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100% Brockhaus → 10. Band: K - Lebensversicherung → Hauptstück: Seite 0571, von Konkursgläubiger bis Konkursverfahren Öffnen
und verlangen können, daß sie gemeinschaftlich aus der Konkursmasse befriedigt werden. Nach der Deutschen Konkursordnung (§. 2) sind als K. alle persönlichen Gläubiger des Gemeinschuldners anzusehen, welche einen zur Zeit der Konkurseröffnung
1% Brockhaus → 10. Band: K - Lebensversicherung → Hauptstück: Seite 0570, von Konkurs bis Konkursgericht Öffnen
Konkursverfahrens entsteht. – Materieller oder Imminenter Konkurs s. d. Konkurseröffnung. Die K. erfolgt nach der Deutschen Konkursordnung (§. 94) in der Regel nur, wenn der Schuldner sich im Zustande der Zahlungsunfähigkeit (s. d.) befindet, welche insbesondere
1% Brockhaus → 13. Band: Perugia - Rudersport → Hauptstück: Seite 0616, von Rangschiffahrt bis Rangun Öffnen
614 Rangschiffahrt - Rangun rungen, welche nach §. 56 der Konkursordnung im Konkursverfahren überhaupt nicht geltend gemacht werden können. (S. Konkursgläubiger.) Die unter den Nrn. 1-5 aufgezählten Forderungen heißen bevorrechtigte
1% Brockhaus → 7. Band: Foscari - Gilboa → Hauptstück: Seite 0757, von Gemeinschaft des Vermögens bis Gemeinschuldner Öffnen
in Ehcgemeinschaft. Gemeinschuldner wird in den deutschen Reichs- justizgesetzcn und in der Osterr. Konkursordnung derjenige genannt, über dessen Vermögen das Kon- kursverfahren eröffnet worden ist. (^. Konkurs- verfahren und Konkurseröffnung.) In dem
1% Brockhaus → 2. Band: Astrachan - Bilk → Hauptstück: Seite 0097, von Aufnahmestellung bis Aufrechnung Öffnen
95 Aufnahmestellung - Aufrechnung nach §. 9 der Konkursordnung sowohl von dem Konkursverwalter als vom Gegner aufgenommen werden. War zur Zeit der Konkurseröffnung bezüglich einer im Konkursverfahren anzumeldenden, Forderung ein Rechtsstreit
1% Brockhaus → 10. Band: K - Lebensversicherung → Hauptstück: Seite 0572, Konkursverwalter Öffnen
, scharf voneinander gesonderte Abschnitte (Präparatorisches Verfahren, Liquidations- und Prioritätsverfahren mit Kollokationsurteil; s. die betreffenden Artikel) abgeteilt war, kennt die Deutsche Konkursordnung, welche auf der Grundlage
0% Brockhaus → 16. Band: Turkestan - Zz → Hauptstück: Seite 1054, von Zwangsversteigerung bis Zwangsvollstreckung Öffnen
Vierteile der das Stimmrecht gewährenden Forderungen beträgt. In Ansehung des Inhalts desselben schreibt die Deutsche Konkursordnung vor, daß der Z. allen daran beteiligten Konkursgläubigern gleiche Rechte gewähren muß und eine ungleiche Bestimmung
0% Meyers → 10. Band: Königshofen - Luzon → Hauptstück: Seite 0012, von Konkursmasse bis Konnewitz Öffnen
oder Kommanditgesellschaft die einzelnen Mitglieder, soweit das Genossenschafts- oder das Gesellschaftsvermögen nicht ausreicht, mit ihrem Privatvermögen solidarisch haften müssen. Vgl. die Kommentare und Ausgaben der deutschen Konkursordnung von Krah (4. Aufl., Neuwied
0% Brockhaus → 1. Band: A - Astrabad → Hauptstück: Seite 0046, Abgesonderte Befriedigung Öffnen
44 Abgesonderte Befriedigung Separatisten ex jure dominii oder Vindikanten hießen. Nach der Deutschen Konkursordnung (§. 3) kann ein Anspruch auf A. B. nur in den in diesem Gesetzbuche zugelassenen Fällen geltend gemacht werden
0% Brockhaus → 2. Band: Astrachan - Bilk → Hauptstück: Seite 0164, von Aussig bis Aussperrung Öffnen
Konkursordnung schreibt in §. 35 vor, daß die Ansprüche auf A., welche nicht bloß auf ein dingliches, sondern auch auf ein persönliches Recht gestützt werden können, sich nach den außerhalb des Konkursverfahrens geltenden Gesetzen bestimmen, räumt aber
0% Brockhaus → 8. Band: Gilde - Held → Hauptstück: Seite 0064, von Glaubersalzwässer bis Gläubigerversammlung Öffnen
Konkursordnung kann ein solcher bestellt werden; es muß dies aber nicht geschehen. Schon vor der ersten Gläubigerversammlung (s. d.) kann das Konkursgericht einen G. bestellen, dessen Mitglieder aus der Zahl der Konkursgläubiger oder der Vertreter
0% Brockhaus → 10. Band: K - Lebensversicherung → Hauptstück: Seite 0573, von Konkussion bis Konnossement Öffnen
gewöhnlichen Formen (im Wege der Versteigerung oder aus freier Hand) erfolgen. Jedoch kann der K. auch die Zwangsverwaltung und Zwangsversteigerung betreiben. Bezüglich einer Reihe von wichtigern, in den §§. 121,122 der Konkursordnung aufgezählten
0% Meyers → 3. Band: Blattkäfer - Chimbote → Hauptstück: Seite 0909, von Cession bis Cetina Öffnen
zu werden, als er nach Abzug des nötigen Lebensunterhalts übrig behielt, für sich beanspruchen konnte. Die deutsche Konkursordnung sichert dem Boniszedenten ebensowenig wie die österreichische Konkursordnung die Kompetenzwohlthat; sie verweist den
0% Meyers → 10. Band: Königshofen - Luzon → Hauptstück: Seite 0010, von Konkurrenz der Verbrechen bis Konkurs Öffnen
der Rechtsnormen über den K. ist das Konkursrecht. Ein ausführliches Gesetz über das Konkursverfahren wird Konkursordnung genannt, so namentlich die österreichische Konkursordnung vom 25. Dez. 1868, welche zwischen kaufmännischem und gemeinem K
0% Meyers → 10. Band: Königshofen - Luzon → Hauptstück: Seite 0011, Konkurs (Verfahren nach der deutschen K.-Ordnung v. 10. Febr. 1877) Öffnen
richterlicher Beamter als Kommissar (Konkurskommissar) bestimmt. Die Konkurseröffnung findet nach der deutschen Konkursordnung nicht mehr von Amts wegen, sondern nur auf Antrag statt, und zwar sowohl auf Antrag des Gemeinschuldners als eines Gläubigers
0% Brockhaus → 6. Band: Elektrodynamik - Forum → Hauptstück: Seite 0605, von Fausta bis Faustpfand Öffnen
die Deutsche Konkursordnung nur das F., welche das Pfand in den Händen des Schuldners belassen würde, für im Konkurse wirksam erklärt und hierdurch die Landesgesetzgebungen veranlaßt hat, die Mobilienhypothek, wo solche noch vorkam, überhaupt
0% Brockhaus → 11. Band: Leber - More → Hauptstück: Seite 0656, von Masse (Vermögensmasse) bis Masséna Öffnen
. Formerei. Massegläubiger. Die Verwaltung und Verteilung der Konkursmasse verursacht regelmäßig Kosten, welche der Verwalter zu bestreiten hat (§. 51 der Deutschen Konkursordnung). Außerdem können aus dessen Thätigkeit, insbesondere infolge der von ihm
0% Meyers → 2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] → Hauptstück: Seite 0132, von Aussonderung bis Ausstattung Öffnen
der königlichen Stadt A. (Reichenberg 1883). Aussonderung, in der deutschen und der österreichischen Konkursordnung die Ausscheidung von Gegenständen, welche dem Gemeinschuldner nicht gehören, aus der Konkursmasse, sei es auf Grund eines dinglichen
0% Meyers → 14. Band: Rüböl - Sodawasser → Hauptstück: Seite 0545, von Schlüsselbein bis Schlüter Öffnen
etwaniger Einwendungen gegen das Schlußverzeichnis, vom Konkursgericht abzuhaltende Termin nach vorgängiger öffentlicher Bekanntmachung. Die österreichische Konkursordnung (§ 146 ff.) kennt den S. nicht, verstattet aber für die Einwendungen gegen den
0% Brockhaus → 1. Band: A - Astrabad → Hauptstück: Seite 0067, von Abschlag bis Abschneiden Öffnen
. Abschlagsverteilung, im Konkursverfahren diejenige Verteilung flüssiger Bestände unter die Konkursgläubiger, welche der Schlußverteilung vorhergeht. Nach der Deutschen Konkursordnung sind A. nicht bloß gestattet, sondern vorgeschrieben. Gemäß §. 137 soll nach
0% Brockhaus → 1. Band: A - Astrabad → Hauptstück: Seite 0614, Anfechtung Öffnen
Absonderungsrecht im Konkurse wie außerhalb desselben, falls der Erbe gegen das ausdrückliche Verlangen der Gläubiger die Inventaraufnahme unterlassen hat. Das Preuß. Allg. Landr. I, 16, §§. 507-511 und die Konkursordn. von 1855, §. 37 gewähren einen Schutz
0% Brockhaus → 6. Band: Elektrodynamik - Forum → Hauptstück: Seite 0184, von Entschälen bis Entstehungszustand Öffnen
. Civilprozeßordn. §§. 294, 534, 540, 645; Strafprozeßordn. §§. 35, 348, 353. Nach der Deutschen Konkursordnung sind Streitigkeiten, welche bezüglich eines Aussonderungs- oder Absonderungsrechts (s. Aussonderung und Abgesonderte Befriedigung
0% Brockhaus → 10. Band: K - Lebensversicherung → Hauptstück: Seite 0606, von Kontokorrent-Zinsenbuch bis Kontrapunkt Öffnen
diejenige Per- son, welcher die Prüfung der angemeldeten Forde- rungen und das Recht zustand, gegen deren Berück- sichtigung Widerspruch zu erheben. Nach der Deut- schen Konkursordnung ist dem Konkursverwalter (s. d.) die Thätigkeit übertragen
0% Meyers → 1. Band: A - Atlantiden → Hauptstück: Seite 0058, von Absolution bis Absonderung (im Konkurs) Öffnen
die Konkursmasse zurückfällt und zur teilweisen Befriedigun g der Konkursgläubiger mit verwendet wird. Vornehmlich steht nach der deutschen Konkursordnung ein solches Absonderungsrecht den Realgläubigern
0% Meyers → 1. Band: A - Atlantiden → Hauptstück: Seite 0564, von Anfechtungsklage bis Anführungszeichen Öffnen
564 Anfechtungsklage - Anführungszeichen. des Konkursverwalters unterliegen (Konkursordnung, Buch 1, Titel 3, § 22-34): 1) Die nach oder in den letzten zehn Tagen vor der Zahlungseinstellung (thatsächlichen Insolvenz) oder dem
0% Meyers → 1. Band: A - Atlantiden → Hauptstück: Seite 0866, von Arrée bis Arrest Öffnen
Zivilprozeßordnung durch den Gerichtsstand des Aufenthalts (§ 18) und des Vermögens (§ 24) ersetzt ist. Dem A. verwandt sind die "einstweiligen Verfügungen" (s. d.). 2) Offener A. im Sinn der deutschen Konkursordnung (§ 102, 103, 108) ist die bei der Eröffnung des
0% Meyers → 2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] → Hauptstück: Seite 0687, von Benedizieren bis Beneficium inventarii Öffnen
und der Soldaten etc. Dagegen gewährt die deutsche Konkursordnung dem Gemeinschuldner eine besondere Rechtswohlthat der Kompetenz nicht. Das Konkursverfahren umfaßt vielmehr das gesamte einer Zwangsvollstreckung unterliegende Vermögen des Gemeinschuldners
0% Meyers → 3. Band: Blattkäfer - Chimbote → Hauptstück: Seite 0908, von Cesena bis Cessio bonorum Öffnen
und nach der österreichischen Konkursordnung. Nach der deutschen Konkursordnung kann jedoch das Gericht die Er-^[folgende Seite] ^[Artikel, die unter C vermißt werden, sind unter K oder Z nachzuschlagen.]
0% Meyers → 5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] → Hauptstück: Seite 0394, von Einspruch bis Einstweilige Verfügungen Öffnen
rechtzeitig zurückgenommen wurde. Auch der Tod des Privatklägers hat in der Regel die E. des Verfahrens zur Folge. Vgl. Deutsche Strafprozeßordnung, § 168, 196, 203 f., 208 f., 259, 433. - E. des Konkurses ist nach der deutschen Konkursordnung
0% Brockhaus → 1. Band: A - Astrabad → Hauptstück: Seite 0615, von Anfechtungsklage bis Anfossi Öffnen
statt (Konkursordn. §. 33; Anfechtungsgesetz §. 11). Das Anfechtungsrecht des Konkursverwalters verjährt in einem Jahre von der Konkurseröffnung an gerechnet (Konkursordn. §. 34). Bezüglich der A. außerhalb des Konkursverfahrens ist (in §. 12
0% Brockhaus → 1. Band: A - Astrabad → Hauptstück: Seite 0715, von Antrag auf Konkurseröffnung bis Antragsdelikte Öffnen
.) läßt Abänderungsanträge nicht zu. Antrag auf Konkurseröffnung ist nach §95 der Deutschen Konkursordnung erforderlich, damit eine solche Eröffnung stattfinden kann. Zum Antrag berechtigt ist der Schuldner selbst und jeder Konkursgläubiger. (S
0% Brockhaus → 2. Band: Astrachan - Bilk → Hauptstück: Seite 0150, von Ausgangszölle bis Ausgleichungsrechnung Öffnen
. Ausgleichsverfahren, auch Accord-, Moratorialverfahren oder Stundungsverfahren, dasjenige Verfahren, welches bestimmt ist, den Eintritt des Konkurses abzuwenden. In Deutschland wurde bei Aufstellung der Konkursordnung ein gerichtliches Verfahren dieser
0% Brockhaus → 2. Band: Astrachan - Bilk → Hauptstück: Seite 0655, von Beizfalk bis Beke Öffnen
die von der Deutschen Konkursordnung (§. 68) vorgeschriebenen mancherlei B. durch mindestens einmalige Einrückung in dasjenige Blatt zu erfolgen, das zur Veröffentlichung amtlicher B. des Gerichts bestimmt ist. Das Konkursgericht kann jedoch
0% Brockhaus → 2. Band: Astrachan - Bilk → Hauptstück: Seite 0876, von Beschreien bis Beschwerde Öffnen
Beschlusses nicht befugt ist. 4) Im Konkursverfahren ist nach der Deutschen Konkursordnung (§. 66, Abs. 3) bezüglich aller ergangenen Entscheidungen B. zulässig, soweit dieses Gesetz nicht etwas anderes bestimmt. In allen diesen Fällen findet "sofortige
0% Brockhaus → 2. Band: Astrachan - Bilk → Hauptstück: Seite 0892, Bestattung (der Toten) Öffnen
. Gesetzbuches sind nicht allein die Beerdigungskosten, sondern sogar die Kosten für ein Grabdenkmal, sofern dieselben den Standes- und Vermögensverhältnissen des Erblassers entsprechen, bei Herausgabe einer Erbschaft zu ersetzen. Die Preuß. Konkursordnung
0% Brockhaus → 5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] → Hauptstück: Seite 0303, Differenzgeschäfte Öffnen
Verkauf der nicht abgenommenen Ware unverzüglich nach Ablauf der Frift vorzunehmen und, wenn er einen niedrigern Preis erlöst, die sich hieraus ergebende Differenz vom Käufer zu fordern. Durch die Teutfche Konkursordn. §. 16 ist jene Art
0% Brockhaus → 6. Band: Elektrodynamik - Forum → Hauptstück: Seite 0272, Erfüllung (der Rechtsgeschäfte des Gemeinschuldners) Öffnen
eine Rechtsfolge geknüpft ist, eintritt. Erfüllung der Rechtsgeschäfte des Ge- mein s ch u l d n e r s durch den Konkursverwalter. Die Deutsche Konkursordnung hat in den §^. 15-21 besondere Vorschriften bezüglich der zweiseitigen Verträge getroffen
0% Brockhaus → 6. Band: Elektrodynamik - Forum → Hauptstück: Seite 0273, von Erfüllungseid bis Erfüllungsort Öffnen
kann, wenn der Gemnnschuldncr ge- pachtet oder gemietet hatte, der andere Teil nach 8- 18 der Konkursordnung von dem Vertrage ab- gehen, als ob derselbe nicht geschlossen wäre, muß aber auf Verlangen des Verwalters ohne Verzug erklären, ob er dies
0% Brockhaus → 7. Band: Foscari - Gilboa → Hauptstück: Seite 0854, Gerichtskosten Öffnen
852 Gerichtskosten ordentlichen Gerichte gehörigen Rechtssachen, auf welche die Civilprozcßordnung vom 30. Jan. 1877, die Strafprozeßordnung vom 1. Febr. 1877 und die Konkursordnung vom 10. Febr. 1877 Anwendung finden. Das bezügliche
0% Brockhaus → 8. Band: Gilde - Held → Hauptstück: Seite 0641, von Haftstrafe bis Hagebutten Öffnen
, ein Zeugnis zu erzwingen, s. Zeuge. Gegen den Gcmcinschuldner kann Haft nach der Deutschen Konkursordnung (§. 93) vom Konkursgericht ange- ordnet werden, wenn derselbe die ihm vom Gesetz auf- erlegten Verpflichtungen nicht erfüllt, oder wenn
0% Brockhaus → 12. Band: Morea - Perücke → Hauptstück: Seite 0140, von Nacheile bis Nachgeschäft Öffnen
, das Recht der nicht befriedigten Gläubiger, nach der Aufhebung des Konkursverfahrens ihre Forderungen gegen den frühern Gemeinschuldner unbeschränkt geltend zu machen (Deutsche Konkursordnung §. 152; Österr. Konkursordnung §. 54). Nachforschungsprotest
0% Brockhaus → 12. Band: Morea - Perücke → Hauptstück: Seite 0145, von Nachtrab bis Nachtvögel Öffnen
Konkursordnung (Z. 153) hat der Verwalter nach Anordnung des Konkursgerichts auf Grund des Schlußverzeichnisses eine solche nachträgliche Verteilung vorzunehmen, wenn Beträge, welche von der Masse zurückbehalten wurden, für dieselbe frei werden
0% Brockhaus → 12. Band: Morea - Perücke → Hauptstück: Seite 0544, Offene Handelsgesellschaft Öffnen
der Gesellschaft und des Gesellschafters haben Art. 122 des Handelsgesetzbuchs und §z. 198 - 201 der Deutscheu Konkursordnung Bestimmung getroffen. (Näheres s. Kommanditgesellschaft.) Auch die Osterr. Konkursordnung enthält in den §§. 199
0% Brockhaus → 13. Band: Perugia - Rudersport → Hauptstück: Seite 0490, von Prüfungsanstalten bis Prüm Öffnen
sind und ob denselben ein bestimmtes Vorrecht zu- kommt. (S. auch Liquidations-und Prioritätsver- fahren.) Nach der Deutschen Konkursordnung sind die Forderungen innerhalb der sofort bei der Konkurs- eröffnung (s.d.) zu bestimmenden Anmeldefrist
0% Brockhaus → 13. Band: Perugia - Rudersport → Hauptstück: Seite 0615, von Rangierkilometer bis Rangordnung der Gläubiger im Konkursverfahren Öffnen
der Deutschen Konkursordnung das Verfahren dadurch vereinfacht, daß die abgesonderte Befriedigung un- abhängig vom Konkursverfahren erfolgt, die An- sprüche der Absonderungsberechtigten sonach gar nicht im Prüfungsverfahren (s. d.) zu erörtern sind
0% Brockhaus → 14. Band: Rüdesheim - Soccus → Hauptstück: Seite 0929, von Sicherheitswechsel bis Sichtwechsel Öffnen
Regeln statt. Zur Benutzung des Protokolls über die Beweisaufnahme sind beide Teile berechtigt. Vgl. Civilprozcßordnung ߧ. 447 fg. Sicherung im Konkurs. S. i. K. können nach der Deutschen Konkursordnung (ß. 60) die- jenigen Konkursgläubiger (s
0% Brockhaus → 16. Band: Turkestan - Zz → Hauptstück: Seite 0301, von Vert en pâte bis Vertikow Öffnen
Konkursprozeß Distributionsverfahren genannt, findet nach der Deutschen Konkursordnung (§. 137) nach Abhaltung des allgemeinen Prüfungstermins so oft, als hinreichende Masse vorhanden ist, statt. (S. Abschlagsverteilung.) Sobald die Verwertung
0% Brockhaus → 13. Band: Perugia - Rudersport → Hauptstück: Seite 0047, von Pfandschein bis Pfarrer Öffnen
§§. 709, 810, 815 der Deutschen Civilprozeßordnung oder durch Beschlagnahme wegen öffentlicher Abgaben (Konkursordn. §. 41, Nr. 1). Gesetzliche P. sind eingeräumt dem Vermieter (s. Miete), den Verpächtern (s. Pacht), den Gastwirten u. s. w. (Konkursordn
0% Brockhaus → 6. Band: Elektrodynamik - Forum → Hauptstück: Seite 0606, von Faustpfandkredit bis Faustrecht Öffnen
die Landesgesetze geringere Erfordernisse für ein F. aufstellen, diese außerhalb des Konkurses genügen; doch geht ein durch Pfändung erworbenes Pfandrecht solchen Pfandrechten vor, welche nicht den Anforderungen der Konkursordnung entsprechen (Civilprozeßordn
0% Brockhaus → 4. Band: Caub - Deutsche Kunst → Hauptstück: Seite 0064, von Cesinge bis Cession Öffnen
Landrecht beseitigt. Das Einführungsgesetz zur Deutschen Konkursordnung hat nun (in §. 4) die Vorschriften der Landesgesetze über die Rechtswohlthat der Güterabtretung aufgehoben. In Österreich sind die «gesetzlichen Vorschriften über die Abtretung
0% Brockhaus → 11. Band: Leber - More → Hauptstück: Seite 0869, von Mietschisko bis Migne Öffnen
867 Mietschisko - Migne ob der Rechtsnachfolger des Vermieters an den Vertrag gebunden ist, s. Kauf bricht Miete. Über das Rechtsverhältnis der Aftermiete s. d. Nach der Deutschen Konkursordnung §. 41 und dem Reichsgesetz vom 9. Mai 1894 steht
0% Meyers → 1. Band: A - Atlantiden → Hauptstück: Seite 0257, von Akkordion bis Akkumulatoren Öffnen
257 Akkordion - Akkumulatoren. Hierbei besteht die Eigentümlichkeit, daß die Mehrzahl der dem A. zustimmenden Gläubiger auch die Minderheit der nicht zustimmenden zum Beitritt zwingen kann. Doch ist nach der deutschen Konkursordnung (§ 169
0% Meyers → 1. Band: A - Atlantiden → Hauptstück: Seite 0514, von Amtshauptmann bis Amtsverbrechen Öffnen
von Rechtsakten, soweit eine solche erforderlich ist. Auch haben die A. vielfach die Aufsicht über die Standesbeamten zu führen. Vgl. Deutsches Gerichtsverfassungsgesetz, § 22-57, 71, 76; Deutsche Konkursordnung, § 64 ff.; Strafprozeßordnung, § 31, 176, 183 f
0% Meyers → 7. Band: Gehirn - Hainichen → Hauptstück: Seite 0164, Gericht (Gerichtsbarkeit) Öffnen
, insbesondere eine rasche und wirksame Zwangsvollstreckung, ist angestrebt, wie denn auch durch die Konkursordnung einer im Interesse von Handel und Verkehr dringend gebotenen raschen Abwickelung der Schuldenwesen Rechnung getragen ist. Die deutsche
0% Meyers → 8. Band: Hainleite - Iriartea → Hauptstück: Seite 0472, Hessen (Großherzogtum: Rechtspflege, Kirchenwesen, Finanzen) Öffnen
. Die Justiz ist von der Verwaltung scharf getrennt. Soweit nicht durch die Reichsgesetzgebung (z. B. das Handelsgesetzbuch seit 1862, die Wechselordnung seit 1849, die Konkursordnung seit 1877 etc.) mit den andern deutschen Bundesstaaten gemeinsames Recht
0% Meyers → 16. Band: Uralsk - Zz → Hauptstück: Seite 1006, von Zwangsabtretung bis Zwangsvollstreckung Öffnen
bevorzugten Gläubiger bindend ist. Nach der deutschen Konkursordnung (§ 160 ff.) muß die Gesamtsumme der Forderungen oder zustimmenden Gläubiger wenigstens drei Vierteile der Gesamtsumme aller zum Stimmen berechtigenden Forderungen betragen. Der Z. muß allen
0% Brockhaus → 1. Band: A - Astrabad → Hauptstück: Seite 0294, Aktie und Aktiengesellschaft Öffnen
Vorstandes oder von allen Liquidatoren gestellt wird, bedarf es der außerdem gebotenen Glaubhaftmachung der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung nicht. (Konkursordn. §§. 193 u. 194.) Nach Art. 240 des Handelsgesetzbuchs
0% Brockhaus → 5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] → Hauptstück: Seite 0819, von Einstehen bis Einstweilige Verfügung Öffnen
, nach der Deutschen Konkursordnung eine besondere Art der Beendigung desselben, welche dieselben Wirkungen hat, wie die nach Abhaltung des Schlußtermins oder Bestätigung eines Zwangsvergleichs erfolgende Aufhebung des Konkursverfahrens (s. d
0% Brockhaus → 6. Band: Elektrodynamik - Forum → Hauptstück: Seite 0548, von Fallimentskommissär bis Fallmerayer Öffnen
, der mit der Leitung des Konkursverfahrens beauftragt war. Derselbe nahm eine ähnliche Stellung ein wie nach der Asterr. Konkursordnung der Konkurs- lommissar (s. d.). Fallingbostel. 1) Kreis im preuft. Reg.-Bez. Lüneburg, bat 983,01 (Km, (1890) 26 221 (13123
0% Brockhaus → 7. Band: Foscari - Gilboa → Hauptstück: Seite 0770, von Generalbaßschrift bis Generalinspektion Öffnen
in den Gebieten des gemeinen Rechts nicht mehr zugelassen (Specialitätsprincip) und, soweit sie sich auf bewegliche Sachen bezieht, durch §§. 40 und 41 der Konkursordnung sowie §. 14 des Einführungsgesetzes in ihren Wirkungen eingeschränkt
0% Brockhaus → 12. Band: Morea - Perücke → Hauptstück: Seite 0510, von Oblation bis Oboe Öffnen
. Gesetze vom 24. April 1874 und das ungar. Gesetz vom 19. Juni 1876 eingeschlagen; auf ihn hat das Einführungsgesetz zur Deutschen Konkursordn. §. 17 die Landesgesetzgebung verwiesen. Auf diese Weise behilft man sich zur Zeit in Deutschland auch mit den
0% Brockhaus → 17. Band: Supplement → Hauptstück: Seite 0541, Handwerkerfrage (Befähigungsnachweis) Öffnen
, Einführung von Vorzugsrechten für Bauhandwerker, Änderung der Konkursordnung, Beseitigung des Firmen- und Reklamenschwindels. Befähigungsnachweis. Den Befähigungsnachweis sieht man in Handwerkskreisen noch immer als eine Lebens- und Erziehungsfrage an
0% Brockhaus → 16. Band: Turkestan - Zz → Hauptstück: Seite 1053, von Zwangskassen bis Zwangsvergleich Öffnen
nicht zur alsbaldigen Befriedigung gelangenden Teils der Forderung auch der nichtzustimmenden Gläubiger und Aufhebung des Konkurses erzielt. Ein Z. findet nach der Deutschen Konkursordnung im Konkurs über das Vermögen einer eingetragenen Genossenschaft
0% Brockhaus → 12. Band: Morea - Perücke → Hauptstück: Seite 0459, von Notauslässe bis Noten Öffnen
; sie ist aber durch die Deutsche Civilprozeßordnung, welche andere Beschränkungen der Zwangsvollstreckung (s. d.) eingeführt hat, nicht beseitigt. Dagegen hat die Deutsche Konkursordnung die Rechtswohlthat des
0% Meyers → 1. Band: A - Atlantiden → Hauptstück: Seite 0056, von Abschätzung bis Abschoß Öffnen
, im deutschen Konkursrecht die pr ozentuale Verteilung barer Bestände der Teilungsmasse an die aus der letztern zu befriedigenden Gläubiger. Vgl. Deutsche Konkursordnung, §§ 137 ff
0% Meyers → 1. Band: A - Atlantiden → Hauptstück: Seite 0059, Absonderung (in der Geologie, Botanik) Öffnen
und inwieweit den Privatgläubigern der Gesellschafter ein Absonderungsrecht in Bezug auf das Privatvermögen derselben zusteht. Vgl. Deutsches Handelsgesetzbuch, § 122; Deutsche Konkursordnung, §§ 39 ff
0% Meyers → 2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] → Hauptstück: Seite 0340, von Bankingtheorie bis Bankrott Öffnen
Landesgesetze in Geltung, welche Strafbestimmungen rücksichtlich des Konkurses enthielten, die sich auf Handlungen bezogen, über welche das Strafgesetzbuch selbst nichts bestimmte. Die deutsche Konkursordnung (§ 209-214) ist nunmehr an die Stelle
0% Meyers → 2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] → Hauptstück: Seite 0931, von Bilâd bis Bilbao Öffnen
ist durch die Konkursordnung unter Strafandrohung eingeschärft, insofern nach § 210 derselben Schuldner, welche ihre Zahlungen eingestellt haben, oder über deren Vermögen das Konkursverfahren eröffnet worden ist, unter anderm dann wegen einfachen Bankrotts
0% Meyers → 3. Band: Blattkäfer - Chimbote → Hauptstück: Seite 0420, von Brief bis Briefgeheimnis Öffnen
Beschlagnahme befugt, sie muß jedoch Briefe und andre mit Beschlag belegte Postsendungen uneröffnet dem Richter vorlegen. Ist ferner gegen einen Schuldner auf Konkurs erkannt, so sind die Post- und Telegraphenanstalten nach der deutschen Konkursordnung (§ 111
0% Meyers → 4. Band: China - Distanz → Hauptstück: Seite 0792, von Deutsches Reich bis Deutsch-französischer Krieg von 1870/71 Öffnen
Zivilprozeßordnung vom 30. Jan. 1877 hat das Verfahren in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten in einheitlicher Weise normiert. Dazu kamen die Strafprozeßordnung vom 1. Febr. und die Konkursordnung vom 10. Febr. 1877. Schon zuvor war durch Bundes- (Reichs-) Gesetz vom
0% Meyers → 5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] → Hauptstück: Seite 0395, von Eintagsfliegen bis Eintritt Öffnen
. B. bei Baustreitigkeiten, Streitigkeiten zwischen Gastwirt und Gast, zwischen Eheleuten, über Alimente etc. E. V. kommen auch im Konkurs vor (deutsche Konkursordnung, § 98 und 183) und werden nach Landesrecht vielfach auch von Verwaltungsbehörden
0% Meyers → 6. Band: Faidit - Gehilfe → Hauptstück: Seite 0220, Feuerversicherung (öffentliche Anstalten) Öffnen
nach der deutschen Konkursordnung ihrem Schuldner gegenüber wegen rückständiger Abgaben und Leistungen ein Vorzugsrecht
0% Meyers → 7. Band: Gehirn - Hainichen → Hauptstück: Seite 0170, von Gerichtsordnung bis Gerichtsstab Öffnen
die Gerichtsverfassung und das gerichtliche Verfahren durch die Reichsjustizgesetze und zwar durch das Gerichtsverfassungsgesetz vom 27. Jan. 1877, die Zivilprozeßordnung vom 30. Jan. 1877, die Strafprozeßordnung vom 1. Febr. 1877 und die Konkursordnung
0% Meyers → 7. Band: Gehirn - Hainichen → Hauptstück: Seite 0245, von Gesimswalzwerk bis Gesner Öffnen
Forderungen und zwar nach der deutschen Konkursordnung (§ 54) auf das letzte Jahr vor der Konkurseröffnung. In den meisten deutschen Staaten bestehen entweder allgemeine, das Gesindewesen im Bereich des ganzen Landes regelnde, oder besondere, nur für einzelne
0% Meyers → 7. Band: Gehirn - Hainichen → Hauptstück: Seite 1003, von Haftara bis Haftpflicht Öffnen
der Gemeinschuldner die ihm vom Gesetz auferlegten Pflichten nicht erfüllt, oder wenn es zur Sicherung der Masse notwendig erscheint. Vgl. Deutsche Konkursordnung, § 93. Haftara (hebr., Mehrzahl: Haftaroth, "Schlußlegenden"), Stücke aus den prophetischen
0% Meyers → 9. Band: Irideen - Königsgrün → Hauptstück: Seite 0901, Koch Öffnen
. Aufl. 1883 ff.); "Das Wechselrecht nach den Grundsätzen der allgemeinen deutschen Wechselordnung" (Bresl. 1850); "Die preußische Konkursordnung" (Berl. 1855, 2. Aufl. 1867); "Allgemeine Hypothekenordnung" (das. 1856); "Allgemeines deutsches
0% Meyers → 9. Band: Irideen - Königsgrün → Hauptstück: Seite 0997, von Kompensationskurs bis Kompitalische Spiele Öffnen
der Auseinandersetzung überwiesen worden ist. Im Konkurs kann ein Einzelschuldner des Gemeinschuldners der Konkursmasse gegenüber nur unter bestimmten Voraussetzungen (deutsche Konkursordnung, § 46 ff.) mit einer Forderung an den Gemeinschuldner kompensieren (s
0% Meyers → 10. Band: Königshofen - Luzon → Hauptstück: Seite 0041, von Konsulargerichtsbarkeit bis Konsulieren Öffnen
. Als Einzelrichter, dem Amtsrichter entsprechend, ist der K. überall da zuständig, wo nach dem deutschen Gerichtsverfassungsgesetz und nach der Konkursordnung das Amtsgericht zu entscheiden hat, ferner in Sachen der freiwilligen Gerichtsbarkeit in solchen
0% Meyers → 10. Band: Königshofen - Luzon → Hauptstück: Seite 0048, von Kontrabuch bis Kontraktbruch Öffnen
in Einzelprozessen mit den betreffenden Gläubigern zum Austrag zu bringen hatte. Die deutsche Konkursordnung kennt keinen besondern K., sondern überläßt die Thätigkeit, welche diesem früher oblag, dem Konkursverwalter (s. Konkurs). Kontradiktorisch
0% Meyers → 11. Band: Luzula - Nathanael → Hauptstück: Seite 0796, von Moratorium bis Morbihan Öffnen
erklärt das Einführungsgesetz zu der deutschen Konkursordnung (§ 4) die Vorschriften über die landesherrliche oder gerichtliche Bewilligung einer allgemeinen Zahlungsstundung für aufgehoben. Dies würde jedoch nicht ausschließen, daß ein Spezialgesetz
0% Meyers → 11. Band: Luzula - Nathanael → Hauptstück: Seite 0970, von Nachtigall bis Nachtstücke Öffnen
von Vermögensstücken. Vgl. Deutsche Konkursordnung, § 153. Nachtrupp, s. Sicherheitsdienst. Nachtsänger, s. Grasmücke. Nachtschatten, Vogel, s. v. w. Ziegenmelker. Nachtschatten, Pflanzengattung, s. Solanum. Nachtschwalbe, s. v. w. Ziegenmelker
0% Meyers → 12. Band: Nathusius - Phlegmone → Hauptstück: Seite 0594, von Pachometer bis Pachtvertrag Öffnen
kann nach der deutschen Konkursordnung (§ 17 f.) sowohl der Verpachter als der Masseverwalter aufkündigen, während, wenn der Gemeinschuldner verpachtet hatte, der Vertrag durch den Verkauf der Sache im Konkursverfahren beendigt wird. Außerdem
0% Meyers → 12. Band: Nathusius - Phlegmone → Hauptstück: Seite 0935, von Pfälzer Weine bis Pfand Öffnen
Briefhypothek eingeführt. Heutzutage kommt ein Faustpfand im wesentlichen nur an beweglichen, die Hypothek dagegen nur an unbeweglichen Sachen (Immobilien) vor; ja, das moderne Recht, insbesondere auch die deutsche Konkursordnung (Einführungsgesetz
0% Meyers → 13. Band: Phlegon - Rubinstein → Hauptstück: Seite 0433, von Prsh. bis Prügelstrafe Öffnen
. Vgl. Deutsche Konkursordnung, § 126 ff., 152. Prügelfalle, eine Falle zum Fang des Marders, in ähnlicher Weise hergerichtet wie die mit Anwendung eines Dachsteins konstruierte sogen. Studenten-Mausefalle. Auf Pfählen ruht ein Holzrahmen
0% Meyers → 14. Band: Rüböl - Sodawasser → Hauptstück: Seite 0160, von Sachwalter bis Sacken Öffnen
, welche S. in den vor die ordentlichen Gerichte gehörigen Rechtssachen, auf welche die deutsche Zivilprozeßordnung, die Strafprozeßordnung oder die Konkursordnung Anwendung findet, zu beanspruchen haben, sind durch die Gebührenordnung vom 30. Juni 1878
0% Meyers → 14. Band: Rüböl - Sodawasser → Hauptstück: Seite 0422, von Scheideerze bis Scheintod Öffnen
, und der benachteiligte Gläubiger kann einen solchen anfechten. Vgl. Deutsche Konkursordnung, § 22 ff. Scheintod (Asphyxia), Zustand, in welchem das Leben erloschen zu sein scheint, aber nicht wirklich und vollständig erloschen
0% Meyers → 14. Band: Rüböl - Sodawasser → Hauptstück: Seite 0869, von Sepala bis Sepp Öffnen
Konkursordnung hat für das erstere Verfahren die Bezeichnung "Aussonderung", für das letztere den Ausdruck "Absonderung" eingeführt. Separationsrecht ist die Befugnis der Nachlaßgläubiger und Vermächtnisnehmer, die Absonderung des Nachlasses von dem eignen
0% Meyers → 16. Band: Uralsk - Zz → Hauptstück: Seite 0945, Zivilprozeß (Arten, Hauptgrundsätze des deutschen Zivilprozesses) Öffnen
mit Stimmeneinhelligkeit annahm. Die Publikation der nunmehrigen deutschen Zivilprozeßordnung erfolgte 30. Jan. 1877. Sie trat 1. Okt. 1879 gleichzeitig mit der Strafprozeßordnung, dem Gerichtsverfassungsgesetz und mit der Konkursordnung in Kraft. Zur vollständigen
0% Brockhaus → 1. Band: A - Astrabad → Hauptstück: Seite 0044, von Abführmus bis Abgar Öffnen
. genießen Vorrechte im Konkurse (s. Konkursordn. §§. 41, 54). – Die Landesgesetzgebung hat Prozesse über öffentliche A. auf Grund des Gerichtsverfassungsgesetzes (§. 70) mehrfach den Landgerichten (statt den Amtsgerichten) zugewiesen, so daß schon
0% Brockhaus → 1. Band: A - Astrabad → Hauptstück: Seite 0045, von Abgeleiteter Erwerb bis Abgesonderte Befriedigung Öffnen
, Faustpfandrechte u.s.w.) zustehen, vermöge deren diese Sachen für eine bestimmte Forderung haften. Die Absonderungsberechtigten , welc he in der Österr. Konkursordnung schlechtweg als Realgläubiger bezeichnet
0% Brockhaus → 1. Band: A - Astrabad → Hauptstück: Seite 0200, von Aftern bis Afzelius Öffnen
der Hauptmieter seinem Vermieter nach Preuß. Allg. Landr. §. 317 und nach dem Entwurf §. 516. An den vom Aftermieter eingebrachten Sachen kann der Hauptvermieter im Konkurse des Mieters Abgesonderte Befriedigung (s. d.) nach der Deutschen Konkursordnung nicht
0% Brockhaus → 1. Band: A - Astrabad → Hauptstück: Seite 0561, von Amtsdelikte bis Amtsgerichte Öffnen
. §§. 448, 471, 571, 629, 684, 799, 820; Konkursordn. §. 64). In Strafsachen sind die A. für die im Vorbereitungsverfahren, vor Erhebung der öffentlichen Klage erforderlichen gerichtlichen Untersuchung Handlungen zuständig, insbesondere aber zur
0% Brockhaus → 1. Band: A - Astrabad → Hauptstück: Seite 0963, von Arzneimittelträger bis Arzt Öffnen
. (Gewerbeordnung vom 1. Juli 1883, §. 29 und 147,3). Ärzte allein dürfen impfen, ihre Forderungen haben ein Vorrecht im Konkurs (Konkursordn. §. 54), und sie können die Berufung zum Schöffenamt und folgeweis zum Geschworenenamt ablehnen. Der einheitlichen Regelung
0% Brockhaus → 2. Band: Astrachan - Bilk → Hauptstück: Seite 0090, von Aufgebot (juristisch) bis Aufgebot (militärisches) Öffnen
in der Konkursordnung, das A. der Verwaltungsbehörden bei der Eheschließung durch das Gesetz über die Beurkundung des Personenstandes vom 6. Febr. 1875, im Gebiet der Gewerbeordnung vom 1. Juli 1883 für diese, für das Patenterteilungsverfahren
0% Brockhaus → 2. Band: Astrachan - Bilk → Hauptstück: Seite 0093, von Aufkommen bis Auflage Öffnen
stehen. Endlich räumen die Gesetze für gewisse Fälle ein Kündigungsrecht ein, so, wenn ein Teil in Konkurs verfällt bei der Pacht, Miete und Dienstmiete (Konkursordn. §§. 17 u. 19), das Preuß. Allg. Landrecht den Erben des Mieters. Erfolgt die Kündigung
0% Brockhaus → 2. Band: Astrachan - Bilk → Hauptstück: Seite 0096, von Aufmerksamkeit bis Aufnahme des Verfahrens Öffnen
dasselbe nach §. 8 der Konkursordnung vom Konkursverwalter aufgenommen werden, wenn es sich um einen von dem Gemeinschuldner geltend gemachten Anspruch handelt. Lehnt der Verwalter die Aufnahme des Rechtsstreites ab, indem er damit zugleich darauf
0% Brockhaus → 2. Band: Astrachan - Bilk → Hauptstück: Seite 0098, von Aufrecht bis Aufruhr Öffnen
Vorschriften nicht berührt, ist vielmehr lediglich nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts zu beurteilen. Die Österr. Konkursordnung bestimmt in §. 20, daß die Forderungen, welche infolge einer vor der Konkurseröffnung eingetretenen Kompensation
0% Brockhaus → 2. Band: Astrachan - Bilk → Hauptstück: Seite 0135, von Auhausen bis Auktor Öffnen
enthalten die Deutsche Civilprozeßordnung und die. Konkursordnung die maßgebenden Bestimmungen. Auf diesem Wege findet auch der Verkauf bestellter Pfänder nach Preuß. Allg. Landrecht statt, wenn nicht der Schuldner den außergerichtlichen Verkauf gestattet
0% Brockhaus → 3. Band: Bill - Catulus → Hauptstück: Seite 0530, von Brief (Börsenausdruck) bis Briefgeheimnis Öffnen
das Verfügungsrecht; lehnt der Adressat die Annahme ab, so müssen die Sendungen an den Absender zurückgehen. In Konkursfällen (§. 111 der Reichs-Konkursordnung) sind "die Post- und Telegraphenanstalten verpflichtet, auf Anordnung des Konkursgerichts
0% Brockhaus → 4. Band: Caub - Deutsche Kunst → Hauptstück: Seite 0348, Civilprozeß Öffnen
- tungen, zuletzt durch den Bundesrat. In der so ge- wonnenen Gestalt wurde er in Verbindung mit Ent- würfen zu einem Gerichtsverfassungsgesetz, einer Strafprozeß- und einer Konkursordnung dem Reichs- tage vorgelegt. Diese Körperschaft lieh