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Rang | Fundstelle | |
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100% |
Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0698,
von Möbelstoffebis Mobilmachung |
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ging die M. indes wieder ein.
Mobiliar (franz.), die Gesamtheit von Haus- und Stubengerät (s. Möbel).
Mobiliarexekution, Zwangsvollstreckung (s. d.) in das bewegliche Vermögen.
Mobiliarkredit, s. Kredit.
Mobiliarsteuer, eine direkte
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88% |
Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0658,
von Realismusbis Reallasten |
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Immobiliar- ( Grund- ) oder Mobiliarkredit . Im erstern Falle wird dem Gläubiger
unbewegliches Eigentum seitens des Schuldners als Unterpfand bestellt, was derzeit mittels Eintragung in ein Hypotheken- oder Grundbuch geschieht
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1% |
Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0952,
Landwirtschaftlicher Kredit |
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Gläubiger durch Pfand, und zwar durch Verpfändung von Immobilien (Immobiliar- oder Hypothekarkredit) oder von Mobilien, wie Getreide, Spiritus, Wolle u. s. w. (Mobiliarkredit); der Personalkredit wird im Vertrauen auf die Persönlichkeit
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1% |
Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0331,
von Credibis Creizenach |
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", also "Hypothekenbank"; schlechtweg die große französische Hypothekenbank, C. f. de France. S. Banken, S. 331.
Crédit mobilier (franz., spr. kredih mobiljeh, "Mobiliarkredit"), s. Banken, S. 331, und Kredit. An den deutschen Börsen bezeichnete
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1% |
Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0178,
Kredit |
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nimmt der auf Lagerscheine (s. d.) gewährte K. ein, bei welchem das bewegliche Pfand der Verfügung des Eigentümers entzogen ist. Der Faustpfandkredit (auf Waren, Effekten, Edelmetalle [vgl. Lombard]) ist Mobiliarkredit. Letzterer dient vorzüglich zur
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1% |
Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0487,
von Landwirtschaftlicher Kongreßbis Landwirtschaftlicher Kredit |
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gewöhnlich nur den Immobiliar- (Grund-) Kredit, unter landwirtschaftlichem Personalkredit den Personalkredit im üblichen Sinn und den Mobiliarkredit (vgl. Kredit). Der Darlehnsbedarf kann sowohl dadurch gedeckt werden, daß der Darlehnsnehmer
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1% |
Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0488,
Landwirtschaftlicher Kredit |
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, sie beleihen auch städtische Grundstücke, einzelne (z. B. Altenburg) geben auch Darlehen im Personal- und Mobiliarkredit; aber sie dienen sämtlich auch dem bäuerlichen Grundbesitz, und sie geben auch kleine Darlehen. Bei der kommunalständischen
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1% |
Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0954,
von Mobilgardebis Mobilisierung des Grundbesitzes und des Bodenkredits |
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, Deutsches Privatrecht, Bd. 4 (2. Aufl., Berl. 1884), §§. 245-247.
Mobiliarkredit, s. Realkredit.
Mobiliarsteuer, jede nach beweglichem Vermögen, oder dem Ertrag desselben bemessene und veranlagte direkte Steuer, wie z. B. die Kapitalrentensteuer
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