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100% Meyers → 10. Band: Königshofen - Luzon → Hauptstück: Seite 0631, von Lehnrecht bis Lehnswesen Öffnen
wurde; im objektiven Sinn der Inbegriff der über die Lehnsverhältnisse geltenden Rechtsgrundsätze. Vgl. Lehnswesen. Lehnsatz, s. Lemma. Lehnseröffnung, s. Heimfall des Lehens. Lehnsfall, s. Herrenfall. Lehnshof, s. Lehnswesen. Lehnskurie
1% Meyers → Schlüssel → Schlüssel: Seite 0194, Rechtswissenschaft: Privatrecht (Handels- und Wechselrecht) Öffnen
- Circatio Debitum Grundtheilung Inkameration Lehnbuch Lehnshof, s. Lehnswesen Lehnskurie, s. Lehnswesen Mutschirung Nexus Thattheilung, s. Grundtheilung - Felonie Disklamiren Kukurbitation - Allodifikation Devestiren Heimfall des Lehens
1% Meyers → 10. Band: Königshofen - Luzon → Hauptstück: Seite 0343, von Kurfürsten, die sieben bis Kurilen Öffnen
oberste Behörde, Hof eines Fürsten, angenommen. Daher Lehnskurie (Curia feudalis), s. v. w. Lehnshof. Vorzugsweise wird aber heute unter K. schlechtweg die päpstliche K. (päpstlicher Stuhl) verstanden, d. h. das päpstliche Kabinett
0% Meyers → 10. Band: Königshofen - Luzon → Hauptstück: Seite 0632, Lehnswesen (Quellen und wesentliche Grundsätze des Lehnrechts) Öffnen
, Lehnskurie) aufzunehmende Protokoll heißt Lehnsprotokoll. Der Vasall kann die Ausstellung eines Lehnsbriefs verlangen, d. h. einer Urkunde, worin die Investitur samt ihren Bedingungen bezeugt wird. Die Urkunde, durch welche dem Vasallen
0% Brockhaus → 10. Band: K - Lebensversicherung → Hauptstück: Seite 0834, von Kurfürstengläser bis Kurie Öffnen
und Municipien finden sich K. in ähnlicher Verwendung. Dann wurden besonders in Deutschland Gerichtshöfe und andere Behörden K. genannt, z. B. Lehnskurie. (S. Kuriatstimme.) Gegenwärtig versteht man unter K. (Römische oder päpstliche K.) vornehmlich
0% Brockhaus → 11. Band: Leber - More → Hauptstück: Seite 0035, von Lehnsgericht bis Lehr Öffnen
Reichshofgericht, die Fürsten mit einem Lehnshofe (Lehnskurie, curia feudalis), später gewöhnlich durch ein ordentliches Obergericht. Sie wird heute in Deutschland von den ordentlichen Gerichten ausgeübt. Lehnshof, s. Lehnsgericht. Lehnsindult, s