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Rang | Fundstelle | |
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0781,
von Lieflandbis Liegnitz |
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.
Liegenschaften, s. v. w. unbewegliches Vermögen, daher Liegenschaftssteuer etc. Vgl. Grundstück.
Liegetage (Liegezeit), die zum Laden und Löschen der Schiffe in der Chartepartie (s. d.) ausdrücklich festgesetzte Zeit. Wird diese Zeit nicht eingehalten, so muß
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Drogisten →
Erster Theil →
Handels- und Kontorwissenschaft:
Seite 0835,
Handels- und Kontorwissenschaft |
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, Liegenschaften, Grundstücke.
Import = Waareneinfuhr aus dem Auslande.
Informiren = Auskunft einholen (und geben).
Inhibiren = hemmen, zurückhalten, verbieten, Einhalt thun.
Inkasso = Einziehung, Erhebung (von Geld).
in natura = in natürlichem
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0813,
Besitz |
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sein, an welcher überhaupt eine Ersitzung möglich ist. Zu beachten ist hierbei, daß nach modernem Grundbuchrecht das Eigentum an Liegenschaften nur durch den Eintrag in das Grundbuch erworben wird. Die erwerbende Verjährung oder Ersitzung ist also bei
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0861,
von Grundbegriffebis Grundbücher |
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gewann, führte zu dem Gedanken, auf dem auch die alte deutschrechtliche gerichtliche Auflassung (s. d.) beruhte, daß nämlich die Veränderung im liegenschaftlichen Eigentum, ebenso wie ihre Beurkundung, Sache des öffentlichen Rechts sei. Schon Karl d
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0948,
Güterrecht der Ehegatten |
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, die Fahrhabe der Ehefrau zu veräußern, nicht aber die schon durch das Erbgutssystem gebundenen Liegenschaften. Letztere sind bei Trennung der Ehe durch Tod oder Scheidung der Ehefrau oder dem Erben herauszugeben. Hinsichtlich der Fahrhabe der Ehefrau aber
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Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0450,
von Heinrichbis Heißluftmaschine |
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gewisser Teil des Schätzungswertes der Liegenschaft durch die Steigerungsgebote nicht erreicht wird, nach dem Vorgang der österreichischen Gesetzgebung der Richter die Einstellung des Verfahrens bis auf weiteres verfügen darf. Daß ein wie immer
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0094,
von Accipierenbis Acclimatisation |
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), den Niederlanden. In Baden bezeichnet A. eine Abgabe von Vermögensübertragungen (Liegenschafts-, Schenkungs- und Erbschaftsaccise); in Württemberg ist die A. eine Abgabe von Tausch oder Kauf von Liegenschaften, von Lotterien und andern Ausspielungen
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Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0492,
von Hypothekarische Klagebis Hypothekenbücher |
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-
gläubiger abtritt. - Nach franz. Recht ist der dritte
Besitzer verpflichtet, dem eingeschriebenen Hypothet-
glä'ubiger die fällige Schuld zu bezahlen oder die
Liegenschaft aufzugeben. Der Gläubiger hat dem
Besitzer, wenn dieser nicht von dem
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Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0943,
von Landsturm-Bezirkskommandantenbis Land- u. forstwirtsch. Berufsgenossenschaften |
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schon im 14. Jahrh, in hoher Blüte stehende In-
stitut der Grund- oder Hypothekenbüchcr, in welche
die ehemaligen ständischen Liegenschaften (Land-
tafclgüter) fowie alle auf diefelben bezüglichen
Sachenrechte eingetragen wurden. Ohne diese Ein
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Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0493,
von Hypothekencertifikatbis Hypothekenschulden |
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liegt vielfach in den Händen besonderer Geschäfts-
betriebe. (S.Hypothetengeschäfte.) Die Zunahme der
H. hat namentlich auf landwirtschaftlichem Gebiete
insofern zu Unzuträglichkeiten geführt, als der
schwankende Ertrag der Liegenschäften nicht mehr
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0495,
von Walzeisenbis Walzwerk |
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, im Gegensatze zu den geschlossenen Höfen solche Liegenschaften, die regelmäßig der Teilung im Erbgange unterliegen. Sie kommen namentlich in Mitteldeutschland in der Weise vor, daß nur ein Teil des Besitztums auf den Anerben übertragen, der «walzende» Rest
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0029,
Agrarfrage (Mittel zur Abhilfe) |
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größern Zwangsberufsgenossenschaften bei allen in ihrem Bezirk vorkommenden Zwangsversteigerungen bis zu einer gewissen Wertgrenze mitbieten und die erstandenen Liegenschaften als sog. Rentengüter wieder ausgeben, und zwar in erster Linie an die frühern
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Kochschule →
13. Juni 1903 - 22. Okt. 1905 →
22. August 1903:
Seite 0061,
von Milke à la fermièrebis Antworten |
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Gemüsegarten und Steinobstbäume sind dabei. Der Eigentümer wohnt am See und kann die Liegenschaft nicht selber benutzen. Ein Kapital von 6000 Fr. sollte sich dort verzinsen.
Von B. R. F. in K. Arbeit. Ein uns befreundeter älterer Herr, dessen Sehkraft
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0670,
von Aparagementbis Apatschen |
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eines nachgebornen Prinzen haben ein Wittum zu beanspruchen. A., Fräuleinsteuer und Wittum, welche regelmäßig in einer Geldrente, zuweilen aber auch in den Einkünften von Liegenschaften bestehen, haften je nach der in den einzelnen Staaten bestehenden Einrichtung
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Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0657,
Bürger (Personenname) |
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ein bestimmter Vermögenskomplex, namentlich Liegenschaften, zur Benutzung der Bürgerschaft überhaupt oder eines gewissen Teils derselben (Nachbargemeinde, Nutzungsgemeinde, Realgemeinde) vorhanden ist, bezeichnet man dies Vermögen als Bürgervermögen
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0840,
Deutschland (Rechtsgebiete; Finanzwesen) |
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. im Juliusturm zu Spandau bar hinterlegt ist, der Reichsinvalidenfonds, der Reichsfestungsbaufonds und der Fonds zum Bau eines Reichstagsgebäudes. Dazu kommen die zahlreichen Liegenschaften (Kasernen, Postgebäude etc.), welche dem Reich eigentümlich
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0662,
Freizügigkeit |
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und Wohnsitz zu nehmen, Liegenschaften jeder Art zu erwerben und darüber zu verfügen, jeden Nahrungszweig zu betreiben und das Gemeindebürgerrecht zu gewinnen, gelangte nicht zur praktischen Verwirklichung. Erst die Gründung des Norddeutschen Bundes
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0748,
von Frondeszenzbis Fronfasten |
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Dienstleistungen, welche Besitzer bestimmter Liegenschaften oder Bewohner eines bestimmten Bezirks zum Vorteil eines Dritten entweder ohne allen Lohn oder doch gegen eine verhältnismäßig geringe Vergütung zu leisten rechtlich verpflichtet sind. Dahin gehören
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0867,
von Grundlastenbis Grundrente |
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; Recht der Petition und Beschwerde sowie Versammlungsrecht; Garantie des Eigentums und der freien Verfügung darüber, jedoch mit Aufhebung der Fideikommisse und Beschränkung der Liegenschaften in Toter Hand; Beseitigung aller noch bestehenden Reste des
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0869,
von Grundsteuerkatasterbis Grundstück |
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. In der Kompositionslehre ist G. s. v. w. Baßstimme.
Grundstoffe, s. v. w. Elemente.
Grundstück (Immobilie, Liegenschaft, lat. Fundus, Praedium), ein abgegrenzter Teil der Erdoberfläche, welcher ein selbständiges Eigentumsobjekt bildet
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0610,
Höferecht |
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ganz allgemein den Grundsteuerkatasterwert zu Grunde (in Westfalen z. B. bildet der 20fache Betrag des beim Grundsteuerkataster angesetzten [niedrigen] Reinertrags der Liegenschaften und der bei Veranlagung der Gebäudesteuer eingeschätzte
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0901,
von Immerschönbis Immunität |
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, im Gegensatz zu den Mobilien (mobiles res), beweglichen Sachen. Zu den I. gehört vorzüglich der Grund und Boden (Liegenschaften, Güter) und alles, was sich unter oder über der Erdoberfläche zu einem dauernden Zweck als integrierender Bestandteil des
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0312,
von Julius Africanusbis Jung |
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. Einwohner. J. wurde 1676 gegründet, seine Liegenschaften umfassen einen Flächeninhalt von nur 19 Hektar.
Juliushall, Solbad, s. Harzburg.
Juliusturm, der den deutschen Reichskriegsschatz (s. d.) verwahrende Turm der Citadelle zu Spandau.
Julklapp
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0437,
Kanada (Verkehrswesen, staatliche Verhältnisse, Finanzen, Heerwesen) |
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Unterhausmitglieder werden vom Volk auf fünf Jahre gewählt. Stimmrecht hat jeder männliche Bürger, der 21 Jahre alt ist und entweder 20 Doll. jährliche Miete zahlt, ein Jahreseinkommen von 300 Doll. hat, oder Eigentümer oder Nutznießer einer Liegenschaft
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0451,
von Landesmannbis Landesvermessung |
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oder innerhalb der ersten Hälfte des durch ritterschaftliche, landschaftliche oder besondere Taxe der Landeskultur-Rentenbank zu ermittelnden Werts der Liegenschaften zu stehen kommt (§ 6). Die Einräumung der Priorität für diese Darlehen
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0632,
Lehnswesen (Quellen und wesentliche Grundsätze des Lehnrechts) |
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nur Liegenschaften für lehnbar, namentlich die sogen. Rittergüter (Ritterlehen, adlige Lehen, feuda nobilia, im Gegensatz zu unadligen Lehen, feuda ignobilia) oder eine Burg oder ein sonstiges Gebäude (feudum castri, keminatae, aedificii). Aber auch
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Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0854,
von Mühlfeldbis Mühlhausen |
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Thomas Münzer M. zum Schauplatz seiner Agitation machte, rettete die Stadt ihre damals sehr bedrohte Freiheit und nahm erst 1556 die Reformation an. Durch den Ankauf der Liegenschaften des Deutschen Ritterordens (1599) erwarb die Stadt einen großen
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Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0945,
von Mutbis Mutter |
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insbesondere von Liegenschaften zu entrichten ist.
Mutātis mutándis (lat.), "nach Veränderung des zu Verändernden", d. h. mit oder nach den erforderlichen Abänderungen.
Muten, um Verleihung eines Bergwerkseigentums in einem gewissen Feld bei
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Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0948,
von Mutterrollenbis Muzaffarnagar |
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Liegenschaften eingerichteten Bücher, in welchen die Eigentumsverhältnisse evident erhalten werden.
Mutterscheide, s. Scheide.
Mutterspiegel (Speculum uteri, Metroskop), Instrument zur Untersuchung der Gebärmutter, entweder eine 10 cm lange
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Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0983,
von Näherrechtbis Nähmaschine |
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Verkauf an einen andern gegebene Nachbarnrecht (Nachbarlosung, Retractus ex jure vicinitatis); das Gespilderecht (Teillosung, Jus congrui), d. h. das N. des Besitzers einer Liegenschaft in Ansehung von Grundstücken, welche früher mit der erstern zu
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Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0936,
von Pfandbriefbis Pfändung |
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, namentlich für das Pfandrecht an Liegenschaften.
Pfandschaftsrecht, ehemaliges Recht des Pfalzgrafen am Rhein, kraft dessen er vom Kaiser verpfändete Reichsgüter einlösen und an sich nehmen durfte.
Pfandschein (Pfandbrief, Pfandurkunde
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0616,
von Realistbis Reallasten |
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. v. w. Grundstück, Liegenschaft.
Realiter (lat.), wirklich, in der That.
Realkatalog (lat.), nach dem wissenschaftlichen Inhalt geordnetes Bücherverzeichnis, im Gegensatz zum Nominalkatalog.
Realkaution (lat.), s. Kaution.
Realkenntnisse
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Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0695,
Schwarzenberg |
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gehören: die Standesherrschaften S. und Hohenlandsberg unter bayrischer Oberhoheit und in Österreich außer dem Herzogtum Krumau viele Liegenschaften, besonders in Böhmen und Steiermark. Standesherr ist gegenwärtig Fürst Adolf Joseph von S., geb. 18. März
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Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0756,
Schweiz (Finanzen, Heerwesen, Wappen) |
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Staatsrechnung für 1887 zeigt an Einnahmen 59,586,972 Frank, an Ausgaben 56,829,996 Fr., also einen Einnahmenüberschuß von 2,756,976 Fr. Als stärkste Posten der Einnahmen erscheinen, abgesehen von 1,134,193 Fr. Ertrag der Liegenschaften und Kapitalien
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0323,
von Stieringen-Wendelbis Stift |
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ausgestattete, zu kirchlichen Zwecken bestimmte und einer geistlichen Korporation übergebene Anstalt mit allen dazu gehörigen Personen, Gebäuden und Liegenschaften. Die ältesten Anstalten dieser Art sind die Klöster, nach deren Vorbild sich später
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Meyers →
17. (Ergänzungs-) Band →
Hauptstück:
Seite 0088,
von Bacninhbis Baden |
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:
Grundsteuer etc. 4258618
Erwerbsteuer 917782
Kaptitalrentensteuer 1137328
Einkommensteuer 4922105
Indirekte Steuern:
Weinsteuer 1566006
Biersteuer 3860481
Schlachtviehsteuer 579956
Liegenschafts-, Erbschaftsaccise etc. 2215220
Domänen und Forsten
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Meyers →
18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] →
Hauptstück:
Seite 0090,
Baden (Statistisches) |
Öffnen |
Kapitalrentensteuer 1189749
Einkommensteuer 5578357
Indirekte Steuern 8789750
Weinsteuer 1524273
Biersteuer 4260063
Schlachtviehaccise 600415
Liegenschafts-, Erbschaftsaccise 2404999
Domänen u. Forsten 6612833
Justiz- und Verwaltungsgefälle 3699712
Salinen
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Meyers →
18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] →
Hauptstück:
Seite 0238,
Eisenbahnabgaben (in Preußen, Bayern etc.) |
Öffnen |
den Kreis- und Distriktsumlagen werden die Staatsbahnen nur bezüglich der im Kreise und Distrikt befindlichen Liegenschaften herangezogen. In Württemberg sind nicht nur die Staats-, sondern auch die Privatbahnen von der staatlichen Grund-, Gebäude
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Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0449,
von Haynaldbis Heimstätterecht |
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. Man versteht unter H. jene Ordnung im Grundeigentumsverkehr, vermöge deren unter gewissen Voraussetzungen liegenschaftlicher Besitz gegen das Betreibungsrecht der Gläubiger geschützt, also der Zwangsvollstreckung (Exekution) entzogen
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0895,
Armengesetzgebung |
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der Liegenschaften im Kirchspiele aufgebracht. Für den Fall der Überbürdung eines Kirchspiels mit Armenlasten sollen andere Kirchspiele derselben Hundertschaft oder weitere derselben Grafschaft zur Steuer herangezogen werden. Die Strafbestimmungen
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0657,
von Bekkbis Bekker |
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an Liegenschaften» (Karlsr. 1831), «Die Bewegung in Baden» (Mannh. 1850), welche Schrift er in einem «Nachtrag» (ebd. 1851) gegen den bittern Angriff Andlaw-Birsecks (s. d.) verteidigen mußte; 1832 begründete er die «Quellen der großherzoglich bad
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0794,
Berlin (Bevölkerung) |
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20, 89 qkm bebaute Grundstücke, 13, 5 qkm Wege, Straßen und Eisenbahnen, 1, 91 qkm Wasser und 27, 07 qkm landwirtschaftlich benutzt (20, 27 steuerpflichtige, 6, 8 qkm steuerfreie Liegenschaften
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0353,
von Dismembratorbis Dispache |
Öffnen |
die Teilung gestattet. Das Gesetz
vom 6. April 1854 verbietet die Teilung von Wald
und Weiden unter 10 Morgen, sowie die von Acker-
feld und Wiesen unter ^4 Morgen bad. Maß, sosern
nicht die Vereinigung der Parzelle mit angrenzen-
den Liegenschaften
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0941,
von Flußeisenbis Flußgründling |
Öffnen |
bestehen, zunächst eine
Angelegenheit derjenigen, welchen die bedrohten und beschädigten Liegenschaften gehören. Nach dem preuß. Gesetz über die
Strombauverwaltung vom 20. Aug. 1883 haben die Uferbesitzer auf Anordnung der Strombauverwaltung
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Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0064,
von Glaubersalzwässerbis Gläubigerversammlung |
Öffnen |
beschließen und, sofern ein Gläubigerausschuß nicht bestellt ist, bezüglich gewisser, in §. 122
aufgezählter Geschäfte, z. B. des Verkaufs von Liegenschaften aus freier Hand oder des Geschäfts im ganzen, des Verzichts auf Erbschaften
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Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0753,
Italien (Heer, Flotte. Kolonien. Wappen. Kirchl. Verhältnisse. Unterrichtswesen) |
Öffnen |
Dritten wurden infolge der Aufhebungsgesetze Liegenschaften im Werte von 138933662 Lire übertragen. Dem Staate fielen Gebäude zu, die nicht veräußert werden dürfen, im Werte von 85 Mill. Lire und veräußerliche unbewegliche Güter im Werte von 649 Mill. Lire
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0419,
Preußen (Geschichte 1861-88) |
Öffnen |
könne. Mit der Stadt Frankfurt einigte sich die preuß. Regierung 26. Febr. 1868 dahin, daß alle vormals zu Staatszwecken verwendeten Gebäude und Liegenschaften und sämtliche Eisenbahnen in den Besitz des preuß. Staates übergingen, die Schulden vom Staat
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Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0210,
von Säkularismusbis Saladeros |
Öffnen |
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Säkularismus - Saladeros
Maurengefahr) Zwangsenteignungen durch die weltliche Gewalt vor, woran man jetzt vorzugsweise bei der Erwähnung von S. zu denken hat. Im spätern Mittelalter war die Überlassung von Liegenschaften, Zehntrechten
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0412,
von Vorbehaltenes Gutbis Vorderzeug |
Öffnen |
und gegen die Drittbesitzer von Liegenschaften mit der Bindikation
verfolgt wird.
Vorbehaltenes Gut , Vorbehaltsgut ,
s. Eingebrachtes und Einhandsgut .
Vorbehaltserbe , s. Inventarrecht .
Vorbereitende Schriftsätze
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0461,
von Waitzenbis Wakuf |
Öffnen |
gleich nach der Besitzergreifung der Länder, in denen sie sich festsetzten, den Moscheen und
Kultusanstalten zugewendeten und als deren Dotation bestimmten Liegenschaften. Dazu kamen dann fromme Stiftungen sowohl der spätern Herrscher wie
auch
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Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0166,
von Lied der Liederbis Liegenschaftsabgabe |
Öffnen |
.
Liegegeld, soviel wie Überliegegeld (s. Überliegezeit).
Liegelscher Generator, s. Gasfeuerungen.
Liegendes, s. Gang (im Bergwesen).
Liegenschaften, soviel wie Grundstücke.
Liegenschaftsabgabe, Liegenschaftssteuer, eine Abgabe, die beim Übergang von
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0853,
von Gerichtsfolgebis Gerichtskosten |
Öffnen |
Liegenschaften, der Bestellungen von Dienstbarkeiten und Reallasten in chronolog. Folge bestimmte Buch. In Württemberg wird es von der Gemeinde geführt und heißt Vertragsbuch, Kaufbuch oder Kontraktbuch.
Gerichtsherr ist nach heutiger
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0936,
Schweizerische Eisenbahnen |
Öffnen |
zum Ziele gelangt.
Finanzen. Die eidgenössische Staatsrechnung von 1895 weist 81005586 Frs. Einnahmen und 76402631 Frs. Ausgaben, somit einen Einnahmenüberschuß von 4602955 Frs. auf.
Unter den Einnahmen sind Ertrag der Liegenschaften 519261
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