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Rang | Fundstelle | |
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100% |
Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0697,
von Oberlandeskulturgerichtbis Oldenburg |
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683
Oberlandeskulturgericht - Oldenburg
O.
Olicllandcskultursscricht, in Preußen (Gesetz vom
18. Febr. 1890) die über die Berufung und das Rechtsmittel der Beschwerde gegen die Entscheidungen der Generalkommissionen und Spruchkollegien
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40% |
Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0297,
von Oberkirchbis Oberlin |
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.
Oberlandeskulturgericht, Berufungs- und Beschwerdeinstanz für die preußischen Auseinandersetzungsangelegenheiten. Das O. hat seinen Sitz in Berlin und entscheidet nach Maßgabe des Gesetzes vom 18. Febr. 1880 über die Berufung und das Rechtsmittel
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30% |
Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0498,
von Oberlandesgerichtspräsidentbis Oberlin |
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.) und Mecklenburg (9600 M.), aber auch in Sachsen (6600–9000 M.), Elsaß-Lothringen (6000–7200 M.)
und Oldenburg (6–7000 M.).
Oberlandeskulturgericht , in Preußen die Gerichts
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0% |
Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0009,
Übersicht des Inhalts |
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) 521
Kriminalistische Vereinigung, von Rosenfeld 555
Landgemeindeordnung (in Preußen) 570
Oberlandeskulturgericht 683
Offiziere 683
Sklaverei, von E. Jung 840
- Brüsseler Antisklavereiakte 843
Sonntagsruhe (in Ungarn) 850
Urheberrecht 940
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0863,
Berufung (juristisch) |
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) und für die Invaliditäts- und Altersversicherung (Gesetz vom 22. Juni 1889), die B. in Auseinandersetzungssachen, in Preußen an das Oberlandeskulturgericht (Gesetz vom 18.Febr. 1880), in Verwaltungsstreitsachen, in Preußen an den Bezirksausschuß (Gesetz vom 30. Juli
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0771,
von Generalinspektion des Militärerziehungs- und Bildungswesensbis Generaloberst |
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für Gemeinheitsteilungen (s. d.) und Ablösungssachen (s. Reallasten) in Preußen (zweite Instanz: Oberlandeskulturgericht). G. bestehen für Brandenburg (einschließlich Berlin) und Pommern in Frankfurt a. O.; für Hannover und Schleswig-Holstein in Hannover
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0851,
von Gerichtsbannbis Gerichtsbarkeit (staatliche) |
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und Zusammenlegungen (in Preußen: Generalkommissionen und Oberlandeskulturgericht), die Gemeindegerichte und Gewerbegerichte (§. 14). Über die Zulässigkeit des Rechtsweges entscheiden grundsätzlich die Gerichte selbst; doch ist der Landesgesetzgebung
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0048,
von Ablozierenbis Abner |
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Funktionen wahrnimmt, von einem besondern Spruchkollegium zu entscheiden. In
zweiter und letzter Instanz gehören sie vor das Oberlandeskulturgericht in
Berlin. Nur in Streitigkeiten, welche sich auf den
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0358,
Preußen (Rechtspflege, Kirchenverwaltung) |
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- etc. Sachen (Generalkommissionen und Oberlandeskulturgericht) und Gewerbegerichte in Rheinland. Die Richter werden vom König auf Lebenszeit ernannt, sind unabhängig und unabsetzbar und können unfreiwillig nur durch Richterspruch ihres Amtes enthoben
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