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Ihre Suche nach Mietgeld
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sortiert angezeigt.
Rang | Fundstelle | |
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100% |
Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0595,
von Mietebis Mignard |
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, Miet- und Pachtvertrag, Locatio conductio), der Vertrag, vermöge dessen der eine Kontrahent (Vermieter, Verpachter, locator) dem andern (Mieter, Mietmann, Pachter, conductor) gegen das Versprechen einer Geldsumme (Mietgeld, Mietzins, Pachtschilling
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0566,
Angelfischerei |
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Prämie, welche hier nicht nur beim wirklich erfolgenden Rücktritt, sondern schon für das Recht zu demselben gewährt wird. Das A. im gewöhnlichen Sinn wird bei Erfüllung des Vertrags von dem zu zahlenden Kauf- oder Mietgeld in Abrechnung gebracht, so
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0944,
von Gesindekrankenkassenbis Gesindeordnungen |
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mündlich oder durch
Geben und Nehmen des Mietgeldes geschlossen.
Daran haben die meisten G. festgehalten. Sie
gehen darin auseinander, ob das Mietgeld anf
den Lohn anzurechnen sei. Minderjährige Dienst-
boten bedürfen der Zustimmung des Vormunds
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Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0868,
von Miersbis Miete |
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des Vermieters). Der Mieter kann, wenn den Vermieter ein Verschulden trifft, Schadenersatz fordern, sonst einen Abzug am Mietgelde machen, oder, wenn dies in seinem Interesse liegt, vom Vertrage zurücktreten. Geht der vermietete Gegenstand
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1% |
Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0759,
von Früchtebis Fruchtfolge |
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abwirft, als bürgerliche Frucht (fructus civiles) bezeichnet, also z. B. Pacht- und Mietgelder, Zinsen u. dgl. Die fructus naturales aber werden in fructus mere naturales und industriales eingeteilt, welch letztere sich dadurch von jenen unterscheiden
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1% |
Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0413,
von Glaubersalzbis Glaukom |
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man von Darlehns-, Kaufschillings-, Mietgelds-, Waren-, Wechselgläubigern etc.; mit Rücksicht auf die gewährte Sicherheit aber von Pfandgläubigern (Faustpfand- oder Hypothekgläubigern), im Gegensatz zum nicht bevorzugten Handschrift
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1% |
Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 1010,
von Invektivebis Inversion |
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1010
Invektive - Inversion.
mieteten Räumlichkeiten eingebracht wird, und an welcher dem Vermieter wegen seiner Ansprüche auf das Mietgeld ein Retentionsrecht (Zurückbehaltungsrecht) zusteht.
Invektive (franz.), anfahrende, beleidigende
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1% |
Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0181,
von Kreditwesenbis Krehl |
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Art der K. ist die namentlich in Frankreich, nicht aber in Deutschland verbreitete Mietversicherung der Hausbesitzer gegen Verluste durch Nichteingang der Mietgelder. Vgl. Schimmelpfeng, Das Problem der K. (Berl. 1887).
Kreditwesen (Debitwesen), s
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Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0594,
von Pachometerbis Pachtvertrag |
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andern (Pachter, Mieter, lat. Conductor) den Gebrauch eines Gegenstands (Pacht- und Mietobjekt) gegen das Versprechen einer Gegenleistung (Pachtzins, Pachtgeld, Pachtschilling, Mietzins, Mietgeld, lat. Merces, Locarium) überläßt. Nach deutschem
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 1001,
von Zürichseebis Zurückbehaltungsrecht |
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befriedigt ist. Die wichtigsten Fälle der Retention (Vorenthaltung, Zurückbehaltung) sind das Z. des Vermieters an dem Mobiliar des Mieters wegen der Ansprüche des erstern auf rückständiges Mietgeld und das Z. des Geschäftsführers
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0093,
von Accessionsvertragbis Accidenzien |
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, daß das Mietgeld postnumerando bezahlt wird. Parteien können aber in
Abänderung der gesetzlichen Bestimmung ausmachen, daß dasselbe im voraus bezahlt wird. Diejenigen Bestimmungen, welche das
Gesetz zuläßt, ohne darüber etwas zu verfügen, wenn
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Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0642,
von Instrumentationbis Insurrektion |
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minder bemittelte Leute vermietet. Die Aufsicht über eine I. führte ein Sklave, der Insulariŭs, welcher auch das Mietgeld einkassierte.
Insultieren (lat.), gröblich beleidigen, beschimpfen, verhöhnen; Insúlt, Insultation, beleidigender Angriff
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Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0910,
Paris (Geschichte) |
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verlegen, ferner ein Erlaß, der den 13. März als Verfalltag aller während des Krieges gestundeten Wechsel und Schuldforderungen, Mietgelder u. s. w. festsetzte. Gleichzeitig bemächtigte sich der Arbeiterbevölkerung eine stärkere Erregung
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