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Rang | Fundstelle | |
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100% |
Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0488,
von Prozeßlegitimationbis Prozeßvollmacht |
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einer Partei dafür auferlegt werden, daß sie ihre prozessualen Rechte in schuldhafter Weise, zur Verschleppung des Prozesses, Schikanierung des Gegners u. s. w. mißbraucht. In den frühern deutschen Prozeßrechten kamen solche P. hauptsächlich
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83% |
Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0432,
von Prozeßordnungbis Prschewalskij |
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im bürgerlichen Rechtsstreit eine Partei wegen schuldhaften Mißbrauchs von prozessualischen Befugnissen treffen. So fallen z. B. einer Partei, welche durch ihr Verschulden die Vertagung einer Verhandlung nötig macht, die dadurch verursachten Kosten zur Last
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0810,
von Reviewbis Revision |
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Ausdruck be-
deutet R. das Umwenden eines Schiffs.
Revision (lat.), nochmalige Prüfung, Durchsicht.
Im prozessual-technifchen Sinne hieh N. früher
ein Surrogat der Appellation, welches die wieder-
holte Prüfung der Sache in derselben Instanz be
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Drogisten →
Erster Theil →
Gesetzeskunde:
Seite 0804,
Gesetzeskunde |
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791
Gesetzeskunde.
Die verletzte Strafnorm kann entweder dem Prozessrechte (Verfahren) oder dem materiellen Rechte angehören. Die Verletzung einer prozessualischen Vorschrift kann in der gänzlichen Unterlassung einer vorgeschriebenen
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Meyers →
18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] →
Hauptstück:
Seite 0483,
Justizstatistik (für Zivil- und Strafrechtspflege) |
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467
Justizstatistik (für Zivil- und Strafrechtspflege).
schließlich in Anlehnung und für die Zwecke des prozessualen Vorgangs gehandhabt; sie ist danach geradezu vollkommen eine Justizgeschäftsstatistik, welche weder ein allgemeines noch ein
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Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0894,
von Dekrementbis De La Bèche |
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man
dahin z. V. die obervormundfchaftlichen D., durch
welche der Vormund zu gewissen wichtigern Rechts-
geschäften für den Mündel ermächtigt wurde. Die
prozessualen D. teilte die frühere gemeinrecht-
liche Doktrin ein in Decisivde trete, d. h
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0807,
von Einlagerbis Einmachen |
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-
gung genannt) im Gegensatz zur Anerkenuuug des "
Klageanspruchs wie zum Bestreiten der prozessualen
Voraussetzuugen des Rechtsstreits. Die E. ist für
den Beklagten insofern geboten (Ein lassungs-
pflicht), als er mangels derselben sich dem Ver
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0676,
von Rechtsmilchsäurebis Rechtsphilosophie |
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prozessualen Voraussetzungen der Entscheidungen oder auf die materielle Unrichtigkeit ihres Inhalts. Sie können gedacht sein als auf Fortsetzung eines noch nicht definitiv abgeschlossenen oder auf Erneuerung eines schon beendigten Verfahrens gerichtet. Bei
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 1068,
von Zwirnenbis Zwischenurteil |
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, sondern die Erledigung prozessualer Punkte betrifft. Z. unter den Parteien selbst kann in verschiedenen Richtungen vorkommen. Eine gesetzliche Fixierung der Fälle ist nicht vorgesehen. Es bleibt daher dem Ermessen des Prozeßgerichts überlassen
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0164,
Gericht (Gerichtsbarkeit) |
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. Für das Verfahren in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten ist die Erforschung der materiellen Rechtswahrheit in den Vordergrund gestellt und der Zwang prozessualischer Förmlichkeiten möglichst beseitigt. Thunlichste Beschleunigung des Verfahrens
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0938,
von Bewegungswiderstandbis Beweis (juristisch) |
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übernommen. Andererseits erübrigt sich vom prozessualen Gesichtspunkt aus der B. solcher Thatbehauptungen, welche vom Gegner im Laufe des Rechtsstreits vor dem erkennenden oder einem beauftragten oder ersuchten Richter zugestanden oder dem Gericht
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0487,
von Prozeßbis Prozessionsspinner |
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. Prozeßvollmacht.
Prozeßeinrede, s. Einrede.
Prozeßfähigkeit, im Civilprozeß die Fähigkeit, einen Prozeß selbst oder durch andere zu führen, prozessuale Handlungen mit Wirksamkeit vorzunehmen. Nach der Deutschen Civilprozeßordnung bildet die P. einen Ausfluß
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0265,
von Verfolgungswahnbis Vergerio |
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oder einschränkt. Prozessualisch ist V. nach dem
Sprachgebrauch der Reichsjustizgesetze im Gegensatz zu Urteilen und Beschlüssen (s. d.) die Bezeichnung für
Entscheidungen (s. d.), die von einem einzelnen Richter
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0309,
von Verwandtschaftszuchtbis Verzierung |
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).
Verzapfung, s. Verknüpfung (der Hölzer) und Sparren.
Verzerrtsehen, s. Gesichtstäuschungen.
Verzicht, die Aufgabe eines Rechts oder einer rechtlichen Befugnis. Verzichtbar sind nicht bloß Vermögensrechte, sondern auch prozessuale Befugnisse, selbst
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0634,
von Bekleidungskommissionenbis Bela |
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und 1857 als ordentlicher Professor der Rechte nach Greifswald berufen. 1874 ging er als Nachfolger Windscheids nach Heidelberg. Er schrieb: "Die prozessualische Konsumption" (Berl. 1853); "Die Aktionen des römischen Privatrechts" (das. 1871, 2 Bde
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0809,
von Beschreibungbis Beschwerde |
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1878). Das prozessualische Rechtsmittel der B. aber ist in den deutschen Prozeßgesetzen folgendermaßen normiert.
Beschwerde in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten.
Während die Berufung und die Revision gegen Endurteile gerichtet sind, können
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0288,
Corpus juris |
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von den Personen als Subjekten des Rechts, das zweite und dritte die eigentlichen Vermögensrechte und das vierte die Lehre von den Klagen und einiges Prozessualische. Endlich publizierte Justinian noch eine revidierte und verbesserte Ausgabe seines
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0519,
von Daniellbis Danilewskij |
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Grundsätzen die ausgedehnteste Geltung zu verschaffen suchte. Er starb 4. März 1868 in Berlin. Seine zahlreichen Schriften sind teils privatrechtlichen, teils prozessualischen, teils rechtsgeschichtlichen Inhalts. Hervorzuheben sind: "Grundsätze des
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0960,
von Exekutionsordnungbis Exemtion |
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sind, die vom Bundesrat zu beschließen und vom Kaiser zu vollstrecken ist.
Exekutionsordnung, in prozessualischer Bedeutung der Inbegriff derjenigen rechtlichen Grundsätze, welche sich auf die gerichtliche Zwangsvollstreckung (s. d.) beziehen
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0660,
von Freiwillige Anlehenbis Freiwillige Gerichtsbarkeit |
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Rechtspflege (Jurisdictio contentiosa), der prozessualischen Thätigkeit der Gerichte. Übrigens bezeichnet man mit dem Ausdruck f. G. auch den Inbegriff der Rechtsnormen über das Verfahren in nichtstreitigen Rechtssachen und auch wohl
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0740,
von Fritfliegebis Fritillaria |
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. einen prozessualischen Nachteil zur Folge, wie dies bei allen Notfristen der Fall ist, z. B. Ausschluß des betreffenden Rechtsmittels, so wird die F. eine peremtorische, außerdem wird sie eine dilatorische genannt. Das Strafprozeßrecht kennt keine besondern Notfristen
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0040,
von Geistliche Exerzitienbis Geistliche Gerichtsbarkeit |
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eines geordneten prozessualischen Verfahrens verhängt werden dürfen, es verbietet die Freiheitsentziehung, beschränkt Geldbußen auf den Betrag von 40 Gulden und die Einberufung in ein Besserungshaus der Diözese auf die Dauer von sechs Wochen. Verfügungen
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0294,
von Heilige Allianzbis Heilige Familie |
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Jahrhunderten nicht geregelt, sie ging vom Volk aus; das Recht der Heiligenernennung aber sollte den Bischöfen zukommen. Mit der Zeit nahmen die Päpste selbst das Geschäft in die Hand, jene Zierden der katholischen Christenheit prozessualisch zu ernennen
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0942,
von Infandum, regina, jubes etc.bis Infanterie |
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und Privatklagen. Die Unfähigkeit zu Staats- und Gemeindeämtern, zur prozessualischen Vertretung andrer vor Gericht und zum vollgültigen gerichtlichen Zeugnis waren die hauptsächlichsten Folgen dieser I. Aber auch das allgemeine sittliche Urteil
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0465,
von Kanonisches Alterbis Kansas |
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und prozessualischer Vorschriften. Bei uns in Deutschland ist das kanonische Recht rezipiert, wie es sich in dem Kodex des Jus canonicum, dem Corpus juris canonici (s. Corpus juris), vorfindet. Es hat, wie das römische Recht, nur subsidiäre Geltung; doch geht es dem
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0986,
von Kommunardenbis Kommunismus |
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.
Kommunikativdekret (lat., notifizierendes Dekret, Notifikation), richterliches Dekret (s. d.), welches den Parteien bloß Kenntnis von einem prozessualischen Ereignis gibt, z. B. der einen Partei eine Eingabe des Gegners mitteilt, ohne sie dabei
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0052,
von Kontrollebis Konvaleszenz |
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in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten: Ausschluß (Präklusion) der betreffenden prozessualischen Handlung, welche Gegenstand der richterlichen Verfügung war, oder fingiertes Zugeständnis der in Frage stehenden Behauptung der Gegenpartei. So wird z. B
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0838,
von Lithosphärebis Litta |
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jetzt von wichtigen prozessualischen Folgen begleitet (s. Vernehmlassung), während die frühern privatrechtlichen Wirkungen der L. nunmehr mit der Klagerhebung verknüpft sind (s. Rechtshängigkeit). Im römischen Formularprozeß bezeichnete Litis
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Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0180,
von Mandatsprozeßbis Mandelbaum |
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sein. Man unterschied im frühern Prozeßrecht zweierlei Arten von prozessualischen Mandaten, bedingte und unbedingte. Bedingt nannte man das Mandat dann, wenn zwar dem Beklagten (Implorat) befohlen ward, den Kläger (Implorant) zu befriedigen, aber doch
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Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0881,
von Mündlerbis Mündlichkeit |
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der vorbereitenden Schriftsätze der Parteien, namentlich der schriftlichen Klage und der Klagebeantwortung. Zur Beurkundung wichtiger prozessualischer Vorgänge und
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Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0983,
von Näherrechtbis Nähmaschine |
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Jahr und Tag, d. h. binnen einer Frist von 1 Jahr, 6 Wochen und 3 Tagen, sein N. nicht geltend machte. Die moderne Gesetzgebung hat das N., welches nur zu oft zu prozessualischen Verwickelungen Veranlassung gab, bis auf wenige Überreste beseitigt. Vgl
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Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0264,
von Noterbebis Nothomb |
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), eine prozessualische Frist, deren Dauer schon durch das Gesetz bestimmt und deren Versäumnis ebenfalls durch das Gesetz mit dem Ausschluß derjenigen Handlung bedroht ist, zu deren Vornahme jene Frist bestimmt wurde. Dies gilt namentlich von den zur Einwendung
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0629,
von Rechtsbeistandbis Rechtshilfe |
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einer streitigen Sache oder die Zession einer streitigen Forderung hat auf den Rechtsstreit keinen Einfluß. Die R. hat namentlich die prozessualische Wirkung, daß der Gegner die Einrede der R. erheben kann, wenn während der Dauer der R. eine Partei
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0902,
von Tumultbis Tungusische Sprache |
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.), s. v. w. Aufruhr; tumultuarisches Verfahren, diejenige Behandlung eines Prozesses, in welcher die prozessualischen Handlungen nicht in der ordnungsmäßigen Reihenfolge geschehen.
Tumulus (lat.), Erd-, Grabhügel; s. Gräber, prähistorische.
Tun
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0946,
Zivilprozeß (Hauptgrundsätze des deutschen Zivilprozesses, Litteratur) |
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nämlich, wenigstens der Regel nach, Ladungen, Zustellungen und sonstige prozessualische Maßregeln nicht mehr, wie früher, durch das Gericht, sondern unmittelbar durch die Parteien selbst mittels der von ihnen beauftragten Gerichtsvollzieher
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Meyers →
17. (Ergänzungs-) Band →
Hauptstück:
Seite 0517,
von Kroneckerbis Kühl |
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berufen. Unter seinen Schriften sind zu nennen: »Prozessualische Konsumtion und Rechtskraft des Erkenntnisses« <"eipz. 1864); Kritik 5es» Iu MW)ü)che)i Kodex« (Verl. 1867); Kritische
Meyers zw'v..^rikou, 4. Aufl. XVII. Uo.
Versuche« (das. 1870
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Meyers →
18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] →
Hauptstück:
Seite 0377,
von Gewährverwaltungbis Gewerbegerichte |
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hauptsächlich darin, daß die Gewerbeordnung es sowohl an jeder nähern Ausführung des Prinzips über die Zusammensetzung der Schiedsgerichte, als auch an allen Bestimmungen über die prozessualen Befugnisse der Gerichte, über das Verfahren vor
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Meyers →
18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] →
Hauptstück:
Seite 0484,
Justizstatistik (Organisation, Methodik, Ergebnisse der Kriminalstatistik) |
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von prozessualen Notizen (die in Klammern stehenden Angaben werden nur in Italien erhoben): 1) die Personaldaten für den Angeklagten, Name, Geburtsort, Geburtstag, Zivilstand (Legitimität, Filiation, Familienverhältnis der Minderjährigen), Beruf
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0112,
von Achssitzebis Acht |
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Rechtsbücher des spätern Mittelalters (Sachsen- und Schwabenspiegel) nur für diejenigen Verbrechen verhängt wurde, welche den Friedensverein als solchen verletzten (Landfriedensbruch). Die A. im zweiten Falle, in ihrer Anwendung als prozessualisches
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0715,
von Antrag auf Konkurseröffnungbis Antragsdelikte |
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. Acceptation.)
Im Civilprozeß bedeutet A. das an den Richter gestellte Begehren einer Partei. Das Begehren kann sich auf das Verfahren (prozessualer A.) oder auf die Sache selbst (sachlicher A., petitum) beziehen. Letzterer bestimmt und grenzt ab
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0116,
von Augenphantombis Augenspiegel |
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eine prozessuale Vorzeigungspflicht der Parteien selbst besteht, ist nicht unbestritten.
Betreffs der Einnahme des A. im Strafprozeß vgl. die Vorschriften der Deutschen Strafprozeßordnung §§. 86, 185, 191, 193, 224, 248, welche namentlich über die Befugnis
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0657,
von Bekkbis Bekker |
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. Professor der Rechte in Greifswald, 1874 in Heidelberg. B. schrieb: «Die prozessualische Konsumption im klassischen röm. Recht» (Berl. 1853), «Theorie des heutigen Strafrechts» (Bd. 1, Lpz. 1857‒59), «Die Aktionen des röm. Privatrechts» (2 Bde., Berl. 1871
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0876,
von Beschreienbis Beschwerde |
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Verhandlung in Form des Endurteils unter den Prozeßparteien ergehender Entscheidungen dienen, noch eines Rechtsmittels zur endgültigen Entscheidung von prozessualen Nebenstreitpunkten, welche teils nur die Vorbereitung (Verhandlung) oder Ausführung
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Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0491,
von Contentabis Conti (kaufmännisch) |
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,
Beweisaufnahme und Nrteilsfällung. An diesen
Moment knüpften sich die wichtigen prozessualen
Wirkungen, die beute der Klagerhebung (s. Klage)
beigelegt sind. Im spätern röm. Civilprozeß er-
kannte der Beamte selbst, und man nannte (^. 1. den
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Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0668,
Czechisches Recht |
Öffnen |
prozessualischen enthält das Jus Conradi auch mehrere Bestimmungen über Privat-, namentlich Erb- und Familienrecht, sowie auch über Strafrecht. So wie nun die Ottonischen Statuten auf bestehende Rechtsgewohnheiten ausdrücklich verweisen, setzen auch die spätern
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Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0937,
von Dendrometerbis Denguefieber |
Öffnen |
oder zur Zeit abgewiesen
wurde, wenn sich eine die Klage beseitigende Einrede sogleich als begründet herausstellte, oder wenn der Kläger den
prozessualen Obliegenheiten nicht nachkam.
Denegieren (lat.), verleugnen
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Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0950,
von Depositionbis Depositowechsel |
Öffnen |
prozessualisches Ver-
fahren und schriftliche Ausfertigung des Urteils mit
Gründen wird gefordert; Mitteilung des Urteils an
den Staat ist nicht mehr vorgeschrieben; nur in dem
Falle, daß die Sentenz vom Staate zur Exekution
gebracht werden soll, bedarf
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0621,
von Durandusbis Durazno |
Öffnen |
für die Entwicklung der prozessualischen Lehren von großer Bedeutung geworden ist. Es giebt viele Handschriften und über 40 gedruckte Ausgaben dieses Werks (am geschätztesten ist die von 1612). Noch allgemeiner bekannt ist sein liturgisches Werk «Rationale
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0826,
von Eisbeinbis Eiselen (Ernst Wilh. Bernh.) |
Öffnen |
), "Über das Rcchtsverhältnis der reiz
Mdiica.6 in pudlico u3u" (Bas. 1873), "Zur Ge-
schichte der prozessualen Behandlung der Excep-
tionen" (Berl. 1875), "Abhandlungen zum röm.
Civilprozeß" (Freib. i. Vr. 1888).
Eiselen, Ernst Wilh. Bernh
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0244,
von Erbswurstbis Erbunterthänigkeit |
Öffnen |
beantragt wird, nach manchen Rechten auch
dann, wenn Bevormundete als Miterben beteiligt
sind. Das Verfahren ist nicht ein prozessuales;
man rechnet es zur sog. nichtstreitigen Gerichts-
barkeit. - Die außergerichtliche E. kann bereits
durch den
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0318,
von Érsek-Ujvárbis Erskine (St. Vincent) |
Öffnen |
Institut, welches vornehmlich prozessualische Bedeu-
tung hatte. Wer Jahr und Tag die Gewere aus-
geübt, d. h. die Nutzungen der Sache gezogen hatte,
brauchte zum Beweise seines Rechts sich nicht mehr
auf den Urheber des letztern zu berufen, sondern
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0628,
von Fehderechtbis Fehlgeburt |
Öffnen |
giebt es F. prozessualer Akte, welche durch Verzicht auf ihre Geltendmachung zu heilen sind, andere nicht. Im allgemeinen gilt die Regel, daß die F., wenn sie Erfordernisse rechtlicher Handlung betreffen, welche aus öffentlich-rechtlichen Gründen
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0847,
von Fisetinbis Fiskus |
Öffnen |
Privatrechts und in die prozessualen Streitig-
keiten mit den Unterthanen verwickelt würde; das
würde auch nicht zur Rechtssicherheit beitragen.
Deshalb hat man ersonnen, das von Staats-
behörden, wenn schon mit Verantwortlichkeit gegen
den Souverän
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0978,
von Formabelbis Formalvertrag |
Öffnen |
, was die Form (bei Rechtsgeschäften und
prozessualischen Handlungen) betrifft, im Gegensatz
zu Materialien, was die Sache selbst betrifft. (S.
Form jM rechtlicher Beziehung^.)
Formalisieren (frz.), sich streng an die Form
halten; etwas in strenge
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0369,
von Friseur- und Barbierschulenbis Fritfliege |
Öffnen |
und Wiederaufnahme (s. d.). GesetzlicheF.
sind solche, bei denen kraft des Gesetzes der Beginn
an eine gewisse prozessuale Thatsache (z. B. Urteils-
zustelluug) geknüpft und die Dauer bestimmt ist.
R ichterliche F. erfordern zu ihrem Beginn in jedem
Falle
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0854,
Gerichtskosten |
Öffnen |
eine Partei aus
mehrern Personen, so haften diese mangels ander-
weiter Entscheidung nach Kopfteilen. Eine nach son-
stigen civilrechtlichen oder prozessualen Vorschriften
begründete Verhaftung für G. bleibt unberührt. ^
Fällig werden die G
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Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0064,
von Glaubersalzwässerbis Gläubigerversammlung |
Öffnen |
, wie der Beweis, Gewißheit, volle Überzeugung von ihrer Wahrheit begründen soll. Die
Deutsche Civilprozeßordnung hat, dem frühern gemeinen Prozesse und neuern Prozeßgesetzen folgend, bei einer großen Reihe von prozessualen
Anträgen, namentlich solchen
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Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0413,
Großbritannien und Irland (Verfassung) |
Öffnen |
Entwicklungsprozeß (s. Englische Verfassung) hat die Befugnisse des Königs, des Parlaments, der Reichsbehörden, der lokalen Behörden und der Gerichtshöfe geregelt und für die Bethätigung der Rechte des Einzelnen willkürlichen Eingriffen gegenüber prozessuale Behelfe
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Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 1003,
von Heinsiusbis Heinzelmännchen |
Öffnen |
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rechts zu dem Landesstrafrecht" (Lpz. 1871), "Straf-
prozessuale Erörterungen" (Stuttg. 1875), "Die
StraflosigkeitparlamentarischerRechtsverletzungen"
(1879), "Heidelberger Universitätsjubiläen" (Heidelb.
1886), "Bericht (in franz. Sprache) über
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Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0279,
von Höhere Gewaltbis Höhere Schulen |
Öffnen |
unabwendbaren Zufällen prozessuale Fristen versäumt werden. Die Spruchpraxis läßt H. G. als Entschuldigungsgrund gelten, wenn sie thatsächlich den Versicherungsnehmer oder dessen Hinterbliebenen an der Vornahme der an vorbedungene Fristen gebundenen
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Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0412,
von Huhntaubenbis Huître |
Öffnen |
Gerichtssitzungen zu überwachen hatten. Jetzt ist H. die allgemeine Bezeichnung für diejenigen Beamten, deren Aufgabe es ist, im Bezirk des
Civilgerichts erster Instanz ihres Amtssitzes Zustellungen prozessualer wie außerprozessualer Akte zu bewirken (s
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0% |
Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0766,
von Krüger (Paul Wilh. Anton)bis Krümelzucker |
Öffnen |
. Professor
daselbst, ging noch in demselben Jahre an die Uni-
versität Innsbruck, 1874 nach Königsberg, 1888
nach Bonn. K. schrieb: "Prozessualische Konsum-
tion und Rechtskraft des Erkenntnisses" (Lpz. 1864),
"Kritik des Iustinianischen Codex" (Berl
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0% |
Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0982,
von Römischer Katechismusbis Römisches Recht |
Öffnen |
. Actio) ein Kunstwerk aufbauten, welches eine zugleich sichere und bequeme Grundlage für die prozessuale Geltendmachung der Ansprüche, die Rechtsverteidigung und die richterliche Entscheidung darbot. Der Aufbau des röm. Privatrechts ist so in sich
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0% |
Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0983,
von Römisches Reichbis Romont |
Öffnen |
allmählich von den Beamten der fürstl. Regierungen und Amtsgerichte eingeführt. Erst nach einem Marasmus von mehrern Jahrhunderten hat sich das deutsche Volk wieder emporgerungen, und auf polit., staatsrechtlichem, strafrechtlichem und prozessualem Gebiet
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Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0461,
Schiller (Joh. Christoph Friedrich von) |
Öffnen |
Weibes vermag er nicht wiederzugeben; so drückt er Elisabeth zur Heuchlerin herab, um Maria zu heben. Sind die Charaktere hier flacher, so ist dafür der prozessualische Aufbau der Handlung sehr glücklich. Eine gewisse poet. Vorliebe für kath
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Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0622,
von Schriftgießermetallbis Schriftstellervereine |
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) und Buchbinderei (Bd. 3, S. 652 a).
Schriftkegel, s. Kegel.
Schriftlichkeit des Verfahrens, der prozessuale Grundsatz, daß der gesamte Prozeßstoff (Parteierklärungen, Ergebnisse der Beweisaufnahme) wie die gesamte Urteilsgrundlage schriftlich
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Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0646,
von Schultzebis Schultzes Pulver |
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1883),
"Von den prozessualischen Zeitbestimmnngen" (Fest-
gabe für Planck, Strahb. 1887), "Civilprozehrechts-
fälle ohne Entscheidungen zum akademischen Ge-
brauch" (Jena 1891), "Zur Lehre vom Nrkunden-
beweis" (in Grünhuts "Zeitschrift für Privat
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0237,
von Stadtpfeiferbis Stadttelegraph |
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und Erbrecht und einzelne prozessuale Bestimmungen, in Statuten gesammelt, neben welchen Polizeiordnungen treten. In den Reichsstädten, wie Köln, Nürnberg, Worms, Frankfurt, Hamburg, und in bedeutendern Landstädten, wie Braunschweig, Lüneburg, Rostock
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0493,
von Glasgower Centralbahnbis Gleichstrommaschinen |
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, im prozessualen Sinne (^ui-a-
M6iiwin äs ci'oäulitatk) der Eid, inhaltlich dessen
jemand schwört: "ich glaube, daß die Thatsache wahr
oder nicht wahr ist". Den Gegensatz bilden der
Wahrheits- oder Wissenseid (.jinanisuwm ä"
V6liwt6: "ich weiß
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0642,
von Geestendorfbis Gefahr |
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infolgedessen Menschen zu Schaden kommen, wegen seiner Fahrlässigkeit zum Schadenersatz verurteilt. Zur Verhütung des Eintritts von Schaden bei drohender G. dienen prozessuale Maßnahmen (s. Arrest und Einstweilige Verfügung). Im übrigen ist die moderne
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