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Rang | Fundstelle | |
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Meyers →
18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] →
Hauptstück:
Seite 0082,
Auskunftswesen (internationaler Verkehr, Konzessionspflicht) |
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66
Auskunftswesen (internationaler Verkehr, Konzessionspflicht).
ner Weise entschädigt. Wenn nun aber auch im internen Verkehr die geschäftsfreundliche Auskunft übersteigt, so tritt dieser gegenüber der hohe Wert der Auskunftsbüreaus
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Drogisten →
Erster Theil →
Gesetzeskunde:
Seite 0793,
Gesetzeskunde |
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(nicht etwa ein einzelnes Mal) Handelsgeschäfte betreibt, d. h. wer Waaren für eigene oder fremde Rechnung kauft und verkauft. Das Handelsgewerbe des Drogisten ist an und für sich nicht konzessionspflichtig, nur einzelne Theile desselben
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0056,
von Konzeptibelbis Konzession |
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Gewerbebetrieb amtlich ermächtigt wird. Gewisse Anlagen sind nämlich mit Rücksicht auf ihre Bedeutung für das öffentliche Leben und auf die Eigenart ihres Betriebs für konzessionspflichtig erklärt, so insbesondere Eisenbahnen (s. Eisenbahn, S. 436
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0057,
von Konzessivbis Kooge |
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Räumen öffentlich veranstalten oder zu deren öffentlicher Veranstaltung ihre Räume benutzen lassen wollen. Auch Pfandleiher und Rückkaufshändler mit beweglichen Sachen sind konzessionspflichtig. Neben diesen reichsgesetzlich konzessionspflichtigen
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0293,
Gewerbegesetzgebung (die deutsche Gewerbeordnung von 1869) |
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durch die Landesgesetzgebung Prüfung vorgeschrieben werden; konzessionspflichtig sind die Herstellung und der Vertrieb von Sprengstoffen, Unternehmer von Privatkranken-, Privatentbindungs- und Privatirrenanstalten, Apotheken, Schauspielunternehmer, der Betrieb
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0982,
Gewerbegesetzgebung |
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mit Branntwein.
Der Gewerbebetrieb der Pfandleiher und Rück-
kaufshändler ist ebenfalls konzessionspflichtig und
besondern polizeilichen Bestimmungen unterworfen.
Durch die Landesgesetzgebung kann angeordnet wer-
den, daß die Erteilung dieser
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0265,
Aktie und Aktiengesellschaft (volkswirtschaftliche Bedeutung; Geschichtliches) |
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der Konzessionspflicht bieten.
Volkswirtschaftliche Bedeutung des Aktienwesens.
Die Aktiengesellschaft entspricht einem volkswirtschaftlichen Bedürfnis, solange sie nicht durch eine bessere Unternehmungsform ersetzt werden kann. Für dieselbe
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0067,
von Aufspringen der Hautbis Aufsteigung, gerade |
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erforderlichen Prozesse zu führen. Prozesse gegen den A., bez. dessen Mitglieder sind durch Bevollmächtigte zu führen, welche in einer Generalversammlung zu diesem Zweck gewählt wurden.
Seit der 1870 erfolgten Aufhebung der Konzessionspflicht
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0159,
Auswanderung (staatliche und private Thätigkeit) |
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der Landesgesetzgebung überlassen, welche dann auch an der meist schon früher eingeführten Konzessionspflicht festgehalten hat. Die private Thätigkeit hat sich der Auswanderungsfrage in vielen Ländern zugewandt. Von den seit 1843 gegründeten
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0333,
Presse (frühere und gegenwärtige Gesetzgebung) |
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desselben der Polizeibehörde anzuzeigen. Für Elsaß-Lothringen ist die Konzessionspflichtigkeit des Preßgewerbes auch nach Einführung der deutschen Gewerbeordnung (Reichsgesetz vom 27. Febr. 1888) beibehalten worden. Kolporteure bedürfen nach
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0432,
von Wasserregalbis Wasserreiser |
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eine obrigkeitliche Konzession verlangt. Die deutsche Gewerbeordnung (§ 16) erklärt alle Stauanlagen für Wassertriebwerke für konzessionspflichtig; für sonstige Stauanlagen ist die Landesgesetzgebung maßgebend. Der höchste zulässige Wasserstand wird bei
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Meyers →
17. (Ergänzungs-) Band →
Hauptstück:
Seite 0315,
von Faltenburgbis Farbstoffe |
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der Färbereien leidet unter den Übeln Ausdünstungen, die freilich sehr schwer zu beseitigen sind, und da Färbereien nicht zu den konzessionspflichtigen An^ lagen gehören, so sind Beschwerden meist aussichtslos. Viel bedeutender ist die Verunreinigung
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Meyers →
17. (Ergänzungs-) Band →
Hauptstück:
Seite 0323,
von Fetbis Fische |
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und Verarbeitung von Firnissen und Lacken handelt es sich in hygienischer Hinsicht besonders um Vermeidung der Feuersgefahr und der Einatmung schädlicher Dämpfe. Die betreffenden Anstalten sind konzessionspflichtig lind möglichst entiernt von Wohnhäusern zu
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Meyers →
17. (Ergänzungs-) Band →
Hauptstück:
Seite 0527,
von Leebis Leidesdorf |
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. Die Anlagevon Gerberei en ist konzessionspflichtig, sie sollte nie in bewohnten Stadtteilen und immer nur an Flüssen unterhalb der Stadt geduldet werden. Kleinere Wasserläufe können durcli Einweichen der Häute so arg verunreinigt werden, daß Vie
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Meyers →
17. (Ergänzungs-) Band →
Hauptstück:
Seite 0531,
von Leutschbis Levitschnigg |
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mehrfach gut bewährt hat. Die Gasanstalten geboren zu den konzessionspflichtigen Anlagen. Die Erteilung der Genelnnigung ist durch Gesetz vom 26. Juli 1870 dem Bczirksra't
M^rwiesen.
deutsch, Ernst von, Philolog, geb. 16. Aug. 1808 zu Frankfurt a. M
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Meyers →
18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] →
Hauptstück:
Seite 0254,
Elektrotechnik (Hygienisches) |
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der Konzessionspflicht zu unterwerfen. Mit diesen Ergebnissen ist aber die Frage bei weitem noch nicht erledigt und es wird weitern Tierversuchen vorbehalten bleiben, größere Sicherheit zu schaffen. Jedenfalls ergibt sich schon jetzt
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0296,
Aktie und Aktiengesellschaft |
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, und im Hinblick auf die Vorgänge in England die Forderung, die Bildung der bisher noch imm er
konzessionspflichtigen Aktiengesellschaften freizugeben. Nachdem dies zunächst für Gesellschaften bis zu 20 Mill. Frs.
Kapital
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0164,
Deutschland und Deutsches Reich (Zeitungswesen) |
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162
Deutschland und Deutsches Reich (Zeitungswesen)
und das Gesetz vom 12. Mai 1851, die Wiedereinführung der Kautionen, des Zeitungsstempels, der Konzessionspflicht und anderer Beschränkungen jedoch bald unmöglich gemacht. Die Kaution
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0116,
von Engelhartszellbis Engelmann, Wilhelm |
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der statist. Aufstellungen der Geburts- und Sterberegister möglich werden und mit strengster sittlicher und sanitärer Kontrolle gelingen können, die E. aus der Kostkinderpflege auszumerzen und zu bestrafen. Die Konzessionspflichtigkeit aller
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 1025,
von Giftreizkerbis Giganten |
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. Im Hausierhandel ist der Vertrieb von Giften verboten. Gewisse Gifte dürfen nur in
Apotheken gehalten werden. Von der dem Landesrecht erteilten Befugnis, für den G. die Konzessionspflicht
(s. Konzession ) aufzustellen, haben alle Einzelstaaten, ausgenommen
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Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0698,
von Irrenbehandlungbis Irrenrecht |
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, Italien hat einen Entwurf von 1884. Für das Deutsche Reich giebt es kein Irrengesetz. Die Gewerbeordnung hat die Konzessionspflichtigkeit der Privatirrenanstalten mit der Maßgabe ausgesprochen, daß dieselbe nur dann zu versagen ist, wenn Thatsachen
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0380,
Preßgesetzgebung |
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- und
Gebetbücher, Kalender und Heiligenbilder sind von
der Konzessionspflicht zwar nicht frei, aber begün-
stigt. Die Kolportage ist ganz verboten; sür das
Sammeln von Abonnenten und Subskribenten ist
ein besonderer polizeilicher Erlaubnisschein
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0075,
Arbeitsnachweis |
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Gesellschaften, konzessionspflichtige Dienst-
vermittler, die Naturalverpflegsstationen u. s. w.
Das Abgeordnetenhaus faßte 1894 eine Resolution,
in welcher die Regierung zu Erhebungen und zeit-
gemäßen Reformen auf dem Gebiete der Arbeits-
vermittelung
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0378,
von Elfenbeinbis Eller |
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maugels
Gesetz uicht auferlegen; deuu uur um Gefahren von
öffentlichen Interessen abzuwenden, nicht zur posi-
tiveu Förderung öffentlicher Interessen kann Polizei-
gewalt geübt werden. - In Österreich sind elek-
trische Anlagen konzessionspflichtig
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0612,
von Ironbis Irrenrecht |
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, unterhaltenen und verwalteten Irrenanstalten und Privatirrenanstalten. Bezüglich der Konzessionspflichtigkeit der letztern enthält die Novelle zur deutschen Reichsgewerbeordnung vom 6. Aug. 1896 die Bestimmung, daß die Konzession auch zu versagen sei
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