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Ihre Suche nach Ladezeit
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sortiert angezeigt.
Rang | Fundstelle | |
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100% |
Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0393,
von Ladenburgbis Ladmirault |
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in der Regel zwei L., die stets in den Wall eingebaut sind.
Ladewasserlinie, die bei Vollbelastung des Schiffes vom Wasserspiegel begrenzte Umfangslinie des Schiffskörpers, welche in manchen Seestaaten außenbords gesetzlich markiert wird.
Ladezeit
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3% |
Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0428,
von Fraikinbis Franck (César) |
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426
Fraikin - Franck (César)
höhere Stufe bis zu Ladungen von 500000 k^; von
da steigt die Ladezeit für je 100000 kF um je einen
Tag. Bei Ladungen über 1 Mill. k^ beträgt die
Ladezeit 18 Tage. Dabei werden auch die Tage an-
gerechnet, an
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1% |
Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0477,
Fracht |
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anzuzeigen; mit dem auf die Anzeige folgenden Tag beginnt die Ladezeit, für welche keine besondere Vergütung zu leisten ist. Für die Überliegezeit aber, d. h. die über die Ladezeit hinaus vertragsmäßig zu wartende Zeit, muß eine Vergütung (Liegegeld
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1% |
Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0020,
Frachtvertrag |
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, in welcher der Befrachter
die Ladung liefern muft, besteht bei Verfrachtung
des ganzen Schiffs zunächst die Ladezeit, während
welcher der Schiffer auf die Abladung warten muh.
Dieselbe beginnt an dem Tage, welcher auf die vom
Schiffer Zu
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1% |
Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0781,
von Lieflandbis Liegnitz |
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für die Überliegetage ein Liegegeld an den Reeder bezahlt werden (vgl. Ladezeit). L. werden überhaupt auch die Ruhepausen genannt, welche zwischen der Vertauung der Schiffe in ihren Häfen und der Abfahrt aus denselben verfließen.
Liegnitz
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1% |
Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0917,
von Losamentbis Loskauf |
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, die dem Empfänger von zu Schiff angekommenen Gütern zur Ausladung (Löschung) gewährte Frist. Die Dauer derselben richtet sich ebenso wie die der Ladezeit (s. d.) im Mangel besonderer Vereinbarungen nach den Hafenbestimmungen oder dem Ortsgebrauch
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1% |
Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0964,
von Überliegezeitbis Überschar |
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Einnahme der Ladung über die eigentliche Ladezeit hinaus bereit halten muß. Vgl. Deutsches Handelsgesetzbuch, Art. 568-580, 595-606, 623.
Überlingen, Bezirksamtsstadt im bad. Kreis Konstanz, am Überlinger See, der nordwestlichen Bucht des Bodensees
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1% |
Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0882,
von Ladenberg (Philipp von)bis Ladislaus |
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der Patronenhülsen aus
dem Lauf beim Versagen des Ausziehers und zum
Gebrauch als Wischstock im Notfall.
Ladezeit, s. Frachtvertrag (Bd. 7, S. 18 9.).
Ladezeug, ein Teil des Geschützzubehörs (s. d.).
Lädieren (lat.), verletzen, beschädigen
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1% |
Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0457,
von Stucco lucidobis Stud. |
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Punkten gelten für den S. nach deutschem Recht andere Bestimmungen als für den Chartervertrag, z. B. hinsichtlich der Verpflichtung, auf Aufforderung des Schiffers die Lieferung und Abnahme der Ladung ohne Verzug, mithin ohne daß eine Ladezeit
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1% |
Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0182,
Binnenschiffahrt |
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die Ladezeit, das Liegegeld, die
Wartezeit, über das Laden und Löschen der Fracht,
über die Löschzeit, über die Umladung in Leichter-
fahrzeuge, über die Haftung des Frachtführers für
Schaden, über den Frachtbrief. |
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1% |
Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0427,
von Fort Opusbis Frachtvertrag |
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Einnahme der Ladung
an dem vom Absender (Befrachter) angewiesenen
Platz das Schiff hinzulegen. Sobald er zur Ein-
nahme bereit ist, hat er dies dem Absender anzu-
zeigen. Mit dem auf Anzeige der Ladebereitschaft
folgenden Tag beginnt die Ladezeit
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1% |
Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0702,
von Lachnerbis Laibach |
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700
Lachner - Laibach
^Lachner, Ignaz, starb 25. Febr. 1895 in Han-
Ladezeit, s. Frachtvertrag. ^nover.
^Lado fiel nach dem Abmarsch Emin Paschas
in die Hände der Mahdisten, wurde vorübergehend
von den Belgiern
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1% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0033,
von Über Land und Meerbis Überproduktion |
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bewirkt.
Überliegezeit, im See- und Binnenschiffahrtsfrachtverkehr diejenige bei einem Chartervertrage häufig vereinbarte Zeit, welche noch über die Ladezeit (s. Frachtvertrag) hinaus der Verfrachter auf die Lieferung der Ladung warten soll. Dem
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