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Rang | Fundstelle | |
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99% |
Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0396,
von Privatbis Privy Council |
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, 3 Bde.).
Privatgerichtsbarkeit, s. Patrimonialgerichtsbarkeit.
Privatier (spr. -watjeh, unfranz. für homme privé; lat. Privatus), Privatmann; oft s. v. w. Partikulier, Rentier; weibl. Form Privatière (lat. Privata).
Privātim (lat
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2% |
Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0851,
von Gerichtsbannbis Gerichtsbarkeit (staatliche) |
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des Landesherrn verkörperten Staatsgerichtsbarkeit bestand aber bis in die Mitte des 19. Jahrh., in einzelnen Staaten bis zur Einführung der Reichsjustizgesetze, eine Privatgerichtsbarkeit mediatisierter Standesherren, einzelner Städte und anderer
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2% |
Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0164,
Gericht (Gerichtsbarkeit) |
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andres als ein Stück der Staatsgewalt selbst. Daß im Mittelalter ein Teil der Gerichtsbarkeit wie ein nutzbares Privatrecht nicht selten den Städten überlassen und vielfach sogar als sogen. Patrimonial- oder Privatgerichtsbarkeit den Grundherren
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1% |
Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0339,
von Justinusbis Justizministerium |
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Staatsgerichte, die Privatgerichtsbarkeit ist abgeschafft (s. Gericht).
Justizministerium, die oberste Justizverwaltungsbehörde des Staats, an deren Spitze der Justizminister steht. In kleinern Staaten nimmt eine Abteilung oder ein Departement des
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1% |
Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0779,
von Patrasbis Patrimonialgerichtsbarkeit |
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für Unmündige beiderlei Geschlechts von freier Geburt, deren beide Eltern noch am Leben waren.
Patrimonialgerichtsbarkeit (Erbgerichtsbarkeit, Gutsgerichtsbarkeit, Privatgerichtsbarkeit), die mit dem Besitz eines Gutes (patrimonium), zumeist eines Ritterguts
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1% |
Meyers →
18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] →
Hauptstück:
Seite 0821,
von Sachsen-Altenburgbis Sachsen-Koburg-Gotha |
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, Leipzig,
Bautzen, Chemnitz, Zwickau, Freiberg und Plauen) mit 103 Amtsgerichten. An Stelle der früher dem fürstlichen und gräflichen
Hause Schönburg zustehenden Privatgerichtsbarkeit ist nach
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1% |
Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0139,
von Adelaerbis Adelaide |
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Mannes mit einer Bürgerlichen als Mißheirat; daher tritt die Frau in diesem Falle nicht in den Stand des Gatten ein. Dagegen ist der Rest der Privatgerichtsbarkeit des A. durch §. 15 des Gerichtsverfassungsgesetzes vom 27. Jan. 1877 aufgehoben. (S
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1% |
Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0897,
von Ritter (Moritz)bis Ritter ohne Furcht und Tadel |
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.
Die Privatgerichtsbarkeit ist aufgehoben (Ge-
richtsverfassungsgesetz §. 15); der Erwerb der R. ist
nach dem Reichsgesetz vom 1. Nov. 1867 für keinen
Reichsangehörigen mehr beschränkt. Fast überall
sind in Ansehung der Steuergesetzgebung die R.
dem sonstigen
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