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Rang | Fundstelle | |
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99% |
Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0304,
von Objektionbis Obligation |
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). Im Pfandrecht versteht man unter dem Rechte der Oblation das Jus offerendi (s. d.).
Oblei (mittellat. oblagia, oblaia), alte Bezeichnung für Abgaben (in Geld oder Lebensmittel) an geistliche Stiftungen, Klöster etc.; daher Obleier oder Obleimeister (lat
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2% |
Meyers →
Schlüssel →
Schlüssel:
Seite 0205,
Rechtswissenschaft: Rechtsquellen |
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Beneficial
Beneficium
Congruus
Deprekatur
Einwerfung, s. Kollation
Exspektanzen
Impropriation
Kollation
Kommende
Laienpension
Laienpfründe
Laienpräbenden
Mensalgüter
Menses
Oblei
Portion
Präbende
Resignatarius
Präsenz
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