäfte, bei welchen beide Teile kolludieren, ungültig sein. Anders nach Preuß. Allg. Landr. I, 11, §. 19, und franz. Recht («La vente de la chose d’autrui est nulle», der Verkauf