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Rang | Fundstelle | |
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Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0395,
von Mediastinumbis Medicago |
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einem Reichsstand untergeben waren. S. Mediatisieren.
Mediateur (franz., spr. -tör, "Vermittler"), in der Politik und im Völkerrecht Bezeichnung derjenigen Macht, welche zwischen andern Mächten obwaltende Streitigkeiten auf dem Weg der Unterhandlung beizulegen
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0883,
Deutschland (Geschichte 1805-1807. Ende des alten Reichs) |
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, die noch unabhängigen Reichsgrafen und Reichsfürsten in ihrem Gebiet zu mediatisieren. Auf die Anzeige an den Regensburger Reichstag von der Bildung des Rheinbundes und dem Austritt seiner Mitglieder aus dem Reichsverband (1. Aug. 1806) legte Franz
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0224,
von Stamsbis Standesherren |
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Territorien aber bei der Auflösung des frühern Deutschen Reichs andern deutschen Staaten einverleibt wurden (s. Mediatisieren); im engern Sinn die Häupter dieser Familien. Die zu dem vormaligen Deutschen Bund vereinigten Regierungen gaben den S
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0668,
von Ebene (geographisch)bis Ebene (geometrisch) |
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, Die
Sonderrechte der souveränen und der mediatisier-
ten, vormals reichsständischen Häuser Deutschlands
(Berl. 1871); Schulze, Die Dausgesetze der regieren-
den deutschen Fürstenhäuser (3 Bde., Jena 18li2
- 83); Laband, Die Thronfolge im Fürstentum
Lippe
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Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0710,
von Isenburg (Flecken)bis Iser |
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das Fürstentum 1815 als mediatisier-
tes Land unter die Souveränität des Kaisers von
Osterreich gestellt, nachher aber zum größten Teile
als Standesherrschast der Hoheit des Großherzogs
von Hessen untergeben. Letzterer verleibte es den
Provinzen
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