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Rang | Fundstelle | |
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100% |
Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0571,
von Konkursgläubigerbis Konkursverfahren |
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und verlangen können, daß sie gemeinschaftlich aus der Konkursmasse befriedigt werden. Nach der Deutschen Konkursordnung (§. 2) sind als K. alle persönlichen Gläubiger des Gemeinschuldners anzusehen, welche einen zur Zeit der Konkurseröffnung
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Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0570,
von Konkursbis Konkursgericht |
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Konkursverfahrens entsteht. – Materieller oder Imminenter Konkurs s. d.
Konkurseröffnung. Die K. erfolgt nach der Deutschen Konkursordnung (§. 94) in der Regel nur, wenn der Schuldner sich im Zustande der Zahlungsunfähigkeit (s. d.) befindet, welche insbesondere
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0616,
von Rangschiffahrtbis Rangun |
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614
Rangschiffahrt - Rangun
rungen, welche nach §. 56 der Konkursordnung im
Konkursverfahren überhaupt nicht geltend gemacht
werden können. (S. Konkursgläubiger.) Die unter
den Nrn. 1-5 aufgezählten Forderungen heißen
bevorrechtigte
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0757,
von Gemeinschaft des Vermögensbis Gemeinschuldner |
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in Ehcgemeinschaft.
Gemeinschuldner wird in den deutschen Reichs-
justizgesetzcn und in der Osterr. Konkursordnung
derjenige genannt, über dessen Vermögen das Kon-
kursverfahren eröffnet worden ist. (^. Konkurs-
verfahren und Konkurseröffnung.) In dem
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0097,
von Aufnahmestellungbis Aufrechnung |
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95
Aufnahmestellung - Aufrechnung
nach §. 9 der Konkursordnung sowohl von dem Konkursverwalter als vom Gegner aufgenommen werden. War zur Zeit der Konkurseröffnung bezüglich einer im Konkursverfahren anzumeldenden, Forderung ein Rechtsstreit
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Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0572,
Konkursverwalter |
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, scharf voneinander gesonderte Abschnitte (Präparatorisches Verfahren, Liquidations- und Prioritätsverfahren mit Kollokationsurteil; s. die betreffenden Artikel) abgeteilt war, kennt die Deutsche Konkursordnung, welche auf der Grundlage
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 1054,
von Zwangsversteigerungbis Zwangsvollstreckung |
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Vierteile der das Stimmrecht gewährenden Forderungen beträgt. In Ansehung des Inhalts desselben schreibt die Deutsche Konkursordnung vor, daß der Z. allen daran beteiligten Konkursgläubigern gleiche Rechte gewähren muß und eine ungleiche Bestimmung
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0012,
von Konkursmassebis Konnewitz |
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oder Kommanditgesellschaft die einzelnen Mitglieder, soweit das Genossenschafts- oder das Gesellschaftsvermögen nicht ausreicht, mit ihrem Privatvermögen solidarisch haften müssen. Vgl. die Kommentare und Ausgaben der deutschen Konkursordnung von Krah (4. Aufl., Neuwied
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0046,
Abgesonderte Befriedigung |
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44
Abgesonderte Befriedigung
Separatisten ex jure dominii oder Vindikanten hießen. Nach der Deutschen Konkursordnung (§. 3) kann ein Anspruch auf A. B. nur in den in diesem Gesetzbuche zugelassenen Fällen geltend gemacht werden
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0164,
von Aussigbis Aussperrung |
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Konkursordnung schreibt in §. 35 vor, daß die Ansprüche auf A., welche nicht bloß auf ein dingliches, sondern auch auf ein persönliches Recht gestützt werden können, sich nach den außerhalb des Konkursverfahrens geltenden Gesetzen bestimmen, räumt aber
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Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0064,
von Glaubersalzwässerbis Gläubigerversammlung |
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Konkursordnung kann
ein solcher bestellt werden; es muß dies aber nicht geschehen. Schon vor der ersten Gläubigerversammlung (s. d.) kann das
Konkursgericht einen G. bestellen, dessen Mitglieder aus der Zahl der Konkursgläubiger oder der Vertreter
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Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0573,
von Konkussionbis Konnossement |
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gewöhnlichen Formen (im Wege der Versteigerung oder aus freier Hand) erfolgen. Jedoch
kann der K. auch die Zwangsverwaltung und Zwangsversteigerung betreiben. Bezüglich einer Reihe von wichtigern, in den
§§. 121,122 der Konkursordnung aufgezählten
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Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0909,
von Cessionbis Cetina |
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zu werden, als er nach Abzug des nötigen Lebensunterhalts übrig behielt, für sich beanspruchen konnte. Die deutsche Konkursordnung sichert dem Boniszedenten ebensowenig wie die österreichische Konkursordnung die Kompetenzwohlthat; sie verweist den
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0010,
von Konkurrenz der Verbrechenbis Konkurs |
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der Rechtsnormen über den K. ist das Konkursrecht. Ein ausführliches Gesetz über das Konkursverfahren wird Konkursordnung genannt, so namentlich die österreichische Konkursordnung vom 25. Dez. 1868, welche zwischen kaufmännischem und gemeinem K
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0011,
Konkurs (Verfahren nach der deutschen K.-Ordnung v. 10. Febr. 1877) |
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richterlicher Beamter als Kommissar (Konkurskommissar) bestimmt.
Die Konkurseröffnung findet nach der deutschen Konkursordnung nicht mehr von Amts wegen, sondern nur auf Antrag statt, und zwar sowohl auf Antrag des Gemeinschuldners als eines Gläubigers
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0605,
von Faustabis Faustpfand |
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die Deutsche Konkursordnung nur das F., welche das Pfand in den Händen des Schuldners belassen würde, für im Konkurse wirksam erklärt und hierdurch die Landesgesetzgebungen veranlaßt hat, die Mobilienhypothek, wo solche noch vorkam, überhaupt
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Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0656,
von Masse (Vermögensmasse)bis Masséna |
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. Formerei.
Massegläubiger. Die Verwaltung und Verteilung der Konkursmasse verursacht regelmäßig Kosten, welche der Verwalter zu bestreiten hat (§. 51 der Deutschen Konkursordnung). Außerdem können aus dessen Thätigkeit, insbesondere infolge der von ihm
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0132,
von Aussonderungbis Ausstattung |
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der königlichen Stadt A. (Reichenberg 1883).
Aussonderung, in der deutschen und der österreichischen Konkursordnung die Ausscheidung von Gegenständen, welche dem Gemeinschuldner nicht gehören, aus der Konkursmasse, sei es auf Grund eines dinglichen
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Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0545,
von Schlüsselbeinbis Schlüter |
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etwaniger Einwendungen gegen das Schlußverzeichnis, vom Konkursgericht abzuhaltende Termin nach vorgängiger öffentlicher Bekanntmachung. Die österreichische Konkursordnung (§ 146 ff.) kennt den S. nicht, verstattet aber für die Einwendungen gegen den
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0067,
von Abschlagbis Abschneiden |
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.
Abschlagsverteilung, im Konkursverfahren diejenige Verteilung flüssiger Bestände unter die Konkursgläubiger, welche der Schlußverteilung vorhergeht. Nach der Deutschen Konkursordnung sind A. nicht bloß gestattet, sondern vorgeschrieben. Gemäß §. 137 soll nach
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0614,
Anfechtung |
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Absonderungsrecht im Konkurse wie außerhalb desselben, falls der Erbe gegen das ausdrückliche Verlangen der Gläubiger die Inventaraufnahme unterlassen hat. Das Preuß. Allg. Landr. I, 16, §§. 507-511 und die Konkursordn. von 1855, §. 37 gewähren einen Schutz
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0184,
von Entschälenbis Entstehungszustand |
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. Civilprozeßordn. §§. 294, 534, 540, 645; Strafprozeßordn. §§. 35, 348, 353.
Nach der Deutschen Konkursordnung sind Streitigkeiten, welche bezüglich eines Aussonderungs- oder Absonderungsrechts (s. Aussonderung und Abgesonderte Befriedigung
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Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0606,
von Kontokorrent-Zinsenbuchbis Kontrapunkt |
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diejenige Per-
son, welcher die Prüfung der angemeldeten Forde-
rungen und das Recht zustand, gegen deren Berück-
sichtigung Widerspruch zu erheben. Nach der Deut-
schen Konkursordnung ist dem Konkursverwalter
(s. d.) die Thätigkeit übertragen
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0058,
von Absolutionbis Absonderung (im Konkurs) |
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die
Konkursmasse zurückfällt und zur teilweisen Befriedigun g der Konkursgläubiger mit verwendet wird. Vornehmlich steht
nach der deutschen Konkursordnung ein solches Absonderungsrecht den Realgläubigern
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0564,
von Anfechtungsklagebis Anführungszeichen |
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564
Anfechtungsklage - Anführungszeichen.
des Konkursverwalters unterliegen (Konkursordnung, Buch 1, Titel 3, § 22-34): 1) Die nach oder in den letzten zehn Tagen vor der Zahlungseinstellung (thatsächlichen Insolvenz) oder dem
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0866,
von Arréebis Arrest |
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Zivilprozeßordnung durch den Gerichtsstand des Aufenthalts (§ 18) und des Vermögens (§ 24) ersetzt ist. Dem A. verwandt sind die "einstweiligen Verfügungen" (s. d.).
2) Offener A. im Sinn der deutschen Konkursordnung (§ 102, 103, 108) ist die bei der Eröffnung des
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0687,
von Benedizierenbis Beneficium inventarii |
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und der Soldaten etc. Dagegen gewährt die deutsche Konkursordnung dem Gemeinschuldner eine besondere Rechtswohlthat der Kompetenz nicht. Das Konkursverfahren umfaßt vielmehr das gesamte einer Zwangsvollstreckung unterliegende Vermögen des Gemeinschuldners
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Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0908,
von Cesenabis Cessio bonorum |
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und nach der österreichischen Konkursordnung. Nach der deutschen Konkursordnung kann jedoch das Gericht die Er-^[folgende Seite]
^[Artikel, die unter C vermißt werden, sind unter K oder Z nachzuschlagen.]
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0394,
von Einspruchbis Einstweilige Verfügungen |
Öffnen |
rechtzeitig zurückgenommen wurde. Auch der Tod des Privatklägers hat in der Regel die E. des Verfahrens zur Folge. Vgl. Deutsche Strafprozeßordnung, § 168, 196, 203 f., 208 f., 259, 433. - E. des Konkurses ist nach der deutschen Konkursordnung
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0615,
von Anfechtungsklagebis Anfossi |
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statt (Konkursordn. §. 33; Anfechtungsgesetz §. 11). Das Anfechtungsrecht des Konkursverwalters verjährt in einem Jahre von der Konkurseröffnung an gerechnet (Konkursordn. §. 34). Bezüglich der A. außerhalb des Konkursverfahrens ist (in §. 12
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0715,
von Antrag auf Konkurseröffnungbis Antragsdelikte |
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.) läßt Abänderungsanträge nicht zu.
Antrag auf Konkurseröffnung ist nach §95 der Deutschen Konkursordnung erforderlich, damit eine solche Eröffnung stattfinden kann. Zum Antrag berechtigt ist der Schuldner selbst und jeder Konkursgläubiger. (S
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0150,
von Ausgangszöllebis Ausgleichungsrechnung |
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.
Ausgleichsverfahren, auch Accord-, Moratorialverfahren oder Stundungsverfahren, dasjenige Verfahren, welches bestimmt ist, den Eintritt des Konkurses abzuwenden. In Deutschland wurde bei Aufstellung der Konkursordnung ein gerichtliches Verfahren dieser
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0% |
Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0655,
von Beizfalkbis Beke |
Öffnen |
die von der Deutschen Konkursordnung (§. 68) vorgeschriebenen mancherlei B. durch mindestens
einmalige Einrückung in dasjenige Blatt zu erfolgen, das zur Veröffentlichung amtlicher B. des Gerichts bestimmt ist. Das Konkursgericht kann jedoch
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0876,
von Beschreienbis Beschwerde |
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Beschlusses nicht befugt ist.
4) Im Konkursverfahren ist nach der Deutschen Konkursordnung (§. 66, Abs. 3) bezüglich aller ergangenen Entscheidungen B. zulässig, soweit dieses Gesetz nicht etwas anderes bestimmt. In allen diesen Fällen findet "sofortige
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0892,
Bestattung (der Toten) |
Öffnen |
. Gesetzbuches sind nicht allein die Beerdigungskosten, sondern sogar die Kosten für ein Grabdenkmal, sofern dieselben den Standes- und Vermögensverhältnissen des Erblassers entsprechen, bei Herausgabe einer Erbschaft zu ersetzen. Die Preuß. Konkursordnung
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0303,
Differenzgeschäfte |
Öffnen |
Verkauf der nicht abgenommenen Ware
unverzüglich nach Ablauf der Frift vorzunehmen
und, wenn er einen niedrigern Preis erlöst, die sich
hieraus ergebende Differenz vom Käufer zu fordern.
Durch die Teutfche Konkursordn. §. 16 ist jene
Art
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0272,
Erfüllung (der Rechtsgeschäfte des Gemeinschuldners) |
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eine
Rechtsfolge geknüpft ist, eintritt.
Erfüllung der Rechtsgeschäfte des Ge-
mein s ch u l d n e r s durch den Konkursverwalter. Die
Deutsche Konkursordnung hat in den §^. 15-21
besondere Vorschriften bezüglich der zweiseitigen
Verträge getroffen
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0273,
von Erfüllungseidbis Erfüllungsort |
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kann, wenn der Gemnnschuldncr ge-
pachtet oder gemietet hatte, der andere Teil nach
8- 18 der Konkursordnung von dem Vertrage ab-
gehen, als ob derselbe nicht geschlossen wäre, muß
aber auf Verlangen des Verwalters ohne Verzug
erklären, ob er dies
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0% |
Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0854,
Gerichtskosten |
Öffnen |
852
Gerichtskosten
ordentlichen Gerichte gehörigen Rechtssachen, auf
welche die Civilprozcßordnung vom 30. Jan. 1877,
die Strafprozeßordnung vom 1. Febr. 1877 und die
Konkursordnung vom 10. Febr. 1877 Anwendung
finden. Das bezügliche
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Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0641,
von Haftstrafebis Hagebutten |
Öffnen |
, ein Zeugnis zu erzwingen, s. Zeuge. Gegen
den Gcmcinschuldner kann Haft nach der Deutschen
Konkursordnung (§. 93) vom Konkursgericht ange-
ordnet werden, wenn derselbe die ihm vom Gesetz auf-
erlegten Verpflichtungen nicht erfüllt, oder wenn
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Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0140,
von Nacheilebis Nachgeschäft |
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, das Recht der nicht befriedigten Gläubiger, nach der Aufhebung des Konkursverfahrens ihre Forderungen gegen den frühern Gemeinschuldner unbeschränkt geltend zu machen (Deutsche Konkursordnung §. 152; Österr. Konkursordnung §. 54).
Nachforschungsprotest
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Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0145,
von Nachtrabbis Nachtvögel |
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Konkursordnung
(Z. 153) hat der Verwalter nach Anordnung des
Konkursgerichts auf Grund des Schlußverzeichnisses
eine solche nachträgliche Verteilung vorzunehmen,
wenn Beträge, welche von der Masse zurückbehalten
wurden, für dieselbe frei werden
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Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0544,
Offene Handelsgesellschaft |
Öffnen |
der Gesellschaft und des Gesellschafters
haben Art. 122 des Handelsgesetzbuchs und §z. 198
- 201 der Deutscheu Konkursordnung Bestimmung
getroffen. (Näheres s. Kommanditgesellschaft.) Auch
die Osterr. Konkursordnung enthält in den §§. 199
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0490,
von Prüfungsanstaltenbis Prüm |
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sind und ob denselben ein bestimmtes Vorrecht zu-
kommt. (S. auch Liquidations-und Prioritätsver-
fahren.) Nach der Deutschen Konkursordnung sind die
Forderungen innerhalb der sofort bei der Konkurs-
eröffnung (s.d.) zu bestimmenden Anmeldefrist
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0% |
Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0615,
von Rangierkilometerbis Rangordnung der Gläubiger im Konkursverfahren |
Öffnen |
der
Deutschen Konkursordnung das Verfahren dadurch
vereinfacht, daß die abgesonderte Befriedigung un-
abhängig vom Konkursverfahren erfolgt, die An-
sprüche der Absonderungsberechtigten sonach gar
nicht im Prüfungsverfahren (s. d.) zu erörtern sind
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Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0929,
von Sicherheitswechselbis Sichtwechsel |
Öffnen |
Regeln statt. Zur Benutzung des Protokolls
über die Beweisaufnahme sind beide Teile berechtigt.
Vgl. Civilprozcßordnung ߧ. 447 fg.
Sicherung im Konkurs. S. i. K. können
nach der Deutschen Konkursordnung (ß. 60) die-
jenigen Konkursgläubiger (s
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0301,
von Vert en pâtebis Vertikow |
Öffnen |
Konkursprozeß Distributionsverfahren genannt, findet nach der Deutschen Konkursordnung (§. 137) nach Abhaltung des allgemeinen Prüfungstermins so oft, als hinreichende Masse vorhanden ist, statt. (S. Abschlagsverteilung.) Sobald die Verwertung
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0% |
Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0047,
von Pfandscheinbis Pfarrer |
Öffnen |
§§. 709, 810, 815 der Deutschen Civilprozeßordnung oder durch Beschlagnahme wegen öffentlicher Abgaben (Konkursordn. §. 41, Nr. 1). Gesetzliche P. sind eingeräumt dem Vermieter (s. Miete), den Verpächtern (s. Pacht), den Gastwirten u. s. w. (Konkursordn
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0% |
Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0606,
von Faustpfandkreditbis Faustrecht |
Öffnen |
die Landesgesetze geringere Erfordernisse für ein F. aufstellen, diese außerhalb des Konkurses genügen; doch geht ein durch Pfändung erworbenes Pfandrecht solchen Pfandrechten vor, welche nicht den Anforderungen der Konkursordnung entsprechen (Civilprozeßordn
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0% |
Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0064,
von Cesingebis Cession |
Öffnen |
Landrecht beseitigt. Das Einführungsgesetz zur Deutschen Konkursordnung hat nun (in §. 4) die Vorschriften der Landesgesetze über die Rechtswohlthat der Güterabtretung aufgehoben. In Österreich sind die «gesetzlichen Vorschriften über die Abtretung
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0% |
Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0869,
von Mietschiskobis Migne |
Öffnen |
867
Mietschisko - Migne
ob der Rechtsnachfolger des Vermieters an den Vertrag gebunden ist, s. Kauf bricht Miete. Über das Rechtsverhältnis der Aftermiete s. d. Nach der Deutschen Konkursordnung §. 41 und dem Reichsgesetz vom 9. Mai 1894 steht
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0257,
von Akkordionbis Akkumulatoren |
Öffnen |
257
Akkordion - Akkumulatoren.
Hierbei besteht die Eigentümlichkeit, daß die Mehrzahl der dem A. zustimmenden Gläubiger auch die Minderheit der nicht zustimmenden zum Beitritt zwingen kann. Doch ist nach der deutschen Konkursordnung (§ 169
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0514,
von Amtshauptmannbis Amtsverbrechen |
Öffnen |
von Rechtsakten, soweit eine solche erforderlich ist. Auch haben die A. vielfach die Aufsicht über die Standesbeamten zu führen. Vgl. Deutsches Gerichtsverfassungsgesetz, § 22-57, 71, 76; Deutsche Konkursordnung, § 64 ff.; Strafprozeßordnung, § 31, 176, 183 f
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0% |
Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0164,
Gericht (Gerichtsbarkeit) |
Öffnen |
, insbesondere eine rasche und wirksame Zwangsvollstreckung, ist angestrebt, wie denn auch durch die Konkursordnung einer im Interesse von Handel und Verkehr dringend gebotenen raschen Abwickelung der Schuldenwesen Rechnung getragen ist. Die deutsche
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0472,
Hessen (Großherzogtum: Rechtspflege, Kirchenwesen, Finanzen) |
Öffnen |
.
Die Justiz ist von der Verwaltung scharf getrennt. Soweit nicht durch die Reichsgesetzgebung (z. B. das Handelsgesetzbuch seit 1862, die Wechselordnung seit 1849, die Konkursordnung seit 1877 etc.) mit den andern deutschen Bundesstaaten gemeinsames Recht
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0% |
Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 1006,
von Zwangsabtretungbis Zwangsvollstreckung |
Öffnen |
bevorzugten Gläubiger bindend ist. Nach der deutschen Konkursordnung (§ 160 ff.) muß die Gesamtsumme der Forderungen oder zustimmenden Gläubiger wenigstens drei Vierteile der Gesamtsumme aller zum Stimmen berechtigenden Forderungen betragen. Der Z. muß allen
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0294,
Aktie und Aktiengesellschaft |
Öffnen |
Vorstandes oder von allen Liquidatoren gestellt wird, bedarf es der außerdem gebotenen Glaubhaftmachung der
Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung nicht. (Konkursordn. §§. 193 u. 194.) Nach Art. 240 des Handelsgesetzbuchs
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0% |
Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0819,
von Einstehenbis Einstweilige Verfügung |
Öffnen |
, nach der Deutschen Konkursordnung eine besondere Art der
Beendigung desselben, welche dieselben Wirkungen hat, wie die nach Abhaltung des Schlußtermins oder Bestätigung eines
Zwangsvergleichs erfolgende Aufhebung des Konkursverfahrens (s. d
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0% |
Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0548,
von Fallimentskommissärbis Fallmerayer |
Öffnen |
, der
mit der Leitung des Konkursverfahrens beauftragt
war. Derselbe nahm eine ähnliche Stellung ein
wie nach der Asterr. Konkursordnung der Konkurs-
lommissar (s. d.).
Fallingbostel. 1) Kreis im preuft. Reg.-Bez.
Lüneburg, bat 983,01 (Km, (1890) 26 221 (13123
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0% |
Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0770,
von Generalbaßschriftbis Generalinspektion |
Öffnen |
in den Gebieten des gemeinen Rechts nicht mehr zugelassen (Specialitätsprincip) und, soweit sie sich auf bewegliche Sachen bezieht, durch §§. 40 und 41 der Konkursordnung sowie §. 14 des Einführungsgesetzes in ihren Wirkungen eingeschränkt
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0% |
Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0510,
von Oblationbis Oboe |
Öffnen |
. Gesetze vom 24. April 1874 und das ungar. Gesetz vom 19. Juni 1876 eingeschlagen; auf ihn hat das Einführungsgesetz zur Deutschen Konkursordn. §. 17 die Landesgesetzgebung verwiesen. Auf diese Weise behilft man sich zur Zeit in Deutschland auch mit den
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0% |
Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0541,
Handwerkerfrage (Befähigungsnachweis) |
Öffnen |
, Einführung von Vorzugsrechten für Bauhandwerker, Änderung der Konkursordnung, Beseitigung des Firmen- und Reklamenschwindels.
Befähigungsnachweis. Den Befähigungsnachweis sieht man in Handwerkskreisen noch immer als eine Lebens- und Erziehungsfrage an
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0% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 1053,
von Zwangskassenbis Zwangsvergleich |
Öffnen |
nicht zur alsbaldigen Befriedigung gelangenden Teils der Forderung auch der nichtzustimmenden Gläubiger und Aufhebung des Konkurses erzielt. Ein Z. findet nach der Deutschen Konkursordnung im Konkurs über das Vermögen einer eingetragenen Genossenschaft
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0% |
Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0459,
von Notauslässebis Noten |
Öffnen |
; sie ist aber durch die Deutsche
Civilprozeßordnung, welche andere Beschränkungen der Zwangsvollstreckung (s. d.)
eingeführt hat, nicht beseitigt. Dagegen hat die Deutsche Konkursordnung die Rechtswohlthat des
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0056,
von Abschätzungbis Abschoß |
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, im deutschen Konkursrecht die pr ozentuale Verteilung barer Bestände der
Teilungsmasse an die aus der letztern zu befriedigenden Gläubiger. Vgl. Deutsche Konkursordnung, §§ 137 ff
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0059,
Absonderung (in der Geologie, Botanik) |
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und inwieweit den Privatgläubigern der
Gesellschafter ein Absonderungsrecht in Bezug auf das Privatvermögen derselben zusteht. Vgl. Deutsches Handelsgesetzbuch,
§ 122; Deutsche Konkursordnung, §§ 39 ff
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0340,
von Bankingtheoriebis Bankrott |
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Landesgesetze in Geltung, welche Strafbestimmungen rücksichtlich des Konkurses enthielten, die sich auf Handlungen bezogen, über welche das Strafgesetzbuch selbst nichts bestimmte. Die deutsche Konkursordnung (§ 209-214) ist nunmehr an die Stelle
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0931,
von Bilâdbis Bilbao |
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ist durch die Konkursordnung unter Strafandrohung eingeschärft, insofern nach § 210 derselben Schuldner, welche ihre Zahlungen eingestellt haben, oder über deren Vermögen das Konkursverfahren eröffnet worden ist, unter anderm dann wegen einfachen Bankrotts
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Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0420,
von Briefbis Briefgeheimnis |
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Beschlagnahme befugt, sie muß jedoch Briefe und andre mit Beschlag belegte Postsendungen uneröffnet dem Richter vorlegen. Ist ferner gegen einen Schuldner auf Konkurs erkannt, so sind die Post- und Telegraphenanstalten nach der deutschen Konkursordnung (§ 111
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0792,
von Deutsches Reichbis Deutsch-französischer Krieg von 1870/71 |
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Zivilprozeßordnung vom 30. Jan. 1877 hat das Verfahren in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten in einheitlicher Weise normiert. Dazu kamen die Strafprozeßordnung vom 1. Febr. und die Konkursordnung vom 10. Febr. 1877. Schon zuvor war durch Bundes- (Reichs-) Gesetz vom
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0395,
von Eintagsfliegenbis Eintritt |
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. B. bei Baustreitigkeiten, Streitigkeiten zwischen Gastwirt und Gast, zwischen Eheleuten, über Alimente etc. E. V. kommen auch im Konkurs vor (deutsche Konkursordnung, § 98 und 183) und werden nach Landesrecht vielfach auch von Verwaltungsbehörden
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0220,
Feuerversicherung (öffentliche Anstalten) |
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nach der deutschen Konkursordnung ihrem Schuldner gegenüber wegen rückständiger Abgaben und Leistungen ein Vorzugsrecht
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0170,
von Gerichtsordnungbis Gerichtsstab |
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die Gerichtsverfassung und das gerichtliche Verfahren durch die Reichsjustizgesetze und zwar durch das Gerichtsverfassungsgesetz vom 27. Jan. 1877, die Zivilprozeßordnung vom 30. Jan. 1877, die Strafprozeßordnung vom 1. Febr. 1877 und die Konkursordnung
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0245,
von Gesimswalzwerkbis Gesner |
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Forderungen und zwar nach der deutschen Konkursordnung (§ 54) auf das letzte Jahr vor der Konkurseröffnung. In den meisten deutschen Staaten bestehen entweder allgemeine, das Gesindewesen im Bereich des ganzen Landes regelnde, oder besondere, nur für einzelne
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 1003,
von Haftarabis Haftpflicht |
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der Gemeinschuldner die ihm vom Gesetz auferlegten Pflichten nicht erfüllt, oder wenn es zur Sicherung der Masse notwendig erscheint. Vgl. Deutsche Konkursordnung, § 93.
Haftara (hebr., Mehrzahl: Haftaroth, "Schlußlegenden"), Stücke aus den prophetischen
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0901,
Koch |
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. Aufl. 1883 ff.); "Das Wechselrecht nach den Grundsätzen der allgemeinen deutschen Wechselordnung" (Bresl. 1850); "Die preußische Konkursordnung" (Berl. 1855, 2. Aufl. 1867); "Allgemeine Hypothekenordnung" (das. 1856); "Allgemeines deutsches
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0997,
von Kompensationskursbis Kompitalische Spiele |
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der Auseinandersetzung überwiesen worden ist. Im Konkurs kann ein Einzelschuldner des Gemeinschuldners der Konkursmasse gegenüber nur unter bestimmten Voraussetzungen (deutsche Konkursordnung, § 46 ff.) mit einer Forderung an den Gemeinschuldner kompensieren (s
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0041,
von Konsulargerichtsbarkeitbis Konsulieren |
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. Als Einzelrichter, dem Amtsrichter entsprechend, ist der K. überall da zuständig, wo nach dem deutschen Gerichtsverfassungsgesetz und nach der Konkursordnung das Amtsgericht zu entscheiden hat, ferner in Sachen der freiwilligen Gerichtsbarkeit in solchen
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0048,
von Kontrabuchbis Kontraktbruch |
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in Einzelprozessen mit den betreffenden Gläubigern zum Austrag zu bringen hatte. Die deutsche Konkursordnung kennt keinen besondern K., sondern überläßt die Thätigkeit, welche diesem früher oblag, dem Konkursverwalter (s. Konkurs).
Kontradiktorisch
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Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0796,
von Moratoriumbis Morbihan |
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erklärt das Einführungsgesetz zu der deutschen Konkursordnung (§ 4) die Vorschriften über die landesherrliche oder gerichtliche Bewilligung einer allgemeinen Zahlungsstundung für aufgehoben. Dies würde jedoch nicht ausschließen, daß ein Spezialgesetz
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Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0970,
von Nachtigallbis Nachtstücke |
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von Vermögensstücken. Vgl. Deutsche Konkursordnung, § 153.
Nachtrupp, s. Sicherheitsdienst.
Nachtsänger, s. Grasmücke.
Nachtschatten, Vogel, s. v. w. Ziegenmelker.
Nachtschatten, Pflanzengattung, s. Solanum.
Nachtschwalbe, s. v. w. Ziegenmelker
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Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0594,
von Pachometerbis Pachtvertrag |
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kann nach der deutschen Konkursordnung (§ 17 f.) sowohl der Verpachter als der Masseverwalter aufkündigen, während, wenn der Gemeinschuldner verpachtet hatte, der Vertrag durch den Verkauf der Sache im Konkursverfahren beendigt wird. Außerdem
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Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0935,
von Pfälzer Weinebis Pfand |
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Briefhypothek eingeführt. Heutzutage kommt ein Faustpfand im wesentlichen nur an beweglichen, die Hypothek dagegen nur an unbeweglichen Sachen (Immobilien) vor; ja, das moderne Recht, insbesondere auch die deutsche Konkursordnung (Einführungsgesetz
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0433,
von Prsh.bis Prügelstrafe |
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. Vgl. Deutsche Konkursordnung, § 126 ff., 152.
Prügelfalle, eine Falle zum Fang des Marders, in ähnlicher Weise hergerichtet wie die mit Anwendung eines Dachsteins konstruierte sogen. Studenten-Mausefalle. Auf Pfählen ruht ein Holzrahmen
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Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0160,
von Sachwalterbis Sacken |
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, welche S. in den vor die ordentlichen Gerichte gehörigen Rechtssachen, auf welche die deutsche Zivilprozeßordnung, die Strafprozeßordnung oder die Konkursordnung Anwendung findet, zu beanspruchen haben, sind durch die Gebührenordnung vom 30. Juni 1878
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Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0422,
von Scheideerzebis Scheintod |
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, und der benachteiligte Gläubiger kann einen solchen anfechten. Vgl. Deutsche Konkursordnung, § 22 ff.
Scheintod (Asphyxia), Zustand, in welchem das Leben erloschen zu sein scheint, aber nicht wirklich und vollständig erloschen
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Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0869,
von Sepalabis Sepp |
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Konkursordnung hat für das erstere Verfahren die Bezeichnung "Aussonderung", für das letztere den Ausdruck "Absonderung" eingeführt. Separationsrecht ist die Befugnis der Nachlaßgläubiger und Vermächtnisnehmer, die Absonderung des Nachlasses von dem eignen
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0945,
Zivilprozeß (Arten, Hauptgrundsätze des deutschen Zivilprozesses) |
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mit Stimmeneinhelligkeit annahm. Die Publikation der nunmehrigen deutschen Zivilprozeßordnung erfolgte 30. Jan. 1877. Sie trat 1. Okt. 1879 gleichzeitig mit der Strafprozeßordnung, dem Gerichtsverfassungsgesetz und mit der Konkursordnung in Kraft. Zur vollständigen
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0044,
von Abführmusbis Abgar |
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. genießen Vorrechte im Konkurse (s. Konkursordn. §§. 41, 54). – Die Landesgesetzgebung hat Prozesse über öffentliche A. auf Grund des Gerichtsverfassungsgesetzes (§. 70) mehrfach den Landgerichten (statt den Amtsgerichten) zugewiesen, so daß schon
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0045,
von Abgeleiteter Erwerbbis Abgesonderte Befriedigung |
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, Faustpfandrechte u.s.w.) zustehen, vermöge deren diese Sachen
für eine bestimmte Forderung haften. Die Absonderungsberechtigten , welc he in der Österr. Konkursordnung schlechtweg als
Realgläubiger bezeichnet
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0200,
von Afternbis Afzelius |
Öffnen |
der Hauptmieter seinem Vermieter nach Preuß. Allg. Landr. §. 317 und nach dem Entwurf §. 516.
An den vom Aftermieter eingebrachten Sachen kann der Hauptvermieter im Konkurse des Mieters Abgesonderte Befriedigung (s. d.) nach der Deutschen Konkursordnung nicht
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0561,
von Amtsdeliktebis Amtsgerichte |
Öffnen |
. §§. 448, 471, 571, 629, 684, 799, 820; Konkursordn. §. 64).
In Strafsachen sind die A. für die im Vorbereitungsverfahren, vor Erhebung der öffentlichen Klage erforderlichen gerichtlichen Untersuchung Handlungen zuständig, insbesondere aber zur
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0963,
von Arzneimittelträgerbis Arzt |
Öffnen |
. (Gewerbeordnung vom 1. Juli 1883, §. 29 und 147,3). Ärzte allein dürfen impfen, ihre Forderungen haben ein Vorrecht im Konkurs (Konkursordn. §. 54), und sie können die Berufung zum Schöffenamt und folgeweis zum Geschworenenamt ablehnen.
Der einheitlichen Regelung
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0090,
von Aufgebot (juristisch)bis Aufgebot (militärisches) |
Öffnen |
in der Konkursordnung, das A. der
Verwaltungsbehörden bei der Eheschließung durch das Gesetz über die Beurkundung des Personenstandes vom 6. Febr. 1875,
im Gebiet der Gewerbeordnung vom 1. Juli 1883 für diese, für das Patenterteilungsverfahren
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0093,
von Aufkommenbis Auflage |
Öffnen |
stehen. Endlich räumen die Gesetze für gewisse Fälle ein Kündigungsrecht ein, so, wenn ein Teil in Konkurs verfällt bei der Pacht, Miete und Dienstmiete (Konkursordn. §§. 17 u. 19), das Preuß. Allg. Landrecht den Erben des Mieters. Erfolgt die Kündigung
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0096,
von Aufmerksamkeitbis Aufnahme des Verfahrens |
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dasselbe nach §. 8 der Konkursordnung vom Konkursverwalter aufgenommen werden, wenn es sich um einen von dem Gemeinschuldner geltend gemachten Anspruch handelt. Lehnt der Verwalter die Aufnahme des Rechtsstreites ab, indem er damit zugleich darauf
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0098,
von Aufrechtbis Aufruhr |
Öffnen |
Vorschriften nicht berührt, ist vielmehr lediglich nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts zu beurteilen.
Die Österr. Konkursordnung bestimmt in §. 20, daß die Forderungen, welche infolge einer vor der Konkurseröffnung eingetretenen Kompensation
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0135,
von Auhausenbis Auktor |
Öffnen |
enthalten die Deutsche Civilprozeßordnung und die. Konkursordnung die maßgebenden Bestimmungen. Auf diesem Wege findet auch der Verkauf bestellter Pfänder nach Preuß. Allg. Landrecht statt, wenn nicht der Schuldner den außergerichtlichen Verkauf gestattet
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Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0530,
von Brief (Börsenausdruck)bis Briefgeheimnis |
Öffnen |
das Verfügungsrecht; lehnt der Adressat die Annahme ab, so müssen die Sendungen an den Absender zurückgehen. In Konkursfällen (§. 111 der Reichs-Konkursordnung) sind "die Post- und Telegraphenanstalten verpflichtet, auf Anordnung des Konkursgerichts
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Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0348,
Civilprozeß |
Öffnen |
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tungen, zuletzt durch den Bundesrat. In der so ge-
wonnenen Gestalt wurde er in Verbindung mit Ent-
würfen zu einem Gerichtsverfassungsgesetz, einer
Strafprozeß- und einer Konkursordnung dem Reichs-
tage vorgelegt. Diese Körperschaft lieh
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