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100% Meyers → 10. Band: Königshofen - Luzon → Hauptstück: Seite 0393, von Ladenburg bis Ladmirault Öffnen
in der Regel zwei L., die stets in den Wall eingebaut sind. Ladewasserlinie, die bei Vollbelastung des Schiffes vom Wasserspiegel begrenzte Umfangslinie des Schiffskörpers, welche in manchen Seestaaten außenbords gesetzlich markiert wird. Ladezeit
3% Brockhaus → 17. Band: Supplement → Hauptstück: Seite 0428, von Fraikin bis Franck (César) Öffnen
426 Fraikin - Franck (César) höhere Stufe bis zu Ladungen von 500000 k^; von da steigt die Ladezeit für je 100000 kF um je einen Tag. Bei Ladungen über 1 Mill. k^ beträgt die Ladezeit 18 Tage. Dabei werden auch die Tage an- gerechnet, an
1% Meyers → 6. Band: Faidit - Gehilfe → Hauptstück: Seite 0477, Fracht Öffnen
anzuzeigen; mit dem auf die Anzeige folgenden Tag beginnt die Ladezeit, für welche keine besondere Vergütung zu leisten ist. Für die Überliegezeit aber, d. h. die über die Ladezeit hinaus vertragsmäßig zu wartende Zeit, muß eine Vergütung (Liegegeld
1% Brockhaus → 7. Band: Foscari - Gilboa → Hauptstück: Seite 0020, Frachtvertrag Öffnen
, in welcher der Befrachter die Ladung liefern muft, besteht bei Verfrachtung des ganzen Schiffs zunächst die Ladezeit, während welcher der Schiffer auf die Abladung warten muh. Dieselbe beginnt an dem Tage, welcher auf die vom Schiffer Zu
1% Meyers → 10. Band: Königshofen - Luzon → Hauptstück: Seite 0781, von Liefland bis Liegnitz Öffnen
für die Überliegetage ein Liegegeld an den Reeder bezahlt werden (vgl. Ladezeit). L. werden überhaupt auch die Ruhepausen genannt, welche zwischen der Vertauung der Schiffe in ihren Häfen und der Abfahrt aus denselben verfließen. Liegnitz
1% Meyers → 10. Band: Königshofen - Luzon → Hauptstück: Seite 0917, von Losament bis Loskauf Öffnen
, die dem Empfänger von zu Schiff angekommenen Gütern zur Ausladung (Löschung) gewährte Frist. Die Dauer derselben richtet sich ebenso wie die der Ladezeit (s. d.) im Mangel besonderer Vereinbarungen nach den Hafenbestimmungen oder dem Ortsgebrauch
1% Meyers → 15. Band: Sodbrennen - Uralit → Hauptstück: Seite 0964, von Überliegezeit bis Überschar Öffnen
Einnahme der Ladung über die eigentliche Ladezeit hinaus bereit halten muß. Vgl. Deutsches Handelsgesetzbuch, Art. 568-580, 595-606, 623. Überlingen, Bezirksamtsstadt im bad. Kreis Konstanz, am Überlinger See, der nordwestlichen Bucht des Bodensees
1% Brockhaus → 10. Band: K - Lebensversicherung → Hauptstück: Seite 0882, von Ladenberg (Philipp von) bis Ladislaus Öffnen
der Patronenhülsen aus dem Lauf beim Versagen des Ausziehers und zum Gebrauch als Wischstock im Notfall. Ladezeit, s. Frachtvertrag (Bd. 7, S. 18 9.). Ladezeug, ein Teil des Geschützzubehörs (s. d.). Lädieren (lat.), verletzen, beschädigen
1% Brockhaus → 15. Band: Social - Türken → Hauptstück: Seite 0457, von Stucco lucido bis Stud. Öffnen
Punkten gelten für den S. nach deutschem Recht andere Bestimmungen als für den Chartervertrag, z. B. hinsichtlich der Verpflichtung, auf Aufforderung des Schiffers die Lieferung und Abnahme der Ladung ohne Verzug, mithin ohne daß eine Ladezeit
1% Brockhaus → 17. Band: Supplement → Hauptstück: Seite 0182, Binnenschiffahrt Öffnen
die Ladezeit, das Liegegeld, die Wartezeit, über das Laden und Löschen der Fracht, über die Löschzeit, über die Umladung in Leichter- fahrzeuge, über die Haftung des Frachtführers für Schaden, über den Frachtbrief.
1% Brockhaus → 17. Band: Supplement → Hauptstück: Seite 0427, von Fort Opus bis Frachtvertrag Öffnen
Einnahme der Ladung an dem vom Absender (Befrachter) angewiesenen Platz das Schiff hinzulegen. Sobald er zur Ein- nahme bereit ist, hat er dies dem Absender anzu- zeigen. Mit dem auf Anzeige der Ladebereitschaft folgenden Tag beginnt die Ladezeit
1% Brockhaus → 17. Band: Supplement → Hauptstück: Seite 0702, von Lachner bis Laibach Öffnen
700 Lachner - Laibach ^Lachner, Ignaz, starb 25. Febr. 1895 in Han- Ladezeit, s. Frachtvertrag. ^nover. ^Lado fiel nach dem Abmarsch Emin Paschas in die Hände der Mahdisten, wurde vorübergehend von den Belgiern
1% Brockhaus → 16. Band: Turkestan - Zz → Hauptstück: Seite 0033, von Über Land und Meer bis Überproduktion Öffnen
bewirkt. Überliegezeit, im See- und Binnenschiffahrtsfrachtverkehr diejenige bei einem Chartervertrage häufig vereinbarte Zeit, welche noch über die Ladezeit (s. Frachtvertrag) hinaus der Verfrachter auf die Lieferung der Ladung warten soll. Dem