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Ihre Suche nach Peculium,
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Rang | Fundstelle | |
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100% |
Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 1006,
von Castrense peculiumbis Castro (Guillen de Castro y Bellvis) |
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1004
Castrense peculium - Castro (Guillen de Castro y Bellvis)
C.s nordische Reisen in 12 Bänden und zwar die «Reiseerinnerungen aus den J. 1838–44» (Petersb. 1853) und «Reiseberichte und Briefe aus den J. 1845–49» (ebd. 1856) heraus
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70% |
Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0799,
von Pechtbis Pedal |
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angerechnete, dem Gelübde der Armut zuwiderlaufende Besitz.
Peculĭum (lat.), s. Pekulium.
Pecunĭa (lat., von pecus, Vieh), ursprünglich das in Vieh bestehende Besitztum und Vermögen; dann Vermögen überhaupt, besonders Geld (s. d).
Pecus (lat.), Vieh
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70% |
Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0849,
von Fitchbis Fitz (altnormannisch) |
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das Alter der Schriften röm. Juristen von Hadrian bis Alexander» (Bas. 1860), «Das
castrense peculium » (Halle 1871), «Über die sog. Turiner Institutionenglosse und den sog. Brachylogus» (ebd. 1870),
«Glosse zu den Exceptiones legum romanorum
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67% |
Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0988,
von Pekingentebis Pelagianer |
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, 351).
(S. Amtsvergehen , Unterschlagung .)
Pekulĭum ( Peculium ), im röm. Recht dasjenige Vermögen, welches eine der
Gewalt eines andern unterworfene Person (insbesondere ein Sklave oder Hauskind) mit der Bewilligung des Gewalthabers zur
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2% |
Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0810,
von Pekingnachtigallbis Pekulium |
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auf Militärdienst und gelegentlich derselben erwirbt (peculium castrense); ferner, was ihm zur Erlernung von Künsten und Wissenschaften oder mit Rücksicht auf schon erworbene Kenntnisse und Wissenschaften zugewendet wird, oder was er durch dergleichen
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2% |
Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0811,
von Pekuniärbis Pelargonium |
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811
Pekuniär - Pelargonium.
bloß die Verwaltung, nicht aber auch der Nießbrauch zusteht (peculium adventitium irregulare). Diese letztere Art von P. ist vorhanden, wenn Kindern unter väterlicher Gewalt mit der ausdrücklichen Bedingung
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1% |
Meyers →
Schlüssel →
Schlüssel:
Seite 0192,
Rechtswissenschaft: Privatrecht (Obligation. Dingliches Recht) |
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Kinder
Hauskind, s. Väterliche Gewalt
Illegitim
Infans
Legitimation
Mantelkinder
Manus
Maternität
Morgengabskinder
Nachgeborne
Natürliche Kinder
Patrimi und Matrimi
Peculium
Separata oeconomia
Sohn
Spurius
Uneheliche Kinder
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1% |
Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0317,
von Fittribis Fitzinger |
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Monographie: "Das castrense peculium" (Halle 1871), verfaßte er noch die wertvollen rechtsgeschichtlichen Arbeiten: "Zur Geschichte des Soldatentestaments" (das. 1866); "Über die sogen. Turiner Institutionenglosse und den sogen. Brachylogus" (das. 1870
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1% |
Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0049,
Geld (Funktionen; Naturalgeld, Metallgeld) |
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Teilen Asiens und Afrikas als Naturalgeld dient. Je mehr die Kultur steigt, desto wertvollere bewegliche Sachen versehen diese Funktion; insbesondere geht man bald zum Viehgeld über (pecunia ist ebenso wie peculium, peculatus von pecus, "Vieh", abzuleiten
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1% |
Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 1003,
von Haftarabis Haftpflicht |
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. 1880, § 24). In privatrechtlicher Hinsicht war schon im römischen Recht begründet: eine H. des Hausvaters für den Haussohn, jedoch nur, soweit das Peculium (s. d.), nicht aber der Auftrag (jussus) ging oder der Haussohn die Geschäfte des Vaters
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1% |
Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 1018,
von Sklavenküstebis Sklaverei |
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. Erst nach und nach entwickelte sich das Pekulienwesen, welches dem Sklaven aus seinem Nebenverdienst den Erwerb eignen Vermögens (peculium) in beschränkter Weise gestattete und ihm dadurch die Möglichkeit eröffnete, sich loszukaufen. Aber auch
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1% |
Meyers →
17. (Ergänzungs-) Band →
Hauptstück:
Seite 0554,
von Manahikibis Mangischlak |
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. erweiterte Ans!., Freiburg 1885); Hder Begriff und Wesen des Peculium« (Tübing. 1869); »Joh nnes Sichardt^ (im »Württembergischen Jahrbuch < 1872)-.
»Hur Lehre vom Besitzwillen lim »Archiv für die zivilistische Praxis« 1880). M. war 1882-84 Mitglied
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1% |
Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0506,
von Kolomnabis Kolonialgesellschaften |
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erwerben, das aber wie sie selbst unveräußerlich dem Gute (als peculium) verbunden blieb. Dem Staate hatte der Herr ein Kopfgeld zu zahlen, weshalb sie in Steuerkataster eingetragen wurden; die Soldaten, die der Grundeigentümer zu stellen hatte
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