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Ihre Suche nach Postzwang
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Rang | Fundstelle | |
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100% |
Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0286,
von Postübertretungenbis Potanin |
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von Pfingsten an.
Postübertretungen, Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen über den Postzwang (s. d.) und sonstige Bestimmungen des Reichspostgesetzes. Zur Zeit werden nur noch folgende P. mit Strafe bedroht. 1) Versendung von Briefen
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0283,
von Postpaketverkehrbis Postrecht |
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die reglementären Anordnungen von diesen Staaten erlassen.
Postpaketverkehr. Obgleich die Beförderung von Paketsendungen nicht, wie die Beförderung von Briefen, dem Postzwang (s. d.) unterworfen ist, so haben doch schon seit Errichtung des Postwesens viele
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0276,
Post (neuere Entwickelung) |
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und Württemberg rund 20,000 und übersteigt diejenige jedes andern europäischen Landes. Das Postrecht (s. d.) wurde einheitlich kodifiziert, dabei der Postzwang (s. d.) und der Begriff der Postübertretungen (s. d.) wesentlich beschränkt und der Entstehung
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Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0264,
von Botenjägerbis Bothwell |
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Reichsgesetz vom 28. Okt. 1871 über das Postwesen des Deutschen Reichs besteht ein derartiger Postzwang nur in Bezug auf versiegelte, zugenähte oder sonst verschlossene Briefe und alle politischen Zeitungen, die mehr als einmal wöchentlich erscheinen
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0284,
von Postregalbis Postsparkassen |
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ist der Postzwang (s. d.), durch welchen diejenigen Arten von Sendungen bezeichnet werden, deren Beförderung nur mit den kraft des Regals bestehenden Posten erfolgen darf.
Postrēmum (lat.), das Letzte; Postremität, die Stellung als Letztes; postremo
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Meyers →
17. (Ergänzungs-) Band →
Hauptstück:
Seite 0671,
von Postbis Pottasche |
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die Beförderung von Zeitungen durch oie Post. Das deutsche Reichsgesetz vom 28. Okt.
1871 über das Postwesen sanktioniert für alle Zeitungen politischen Inhalts, welche öfter als einmal wöchentlich erscheinen, den Postzwang. Doch erstreckt sich das Verbot
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Meyers →
17. (Ergänzungs-) Band →
Hauptstück:
Seite 0677,
Privatposten |
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Versuch m dieser Beziehung richtete die Norddeutsche Paketbeförderungs-Gesellschaft nach der durch Bundesgesetz vom 2. Nov. 1867 erfolgten Aufhebung des Postzwanges für Pakete, Wert- und Geldsendungen 1868 in Berlin ein Aktienunternehmen im großen Stil
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Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0359,
von Boterobis Bothwell |
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357
Botero - Bothwell
rufenen Privatposten, die sich mit der gewerblichen Bestellung der dem Postzwange oder dem Postregal nicht unterliegenden Sendungen befassen, gehören gleichfalls in das Gebiet des B. (S. Briefträger und Bestellung.) – Vgl. G
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0318,
von Postgesetzbis Postkongreß |
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der Post, namentlich über den
Postzwang (s. d.): §. 5 garantiert die Bewahrung
des Briefgeheimnisses (s. d.). Abschnitt II regelt die
Haftpflicht der Post. (S. Ersatzleistung für Post-
sendungen.) Abschnitt III bezeichnet dle beson-
dern Vorrechte
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0321,
von Postponierenbis Postsparkassen |
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nach Umständen mit unter-
wegs gewechselten Transportmitteln einzurichten
und zu unterhalten. (S. auch Postzwang.) Der Be-
griff Regal als Grundlage für die Auffassung des
PostWesens ist jedoch heute ziemlich allgemein aufge-
geben. In früherer
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0334,
von Pöstyénbis Potchesstrom |
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.
Postzwang, das Gebot des Staates, daß ent-
weder alle oder einzelne bestimmte Gattungen von
schriftlichen Mitteilungen und andern Sendungen
ausschließlich mit der Post von Ort zu Ort beför-
dert werden. Die Übertretung dieser Vorschrift
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0381,
Preßgesetzgebung |
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des Postdebits auf dem Administrativ-
wege vom Ministerium des Innern gegen aus-
ländische Druckschriften jeder Art verfügt werden;
für das Gebiet des Postzwanges (alle periodischen
Druckschriften) ist damit jede Beförderung, sonst
nur
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0877,
von Privathandelsmaklerbis Privatpostbeförderungsanstalten |
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, deren Verfolgung nur auf
Antrag eintritt.
Privatpostbeförderungsanstalten, Pri -
vatpostanstalten, in neuerer Zeit eingerichtete
Privatunternehmungen, die sich mit der Beförderung
aller nicht dem Postzwang (s. d., Bd. 13) unterwor-
fenen
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