Ergebnisse für Ihre Suche
Ihre Suche nach Personalarrest
hat nach 0 Millisekunden 11 Ergebnisse
geliefert (maximal 100 werden angezeigt). Die Ergebnisse werden nach ihrer Relevanz
sortiert angezeigt.
Rang | Fundstelle | |
---|---|---|
100% |
Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0880,
von Personagebis Personifikation |
Öffnen |
(neulat.), Gesamtheit von Personen, welche gemeinsame Thätigkeit in einem Berufs- oder Wirkungskreis verbindet, z. B. Bühnenpersonal.
Personalarrest, s. Arrest.
Personalgenossenschaften, Genossenschaften, bei welchen lediglich die Person als Träger
|
||
99% |
Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 1045,
von Persona gratabis Personenname |
Öffnen |
, Persönlichkeiten, kurzer Bericht von dem Lebensgange, den Lebensumständen einer Person.
Personālarrest, s. Schuldhaft.
Personālendungen, in der Sprachwissenschaft die Endungen der Verbalformen, durch die angezeigt ist, welches von den Pronomina ich
|
||
2% |
Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0637,
von Schuldisciplinbis Schuldübernahme |
Öffnen |
. Mai
1868 ein darauf bezügliches Gesetz. Nach ß. 1 des-
selben wurde der Personalarrest als Erckutions-
mittel in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten insoweit
nicht mehr gestattet, als dadurch die Zahlung einer
Geldsumme oder die Leistung
|
||
2% |
Meyers →
Schlüssel →
Schlüssel:
Seite 0199,
Rechtswissenschaft: Staatsrecht (Strafrecht. Proceß) |
Öffnen |
*
Arretiren
Baugefangene
Dunkelarrest
Festungsarrest
Festungshaft
Festungsstrafe
Gefängnisstrafe
Haft
Hausarrest
Inhaftiren
Interniren
Kaptur
Lattenarrest *
Personalarrest, s. Arrest
Schuldhaft
Strafanstalten, s
|
||
1% |
Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0866,
von Arréebis Arrest |
Öffnen |
, übrigens alles dies nicht auf länger als sechs Monate. Der Gläubiger hat die Kosten vorzuschießen. Personalarrest als Exekutionsmittel, früher namentlich bei Wechselforderungen üblich, ist durch § 1 des Reichsgesetzes vom 29. Mai 1868 beseitigt. Ebenso
|
||
1% |
Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0387,
von Einkornbis Einmachen |
Öffnen |
Bestärkungsmittel der Verträge, bestehend in der Verpflichtung des Schuldners, sich auf vorgängige Aufforderung des Gläubigers (Einmahnung) allein oder mit einem bestimmten Gefolge an einen festgesetzten Ort zu begeben und dort in Personalarrest zu
|
||
1% |
Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 1003,
von Haftarabis Haftpflicht |
Öffnen |
die Zulässigkeit der H. gegen einen säumigen Schuldner wesentlich ein. Das nachmals auf das Reichsgebiet ausgedehnte norddeutsche Bundesgesetz vom 29. Mai 1868 erklärte nach dem Vorgang des englischen und französischen Rechts den Personalarrest für ungültig
|
||
1% |
Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0465,
von Wechselrechtbis Wechselschere |
Öffnen |
(sogen. formelle Wechselstrenge), welches früher gebräuchlich war, beseitigt. Auch in Österreich (Gesetz vom 4. Mai 1868) ist der Personalarrest wegen Wechselschuld aufgehoben. Vgl. Deutsche Zivilprozeßordnung, § 555 bis 567.
Wechselrecht (Kambialrecht
|
||
1% |
Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 1007,
Zwangsvollstreckung (im Zivilprozeß) |
Öffnen |
diese Erklärung als abgegeben, sobald das Urteil rechtskräftig geworden ist. Unzulässig als Beitreibungsmittel für Geldforderungen ist der Personalarrest oder die Schuldhaft (s. Haft, S. 1003). Auch die Beschlagnahme des Arbeitslohns
|
||
1% |
Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0807,
von Einlagerbis Einmachen |
Öffnen |
- ^
stärtungsmittel der Verträge: das Versprechen des
Schuldners, wenn er den Vertrag nicht erfüllt, auf
Mahnung des Gläubigers "einzureiten", d. h. sich j
auf seine Kosten in Personalarrest zu begeben.
Ginlagerungsgewicht, s. Niederlagen
|
||
1% |
Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0636,
von Schulchan aruchbis Schuldhaft |
Öffnen |
über die S. eine Mehr-
heit von zwei Dritteilen.
Schuldhaft, Personalarrest, in den frühern
deutschen Prozeßrechten teils ein Erekutionsmittel
zur Erzwingung einer urteilsmäßigen Leistung,
teils ein Sicherungsarrest, um die Einleitung
|