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100% Meyers → 11. Band: Luzula - Nathanael → Hauptstück: Seite 0595, von Miete bis Mignard Öffnen
, Miet- und Pachtvertrag, Locatio conductio), der Vertrag, vermöge dessen der eine Kontrahent (Vermieter, Verpachter, locator) dem andern (Mieter, Mietmann, Pachter, conductor) gegen das Versprechen einer Geldsumme (Mietgeld, Mietzins, Pachtschilling
1% Meyers → 1. Band: A - Atlantiden → Hauptstück: Seite 0566, Angelfischerei Öffnen
Prämie, welche hier nicht nur beim wirklich erfolgenden Rücktritt, sondern schon für das Recht zu demselben gewährt wird. Das A. im gewöhnlichen Sinn wird bei Erfüllung des Vertrags von dem zu zahlenden Kauf- oder Mietgeld in Abrechnung gebracht, so
1% Brockhaus → 7. Band: Foscari - Gilboa → Hauptstück: Seite 0944, von Gesindekrankenkassen bis Gesindeordnungen Öffnen
mündlich oder durch Geben und Nehmen des Mietgeldes geschlossen. Daran haben die meisten G. festgehalten. Sie gehen darin auseinander, ob das Mietgeld anf den Lohn anzurechnen sei. Minderjährige Dienst- boten bedürfen der Zustimmung des Vormunds
1% Brockhaus → 11. Band: Leber - More → Hauptstück: Seite 0868, von Miers bis Miete Öffnen
des Vermieters). Der Mieter kann, wenn den Vermieter ein Verschulden trifft, Schadenersatz fordern, sonst einen Abzug am Mietgelde machen, oder, wenn dies in seinem Interesse liegt, vom Vertrage zurücktreten. Geht der vermietete Gegenstand
1% Meyers → 6. Band: Faidit - Gehilfe → Hauptstück: Seite 0759, von Früchte bis Fruchtfolge Öffnen
abwirft, als bürgerliche Frucht (fructus civiles) bezeichnet, also z. B. Pacht- und Mietgelder, Zinsen u. dgl. Die fructus naturales aber werden in fructus mere naturales und industriales eingeteilt, welch letztere sich dadurch von jenen unterscheiden
1% Meyers → 7. Band: Gehirn - Hainichen → Hauptstück: Seite 0413, von Glaubersalz bis Glaukom Öffnen
man von Darlehns-, Kaufschillings-, Mietgelds-, Waren-, Wechselgläubigern etc.; mit Rücksicht auf die gewährte Sicherheit aber von Pfandgläubigern (Faustpfand- oder Hypothekgläubigern), im Gegensatz zum nicht bevorzugten Handschrift
1% Meyers → 8. Band: Hainleite - Iriartea → Hauptstück: Seite 1010, von Invektive bis Inversion Öffnen
1010 Invektive - Inversion. mieteten Räumlichkeiten eingebracht wird, und an welcher dem Vermieter wegen seiner Ansprüche auf das Mietgeld ein Retentionsrecht (Zurückbehaltungsrecht) zusteht. Invektive (franz.), anfahrende, beleidigende
1% Meyers → 10. Band: Königshofen - Luzon → Hauptstück: Seite 0181, von Kreditwesen bis Krehl Öffnen
Art der K. ist die namentlich in Frankreich, nicht aber in Deutschland verbreitete Mietversicherung der Hausbesitzer gegen Verluste durch Nichteingang der Mietgelder. Vgl. Schimmelpfeng, Das Problem der K. (Berl. 1887). Kreditwesen (Debitwesen), s
1% Meyers → 12. Band: Nathusius - Phlegmone → Hauptstück: Seite 0594, von Pachometer bis Pachtvertrag Öffnen
andern (Pachter, Mieter, lat. Conductor) den Gebrauch eines Gegenstands (Pacht- und Mietobjekt) gegen das Versprechen einer Gegenleistung (Pachtzins, Pachtgeld, Pachtschilling, Mietzins, Mietgeld, lat. Merces, Locarium) überläßt. Nach deutschem
1% Meyers → 16. Band: Uralsk - Zz → Hauptstück: Seite 1001, von Zürichsee bis Zurückbehaltungsrecht Öffnen
befriedigt ist. Die wichtigsten Fälle der Retention (Vorenthaltung, Zurückbehaltung) sind das Z. des Vermieters an dem Mobiliar des Mieters wegen der Ansprüche des erstern auf rückständiges Mietgeld und das Z. des Geschäftsführers
1% Brockhaus → 1. Band: A - Astrabad → Hauptstück: Seite 0093, von Accessionsvertrag bis Accidenzien Öffnen
, daß das Mietgeld postnumerando bezahlt wird. Parteien können aber in Abänderung der gesetzlichen Bestimmung ausmachen, daß dasselbe im voraus bezahlt wird. Diejenigen Bestimmungen, welche das Gesetz zuläßt, ohne darüber etwas zu verfügen, wenn
1% Brockhaus → 9. Band: Heldburg - Juxta → Hauptstück: Seite 0642, von Instrumentation bis Insurrektion Öffnen
minder bemittelte Leute vermietet. Die Aufsicht über eine I. führte ein Sklave, der Insulariŭs, welcher auch das Mietgeld einkassierte. Insultieren (lat.), gröblich beleidigen, beschimpfen, verhöhnen; Insúlt, Insultation, beleidigender Angriff
1% Brockhaus → 12. Band: Morea - Perücke → Hauptstück: Seite 0910, Paris (Geschichte) Öffnen
verlegen, ferner ein Erlaß, der den 13. März als Verfalltag aller während des Krieges gestundeten Wechsel und Schuldforderungen, Mietgelder u. s. w. festsetzte. Gleichzeitig bemächtigte sich der Arbeiterbevölkerung eine stärkere Erregung