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100% Meyers → 12. Band: Nathusius - Phlegmone → Hauptstück: Seite 0880, von Personage bis Personifikation Öffnen
(neulat.), Gesamtheit von Personen, welche gemeinsame Thätigkeit in einem Berufs- oder Wirkungskreis verbindet, z. B. Bühnenpersonal. Personalarrest, s. Arrest. Personalgenossenschaften, Genossenschaften, bei welchen lediglich die Person als Träger
99% Brockhaus → 12. Band: Morea - Perücke → Hauptstück: Seite 1045, von Persona grata bis Personenname Öffnen
, Persönlichkeiten, kurzer Bericht von dem Lebensgange, den Lebensumständen einer Person. Personālarrest, s. Schuldhaft. Personālendungen, in der Sprachwissenschaft die Endungen der Verbalformen, durch die angezeigt ist, welches von den Pronomina ich
2% Brockhaus → 14. Band: Rüdesheim - Soccus → Hauptstück: Seite 0637, von Schuldisciplin bis Schuldübernahme Öffnen
. Mai 1868 ein darauf bezügliches Gesetz. Nach ß. 1 des- selben wurde der Personalarrest als Erckutions- mittel in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten insoweit nicht mehr gestattet, als dadurch die Zahlung einer Geldsumme oder die Leistung
2% Meyers → Schlüssel → Schlüssel: Seite 0199, Rechtswissenschaft: Staatsrecht (Strafrecht. Proceß) Öffnen
* Arretiren Baugefangene Dunkelarrest Festungsarrest Festungshaft Festungsstrafe Gefängnisstrafe Haft Hausarrest Inhaftiren Interniren Kaptur Lattenarrest * Personalarrest, s. Arrest Schuldhaft Strafanstalten, s
1% Meyers → 1. Band: A - Atlantiden → Hauptstück: Seite 0866, von Arrée bis Arrest Öffnen
, übrigens alles dies nicht auf länger als sechs Monate. Der Gläubiger hat die Kosten vorzuschießen. Personalarrest als Exekutionsmittel, früher namentlich bei Wechselforderungen üblich, ist durch § 1 des Reichsgesetzes vom 29. Mai 1868 beseitigt. Ebenso
1% Meyers → 5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] → Hauptstück: Seite 0387, von Einkorn bis Einmachen Öffnen
Bestärkungsmittel der Verträge, bestehend in der Verpflichtung des Schuldners, sich auf vorgängige Aufforderung des Gläubigers (Einmahnung) allein oder mit einem bestimmten Gefolge an einen festgesetzten Ort zu begeben und dort in Personalarrest zu
1% Meyers → 7. Band: Gehirn - Hainichen → Hauptstück: Seite 1003, von Haftara bis Haftpflicht Öffnen
die Zulässigkeit der H. gegen einen säumigen Schuldner wesentlich ein. Das nachmals auf das Reichsgebiet ausgedehnte norddeutsche Bundesgesetz vom 29. Mai 1868 erklärte nach dem Vorgang des englischen und französischen Rechts den Personalarrest für ungültig
1% Meyers → 16. Band: Uralsk - Zz → Hauptstück: Seite 0465, von Wechselrecht bis Wechselschere Öffnen
(sogen. formelle Wechselstrenge), welches früher gebräuchlich war, beseitigt. Auch in Österreich (Gesetz vom 4. Mai 1868) ist der Personalarrest wegen Wechselschuld aufgehoben. Vgl. Deutsche Zivilprozeßordnung, § 555 bis 567. Wechselrecht (Kambialrecht
1% Meyers → 16. Band: Uralsk - Zz → Hauptstück: Seite 1007, Zwangsvollstreckung (im Zivilprozeß) Öffnen
diese Erklärung als abgegeben, sobald das Urteil rechtskräftig geworden ist. Unzulässig als Beitreibungsmittel für Geldforderungen ist der Personalarrest oder die Schuldhaft (s. Haft, S. 1003). Auch die Beschlagnahme des Arbeitslohns
1% Brockhaus → 5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] → Hauptstück: Seite 0807, von Einlager bis Einmachen Öffnen
- ^ stärtungsmittel der Verträge: das Versprechen des Schuldners, wenn er den Vertrag nicht erfüllt, auf Mahnung des Gläubigers "einzureiten", d. h. sich j auf seine Kosten in Personalarrest zu begeben. Ginlagerungsgewicht, s. Niederlagen
1% Brockhaus → 14. Band: Rüdesheim - Soccus → Hauptstück: Seite 0636, von Schulchan aruch bis Schuldhaft Öffnen
über die S. eine Mehr- heit von zwei Dritteilen. Schuldhaft, Personalarrest, in den frühern deutschen Prozeßrechten teils ein Erekutionsmittel zur Erzwingung einer urteilsmäßigen Leistung, teils ein Sicherungsarrest, um die Einleitung