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Rang | Fundstelle | |
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100% |
Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0468,
von Novaraexpeditionbis Novelle |
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. Kirche bis zum Pontifikate Leos Ⅰ. (Bonn 1881).
Novation (lat.), Schulderneuerung, die Aufhebung eines Forderungsrechts (s. d.) unter Begründung eines neuen Forderungsrechts an Stelle des alten. Sie kann unter den bisherigen Personen des
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87% |
Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0269,
von Novalackerbis Novelda |
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karthagischen Presbyter Novatus unterstützt, welcher daselbst zwar die mildern Grundsätze vertreten, aber gleichfalls dem Bischof Opposition gemacht hatte. Das Novatianische Schisma erhielt sich namentlich in Italien und Afrika bis ins 6. Jahrh.
Novation
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1% |
Meyers →
Schlüssel →
Schlüssel:
Seite 0192,
Rechtswissenschaft: Privatrecht (Obligation. Dingliches Recht) |
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Cedent
Cediren
Cessionar, s. Cession
Delegation
Entwährung, s. Eviktion
Evictio, s. Eviktion
Eviktion
Evinciren
Expromission
Expromittoren
Gewährleistung, s. Eviktion
Intercession
Kompensation
Kompensiren, s. Kompensation
Novation
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1% |
Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0640,
von Deleaturbis Delen |
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(lat., im Rechtswesen "Überweisung"), eine Unterart der Novation, d. h. des Vertrags, welcher geschlossen wird, um eine bestehende Obligation aufzuheben und eine andre an die Stelle derselben zu setzen. Meist besteht die D. in dem Rechtsgeschäft
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1% |
Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0975,
von Exposébis Expropriation |
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Gläubiger, jedoch ohne Mitwirkung des bisherigen Schuldners; sie ist eine besondere Spezies der privativen Interzession und der Novation (s. d.). Der Übernehmer der Schuld heißt Expromittent (Expromissor). Der Schuldner wird von seiner Verbindlichkeit
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1% |
Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0102,
von Feilitzschbis Fein |
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von Glücks "Erläuterung der Pandekten" ausmacht. Verdienstlich sind auch seine "Beiträge zu der Lehre von der Novation und Delegation" (Jena 1850).
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1% |
Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 1005,
von Interventivbis Intonation |
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der bisherige Schuldner befreit werden (private I.) oder neben dem, welcher interzediert hat (dem Interzedenten), verhaftet bleiben (kumulative I.). Hauptfall der privativen I. ist die Expromission (s. d.), eine Art der Novation, welche dann vorliegt, wenn
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1% |
Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0305,
von Obligationenrechnungbis Obmann |
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(s. d.), durch Verzicht, Vergleich, gegenseitige Übereinkunft, Konfusion (s. d.), Novation (s. d.) und zuweilen auch durch Widerruf, wie bei dem Mandat, endlich durch den Tod des Berechtigten oder Verpflichteten. Die konsequente Aus- und Durchbildung
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1% |
Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0924,
von Römerbadbis Romilly sur Seine |
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des Irrtums nach gemeinem Zivilrecht und Prozeß" (Stuttg. 1852); "Das Erlöschen des klägerischen Rechts nach der Einleitung des Prozesses" (das. 1852); "Die bedingte Novation nach dem römischen und heutigen gemeinen Recht" (Tübing. 1863
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1% |
Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0902,
von Delegantbis Delegation |
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. Letztere war die eine Form der
Schulderneucrung (Novation) mit Personenverände-
rung. Die andere Form ist die Expromission (s.d.).
Bei der einen wie bei der andern wird das bisherige
Schuldverhältnis ausgehoben. An dessen Stelle
tritt ein neues
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1% |
Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0479,
von Exposébis Expromission |
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.
Expromission (lat.), in der heutigen Rechts-
wissenschaft eine Novation (s. d.) oder Sckuld-
erneuerung, welche sich vollzieht, wenn unter Auf-
hebung des bestehenden Schuldverhältnisses, ohne
Anweisung des alten Schuldners, ein Dritter dem
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1% |
Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0407,
von Favébis Feldbefestigung |
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. Rechtsschule angehörend, hat er als Leh-
rer und Schriftsteller einflußreich gewirkt. Unter
seinen Schriften sind hervorzuheben: "Das Mchl
der Kollation" (Heidelb. 1842), "Beiträge zur Lehre
von der Novation und Delegation" (Jena 1850),
)as Reckt
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Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0266,
von Neuencampbis Neues Deutschland |
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, die Zeitrechnung nach dem Gregorianischen Kalender (s. Kalender, Bd. 10, S. 40 b).
Neuerung (jurist.), s. Novation.
Neuer Wasserweg, s. Nieuwe Waterweg.
Neues Deutschland, s. Junges Europa.
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