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100% Meyers → 19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] → Hauptstück: Seite 0697, von Oberlandeskulturgericht bis Oldenburg Öffnen
683 Oberlandeskulturgericht - Oldenburg O. Olicllandcskultursscricht, in Preußen (Gesetz vom 18. Febr. 1890) die über die Berufung und das Rechtsmittel der Beschwerde gegen die Entscheidungen der Generalkommissionen und Spruchkollegien
40% Meyers → 12. Band: Nathusius - Phlegmone → Hauptstück: Seite 0297, von Oberkirch bis Oberlin Öffnen
. Oberlandeskulturgericht, Berufungs- und Beschwerdeinstanz für die preußischen Auseinandersetzungsangelegenheiten. Das O. hat seinen Sitz in Berlin und entscheidet nach Maßgabe des Gesetzes vom 18. Febr. 1880 über die Berufung und das Rechtsmittel
30% Brockhaus → 12. Band: Morea - Perücke → Hauptstück: Seite 0498, von Oberlandesgerichtspräsident bis Oberlin Öffnen
.) und Mecklenburg (9600 M.), aber auch in Sachsen (6600–9000 M.), Elsaß-Lothringen (6000–7200 M.) und Oldenburg (6–7000 M.). Oberlandeskulturgericht , in Preußen die Gerichts
0% Meyers → 19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] → Hauptstück: Seite 0009, Übersicht des Inhalts Öffnen
) 521 Kriminalistische Vereinigung, von Rosenfeld 555 Landgemeindeordnung (in Preußen) 570 Oberlandeskulturgericht 683 Offiziere 683 Sklaverei, von E. Jung 840 - Brüsseler Antisklavereiakte 843 Sonntagsruhe (in Ungarn) 850 Urheberrecht 940
0% Brockhaus → 2. Band: Astrachan - Bilk → Hauptstück: Seite 0863, Berufung (juristisch) Öffnen
) und für die Invaliditäts- und Altersversicherung (Gesetz vom 22. Juni 1889), die B. in Auseinandersetzungssachen, in Preußen an das Oberlandeskulturgericht (Gesetz vom 18.Febr. 1880), in Verwaltungsstreitsachen, in Preußen an den Bezirksausschuß (Gesetz vom 30. Juli
0% Brockhaus → 7. Band: Foscari - Gilboa → Hauptstück: Seite 0771, von Generalinspektion des Militärerziehungs- und Bildungswesens bis Generaloberst Öffnen
für Gemeinheitsteilungen (s. d.) und Ablösungssachen (s. Reallasten) in Preußen (zweite Instanz: Oberlandeskulturgericht). G. bestehen für Brandenburg (einschließlich Berlin) und Pommern in Frankfurt a. O.; für Hannover und Schleswig-Holstein in Hannover
0% Brockhaus → 7. Band: Foscari - Gilboa → Hauptstück: Seite 0851, von Gerichtsbann bis Gerichtsbarkeit (staatliche) Öffnen
und Zusammenlegungen (in Preußen: Generalkommissionen und Oberlandeskulturgericht), die Gemeindegerichte und Gewerbegerichte (§. 14). Über die Zulässigkeit des Rechtsweges entscheiden grundsätzlich die Gerichte selbst; doch ist der Landesgesetzgebung
0% Meyers → 1. Band: A - Atlantiden → Hauptstück: Seite 0048, von Ablozieren bis Abner Öffnen
Funktionen wahrnimmt, von einem besondern Spruchkollegium zu entscheiden. In zweiter und letzter Instanz gehören sie vor das Oberlandeskulturgericht in Berlin. Nur in Streitigkeiten, welche sich auf den
0% Meyers → 13. Band: Phlegon - Rubinstein → Hauptstück: Seite 0358, Preußen (Rechtspflege, Kirchenverwaltung) Öffnen
- etc. Sachen (Generalkommissionen und Oberlandeskulturgericht) und Gewerbegerichte in Rheinland. Die Richter werden vom König auf Lebenszeit ernannt, sind unabhängig und unabsetzbar und können unfreiwillig nur durch Richterspruch ihres Amtes enthoben