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Rang | Fundstelle | |
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0451,
von Landesmannbis Landesvermessung |
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Jahrbüchern" publiziert.
Landesordnungen, im Gegensatz zu den Landrechten Bezeichnung der in den deutschen Landen seit dem 15. Jahrh. erlassenen umfassenden Gesetze über Polizei und Strafrecht, welche sich aber auch auf die einschlagenden privatrechtlichen
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Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0668,
Czechisches Recht |
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.
Die älteste Kodifikation des czech. Landrechts erfolgte unter der Regierung König Wladislaws II. 1500, und es reihen sich dieser sog. Landesordnung die Landesordnungen von 1530, 1549 und 1564 für Böhmen an, während in Mähren neben einer kurzen Landesordnung
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0198,
von Böhmer-Wald-Bundbis Bojen |
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e'ische Landesordnung
vom 10. Mai 1627, durch die Konfirmation der
Privilegien der böhm. Stände vom 29. Mai 1627
und durch Herkommen bestätigt worden. Der Vor-
behalt in der Ferdinande'ischen Landesordnung, daß
das Gesetzgebungsrecht
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Meyers →
Schlüssel →
Schlüssel:
Seite 0205,
Rechtswissenschaft: Rechtsquellen |
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Halsgerichtsordnung Kaiser Karls V.
Bambergische Halsgerichtsordnung
Carolina
Constitutio criminalis
Carolina, s. Halsgerichtsordnung
Peinliche Halsgerichtsordnung, s. Halsgerichtsordnung
Handfeste
Landesordnungen
Rechtsbücher
Richtsteig
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0102,
von Handelszeichenbis Handfeuerwaffen |
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, aber auch als Landesordnungen, wie die berühmte Kulmer H. vom Jahr 1233, erneuert 1251, für das Deutschordensland Preußen. Vgl. Kretzschmer, Die Kulmische H. (Marienw. 1832); Prätorius, Versuche über die Kulmische H. (Thorn 1842). In Bremen bedeutet H
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Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0496,
Österreich, Kaisertum (Staatsverfassung und -Verwaltung) |
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, die Regierungs- und Vollzugsgewalt); die Reichsratswahlordnung vom 2. April 1873; die Landesordnungen und Landtagswahlordnungen für die einzelnen Länder vom 26. Febr. 1861 (durch spätere Gesetze modifiziert). Die österreichische Volksvertretung
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0586,
Anhalt (Geschichte) |
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an Joachim II. Ernst (1570-86), welcher 1572 die mit Zuziehung der Stände verfaßte Anhaltische Landesordnung erließ. Nach ihm regierten seine Söhne 17 Jahre gemeinschaftlich. Die wichtigste Begebenheit dieser Zeit war die Einführung der reformierten
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0737,
von Aragonitbis Arakan |
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Lehnsherren über Steuern und Landesordnungen. Fortan waren die Städte Aragoniens und Kataloniens besonders auf Erhaltung der ständischen Gerechtsame und Freiheiten bedacht. Die Cortes von A., gleichzeitig besucht von den Boten des in eine höhere (ricos hombres
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0172,
von Automatischbis Autonomie |
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in den einzelnen Territorien, die Landesordnungen der Dynasten, die Statuten der Gemeinden, die Satzungen der Zünfte und andrer Korporationen die Reichsgesetzgebung überwucherten. Besonders waren es die Städte, welche sich ihr eignes Stadtrecht
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0776,
von Berner Alpenbis Bernhard |
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Meiningen, bestätigte die ernestinische Landesordnung, führte einerlei Kirchengebräuche ein und ordnete das Kirchen-, Schul-, Justiz- und Rechnungswesen betreffende Generalvisitationen an. Er war ein sehr kirchlich gesinnter Fürst; sein Wahlspruch
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0776,
Deutscher Orden (Organisation) |
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eben nur mit Zustimmung seines Kapitels verfügen durfte, Beratung und Entscheidung über die innere Landesordnung und über die Verhältnisse zum Ausland. Die Beamten, die überdies als Mitglieder eines geistlichen Ordens zu unbedingtem Gehorsam gegen
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0138,
von Geoponicibis Georg (Fürsten: Baden, Bayern, Brandenburg) |
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, geb. 15. Aug. 1455 zu Landshut, Sohn Ludwigs des Reichen, folgte diesem 1479, erließ in den ersten Jahren seiner Regierung zweckmäßige Verordnungen, die 1501 zu der Großen Landesordnung vereinigt wurden, war aber verschwenderisch und prachtliebend
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0233,
von Gesetzbuchbis Gesetzesauslegung |
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vorhanden gewesene Grund nicht mehr vorliegt.
Gesetzbuch (Landrecht, Landesordnung, lat. Codex, franz. Code), systematische Zusammenstellung des in einem Land oder einem Distrikt gültigen Rechts, welche entweder von der gesetzgebenden Gewalt selbst
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0380,
Henneberg |
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, die nicht zu den glücklichsten gehört, obgleich die hennebergische Landesordnung seine Sorge für das Land bezeugt. Er verlor viele Güter, und die Erbschaft der Römhilder Linie 1549 war so gering, daß sie die Verluste kaum ersetzte. Viel trug zu dem Verfall
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0637,
Hohenzollern (Linien Hechingen und Sigmaringen) |
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Würde blieb in seinem Geschlecht erblich. Derselbe (oder schon sein Vater) erließ die hohenzollerische Landesordnung, ein Gesetzbuch für sein Land. Sein Enkel Karl I. (Haupt des Geschlechts 1558-76) erhielt 1534 vom Kaiser Karl V. die Grafschaften
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0357,
Preußen (Kommunalverwaltung) |
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. Aug. 1886; 5) Rheinprovinz: Ges. vom 1. Juni 1887; 6) Schleswig-Holstein: Ges. vom 26. Mai 1888; 7) hohenzollerische Lande: hohenzollerische Amts- und Landesordnung vom 2. April 1873; 8) Regierungsbezirk Kassel: Ges. vom 8. Juni 1885; 9
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Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0134,
Sachsen (Geschichte des Kurfürstentums bis 1546) |
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Gerichtsbarkeit erkauften,
ward auch die Territorialgesetzgebung entwickelt und in Thüringen 1446, in Meißen
1482 eine Landesordnung erlassen; das kurfürstliche Hofgericht erhielt 1483 seinen
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Meyers →
18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] →
Hauptstück:
Seite 0688,
Österreich (Kaisertum: Geschichte) |
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672
Österreich (Kaisertum: Geschichte).
schlüsse über Änderungen der Landesordnung und der Landtagswahlordnung sowie über sprachliche Fragen ausgestattet.
Auf der Reichsratssession des Frühjahrs 1890, welche vom 3. Febr. bis zum 20. Mai
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0641,
Anhalt (Geschichte) |
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. Die Wiedervereinigung aller anhalt. Lande erfolgte 1570 unter Joachim Ernst (gest. 1586) von der Siegmundschen Linie. Dieser gab eine neue Landesordnung und legte dadurch den Grund zur spätern Verfassung der anhalt. Länder. Er hatte sieben Söhne, von denen
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0512,
von Bauernhofbis Bauernkrieg |
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nicht an mehr oder weniger socialistischen Reformprojekten, wie sie namentlich in dem merkwürdigen aus Franken stammenden Entwurf einer sehr centralistischen Reichsverfassung und in der Landesordnung des Tirolers Gaißmayer erhalten sind. Aber fast
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Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0224,
Böhmen (Handel. Verkehrswesen. Verfassung und Verwaltung) |
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und das Gesetz über die direkten Reichsratswahlen vom 2. April 1873. Der Landtag besteht nach der Landesordnung vom 26. Febr. 1861 aus 242 Mitgliedern, nämlich aus dem Fürst-Erzbischof von Prag und den 3 Bischöfen von Leitmeritz, Königgrätz und Budweis
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Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0229,
Böhmer (Eduard) |
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, und jede der drei Kurien sollte ein Vetorecht erhalten bei Beschlüssen über Änderungen der Landesordnungen und der Landtagswahlordnung sowie über Fragen, die den Gebrauch der Sprachen im öffentlichen Leben, bei autonomen Behörden und bei gewissen vom
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Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0717,
von Bukowinaer Lokalbahnenbis Bülach |
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0,85 Mill. Fl. Kapital.
Verfassung und Verwaltung. Der Landtag besteht (nach der Landesordnung vom 26. Febr. 1861) aus 31 Mitgliedern, nämlich aus dem Erzbischofe, 10 Abgeordneten des großen Grundbesitzes, 5 Abgeordneten der Städte, 2 Abgeordneten
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Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0704,
Dalmatien (Kronland) |
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, 1575 km Telegraphenlinien und 120 Postanstalten.
Verfassung und Verwaltung. Die Verfassung beruht auf der Landesordnung und Landtagswahlordnung vom 26. Febr. 1861. Danach besteht der Landtag aus 43 Mitgliedern, nämlich aus dem kath. Erzbischof
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Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0870,
von Defendersbis Deffereggenthal |
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. 1567 schrieb die württemb. Landesordnung
vor, daß jeder Unterthan sich Wehr und Harnisch
halten müsse. Als die Landsknechte zu theuer wurden,
sing man an, Defensionsvolk, zunächst Fuh-
truppen, aufzustellen, in Brandenburg-Vayreuth
1520
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0090,
Deutsches Recht |
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, die Frankfurter Reformation von 1509, verbessert 1578 und 1611, ferner die Tiroler Landesordnungen von 1532 und 1573, das Württembergische Landrecht von 1555, revidiert 1567 und 1610, die Konstitutionen Kurfürst Augusts von Sachsen von 1572, die Codices
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0482,
Galizien |
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beruht auf der Landesordnung und Landtagswahlordnung vom 26. Febr. 1861. (S. Österreichisch-Ungarische Monarchie.) Die autonome Landesverwaltung wird in unterster Instanz durch die Vorstände der polit. Gemeinden und der selbständigen Gutsgebiete
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Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0177,
von Gorzebis Görz und Gradisca |
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lebhaft in der Stadt Görz
und in der Umgebung des Dorfes Haidenschaft. G.
u. G. hat seinen besondern Landtag, welcher (nach der
Landesordnung vom 26. Febr. 1861) aus 22 Mit-
gliedern, d. i. aus dem Fürst-Erzbischof von Görz,
fechs Abgeordneten
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Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0925,
von Landesmannbis Landesunion |
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als tech-
nischer Beirat (Regulativ vom 1. Mai 1878). Im
März 1894 ist eine Vermehrung der Zahl der ge-
wählten Mitglieder auf 25 beschlossen worden.
Landesordnungen, Bezeichnung der in ver-
schiedenen deutschen Territorien seit dem 15. Jahrh
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Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0354,
Niederösterreich |
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und Verwaltung. Die Landesver-
fassung ist auf die Landesordnung vom 26. Febr.
1861 gegründet. Derniederösterr.Landtag besteht aus
dem Fürsterzbischof von Wien, dem Bischof von St.
Polten, dem Rektor der Wiener Universität, dann aus
69 auf 6 Jahre
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Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0724,
Österreichisch-Ungarische Monarchie (Verfassung) |
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wurde, auf dem Patent vom 26. Febr. 1861 (sog. Februarpatent), womit die Landesordnungen und Landtagswahlordnungen für jedes einzelne Kronland erlassen wurden, ferner auf den sechs Staatsgrundgesetzen vom 21. Dez. 1867, dem Wahlreformgesetz vom 2. April
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Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0499,
Schlesien (Geschichte) |
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mit selbständiger Verwaltung erhoben. Die Verfassung des Landes beruht auf der Landesordnung vom 26. Febr. 1861. Danach besteht der Landtag, mit dem der Kaiser in Landessachen die gesetzgebende Gewalt ausübt, aus 31 Mitgliedern: dem Fürstbischof von Breslau
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0286,
Steiermark |
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.
Verfassung und Verwaltung. Die Verfassung beruht auf der Landesordnung und Landtagswahlordnung vom 26. Febr. 1861. Der steiermärk. Landtag, der vom Kaiser jährlich nach Graz berufen wird, ist zusammengesetzt aus den beiden Fürstbischöfen von Seckau
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0864,
Tirol |
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Fl., der Kuratpfründen 10498000 Fl. und der Stifte und Klöster 5307419 Fl.
Verfassung und Verwaltung. Die gegenwärtige Landesverfassung T.s gründet sich auf die Landesordnung und Landtagswahlordnung vom 26. Febr. 1861. Der Landtag ist aus 68
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 1000,
von Trinitébis Trio |
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auf T. angewiesen. Ein Seitenstück zu dem T. bildete früher das Badegeld, das die Bayr. Landesordnung von 1553 ebenso wie den Blauen Montag (s. d.) abgeschafft haben will. In neuerer Zeit ist in Gasthöfen und großen Vergnügungslokalen das Gesinde oft
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0869,
Württemberg (Geschichte) |
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alleiniger Besitzer des Landes, war einer der besten Fürsten des württemb. Hauses. Er erließ 11. Nov. 1495 die Landesordnung, die erste umfassende Gesetzgebung für das ganze Land, und wurde 21. Juli 1495 auf dem Reichstage zu Worms von Kaiser Maximilian I
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0197,
Böhmen |
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Kurieu
die Majorität haben, eine Vertretung in diesen Aus-
schüssen zu sichern. Dagegen beantragten die Iung-
czechen den Erlaß einer Adresse an den Kaiser, worin
mit Ignorierung der Änderungen, die schon die
"Vernewerte Landesordnung" von 1627
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0742,
von Wilhelm II. (Markgraf von Meißen)bis Wilhelm I. (Graf von Nassau) |
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und Teile des Oster- und Pleißnerlandes zufielen. Aus mannigfachen Mißhelligkeiten entwickelte sich der Bruderkrieg (1446‒51). Für die Verwaltung gewann die Landesordnung von 1446 Bedeutung. W. starb im Sept. 1482, seine Lande fielen den Söhnen seines
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Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0676,
von Kraichgaubahnbis Krain |
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- und Ackerbau, 1 Tierarzneischule, 1 Hebammenschule und die Studienbibliothek in Laibach.
Verfassung und Verwaltung. Die Landesverfassung beruht auf der Landesordnung vom 26. Febr. 1861. Danach besteht der Landtag aus dem Fürstbischofe in Laibach, 10
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Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0738,
von Istrianer Staatsbahnbis Istrien (Markgrafschaft) |
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es dennoch, als eigenes Kronland, seinen besondern Landtag, der in Parenzo zusammentritt und (nach der Landesordnung vom 26. Febr. 1861) aus 33 Mitgliedern zusammengesetzt ist, aus den 3 Bischöfen von Triest-Capodistria, Parenzo-Pola und Veglia, 5
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Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0182,
Kärnten |
Öffnen |
, Hebammenschule, 3 weibliche Arbeitsschulen, 6 sonstige Lehr- und Erziehungsanstalten. Die Zahl der Volksschulen betrug (1890) 363.
Verfassung und Verwaltung. Die Verfassung des Landes beruht auf der Landesordnung vom 26. Febr. 1861 (abgeändert durch das Gesetz
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Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0501,
Oberösterreich |
Öffnen |
, 587 Mönche und 1199 Nonnen in 101 Stiftern und Klöstern; die evang. Superintendenz 2 Seniorate mit 16 Pfarreien und 19 Gemeinden.
Verfassung und Verwaltung. Nach der Landesordnung vom 26. Febr. 1861 begreift der Landtag 50 Mitglieder, nämlich den
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Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0489,
Mähren (Kronland) |
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, ferner 2220 Volks- und 74 Bürgerschulen (688 deutsche, 1590 czechische, 16 gemischt).
Verfassung und Verwaltung. Die Verfassung des Landes beruht auf der Landesordnung vom 26. Febr. 1861. Danach besteht der Landtag, mit dem der Kaiser in Landessachen
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