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100% Meyers → 10. Band: Königshofen - Luzon → Hauptstück: Seite 0464, von Landpfleger bis Landsassen Öffnen
464 Landpfleger - Landsassen. (1824-28, 3 Bde.; zweite Serie 1829, 3 Bde.; neue Ausg. 1883, 5 Bde.), denen "Pericles and Aspasia" (1836, 2 Bde.) folgte. In diesen Werken, die man nicht für sogen. Totengespräche halten darf, hat er in Kraft
1% Meyers → Schlüssel → Schlüssel: Seite 0207, Rechtswissenschaft: Rechtsgeschichte Öffnen
Bürgerliche und andere Stände. Ausbürger Freie Freisassen, s. Freigut Landsassen Mittelfreie Sasse Schöffenbarfreie, s. Mittelfreie Semperfreie Leute Freigelassener Glevenbürger Kammerknechte Pfahlbürger - Leibeigenschaft Absarii
1% Emmer → Hauptstück → Hauptstück: Seite 0612, Die Kunst des 17. und 18. Jahrhunderts Öffnen
auf künstlerische Ausschmückung des Heims und der Geräte, abgesehen davon, daß bei der Verwilderung der Sitten infolge der Kriege auch der "Geschmack" verrohte. Der landsässige Adel hat seine Bedeutung gleichfalls verloren; wer etwas gelten will
1% Brockhaus → 4. Band: Caub - Deutsche Kunst → Hauptstück: Seite 0928, Demokratie Öffnen
die monarchische Gewalt von den durch die landsässige Aristokratie geschlungenen Fesseln zu befreien und die Leistungsfähigkeit des Staates zu fördern. Zu einem großartigen und gewaltigen Durchbruch kamen die demokratischen Principien
0% Meyers → 1. Band: A - Atlantiden → Hauptstück: Seite 0108, von Adduktoren bis Adel (Deutschland) Öffnen
und endlich Adlige mit dem Prädikat "von"; über letzteres s. Adelsprädikat) zerfallenden niedern, landsässigen oder reichsmittelbaren A. aus. Doch wurde auch die reichsfreie Ritterschaft zum niedern A. gerechnet (s. Reichsritterschaft). Privilegien
0% Meyers → 2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] → Hauptstück: Seite 0596, von Bede bis Bedemund Öffnen
in der "Fortnightly Review", Juli 1872. Bede (Bete, niederdeutsch s. v. w. Bitte, dann Gebot, Abgabe, lat. Petitio, Precaria), ehedem Bezeichnung für gewisse Abgaben, welche die Landesherren von Städten, Höfen und freien und unfreien Landsassen, und zwar
0% Meyers → 3. Band: Blattkäfer - Chimbote → Hauptstück: Seite 0364, Braunschweig (Geschichte) Öffnen
vererbten dannenbergischen Ämter an die Linie B.-Lüneburg abtrat, welche dagegen auf den Mitbesitz der Stadt B. verzichtete, deren Landsässigkeit erst (1671) nach mehrhundertjährigem Streit entschieden ward. Aus Rudolf August folgte 1704 dessen Bruder
0% Meyers → 4. Band: China - Distanz → Hauptstück: Seite 0778, Deutscher Orden (Kämpfe gegen Polen; das Ordensland weltliches Herzogtum) Öffnen
, schnell entartete. Fast ohne Verbindung mit dem Reich, dessen Zustände auch nicht eben geeignet waren, nationale Gefühle zu erwecken und zu ermutigen, neigten sich der landsässige Adel und die Städte in Preußen, welche vergeblich vom Orden Anteil an
0% Meyers → 5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] → Hauptstück: Seite 0951, von Eversberg bis Evolena Öffnen
. die Citation eines Beklagten vor ein auswärtiges Gericht und besonders die Abberufung einer bei einem Landesgericht anhängigen Rechtssache von diesem letztern und die Überweisung derselben an ein kaiserliches Gericht. Mittelbare Reichsunterthanen (landsässige
0% Meyers → 6. Band: Faidit - Gehilfe → Hauptstück: Seite 0170, von Fesselbein bis Feste Öffnen
Gemeinde zu Petersburg, wo er 15. Dez. 1839 starb. Sein bedeutendstes Werk ist die "Geschichte der Ungern und deren Landsassen" (Leipz. 1812-1825, 10 Bde.; 2. Aufl., hrsg. von E. Klein, das. 1867-83, 5 Bde.). Außerdem schrieb er mehrere vielgelesene
0% Meyers → 6. Band: Faidit - Gehilfe → Hauptstück: Seite 0665, von Fremdenregimenter bis Fremdentruppen Öffnen
oder Ausländer bezeichnet. Landsässige oder Forensen werden diejenigen Ausländer genannt, welche im Inland Grundeigentum besitzen. Diese sind der Gerichtsbarkeit des Inlandes in Ansehung aller dinglichen Klagen unterworfen, welche jene Grundstücke
0% Meyers → 6. Band: Faidit - Gehilfe → Hauptstück: Seite 0792, Fürst (Zuname) Öffnen
den landsässigen Fürsten, welch letztere Unterthanen und Angehörige eines bestimmten Staats sind, gibt es heutzutage nur noch wenige; es sind dies die Fürsten von Schwarzburg, Reuß, Lippe und Waldeck, denen man außerhalb Deutschlands noch die Fürsten
0% Meyers → 8. Band: Hainleite - Iriartea → Hauptstück: Seite 0972, von Inquisitor bis Inschriften Öffnen
. Gouvernement Pensa, nordwestlich von Pensa, an der Issa, mit 4 Kirchen, einer Handwerkerschule für Schuhmacher- u. Tischlerarbeiten und (1880) 5231 Einw. Der Kreis hat guten Boden, Bergbau auf Eisen und Tuchfabrikation. Insasse (Landsasse
0% Meyers → 9. Band: Irideen - Königsgrün → Hauptstück: Seite 0071, Italien (Geschichte: 12. Jahrhundert) Öffnen
die ghibellinischen Städte im Bund mit dem landsässigen Adel dem oligarchischen Stadtregiment in mehr stetiger Entwickelung treu blieben. Daneben unterließen es weder die Ghibellinen noch die Guelfen, auch den allgemeinen Angelegenheiten Italiens ihr Augenmerk
0% Meyers → 11. Band: Luzula - Nathanael → Hauptstück: Seite 0691, von Mittelfreie bis Mittelländisches Meer Öffnen
Edlen, d. h. den Fürsten und edlen Herren (Dynasten), zwischen Schöffenbarfreien und gemeinen Freien unterscheidet, so findet sich im Schwabenspiegel eine Dreiteilung in Semperfreie oder Höchstfreie, M. und freie Landsassen. Die Mittelfreien
0% Meyers → 12. Band: Nathusius - Phlegmone → Hauptstück: Seite 0545, Ostpreußen (Geschichte von Altpreußen) Öffnen
der westpreußische landsässige Adel den Eidechsenbund, um seine Rechte zu wahren. So wurde Polen zu immer neuen Angriffen ermutigt, und von seinem Vetter Witold von Litauen unterstützt, fiel Wladislaw Jagello 1410 in Preußen ein. Mit einem zahlreichen
0% Meyers → 13. Band: Phlegon - Rubinstein → Hauptstück: Seite 0857, von Ritterbank bis Ritterwesen Öffnen
und zwar dergestalt, daß der hohe Adel von der R. ausgeschieden wurde (s. Adel, S. 108). Die R. wurde dann zur Zeit des frühern Deutschen Reichs wiederum in die reichsunmittelbare (s. Reichsritterschaft) und die mittelbare oder landsässige eingeteilt
0% Meyers → 14. Band: Rüböl - Sodawasser → Hauptstück: Seite 0335, von Saskatchewan bis Sassenage Öffnen
Besitzes unterschied man Freisassen, Besitzer eines Freiguts, Landsassen, große Landeigentümer, und Hintersassen, Kotsassen oder Kossäten; nach der Gerichtsbarkeit, unter welcher sie standen, Schriftsassen, welche nur vor den Obergerichten belangt
0% Meyers → 14. Band: Rüböl - Sodawasser → Hauptstück: Seite 0857, von Semper aliquid haeret bis Senaar Öffnen
(Höchstfreie), im Mittelalter Bezeichnung für diejenigen, welche keinem Lehnsherrn untergeben waren, im Gegensatz zu den Schöffenbarfreien oder Mittelfreien und den freien Landsassen (s. Mittelfreie); nach andern s. v. w. sendbarfreie Leute (s. Sendgerichte
0% Meyers → 15. Band: Sodbrennen - Uralit → Hauptstück: Seite 1013, von Ungarweine bis Ungehorsam Öffnen
regum Hungariae (Wien 1764-70, 5 Bde.); Engel, Geschichte des ungarischen Reichs und seiner Nebenländer (Halle 1797-1804, 4 Bde.); Derselbe, Geschichte des Königreichs U. (Wien 1814-15, 5 Bde.); Feßler, Geschichte der Ungarn und ihrer Landsassen (neue
0% Meyers → 15. Band: Sodbrennen - Uralit → Hauptstück: Seite 1035, von Unterthaneneid bis Unterwalden Öffnen
sie im Staat weilen, diejenigen ausgenommen, welchen nach völkerrechtlichem Gebrauch die Exterritorialität zukommt, z. B. Gesandte. Gründet sich die Unterthanenschaft lediglich auf den Besitz unbeweglicher Güter, so heißen die Unterthanen Landsassen
0% Meyers → 16. Band: Uralsk - Zz → Hauptstück: Seite 0207, von Villaflor bis Villa Occidental Öffnen
wie in Deutschland Land zur Nutznießung überlassen, wogegen sie Frondienste zu leisten hatten. Aus diesen landsässigen V. sollen die Copyholders hervorgegangen sein. Villajoyōsa (spr. wilja-chojōsa), Bezirksstadt in der span. Provinz Alicante
0% Brockhaus → 1. Band: A - Astrabad → Hauptstück: Seite 0136, von Addizieren bis Adel Öffnen
der Reichsstandschaft oder das Stimmrecht auf den Reichstagen. Nicht so die bloßen Reichsfreiherren ohne hohe Gerichtsbarkeit oder Reichsritter, die nicht zum eigentlichen hohen A. gerechnet wurden, obgleich sie sich von dem landsässigen A
0% Brockhaus → 3. Band: Bill - Catulus → Hauptstück: Seite 0468, Braunschweig (Herzogtum; Geschichte) Öffnen
.) verzichtete, deren Landsässigkeit erst jetzt (1671), nach einem Kampfe von mehrern hundert Jahren, entschieden ward. Rudolf August starb 1704, nachdem er bereits seit 1685 seinen Bruder Anton Ulrich zum Mitregenten angenommen hatte. Dieser ließ die Grafschaft
0% Brockhaus → 4. Band: Caub - Deutsche Kunst → Hauptstück: Seite 0870, von Defenders bis Deffereggenthal Öffnen
, in der Pfalz und in Bayern um 1600. In späterer Zeit wurden auch seitens der Lehnsleute und Landsassen Nitterpferde zur D. gestellt; doch wehrten sich die Stände gegen diese Neuerung, und die ganze Organisation der D. wurde durch Defensions- rez e ffe
0% Brockhaus → 6. Band: Elektrodynamik - Forum → Hauptstück: Seite 0702, von Fesselbein bis Fest Öffnen
außer einigen orient.-pbilol. Abhand- lungen zahlreiche belletristische, religiös-kirchliche und Freimaurerschriften veröffentlicht. Sein bedeu- tendstes Werk ist aber die "Geschichte der Ungern und ihrer Landsassen" (10 Bde., Lpz. 1812-25; 2. Aufl
0% Brockhaus → 7. Band: Foscari - Gilboa → Hauptstück: Seite 0322, von Friedrich I. (Kurfürst v. Brandenburg) bis Friedrich (Kurfürst II. v. Brandenburg) Öffnen
durch die Reformationen von 1442 und 1447, legte eine starke Besatzung in das 1451 vollendete kurfürstl. Schloß und zwang durch Konkordat mit dem Papst 1447 die Bischöfe in die Landsässigkeit zurück, erhielt überhaupt da- durch die umfasseudsten Rechte über
0% Brockhaus → 8. Band: Gilde - Held → Hauptstück: Seite 0121, von Goguettes bis Gold (Metall) Öffnen
119 Goguettes – Gold (Metall) Eigen begüterten Landsassen suchen mußten. Er hatte über sie auch den Blutbann. Nach dem Sachsenspiegel wurde er durch das Landvolk gewählt. Goguettes (frz., spr. gogétt ), lustige Scherzreden, Schwänke
0% Brockhaus → 13. Band: Perugia - Rudersport → Hauptstück: Seite 0731, von Reichsschatzamt bis Reichsstände Öffnen
und Bischöfe, die Äbte der unmittelbar unter den Schutz des Königs gestellten, also nicht landsässigen Klöster, der Hoch-und Deutschmeister und der Johannitermeister gerechnet wurden, oder weltliche: die weltlichen Kurfürsten, Herzöge, Fürsten
0% Brockhaus → 13. Band: Perugia - Rudersport → Hauptstück: Seite 0898, von Ritterorden bis Ritterschaft Öffnen
unter der R. begreift. Zur Zeit des ehemaligen Deut- schen Reichs wurde dieselbe (Reichsritterschaft) in die reichsunmittelbare und die mittelbare oder landsässige eingeteilt. Die R. eines Landes oder einer Provinz ist häufig in einer Korporation
0% Brockhaus → 15. Band: Social - Türken → Hauptstück: Seite 0246, von Stammeln bis Stammgüter Öffnen
verzichten müßten. Bei der Reichsritterschaft wurde es zu einer durch Statuten gesicherten Observanz, daß die Töchter bis auf den ledigen Anfall zu verzichten hätten. Für den landsässigen Adel bildete sich ein entsprechendes Gewohnheitsrecht, mitunter
0% Brockhaus → 16. Band: Turkestan - Zz → Hauptstück: Seite 0085, von Ungava bis Unger (Joseph) Öffnen
Hungariae (42 Bde., Pest und Ofen 1779-1808); Feßler, Geschichte der Ungarn und ihrer Landsassen (10 Bde., Lpz. 1814-25; neue Bearbeitung von Klein, 2. Aufl., 5 Bde., ebd. 1867-83); Engel, Geschichte des Ungarischen Reichs (5 Bde., Wien 1813-14; neue
0% Brockhaus → 13. Band: Perugia - Rudersport → Hauptstück: Seite 0734, von Reichstagsgebäude bis Reid (Thomas) Öffnen
und kleinerer Herrschaften, Stifter und Klöster; ferner die Güter der Reichsritterschaft (s. d.) sowie die Reichsdörfer (s. d.). Es gehörten weiter dahin der hohe Adel, die regierenden fürstl. und gräfl. Häuser (aber nicht die landsässigen Familien, welche
0% Brockhaus → 14. Band: Rüdesheim - Soccus → Hauptstück: Seite 0584, von Schönborn (Friedrich, Graf) bis Schönburg Öffnen
, Osterreich und Bayern. Oft im Streite mit den meißnischen Fürsten, übergaben die S., um der Landsässigkeit zu entgehen, der Krone Böhmen, zu welcher sie schon im Lehnsverhältnis standen, auch ihre Stammgüter zu Lehn. Da sie aber einzelne Rechte
0% Brockhaus → 11. Band: Leber - More → Hauptstück: Seite 0945, von Mittelfreie bis Mittelländisches Meer Öffnen
Landsassen unterscheidet. Die M. sind die Besitzer von Gütern, an denen das Schöffenamt haftet oder die zur Leistung des Ritterdienstes befähigen. Mittelfußknochen, s. Fuß. Mittelgans, s. Bläßgans. Mittelgebirge, s. Gebirge Mittelgebirge
0% Brockhaus → 14. Band: Rüdesheim - Soccus → Hauptstück: Seite 0330, von Sasse bis Sathas Öffnen
. Dampferlinien zwischen Livorno, Genua und Bastia. Sasse, in der alten Gerichtssprache jeder Be- sitzer von Grundeigentum: man unterscheidet Frei- sassen Landsassen (s. d.) und Hinter- Sasse, Waffe, s. Sar