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Rang | Fundstelle | |
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0068,
von Pflichtexemplarebis Pflichtteil |
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66
Pflichtexemplare – Pflichtteil
rungen auftreten, denen gleichmäßig zu genügen unmöglich ist. Die Lehre von der Entscheidung solcher Kollisionsfälle heißt Kasuistik (s. d.).
Pflichtexemplare, die auf Grund gesetzlicher Vorschriften an Behörden
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Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0972,
von Pflichtbis Pflug |
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. Sittenlehre (Ethik), s. Moral.
Pflichtstreit, s. Pflicht.
Pflichtteil (lat. Portio legitima, auch bloß Legitima), derjenige Teil des Vermögens eines Erblassers, welchen gewisse Verwandte desselben gesetzlich beanspruchen können, wofern sie sich dies
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0172,
von Enterdreggenbis Entern |
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oder
Pflichtteilsberechtigten oder seiner Familie, z. B.
im Falle der überschuldung desselben oder eines
Hanges zur Verschweuduug; einem solchen Noterben
müssen die zu dem Lebensunterhalte erforderlichen
Einkünfte des Pflichtteils belassen werden
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Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0462,
von Notenschreibmaschinebis Nothemd |
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oder Pflichtteilsrecht (s. Pflichtteil) und formellem Noterbrecht. Formell sind N. die intestaterbberechtigten Ascendenten gegenüber ihren Abkömmlingen, die intestaterbberechtigten Abkömmlinge gegenüber ihren Ascendenten. Diese N. müssen, wenn
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0609,
von Testamentbis Tête-à-tête |
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, welchen wenigstens der sogen. Pflichtteil zukommen muß. Nur wenn ein gesetzlicher Enterbungsgrund vorliegt, kann ein solcher Noterbe von der Erbfolge gänzlich und zwar durch ausdrückliche Enterbung ausgeschlossen werden (s. Pflichtteil). Endlich
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0413,
von Vordünebis Vorkaufsrecht |
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und spricht von Eltern und Voreltern, entbehrt aber damit einer die Eltern und die weitern Voreltern zusammenfassenden Bezeichnung. Wegen des Erbrechts der V. s. Gesetzliche Erbfolge, wegen ihres Pflichtteils s. Pflichtteil
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0722,
Erbfolge |
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, sofern nicht eine rechtmäßige Ursache zu deren gänzlicher Ausschließung (Enterbungsgrund) vorhanden ist, nicht unberücksichtigt lassen darf, sondern ihnen wenigstens den Pflichtteil hinterlassen muß. Auch die Geschwister haben dies Recht
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0614,
Anfechtung |
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, die Erbeinsetzung eines Fremden (extraneus) aber beseitigt wird. Der Code civil behandelt den Fall von dem Gesichtspunkte des Noterbenrechts. Das Sächs. Bürgerl. Gesetzb. §§. 2600, 2601 giebt dem Übergangenen eine A., soweit er im Pflichtteile verletzt
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0246,
von Erbzinsbis Erchanger |
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der
Minderjährige bedürfe einer obrigkeitlichen Ver-
äußerungsgenehmigung nur für den Verzicht auf
den Pflichtteil. Nach Preusi. Allg. Landr. II, 2,
ß. 484 wird wenigstens für den Fall des Verzichtes
durch ein Kind des Erblassers Volljährigkeit
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Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0515,
Juristentag (Köln 1891) |
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.
Hinsichtlich der Anfechtbarkeit von Schenkungen wegen Verletzung des Pflichtteiles wurde das französische System einpfohlen, wonach die Schenkungen unter Lebenden denen von Todes wegen in diesem Punkte gleichgestellt sind, dagegen abgelehnt der Standpunkt des
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0519,
von Punzenstichbis Pupillenstarre |
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erforderlichen Alters stirbt. Eine Quasipupillarsubstitution gestattete Justinian dem Vorfahren in ähnlicher Weise. Er darf dem geisteskranken Abkömmlinge, welchem er mindestens den Pflichtteil hinterläßt, für den Fall, daß dieser nicht genesen sollte
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0021,
von Socinische Kautelbis Sociologie |
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der Dogmengeschichte, Bd. 3 (3. Aufl., Freib. i. Br. 1894); Sembrzycki, Die poln. Reformierten und Unitarier in Preußen (Königsb. 1893).
Socinische Kautel (Cautela Socini), s. Pflichtteil.
Socinus, Lälius und Faustus, s. Socinianer.
Sociologie
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0031,
von Übergangsstilbis Überhitzer |
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auf die
Pflichtteilssumme. Das Deutsche Bürgerl. Gesetzbuch kennt kein Recht auf Erbeinsetzung, sondern nur ei n
Recht auf Hinterlassung eines Wertbettags (§. 2303) als Pflichtteil. Für den aus Irrtum Übergangenen wird durch Anfechtung der
Verfügung im §. 2079
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0803,
von Witwatersrandgebirgebis Witwenvögel |
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. s. Gesetzliche Erbfolge und Pflichtteil . Wegen des
der W. unter Umständen gebührenden Wittums oder Leibgedinges s.
diese Artikel sowie Gegenvermächtnis . Wegen der Beschränkung in Ansehung der Wiederheirat s. d. und
Trauerjahr
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0028,
Agrarfrage (Mittel zur Abhilfe) |
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Erben verteilt und auch für den Fall abweichender testamentarischer Verfügung den gesetzlichen Erben bestimmte Pflichtteile vorbehalten. Dieser Rechtszustand, der den organischen Charakter des landwirtschaftlichen Betriebes und die begrenzte
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0384,
von Einjährig-Freiwilligebis Einkommen |
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ist, wie das der leiblichen Kinder, der Abänderung durch letztwillige Verfügung unterworfen, vorbehaltlich ihres Rechts auf den Pflichtteil. Wird jedoch die E. als Erbeinsetzungsvertrag aufgefaßt, so ist eine einseitige Entziehung dieses vertragsmäßigen Erbrechts
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0245,
von Fidalgosbis Fideikommiß |
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. Derselbe ist auch befugt, den vierten Teil der Erbschaft, die Falcidische Quart (hier quarta Trebelliana genannt), ist er ein Pflichtteilsberechtigter, auch den Pflichtteil, ingleichen die zum Besten der Erbschaft aufgewendeten Kosten abzuziehen. Dafür
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0640,
von Kaurifichtebis Kautschuk |
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angewandt wird. Sie findet ihren Ausdruck meist in Klauseln (s. d.). Die Socinische K. (c. Socini) ist der Vorbehalt im Testament, wonach ein Noterbe, dessen Pflichtteil zwar beschwert, aber durch einen Vorteil wieder vermehrt worden ist, dieses
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0739,
von Kindertagbis Kinematik |
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ff.; v. Fabrice, Die Lehre von der Kindesabtreibung und vom K. (Erlang. 1868).
Kindesteil, Anteil eines Kindes an der Erbschaft seiner Eltern; dann s. v. w. Pflichtteil.
Kindesunterschiebung (Suppositio s. Subjectio partus), die strafbare
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0937,
von Kollarbis Kollegialsystem |
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miteinander zur Erbfolge berufen werden, wofern nicht etwa der Erblasser in einem Testament die K. erlassen hat. Auch darf dadurch der Pflichtteil der Erben nicht verletzt werden. Namentlich ist die Mitgift und das zur Begründung eines selbständigen
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0625,
von Legionärbis Legitimität |
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.
Legitīm (lat.), gesetzlich, rechtlich oder wenigstens dafür anerkannt; s. Legitimität.
Legitĭma portio (lat.), s. v. w. Pflichtteil.
Legitimation (neulat., "Gültigmachung"), Herstellung der Rechtmäßigkeit, Nachweis der Zuständigkeit; bei unehelichen
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Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0264,
von Noterbebis Nothomb |
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, daß ein Enterbungsgrund vorliegt, aus welchem die Enterbung entweder erfolgt ist, oder doch hätte erfolgen können. Derjenige Teil des Nachlasses, welchen die Noterben für sich beanspruchen können, ist der Pflichtteil (s. d.). Die Rechtsgrundsätze über
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0243,
von Port Foulkebis Portland |
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, franz.), für jemand, für etwas Vorliebe hegen.
Portĭkus (lat.), Säulengang, -Halle (s. Halle).
Portĭo gratiālis (lat.), Gnadengehalt.
Portĭo legitĭma (lat.), Pflichtteil (s. d.).
Portion (lat.), abgemessener Teil, besonders von Speisen etc
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Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0432,
von Schensibis Scheren |
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gemacht hat. Remuneratorische Schenkungen sind solche, welche von dem Schenkgeber aus Dankbarkeit gegeben werden, ohne daß jedoch allein durch dies Motiv die S. den Charakter einer solchen verliert. Schenkungen, durch welche der Pflichtteil (s. d.) des
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0050,
von Abjurationseidbis Ablader |
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,
Gesetzliche Erbfolge , Pflichtteil , Enterbung , Ausgleichungspflicht . Darüber, wer
gemeint ist, wenn in einer letztwilligen Verfügung Kinder oder A. als Erben eingesetzt oder mit einem Vermächtnisse bedacht
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0746,
von Eheliche Vormundschaftbis Ehescheidung |
Öffnen |
das Erbrecht der Ehegatten s. Gesetzliche Erbfolge und Pflichtteil.
Eheliche Vormundschaft, s. Ehegatten.
Ehelosigkeit, s. Cölibat.
Ehemündigkeit, s. Ehe (S. 738 b).
Ehepakten, s. Ehevertrag.
Eheprozeß, nach der Deutschen Reichs
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0061,
Eltern |
Öffnen |
und
Pflichtteil. Das Erz iehungs recht steht gemein-
rechtlich, sowohl in Ansehung der Erziehung über-
haupt als in Ansehung der religiösen Erziebung,
beiden E. zu, so jedoch, daß während der Dauer
der Ehe der Wille des Vaters entscheidet. (Vgl.
z
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0171,
von Entencholerabis Enterbung |
Öffnen |
.
Noterben (s. d.) oder Pflichtteilsberechtigten (s. Pflichtteil ) das Erbrecht ganz oder teilweise entzogen wird. Die E. ist
allen in Deutschland geltenden Rechten mit Ausnahme des Code civil bekannt. Von E. wird auch gesprochen, wenn
jemand
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0237,
von Erbrezeßbis Erbschaftserwerb |
Öffnen |
kommt, soweit gewisse Personen als Erben eingesetzt
werden müssen, das sog. Noterbrecht (s. Noterben und
Enterbung), soweit gewissen Personen nur ein ge-
wisser Betrag hinterlassen werden muft, das Pflicht-
teilsrccht (s. Pflichtteil) in Frage
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0240,
Erbschaftsvermächtnis |
Öffnen |
der Enkel des Erblassers oder der
Geschwisterkinder des kinderlosen Erblassers; in bei-
den Fällen heißt es: "unter der Bedingung geben,
daß sie dieses Vermögen (bei Geschwistern den
nicht zu einem Pflichtteil gehörenden Teil) ihren
jetzigen
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Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0242,
von Hochzeit (typographisch)bis Hodell |
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verbleiben (§.1971), und regelt deren Anrechnung auf den Pflichtteil im §. 1987 (Motive V, 372 fg., 390).
Hochzeitskleid der Vögel, s. Farbenwechsel und Sommerkleid.
Hochzeitskorb, s. Corbeille.
Hochzeitsmedaillen, s. Patenpfennige.
Hock
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Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0347,
von Kindesteilbis Kinematik |
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345
Kindesteil - Kinematik
Kindesteil, Auteil eines Kindes an der Erbschaft
eines der Eltern auf Gruud der gesetzlichen Erbfolge.
Das Wort wird auch zuweilen gebraucht, um den
PftiäMUemes Kindes zu bezeichnen.
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Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0569,
von Konkrementbis Konkurrenz |
Öffnen |
Anspruch auf Alimentation und konnten aus dem Nachlasse des Vaters, dafern keine eheliche Nachkommenschaft vorhanden war, mit der Mutter ein Sechstel als Pflichtteil fordern, auch durch nachträgliche Heirat ihrer Eltern ehelich werden. Nach und nach hatte
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Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 1045,
von Persona gratabis Personenname |
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Vater erzeugt sind wie der Erblasser, gegenüber der als Erben eingesetzten P. t. einen Anspruch auf den Pflichtteil (s. d.).
Personenhehlerei, s. Hehlerei.
Personenkilometer, s. Eisenbahnstatistik.
Personenkonten, s. Hauptbuch
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Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0544,
von Schmidt (Karl Adolf)bis Schmidt (Oskar) |
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lungen", Vd. 1 (Jena 1841), "Das Interdiktcn-
verfahrcn der Römer" (Lpz. 1853), "Das formelle
Recht der Noterben" (ebd. 1862), "Das Pflichtteils-
recht des Patronus" (Heidelb. 1868), "Das Haus-
tind in iQ^ncipio" (Lpz. 1879), und zahlreiche wich
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0727,
von Testeidbis Tetraborsäure |
Öffnen |
einer geschäftsfähigen Person, über das ihr gehörende Vermögen von Todes wegen zu verfügen. Sie ist durch das Pflichtteilsrecht (s. Pflichtteil) und das Noterbrecht (s. Noterben) eingeschränkt.
Testifikation (lat.), Beweis durch Zeugen
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0412,
von Vorbehaltenes Gutbis Vorderzeug |
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410 Vorbehaltenes Gut – Vorderzeug
und andererseits die disponible Quote
( portion. quotité disponible ) der im Anschluß an das
droit coutumier (réserve des quatre-quints) zur Entwicklung gekommenen Lehre von dem
Pflichtteil (s. d
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0804,
von Witwerbis Wjasemskij |
Öffnen |
verlängerten schmalen Federn, während die übrigen kurz bleiben.
Witwer (lat. viduus), der Ehemann, welcher die Ehefrau durch den Tod verloren hat. Wegen dessen Wiederheirat s. d., wegen seines Erbrechts s. Gesetzliche Erbfolge und Pflichtteil.
Witz
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0240,
Burgörner |
Öffnen |
standen und leichte Faßlichkeit nur auf Kosten
sachlicher Gründlichkeit oder formeller Präcision zu
erreichen gewesen wäre (Berechnung des Pflichtteils,
§z. 2310 fg., Gesamthvpothek, 8§. 1172 fg. u. s. w.>.
Materiell macbten sich in dem
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0069,
von Pflichtwidrige Schenkungbis Pflug |
Öffnen |
ohne Rücksicht auf die Kenntnis von der Verletzung (§. 1999; Motive Ⅴ, 425 fg.).
Pflichtwidrige Schenkung (Inofficiosa donatio), eine freigebige Verfügung des Erblassers unter Lebenden, der gegenüber die Pflichtteilsberechtigten (s. Pflichtteil
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Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0028,
von Legitima portiobis Legitimationskarte |
Öffnen |
von ihm befolgten Verhalten sich erkennbar macht. (S. Legitimitätsprincip.)
Legitima portio (lat.), s. Pflichtteil.
Legitimation (neulat.), Beglaubigung, Nachweis der Berechtigung zu einer Handlung, Ausweisung über seine Persönlichkeit, auch
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