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Rang | Fundstelle | |
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100% |
Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0629,
von Rechtsbeistandbis Rechtshilfe |
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).
Rechtsfrage (lat. Quaestio juris), die Erörterung und Feststellung des auf ein thatsächliches Verhältnis anzuwendenden Rechtssatzes zum Zweck der rechtlichen Beurteilung des erstern; im Gegensatz zur Thatfrage (s. d.).
Rechtsgeschäft, ein erlaubter
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0746,
von Thäterbis Thaumatrop |
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, die Sicherung, die Veränderung oder der Verlust von Rechten vollzieht. In jedem Rechtsstreit werden unterschieden: die Thatfrage (quaestio facti) und die Rechtsfrage (questio juris), oder thatsächliche Feststellung und rechtliche Beurteilung
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0167,
von Gerichtliche Analysebis Gerichtliche Medizin |
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, der Thatfrage sowohl als der Rechtsfrage, in zweiter Instanz veranlaßt wird, ist nur gegen Urteile der Schöffengerichte statuiert. Dieselbe geht an die Strafkammer des Landgerichts. Für die Einführung einer Berufung gegen Urteile der Strafkammern
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0767,
von Revertierbis Revision |
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.), nochmalige Durchsicht, Prüfung; im Rechtswesen ein Rechtsmittel, durch welches eine nochmalige Entscheidung einer Rechtsfrage in höherer Instanz veranlaßt wird. Die deutsche Zivilprozeßordnung (§ 507 ff.) statuiert gegen die zweitinstanzlichen
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0622,
von Thaeterbis Thäyingen |
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. Rechtsfrage, d. h. der Frage, unter welche Bestimmung des Strafgesetzbuchs die That zu subsumieren und wie sie zu bestrafen sei. Zur Beantwortung der T. werden bei schwereren Verbrechen Geschworne zugezogen. Übrigens spricht man auch bei
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0358,
von Prahmbis Präjudiz |
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wird. Man be-
zeichnet mit P. aber auch die gerichtliche Entscheidung
einer Rechtsfrage, welche die Richtschnur für künf-
tige gleichartige Fälle abgiedt. Eine besondere Au-
torität kommt naturgemäß den P. der höchsten Ge-
richtshöfe zu; doch ist diese
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0672,
von Rechtsdrehungbis Rechtseinheit |
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Gerichtsverfassungsgesetz vom 27. Jan. 1877 in §. 137 bestimmt, daß, wenn ein Senat des Reichsgerichts in einer Rechtsfrage von einer frühern Entscheidung eines andern Senats oder der vereinigten Senate abgehen will, die vereinigten Civilsenate oder die vereinigten
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0451,
Forstverwaltung |
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als Waldbesitzers in allen Rechtsfragen wahrzunehmen, die Forsteinrichtungswerke herzustellen und zu erhalten, die Material- und Geldetats aufzustellen und ihre Erfüllung zu überwachen. Alle diese einzelnen Thätigkeiten fallen in kleinern Staaten
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0166,
Gericht (Strafsachen) |
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Mitgliedern, mit Einschluß des Vorsitzenden, nach vorgängiger Verhandlung, welche sich lediglich auf eine wiederholte Erörterung und Entscheidung der Rechtsfrage beschränkt. Auch ist die Zulässigkeit dieses Rechtsmittels der Regel nach
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Meyers →
17. (Ergänzungs-) Band →
Hauptstück:
Seite 0131,
von Berufskrankheitenbis Berufung |
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und Entscheidung der Sache, und zwar nicht nur der Rechtsfrage, sondern auch der Thatfrage, herbeiführt, geht in jenen
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Meyers →
18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] →
Hauptstück:
Seite 0456,
von Ingemannbis Inkasso |
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, sei es nun, daß schwierigere Rechtsfragen das Rechtsverhältnis verdunkeln, sei es, daß der Schuldner ein säumiger Zahler ist. Im erstern Falle steht das Büreau einem Mandanten mit Rat zur Seite, was besonders bei Forderungen ins Ausland
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0155,
Deutschland und Deutsches Reich (Gerichtswesen) |
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.; sie ist auf die Entscheidung der Rechtsfrage beschränkt und an die thatsächlichen Feststellungen der Vorderrichter gebunden.
Die Organisation hätte also Raum gelassen für zahlreiche Kollisionen und unausgetragene Meinungsverschiedenheiten. Der deutsche Richterstand
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0126,
von Ad marginembis Admiralität |
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. Landwirtschaftliche Unternehmungsformen).
Administrativ (lat.), zur Verwaltung gehörig.
Administrativjustiz (Verwaltungs-Rechtspflege), die Entscheidung von Rechtsfragen aus dem Gebiet des öffentlichen Rechts und von gewissen
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0800,
Berufung (in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten) |
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. Dazu fand das französische System in Deutschland mehr und mehr Anerkennung, welches die Thätigkeit des Obergerichts auf eine nochmalige Prüfung und Entscheidung der Rechtsfrage, d. h. der Frage, ob die rechtliche Beurteilung der Thatumstände
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0801,
Berufung (in Strafsachen) |
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801
Berufung (in Strafsachen).
von über 1500 Mk. gegeben. Hierdurch kann jedoch nur eine nochmalige Prüfung der Rechtsfrage herbeigeführt werden.
Berufung in Strafsachen.
Die Bedenken, welche gegen die B. überhaupt bestehen, liegen im Strafprozeß
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0923,
von Dezessionbis Dezisivstimme |
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der gleichen Form.
Dezipieren (lat.), täuschen, betrügen.
Dezision (lat. decisio), Entscheidung, Bescheid, richterlicher oder gesetzgebender, insbesondere Entscheidung einer zweifelhaften Rechtsfrage; daher Quinquaginta decisiones, 50 Konstitutionen
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0657,
Englische Litteratur (Philologie, Naturwissenschaften) |
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the laws of England" eine ehrenvolle Stellung ein. Im übrigen besteht die juristische Litteratur Englands meist aus Sammlungen von Gesetzen und Parlamentsakten, Darstellungen spezieller Rechtsfragen und Angaben praktischer Hilfsmittel
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0762,
von Fructuariusbis Frühgeburt |
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eigentlichen Frühgeburten, weil sie in ihrer körperlichen Bildung keine auffallenden Spuren der Unreife zeigen. Die Entscheidung, ob in einem gewissen Fall F. stattgefunden habe, wird nicht nur bei zweifelhaften Rechtsfragen über Vaterschaft, über
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0969,
von Gebetbücherbis Gebhardt |
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, als Protestant das Kurfürstentum Köln zu behaupten. Die Rechtsfrage war zwischen den beiden Parteien im Deutschen Reich streitig. G. rechnete auf Unterstützung und Beistand seitens der Protestanten. Da er aber nicht Lutheraner, sondern Calvinist geworden
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0591,
von Kassandrabis Kassawa |
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, ob in einer Prozeßsache die Vorschriften der Gesetzgebung gewahrt sind. Das Kassationsgericht befaßt sich also nicht mit der Thatfrage, nicht mit der thatsächlichen Feststellung des Rechtshandels, sondern nur mit der Rechtsfrage selbst
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0253,
von Kronstadt (Rußland)bis Krönung |
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; in Preußen Titel eines angesehenen Rechtsgelehrten, welcher aus besonderm Vertrauen des Monarchen berufen ist, wichtige Rechtsfragen zu begutachten und rechtliche Angelegenheiten des königlichen Hauses zu prüfen und zu erledigen. Die Kronsyndici sind
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Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0401,
von Mediobis Medizin |
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sowie an Leichen zum Zweck der Beantwortung von Rechtsfragen. Schon diese Übersicht der Wissenschaften, aus denen sich die eigentliche M. aufbauen muß, lehrt, daß sie nur eine Tochter der Zeit ist und sein kann. Sie mußte jahrtausendelang voll Irrtümer
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Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0734,
Mommsen |
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., das. 1859); "Die Rechtsfrage zwischen Cäsar und dem Senat" (Bresl. 1857); "Geschichte des römischen Münzwesens" (das. 1860); "Römische Forschungen" (1. Bd., 2. Aufl., Berl. 1865; 2. Bd. 1879); "Die Stadtrechte der latinischen Gemeinden Salpensa und Malaca
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Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0693,
Papst (Geschichte des Papsttums bis zur Gegenwart) |
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, ohne dadurch in der Rechtsfrage irgendwie zu entscheiden. Sein Nachfolger Pius IX. schien als Mann der Reform das Pontifikat einer bessern Zeit entgegenführen zu wollen, und nie ist eine Papstwahl mit solchem Enthusiasmus begrüßt worden wie diese; aber
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0499,
von Quasibis Quästor |
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"), in der Rechtssprache die Beurteilung eines thatsächlichen, für die rechtliche Entscheidung erheblichen Umstandes, im Gegensatz zu Q. juris ("Rechtsfrage").
Quaestionarii (lat.), Beiname derjenigen Scholastiker des 13. Jahrh., die eine Menge dogmatischer
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0681,
von Reichsfiskusbis Reichsgesetze |
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der Oberlandesgerichte. Eine Entscheidung der vereinigten Zivilsenate des Reichsgerichts ist erforderlich, wenn ein Zivilsenat in einer Rechtsfrage von einer frühern Entscheidung eines andern Zivilsenats oder der vereinigten Zivilsenate abweichen will. Ebenso
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Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0592,
von Schöfferbis Schokolade |
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die heterogenen Elemente des Richterstandes und des Laientums zu Einem Kollegium vereinigt sind, indem eine Trennung der That- und der Rechtsfrage, wie bei den Schwurgerichten, nicht stattfindet. Der Beifall, welchen die S. in Deutschland fanden, erklärt sich
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Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0779,
Schwurgericht (in England, Frankreich, Deutschland) |
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) von der Rechtsfrage (d. h. Urteilsfrage). Über die Thatfrage allein urteilen die Geschwornen, über die Rechtslage der königliche Richter, dessen Rechtsbelehrung für die Geschwornen noch heutzutage bindend ist. 3) Das in England bis jetzt festgehaltene
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Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0780,
Schwurgericht (in Deutschland) |
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Vorzug der schwurgerichtlichen Institution. Von der technischen Seite her ist gegen das S. eingewendet worden, daß eine sichere Trennung der Thatfrage von der Rechtsfrage und folgeweise die Abgrenzung der den Geschwornen zum Unterschied von dem
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Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0781,
von Schwurgerichtbis Schwyz |
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Juryfrage (Wien 1864); Meyer, That- u. Rechtsfrage im Geschwornengericht (Berl. 1860); v. Bar, Recht und Beweis im Geschwornengericht (Hann. 1865); Pollwein, Hilfsbuch für den Geschwornendienst (Nördling. 1885); Schmidt, Das schwurgerichtliche
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0361,
von Strafprozeßbis Strafrecht |
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. Die Revision befaßt sich lediglich mit der Rechtsfrage, nicht mit der Thatfrage. 10) Erweiterung des Rechtsmittels der Wiederaufnahme des Verfahrens zum teilweisen Ersatz der Berufung und zur Anfechtung der Thatfrage. Besondere Verfahrensregeln gelten
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0944,
Zivilprozeß (Abgrenzung, geschichtliche Entwickelung) |
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. B. das gerichtliche Hypothekenwesen, das Grundbuchwesen, die Verlautbarung gewisser Verträge, das Vormundschaftswesen u. dgl. gehören. Endlich ist aber der Umstand, daß im Z. nur Rechtsfragen zum Austrag und zur Entscheidung kommen, auch um deswillen
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Meyers →
17. (Ergänzungs-) Band →
Hauptstück:
Seite 0132,
von Berunbis Béthune |
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kann nur auf eine angebliche Verletzung eines Gesetzes durch das angefochtene Erkenntnis gegründet werden. Die Thatumstände werden von dem Revisionsgericht nicht nochmals geprüft, sondern nur die Rechtsfrage kommt zur wiederholten Erörterung
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Meyers →
17. (Ergänzungs-) Band →
Hauptstück:
Seite 0596,
von Müller-Guttenbrunnbis Münsingen |
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Anträge in Rechtsfragen.
Munro, Hugh Andrew Joh nstone, Philolog, geboren im Oktober 1819 zu Elgin im nördlichen Schottland, vorgebildet zu Shrewsbury, studierte 1838-42 in dem Trinita College zu Cambridge, wurde 1844 Fellow an demselben, bald darauf
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Meyers →
18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] →
Hauptstück:
Seite 0083,
Auskunftswesen (Geschäftsumfang, Gebühren, Haftbarkeit) |
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. Übrigens ist diese theoretisch sehr interessante Frage von nur geringer praktischer Bedeutung, da alle einschlägigen Rechtsfragen nach den Grundsätzen des bürgerlichen Rechts (nicht des Handelsrechts) zur Entscheidung gelangen.
Von hervorragendem
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Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0507,
Japan (Finanzen, Geschichte) |
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der Allsicht der Versammlung ist die Zeit noch nicht gekommen, wo die Person oder das Eigentum betreffende Rechtsfragen, die zwischen Angehörigen der fremden Mächte in J. entstehen, bedingungslos und ohne Gefahr der Jurisdiktion japanischer
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Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0524,
Kartelle (Rechtsschutz in Deutschland) |
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nicht klein, die der Verkäufe sehr groß ist und die Anrechnung von Frachtsätzen, die Bemessung von Rabatten bei Barzahlung 2c. ein bequemes Mittel zur Umgehung bilden. Unter Umständen kann die Frage der Vertragstreue auch zu einer Rechtsfrage werden
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0932,
von Arresthypothekbis Arrianus |
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eine Rechtsfrage, die in seinem Ressort Gesetzeskraft hatte, aber auch vom betreffenden Parlament oder Conseil abgeändert und aufgehoben werden konnte. Diese A. wurden im Namen (au bon plaisir) des Königs erlassen, der sie auch, als einziger Gesetzgeber
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0436,
von Barrier-Islandsbis Barros |
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eine B. von 100 alten Pariser Pots = 186,264 l üblich.
Barrister oder Barrister-at-law (spr. ätt lah), Titel der engl. Advokaten, die vor den Gerichtshöfen plädieren, Rat über schwierige Rechtsfragen erteilen, Prozeßschriften und andere Schriftsätze
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0743,
von Beratungbis Beraun |
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an sich zwar für begründet annehmen, aber einen denselben aufhebenden Einwand für durchgreifend halten, wird erst über den Klageanspruch, dann über den Einwand und bei jedem besonders über die Beweis- und Rechtsfrage abzustimmen sein. Die Richter
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0879,
von Besemschonbis Besetzung (des Gerichts) |
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. von sieben Mitgliedern (§§. 124, 140). Zur Fassung von Plenarentscheidungen und Entscheidungen der vereinigten Civil- oder Strafsenate des Reichsgerichts über streitige Rechtsfragen sowie zu den Entscheidungen des vereinigten zweiten und dritten
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Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0700,
von Daliasbis Dall (Roderick) |
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, Karoline Healy, amerik. Schriftstellerin,
geb. 22. Juni 1822 zu Boston, eifrige Vorkämpferin
der Fraucnemancipation, schon um 1840 als ent-
schiedene Gegnerin der Sklaverei bekannt, bebandelt
in ihren Schriften zum größten Teil die Frauen-
rechtsfrage
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Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0857,
von Decimalsystembis Decision |
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Rechtssprache eine richterliche oder gesetzgeberische Entscheidung, besonders einer zweifelhaften Rechtsfrage. So bezeichnet L Decisiones eine in den Codex Justinianeus aufgenommene Sammluug von 50 Konstitutionen Justinians zur Entscheidung jurist. Kontroversen
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Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0869,
von Deditionbis Defektsverfahren |
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einer Streitsache erheblichen Rechtsfrage, im Gegen-
satze zur thatsächlichen Anführung. Nach manchen
frühern deutschen Prozeßrechten wurde die D., ins-
besondere nach Beendigung der Beweisaufnahme,
zum Gegenstande besonderer Schriftsätze, ja eines
besondern
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0851,
Eisenbahnbeiräte |
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angebracht werden kön-
nen. Die Berufung gegen Entscheidungen der Kom-
mission, die aus zwei von der Königin ernannten
und drei Mitgliedern von Amts wegen (je eins für
Schottland, England und Irland) besteht, ist auf
Rechtsfragen beschränkt
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0788,
von Fiktilbis Filangien (Carlo) |
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in selbständigen Werken
und zahlreichen Aufsätzen Kohlers (in der "Zeit-
schrift für vergleichende Rechtswissenschaft") be-
bandelt worden: Die Commenda im islamitischen
'Rechte, Moderne Rechtsfragen bei islamitischen
Juristen (Würzb. 1885) u. a.'m
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Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0010,
von Kabinettmalereibis Kabul |
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her der Grundsatz, daß der König und der von ihm eingesetzte Beamte nur den Bann, d. h. die Gerichtsgewalt und die Vollstreckung der Erkenntnisse habe, während die Urteile über Rechtsfragen und Thatfragen von den Angehörigen eines jeden Rechtskreises
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Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0593,
von Konstituierende Versammlungbis Konstitutionelles System |
Öffnen |
Bedeutung, z. V. die einer Entscheidung von zweifel-
haften Rechtsfragen oder auch wieder eines Ge-
setzes, das eine abgeschlossene Nechtsdisciplin er-
schöpft. In neuerer Zeit gebraucht man staats-
rechtlich das Wort im Sinne von Verfassungs
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Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0047,
von Mufettischbis Mufti |
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nach dem Scher-i-Scherif, dem
religiösen kanonischen Recht, über obschwebende Rechtsfragen Gutachten ( Fetwas ) abgiebt. Jedes mohammed.
Tribunal (Mehkeme) besitzt neben dem Kadi (Richter) auch seinen M. Der M. steht im Range unter dem Kadi
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0201,
von Plejadenbis Pleschen |
Öffnen |
<§§. 128,
129, 131). Plenarentscheidüngen des Reichs-
gerichts über Rechtsfragen sind auch zur Erhaltung
der Nechtseinheit vorgesehen (s. Reichsgericht und
Nechtseinheit).
?1enu8 vsntsr non stuäst libsntsr, lat.
Sprichwort: Ein voller Bauch
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0676,
von Rechtsmilchsäurebis Rechtsphilosophie |
Öffnen |
- und Suspensiveffekt und auf Nachprüfung der That- und Rechtsfrage gerichtet, woneben im Inquisitionsprozeß (s. d.) vielfach das sog. «remedium ulterioris defensionis», ein die nochmalige Prüfung des Verteidigungsmaterials bezweckendes R., in Gebrauch war, außerdem
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0983,
von Römisches Reichbis Romont |
Öffnen |
hoch angesehener Juristen beratenen röm. Kaiser fort. Außer diesem indirekten hatten die röm. Juristen einen direkten Einfluß auf die Rechtsprechung in ihren Responsen (s. Responsum) auf an sie ergangene Rechtsfragen, auf die Rechtswissenschaft
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Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0574,
Schöffengericht |
Öffnen |
- und Rechtsfrage, folg-
lich auch die Fragstellung kommt in Fortfall; 3) die
Urteile der S. sind durch das Rechtsmittel der Be-
rufung angreifbar, alle andern Strafurteile bisher
nicht. In der dem Deutfchen Reichstag 1895 vor-
gelegten Novelle zum
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Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0644,
von Schultensbis Schulterklappen |
Öffnen |
der deutschen Bistümer" (Prag 1860), "Lehrbuch
der deutschen Reichs- und Nechtsgeschichte" (Stuttg.
1861; 6. Aufl. 1892), "Die Rechtsfrage des Ein-
flusses der Negierung bei den Bischofswahlen in
Preußen" (Gieß. 1869), "Die Stifte der alten Orden
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Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0763,
Schwurgericht |
Öffnen |
, vielleicht überstürzt, er-
füllt werden, fo mußte man andererseits die Fehler
des französischen S.: den Einfluß der Verwaltung
auf die Auswahl der Geschworenen, die Trennung
von That- und Rechtsfrage, den Formalismus der
Fragestellung mit in den
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Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0764,
von Schwurhandbis Schwyz |
Öffnen |
, That- und
Rechtsfrage im Geschworenengericht (Berl. 1860);
von Hye, Über das S. (Wien 1864); Heinze, Ein
deutsches Geschworenengericht (2. Aufl., Lpz. 1865);
Glaser, Zur Iuryfrage (Wien 1864); von Bar, Recht
und Beweis im Geschworenengericht
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0401,
von Strafkammerbis Strafprozeß |
Öffnen |
Schwurgerichten eine Reihe von Vergehen mit verwickeltem thatsächlichen Material und schwierigen Rechtsfragen (Meineid, Bankerott) oder ganz unpolit. Inhalt (gewaltsame Unsicht) zu übernehmen. Ferner wollte diese Novelle die S. in erster Instanz nur
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0% |
Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0403,
von Strafprozeßstatistikbis Strafrecht |
Öffnen |
, ein weiteres Verfahren in höherer Instanz anschließen. Dasselbe umfaßt entweder den ganzen Prozeßstoff (Appellation, Berufung) oder nur die Rechtsfrage (Nichtigkeitsbeschwerde, Revision). Letztere Beschränkung tritt insbesondere da ein, wo in erster
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0% |
Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0685,
Telephonverkehr |
Öffnen |
frühern Zustandes zu fordern. Ähnliche Vorschriften hat auch die belg., griech. und die norweg. Gesetzgebung getroffen.
Unter den aus der Benutzung des Telephons von seiten der Angeschlossenen sich ergebenden Rechtsfragen ist besonders
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0% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0299,
von Versuchsanstaltenbis Verteidigung |
Öffnen |
, an der Befragung der Zeugen und Sachverständigen, legt endlich im Schlußvortrage neben Erörterung der Rechtsfrage, indem sie etwa nachweist, daß die angeklagte That nach der dem Strafgesetz zu gebenden Auslegung nicht strafbar ist, je nach
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0472,
von Geonomabis Gerichtsassessor |
Öffnen |
Material, teils um schwierige
Rechtsfragen oder um beides (Forst- und Iagdwider-
stand, Partei- und Zeugenmeincid, schwere Urkunden-
fälschung, Amtsuntreue, betrügerischen Bankrott,
eigennützige Teilnahme hieran sowie Begünstigung
eines solchen
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Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0733,
von Mehemed Ali Paschabis Mehlfabrikation |
Öffnen |
vorzugsweise modernen Geschäftsleben sich ergebenden Rechtsfragen zu entziehen. Die neuere türk. Gerichtsorganisation unterscheidet Mehakim i-nizâmie, auf den bürgerlichen Gesetzen beruhende weltliche Gerichte und Mehakim i-Scherie, die alten geistlichen
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Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0007,
von Causa incognitabis Causticum lunare |
Öffnen |
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Causae majōres sive ardŭae
(lat., auch Causae arduae et dubiae ), wichtigere und
schwierigere Rechtsfragen. Seit Papst Innocenz Ⅰ. war es gestattet, daß jedermann aus der ganzen
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