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Ihre Suche nach Notfristen
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Rang | Fundstelle | |
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100% |
Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0462,
von Notenschreibmaschinebis Nothemd |
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Opfergebräuche bei Ackerbau und Viehzucht (Bresl. 1884).
Notflagge, s. Flaggen (Bd. 6, S. 864 a).
Notfristen, Fatalien, nach der Deutschen Civilprozeßordnung diejenigen gesetzlichen Prozeßfristen, welche im Gesetz ausdrücklich als solche
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81% |
Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0264,
von Noterbebis Nothomb |
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die Sitte in Thüringen und im Harz erhalten, wo noch 1842 und später (in der Gegend von Quedlinburg) amtlich von den Ortsschulzen N. angeordnet wurden, um die Schweine gegen Milzbrand zu schützen.
Notfrist (Fatale, Tempus fatale
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1% |
Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0740,
von Fritfliegebis Fritillaria |
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740
Fritfliege - Fritillaria.
dung wie zur Rechtfertigung beider Rechtsmittel eine Notfrist von einer Woche gegeben ist. Richterliche Fristen werden vom Richter zur Vornahme gewisser Rechtshandlungen nach billigem Ermessen gesetzt, während
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1% |
Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0594,
von Wiedenbrückbis Wiedereinsetzung in den vorigen Stand |
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und Terminen erwachsen sind. Der Entwurf eines deutschen bürgerlichen Gesetzbuchs kennt das Institut der W. nicht. Dagegen gibt die deutsche Zivilprozeßordnung (§ 211 ff.) das Rechtsmittel der W. gegen die unverschuldete Versäumnis einer Notfrist
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1% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0699,
von Wiedereröffnungbis Wiederkäuer |
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697
Wiedereröffnung - Wiederkäuer
und zwar unter der Voraussetzung, daß die Versäumung in einem Naturereignis oder andern unabwendbaren Zufällen ihren Grund hat, aber auch dann, wenn spätestens am dritten Tage vor Ablauf der Notfrist das zur
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1% |
Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0810,
Beschwerde (in Strafsachen) |
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. zulässig. Die B. ist entweder eine gewöhnliche (einfache) B., welche an keine Frist gebunden ist, oder eine sofortige B. Letztere muß binnen einer ausschließlichen Frist (Notfrist) von zwei Wochen eingelegt werden. Gegen Verfügungen des Amtsgerichts
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1% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0697,
Wiederaufnahme (des Verfahrens) |
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Notfrist, beginnend mit der Kenntnis des Anfechtungsgrundes, zu erheben, nach fünf Jahren seit der Urteilsrechtskraft jedoch nicht mehr statthaft. Nur bei der Nichtigkeitsklage wegen mangelnder Vertretung läuft die Notfrist erst von der Zustellung des
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0% |
Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0169,
von Gerichtsfolgebis Gerichtskosten |
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übrige Teil der Frist beginnt mit dem Ende der Ferien zu laufen. Der Beginn einer Frist wird durch die G. gehemmt. Doch finden diese Bestimmungen auf Notfristen und auf Fristen in Feriensachen keine Anwendung.
Gerichtsfolge, s. v. w. Gerichtsfronen
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0% |
Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0863,
Berufung (juristisch) |
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.
Die Einlegung der B. ist an eine Notfrist von einem Monat seit Zustellung des ersten Urteils geknüpft. Sie erfolgt wirksam nicht durch Anmeldung bei Gericht, sondern nur durch Zustellung eines Schriftsatzes an den Gegner, welcher wesentlich
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0% |
Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0979,
Gewerbegerichte |
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Entscheidung eine vorläufige und kann binnen einer Notfrist von 10 Tagen durch Klage bei dem ordentlichen Gericht beseitigt werden.
Bei Innungsgerichten müssen die Innungsspruchbehörde und das Innungsschiedsgericht auseinander gehalten werden
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0799,
von Berufenbis Berufung |
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ausschließlichen Frist (Appellationsfrist, Notfrist) eingelegt werden. Diese Frist war früher eine zehntägige. Die B. hat Suspensiveffekt, d. h. sie hat suspensive oder aufschiebende Wirkung, sie hemmt (suspendiert) die Rechtskraft des
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0% |
Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0600,
von Decazevillebis Dechamps |
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verhindern wollte. Die Frist wurde nach gemeinem deutschen Recht vom Augenblick der Verkündung des Urteils an gerechnet, während nach den neuern Prozeßordnungen der Tag, an welchem der Rechtsspruch verkündet wurde, bei der Berechnung der Notfrist nicht
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0% |
Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0703,
von Desertoria sententiabis Desèze |
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gemeinen Prozeßrecht Bezeichnung für dasjenige Urteil, welches ein eingewendetes Rechtsmittel aus dem Grund verwarf, weil die zur Einwendung gesetzte Notfrist versäumt wurde.
Deservieren (lat.), einem dienen, Dienst leisten; deserviert, für geleistete
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0069,
von Fastolfbis Fatipur |
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, Einfaltspinsel.
Fata (lat.), Mehrzahl von Fatum (s. d.).
Fatal (lat.), vom Schicksal bestimmt, verhängnisvoll, widerwärtig; Fatalien, s. Notfrist; Fatalität, Schickung, Mißgeschick, unangenehmer Zufall.
Fatalismus (v. lat. fatum, "Verhängnis
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0% |
Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0739,
von Frisch, fromm, froh, frei!bis Frist |
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und die Gerichtsbeamten gewisse Fristen geordnet. Gesetzliche Fristen, welche vom Richter nicht erstreckt und durch Parteiübereinkunft nicht verlängert werden können, werden Notfristen (Fatalien) genannt; so die F. zur Einlegung der Berufung und zur Einwendung
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0630,
von Rechtskonsulentbis Rechtssache |
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sich verletzt fühlt, anzufechten und eine nochmalige Prüfung und Entscheidung der Sache in höherer Instanz herbeizuführen. Zur Einwendung dieser R. laufen bestimmte Fristen (s. Notfrist), mit deren Ablauf das nicht angefochtene Urteil die Rechtskraft
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 1014,
von Ungeltbis Unger |
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dagegen das System, daß von einer Partei, welche innerhalb der dazu gesetzten Frist oder in dem dazu bestimmten Termin eine Rechtshandlung nicht vornimmt, angenommen wird, sie verzichte auf ebendiese Rechtshandlung. Bei den gesetzlich bestimmten Notfristen
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0% |
Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0136,
von Verkieselungbis Verkündigung |
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Mitteilung einer amtlichen, namentlich einer gerichtlichen, Entscheidung. Die Notfrist zur Einlegung eines Rechtsmittels gegen ein gerichtliches Urteil läuft von dem Tag der V. an, doch wird dieser Tag selbst nicht mit eingerechnet. Nach der deutschen
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Meyers →
17. (Ergänzungs-) Band →
Hauptstück:
Seite 0885,
von Farbschreiberbis Festum armorum Christi |
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F'ata (ital.), Feen
Fataka (Insel), Tucopiainseln
Fatale (Rechtsw.), Notfrist
Fateh Chan, Afghanistan 145,i
Fatehgar, Faruthablld
Fatigarhkanal, Ganges
Fatime (Mätresse), August 7)
Fatimidische Tafeln, Arab. Litt. 130,1
/satipur Sikri (Schlacht
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Meyers →
17. (Ergänzungs-) Band →
Hauptstück:
Seite 0981,
von Tarawabis Tempus clausum |
Öffnen |
, Klimakterische
Zeit; 1. flttais, Notfrist.
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Meyers →
18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] →
Hauptstück:
Seite 0380,
Gewerbegerichte (Reichsgesetz vom 29. Juli 1890) |
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Verhandlungstermins beantragt wird. Die Partei, gegen welche ein Versäumnisurteil erlassen ist, kann binnen der Notfrist von 3 Tagen seit der an sie bewirkten Zustellung des Urteils die Erklärung abgeben, daß sie Einspruch erhebe. Nach Einlegung des
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0876,
von Beschreienbis Beschwerde |
Öffnen |
der sofortigen B. weicht wesentlich insofern ab, als sie einer Notfrist von zwei Wochen unterliegt und auch in nicht dringenden Fällen beim Beschwerdegericht eingereicht werden kann und die angegriffene Instanz zur eigenen Abänderung des angegriffenen
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Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0969,
von Desenzanobis Desfontaines (Pierre François Guyot) |
Öffnen |
, durch welches ein Rechtsmittel als nicht inner-
halb der Notfrist eingelegt verworfen wurde.
Defertnten (lat.), die Gebühren, welche dem
Nechtsanwalt für feine Thätigkeit zukommen (s.
Nechtsanwalt).
Desertntenjahr, das letzteDienst- undNutzungs
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0818,
von Einsiedlerpunktebis Einsteckschloß |
Öffnen |
sie erlassenen Versäumnisurteils
(s. d.) gegeben wird. Die Einspruchsfrist beträgt
zwei Wochen; sie ist eine Notfrist und beginnt mit
der Zustellung des Versäumnisurteils. Muß die
Zustellung im Auslande oder durch öffentliche Be-
kanntmachung erfolgen
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0598,
von Fastnachtspielebis Fâtimiden |
Öffnen |
der roman. und kelt. Volkssage, s. Feen .
Fatāl (lat.), vom Schicksal bestimmt, verhängnisvoll, widerwärtig; Fatalität , Schickung,
Mißgeschick, unangenehmer Zufall.
Fatalĭen (lat.), s. Notfristen .
Fatalismus (lat.), die auf dem
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0369,
von Friseur- und Barbierschulenbis Fritfliege |
Öffnen |
. Notfristen ein. Dieselben charakterisieren sich
als solche, welche ungeachtet der Gerichtsferien be-
ginnen und ablaufen, weder eine Verlängerimg noch
eine Verkürzung, wohl aber gegen ihre Versäumung
die Wiedereinsetzung (s. d.) zulassen
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0290,
von Versammlungsstellungbis Versäumnis |
Öffnen |
Rüge in der Annahme der Genehmigung der Prozeßführung oder der Heilung des Verfahrens. Gegen die V. von Notfristen wird die Wiedereinsetzung (s. d.) in den vorigen Stand gewährt.
Nach der Österr. Civilprozeßordnung vom 1. Aug. 1895 (§. 144) hat
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0698,
von Wiederbelebungbis Wiedereinsetzung |
Öffnen |
giebt es nur noch eine W. gegen Versäumnis von Notfristen,
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0852,
von Gerichtsbarkeit (akademische)bis Gerichtsferien |
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Feriensenate gebildet werden. Die G. verhindern den Beginn und hemmen den Lauf der Prozeßfristen, mit Ausnahme der Notfristen und der Fristen in Feriensachen. (Vgl. Gerichtsverfassungsgesetz für das Deutsche Reich vom 27. Jan. 1877, §§. 201‒204; Deutsche
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