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Ihre Suche nach Rechtsgeschäft
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Rang | Fundstelle | |
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100% |
Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0272,
Erfüllung (der Rechtsgeschäfte des Gemeinschuldners) |
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270
Erfüllung (der Rechtsgeschäfte des Gemeinschuldners)
unterläßt; hat cr einen Auftrag (s. d.) übernommen,
so erfüllt er damit, daß er die versprochenen
Handlungen ausführt, ohne daß der Gläubiger
bei der E. zugezogen ist, wenn dies dem
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87% |
Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0674,
von Rechtsgelehrsamkeitbis Rechtshängigkeit |
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im Deutschen Reiche.)
Rechtsgelehrsamkeit, s. Rechtswissenschaft.
Rechtsgeschäfte, Willenserklärungen, die zu dem Zweck abgegeben werden, Rechtsverhältnisse der Erklärenden, der von ihnen Vertretenen oder ihrer Rechtsnachfolger zu begründen, aufzuheben
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63% |
Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0629,
von Rechtsbeistandbis Rechtshilfe |
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).
Rechtsfrage (lat. Quaestio juris), die Erörterung und Feststellung des auf ein thatsächliches Verhältnis anzuwendenden Rechtssatzes zum Zweck der rechtlichen Beurteilung des erstern; im Gegensatz zur Thatfrage (s. d.).
Rechtsgeschäft, ein erlaubter
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0% |
Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0598,
Bedingung |
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einer oder mehrerer Bedingungen abhängt. Über bedingte oder hypothetische Urteile s. Urteil.
In der Rechtswissenschaft ist B. im weitern Sinn jeder Umstand, von welchem die Existenz und Wirksamkeit eines Rechtsgeschäfts abhängt. In diesem Sinn können auch
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0977,
von Form (rechtlich)bis Forma |
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für das gerichtliche Verfabren
wie für die Rechtsgeschäfte, wie auch für Erlasse
und Gesetze. In frühern Perioden der Rechts -
geschichte ist die F. von großer Bedeutung. Es
werden bestimmte Worte und symbolische Zeichen
angewendet. Davon entbinden sich
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0669,
von Demonstratio a baculo ad angulumbis Demos |
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versteht man unter D. die bei einem Rechtsgeschäft hinzugefügte nähere Bezeichnung der Sache oder der Handlung, welche den Gegenstand dieses Rechtsgeschäfts bildet, oder die genauere Beschreibung einer Person, welche dabei auf die eine oder andre Weise
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0% |
Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0661,
von Freiwillige Jägerbis Freizügigkeit |
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661
Freiwillige Jäger - Freizügigkeit.
angelegenheiten. In diesen Kompetenzkreis gehören Rechtsgeschäfte, d. h. Handlungen, durch welche Rechte und Rechtsverhältnisse begründet, modifiziert oder aufgehoben werden sollen, sei es nun
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Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0132,
von Nicebis Nickel |
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, wenn dieser nicht durch ein Dekret der Obervormundschaft dazu ermächtigt ist. In manchen Fällen können jedoch nichtige Rechtsgeschäfte nachmals doch noch rechtsgültig werden, indem das ihrer Gültigkeit entgegenstehende rechtliche Hindernis beseitigt
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0093,
von Accessionsvertragbis Accidenzien |
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soviel wie
Versetzungszeichen (s. d.).
Accidentalien (d. i. Zufälliges, lat. accidentalia negotii ). Bei jedem
Rechtsgeschäft verstehen sich gewisse für dasselbe wesentliche Bestimmungen von selbst, so daß derjenige, welcher dies
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0311,
von Stellariabis Stellvertreter |
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ist S. derjenige, welcher eine Verwaltung fremder Güter oder einzelner Geschäftszweige führt (s. Administrator und Administration), namentlich derjenige, welcher, sei es innerhalb solcher Verwaltung, sei es abgesehen von einer solchen, Rechtsgeschäfte
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0% |
Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0851,
von Gerichtsbannbis Gerichtsbarkeit (staatliche) |
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von der nicht streitigen, freiwilligen G., worunter man versteht: die Mitwirkung der Gerichte bei privaten Rechtsgeschäften durch Entfaltung einer notariellen Thätigkeit, Aufnahme von Verhandlungen, bei denen gerichtliche Mitwirkung vorgeschrieben
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0599,
von Bedlambis Beduinen |
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. heiratet, und diese gibt nun dem N. auf seinen Antrag abschlägige Antwort; ferner, wenn derjenige, der sich für den Fall der Erfüllung zu etwas verpflichtet hat, nun die Erfüllung hindert. Was die Wirkungen der einem Rechtsgeschäft hinzugefügten
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0812,
von Klauenwurmbis Klausenburg |
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, Wehr.
Klausel (lat. Clausula, Vorbehalt, Bedingung), Nebenbestimmung bei einem Rechtsgeschäft, welche die Sicherung, aber zumeist auch eine gewisse Einschränkung seiner rechtlichen Wirksamkeit sowie die Verwirklichung der Absicht der Kontrahenten zum
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0% |
Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0613,
Anfechtung |
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611
Anfechtung
Geisteskranken nichtig. Der Mangel kann aber auch darin bestehen, daß das Recht dem Urheber des Rechtsgeschäfts oder seinem Mitkontrahenten oder einer dritten Person die Befugnis zuspricht, das Rechtsgeschäft wieder zu
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0% |
Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0624,
von Bedjabis Bedretto |
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622
Bedja - Bedretto
fügung u. s. w. können das, was sie mit dem Rechtsgeschäft wollen, abhängig machen von dem Eintritt eines zukünftigen Ereignisses, z. B. wenn mein Sohn Amtsrichter in Berlin wird, soll er mein dortiges Haus als ein Geschenk
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0% |
Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0463,
von Dotalbauernbis Dotalsystem |
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Gütergemeinschaft oder Errungenschaftsgemeinschaft oder ein gemischter Güterstand, so spricht man nicht von D. Nach röm. Rechte sind D. zum besten der Ehefrau der Veräußerung durch Rechtsgeschäft des Ehemanns vermöge eines Verbotsgesetzes entzogen
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0784,
von Requisitorialbis Res ecclesiasticae |
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, die Klage auf Aufhebung eines Rechtsgeschäfts, welche darauf gegründet wird, daß der Kläger durch das
Rechtsgeschäft eine Verletzung erlitten habe, z.B. wegen Arglist des Gegenkontrahenten; im franz. Recht ist eine R.
( action en rescision ) z. B
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0551,
von Fallwerkbis Falsa causa |
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. 02.N83. (lat.), irrtümlicher Beweggrund.
Bei Rechtsgeschäften unter Lebenden ist der irr-
tümliche Beweggrund, welcher den Urheber des
Rechtsgeschäfts oder, bei einem Vertrage, beide
Parteien zum Abschluß bestimmt hat, nach allen
Rechten
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Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0396,
von Klausbis Klauwell |
Öffnen |
, Einsiedelei. K. im Gebirge, s. Einsattelung ; K. im Wasserbau,
s. Wehr .
Klausel (lat. clausula ), eine einzelne Bestimmung eines Vertrags
oder andern Rechtsgeschäfts, namentlich eine solche, welche bei ähnlichen Rechtsgeschäften
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0098,
von Actebis Acton |
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, die Klage auf die Mitgift, etc.
Außer dem angegebenen Begr iff kommen dem Wort A. noch sehr viele andre Bedeutungen zu, z. B. die eines Rechtsgeschäfts, ferner
die des durch ein Rechtsgeschäft begründeten
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0083,
von Handelsgerichtebis Handelsgeschäft |
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Geschäftsverteilung innerhalb solcher Gerichte.
Handelsgeschäft, im deutschen Handelsrecht (s. d.) ein solches Rechtsgeschäft, auf welches ohne Rücksicht auf die Person der Kontrahenten vermöge der dabei erkennbaren Absicht, Gewinn zu erzielen, die Bestimmungen
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0356,
von Dispositionsbefugnisbis Dispositionsfähigkeit |
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. Gesetz vom 12. Juli 1875 durch Geschäftsfähigkeit, vgl. Motive I, 129. In einem andern Sinne wird von D. oder auch Dispositionsrecht gesprochen als der Befugnis, über den Gegenstand des Rechtsgeschäfts in der durch dieses gegebenen Art zu verfügen
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0815,
von Einschubbis Einseitigkeit |
Öffnen |
, nicht verpflichtet. Den Gegensatz bilden
einerseits die Doppelseitigen Schuldverhältnisse
(s.d.), andererseits diejenigen, welche eine ^outrlu-jH
actio (s. d.) zulassen.
Einseitiges Rechtsgeschäft. Wenn auf die
Erklärung nur einer Partei
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0273,
von Erfüllungseidbis Erfüllungsort |
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die Er-
füllung fordern kann. Der E. kommt hauptsäch-
lich in Betracht bei Schuldvcrhältnissen, sei es daß
dieselben durch Rechtsgeschäft, durch unerlaubte
Handlung oder durch Gesetz begründet sind. Aber
er ist auch bei Ansprüchen (s. d.) zu
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0% |
Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0628,
von Fehderechtbis Fehlgeburt |
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brauchen, wenn eine erst herzustellende oder eine der Gattung nach bestimmte Sache Gegenstand eines Rechtsgeschäfts ist, als Erfüllung nicht angenommen zu werden, der F. mag die natürliche Beschaffenheit der zu leistenden Sache oder das Recht des
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Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0773,
von Handlungsfähigkeitbis Handlungsgehilfe |
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und Geisteskranken gleich.
Bei den pHysisch en Personen kommt die H. in
Betracht bei unerlaubten Handlungen mit ihren
privatrechtlichen Folgen und bei erlaubten Hand-
lungen, insbesondere den Rechtsgeschäften. H. zur
Vornahme
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0312,
von Stellvertretungbis Stelzhamer |
Öffnen |
Geschäftsherrn.
Heute ist Stellvertretung bei allen Rechtsgeschäften zulässig, bei denen sie nicht gesetzlich oder durch die Natur des Geschäfts ausgeschlossen ist. Ein Testament kann man nicht durch einen S. errichten.
Die Erklärungen, welche
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0698,
von Wiederbelebungbis Wiedereinsetzung |
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durch ein von ihm abgeschlossenes, sonst unanfechtbares Rechtsgeschäft oder durch Rechtsverluste, welche infolge von Versäumnissen eingetreten sind, Nachteile erlitten hat. Die W. ist eingeführt durch den röm. Prätor und, soweit sie nicht
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Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0610,
von Konversationsstückbis Konversion |
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Religionspartei; in der logischen Schulsprache ist K. oder Umkehrung die Art der Bildung eines neuen Urteils aus einem gegebenen, wobei Subjekt und Prädikat ihre Stelle vertauschen.
K. eines Rechtsgeschäfts bedeutet, daß ein Geschäft, wenn es so
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Meyers →
Schlüssel →
Schlüssel:
Seite 0191,
Rechtswissenschaft: Allgemeines. Privatrecht (Familienrecht) |
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Onera
Originär
Person
Quasi
Quisquis praesumitur bonus, donec probetur contrarium
Rechtlosigkeit
Rechtsfall
Rechtsgeschäft
Rechtssache
Rechtssprichwort
Rechtswohlthat
Res
Retrotraktion
Stricto jure
Summum jus summa injuria
Tres
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0078,
von Accidentalenbis Acerbi |
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, solche Eigenschaften eines Rechtsgeschäfts,
welche auf das Wesen und die Gültigkeit des Hauptgeschäfts keinen Einfluß ausüben. Sie entspringen in der
Regel aus besondern Vereinbarungen und sind ebensowohl den
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0109,
Adel (Deutschland) |
Öffnen |
und durch die Verfassungsurkunde von 1818 garantiert. In eignen Rechtsgeschäften hatte die Fertigung der Siegelmäßigen soviel Kraft wie die obrigkeitliche Protokollierung von Rechtsgeschäften unsiegelmäßiger Personen. Das sogen. Grundlagengesetz vom 4. Juni 1848
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0858,
von Essenweinbis Essex |
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858
Essenwein - Essex.
gotii, in der Rechtssprache die wesentlichen Bestandteile eines Rechtsgeschäfts, welche vorhanden sein müssen, wenn ein Rechtsgeschäft einer bestimmten Art bestehen soll, z. B. beim Kauf der Preis und die Ware; Essentialität
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0083,
von Genehmigungbis Genelli |
Öffnen |
. Nach ihrer Rückkehr (1884) trat sie wiederholt auf deutschen Bühnen auf.
Genehmigung (Genehmhaltung, Ratihabition), die nachfolgende Erklärung der Zustimmung zu einer Handlung. Sie kann ausgehen 1) von einem Subjekt des Rechtsgeschäfts selbst, z
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0234,
von Gesetzesfreudebis Gesicht (Antlitz) |
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für die Interpretation von Rechtsgeschäften, nur daß selbstverständlich diese Auslegung je nach der besondern Natur und Eigentümlichkeit der Rechtsgeschäfte auch ihre besondern Grundsätze hat. Auch hier ist eine authentische Auslegung seitens
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0023,
von Irrumpierenbis Irving |
Öffnen |
23
Irrumpieren - Irving.
verwechseln ist aber damit der Fall des sogen. wesentlichen Irrtums (error essentialis) beim Abschluß von Rechtsgeschäften. Befindet sich nämlich ein Kontrahent über einen wesentlichen Umstand des Vertrags, z. B. über
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0640,
von Kaurifichtebis Kautschuk |
Öffnen |
Lauge, s. v. w. Kalilauge; kaustische Soda, s. Natriumhydroxyd; kaustische Mittel, Ätzmittel.
Kaustische Linie, s. Brennlinie.
Kautel (Cautela), Vorsichtsmaßregel und zwar hauptsächlich diejenige, welche bei einem Rechtsgeschäft zu dessen Sicherung
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0% |
Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0011,
Konkurs (Verfahren nach der deutschen K.-Ordnung v. 10. Febr. 1877) |
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(Kompensation) befugt ist, braucht er seine Forderung im Konkursverfahren nicht geltend zu machen; doch müssen die gegenseitigen Forderungen schon vor der Konkurseröffnung bestanden haben. Schulde ich z. B. dem X. aus einem Rechtsgeschäft 100 Mk., während
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Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0951,
von Siederbis Siegel |
Öffnen |
. wurden stets sorgfältig bewahrt, weil sie ohne andre Legalisierungsmittel hinreichten, einer Urkunde über die wichtigsten Rechtsgeschäfte öffentliche Kraft zu geben. Ging trotzdem ein S. verloren, so wurde der Schuldige wohl an Leib und Leben
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0285,
von Stelzvögelbis Stempelsteuern |
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. Die Strafe kann dadurch verschärft werden, daß das vorgenommene Rechtsgeschäft für nichtig erklärt wird. Da hierdurch jedoch auch leicht Unschuldige getroffen werden, so begnügt sich die Stempelgesetzgebung meist mit Geldstrafen, während
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0% |
Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0053,
Arbeiterschutzgesetzgebung (das deutsche Arbeiterschutzgesetz vom 1. Juni 1891) |
Öffnen |
Verwaltungsbehörde in Gast- und Schankwirtschaften erfolgen, und sie dürfen nicht an Dritte erfolgen auf Grund von Rechtsgeschäften oder Urkunden über Rechtsgeschäfte, welche nach § 2 des Gesetzes, betr. die Beschlagnahme des Arbeits- oder Dienstlohns vom 21. Juni
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0066,
von Abschäumenbis Abschied |
Öffnen |
, das vorzugsweise bei dem Güterstande der allgemeinen Gütergemeinschaft (s. d.) vorkommende Rechtsgeschäft, durch welches der überlebende Ehegatte, welcher mit Abkömmlingen aus der Ehe in fortgesetzter Gütergemeinschaft lebt, oder welchem der Beisitz
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0% |
Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0612,
von Anevellebis Anfechtung |
Öffnen |
). Rechtsgeschäfte sind ungültig, wenn ihrer Errichtung ein Mangel anhaftet, der die von den Urhebern des Rechtsgeschäfts gewollte Wirkung nicht oder nicht vollkommen eintreten läßt. Die Ungültigkeit ist Nichtigkeit, wenn die gewollte Wirkung
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0% |
Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0094,
von Auflandigbis Aufliegen |
Öffnen |
Grundeigentümers, daß er sein Eigentum aufgebe und einem andern übertrage, im Gegensatz zu dem außerhalb des Gerichtes, vielleicht unter Übergabe des Grundstückes, vorgenommenen Rechtsgeschäfte. Nach den modernen Gesetzen über den Erwerb von Grundstücken
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0% |
Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0156,
von Auslesebis Auslösung |
Öffnen |
. hat in der Regel urkundliche Erklärungen zum Gegenstande, sie kann sich auch auf gesprochene, z. B. von Zeugen bekundete Worte erstrecken. Sie kann die Worte des Gesetzes oder die Worte, mit welchen ein Rechtsgeschäft abgeschlossen ist, zum
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0% |
Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0623,
von Bedidlikbis Bedingung |
Öffnen |
und deren Erfolg besteht bei Rechtsgeschäften. – 2) Die Urheber eines Rechtsgeschäfts, einer Schenkung, eines Kaufs, einer letztwilligen Ver- ^[folgende Seite]
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0% |
Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0653,
von Beißbeerebis Beitzke |
Öffnen |
ernennen, daß sie alle oder gewisse Rechtsgeschäfte ohne dessen Gutachten (avis) nicht vornehmen darf, soweit die Rechtsgeschäfte auf die Vormundschaft sich beziehen. – Dem letztern Gedanken entspricht der nach andern Rechten der Mutter, welche
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0% |
Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0829,
Datumdifferenz |
Öffnen |
bei allen Notariatsurkunden, vorgeschrieben für die Protokolle und Ausfertigungen der öffentlichen Behörden, üblich bei allen Beweisurkunden, auch wenn es Privaturkunden sind. Bei einigen rechtsgeschäftlichen Urkunden ist die Angabe eines D
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0% |
Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0357,
von Dispositionsfondsbis Disputa |
Öffnen |
355
Dispositionsfonds - Disputa
wird oder wenn z. V. das Rechtsgeschäft für den
Fall abgeschlossen wird, daß die Sache dem Gemein-
gebranch entzogen wird, und dieser Fall eintritt.
Dispositionsfonds, Bezeichnung für Positio-
nen des
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0% |
Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0786,
Eigentumsklage |
Öffnen |
. Vürgerl. Gesetzb. §. 684 und nach
dem Deutschen Entwurf §. 1865 nur einen Anspruch
auf Eigentumsübertragung.
Durch Rechtsgeschäft unter Lebenden wird
Eigentum an Grundstücken nach den neuern
Gesetzen nur durch Eintragung des Erwerbers
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0% |
Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0969,
Forderungsrecht |
Öffnen |
Eigentümer
gehörige Sache absichtlich oder fahrlässig beschädigt
hat ls. Eigentumsklage).
F. entstehen aus Rechtsgeschäften, namentlich
Verträgen ls. (?onti'Hcw8),bisweilen aus Einseitigem
Rechtsgeschäft ls. d.), aus unerlaubten Handlungen
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0% |
Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0776,
Generalversammlung |
Öffnen |
sind. Indessen ist die G. nicht Organ der
Gesamtheit Dritten gegenüber, sodaß diese erst aus
den mit dem Vorstand, gemäß des Beschlusses der
G. oder den sonst dazu berufenen Personen, ab-
geschlossenen Rechtsgeschäften Rechte gegen die Ge
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0% |
Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0888,
von Gesangbis Geschäft |
Öffnen |
für sich oder andere zu schaffen, Vermögen umzusetzen oder zu erhalten. G. dieser Art können Rechtsgeschäfte (s. d.) sein, wie der Kauf, die Dienstmiete, das Darlehn, die Kommission, die Wechseldiskontierung u. s. w., und die innerhalb
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0% |
Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0745,
Handelsgesellschaften |
Öffnen |
oder Nichtkausmann, einzeln oder in größerer Zahl
geschlossen sind, immer als H. anzusprechen sind,
nämlich: 1) Der Kauf oder die anderweite Anschaf-
fung (d.h. Erwerb durch Rechtsgeschäft unter Le-
benden gegen Entgelt) von Waren oder andern be-
weglichen
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0% |
Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0752,
von Handelspiasterbis Handelsrecht |
Öffnen |
Schadenersatzpflicht. Rechtsgeschäfte des Han-
dels dürfen nicht an die umständlichen Formen ge-
bunden sein, welche das bürgerliche Recht z. B. für
die Begründung des Eigentums und der dinglichen
Rechte an Grundstücken vorschreibt', wo Formen an
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0% |
Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0772,
von Handlungbis Handlungsdiener |
Öffnen |
. in Betracht, insofern sie darauf abzielen, Rechte
und Verbindlichkeiten zu begründen, Rechte zu
erhalten, zu sichern, auszuüben, zu übertragen,
Verbindlichkeiten zu erfüllen. Hierher gehören
namentlich die Rechtsgeschäfte ls. d.) des Privat
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0% |
Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0663,
von Ortnitbis Ortolan |
Öffnen |
entgegenstehender Bestimmungen der lex rei sitae); heute läßt man vorwiegend das Gesetz des Ortes entscheiden, wo sich zur Zeit der Entstehung des betreffenden Rechts die Sache befindet. Rechtsgeschäfte (Verträge und letztwillige Verfügungen) werden
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0% |
Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0553,
von Quasikontraktebis Quästor |
Öffnen |
, und die
franz. Praxis bezeichnet zum Teil alle fahrlässigen
Beschädigungen als yuH3iä6!it8.
Quasikontrakte, in der Sprache des Gemeinen
Rechts diejenigen Rechtsgeschäfte, welche Verbind-
lichkeitcn erzeugen, wie sie sonst durch Verträge
(Kontrakte
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0% |
Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0673,
von Rechtsfähigkeitbis Rechtsgebiet |
Öffnen |
der Frage, ob der individuelle Fall nach dem Sinn und der Idee der Rechtsvorschrift darunter paßt, sich von selbst ergiebt. Und dieselben Übelstände ergeben sich bei der Auslegung von Rechtsgeschäften. Andererseits verschlingen sich im R. häufig
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0% |
Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0406,
von Scheinerscher Versuchbis Scheintod |
Öffnen |
beabsichtigten
Geschäfts entgegenstanden, geschlossen, wird also
durch das S. ein anderes Rechtsgeschäft verdeckt,
wird z. V. statt einer Schenkung ein Kauf zu einem
Preife weit unter dem Werte geschlossen, so bestimmt
sich die Gültigkeit nach den
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0% |
Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0347,
von Steuerobjektbis Steuerrestitution |
Öffnen |
., der Voranschlag an indirekten S. (einschließlich Zölle, ausschließlich Lotto, Punzierung, Stempel, Taxen und Gebühren von Rechtsgeschäften) 288,92 Mill. Fl., davon die sog. Verzehrungssteuer (darunter Branntwein, Preßhefe, Wein, Bier, Fleisch- und Schlachtvieh
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0% |
Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0060,
Arbeiterfrage (Deutsche Fabrikgesetzgebung) |
Öffnen |
oder unnötige Einkäufe zu machen, ein Riegel vorgeschoben werden. An Dritte dürfen Lohn- und Abschlagszahlungen auf Grund von Rechtsgeschäften, die laut Gesetz vom 21. Mai 1869 unwirksam sind, überhaupt nicht erfolgen. Nach diesem Gesetz war schon bisher jede
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0% |
Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0464,
von Geierbussardbis Geisteskrankheiten |
Öffnen |
,
der für seine Person oder sein Vermögen sorgt und
ihn vertritt. Der wegen Geisteskrankheit Entmün-
digte ist von der Eingehung von Rechtsgeschäften völ-
lig ausgeschlossen (§. 104). Den Satz des Gemeinen
Rechts, daß der wegen Geisteskrankheit Entmün-
digte
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0% |
Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0325,
von Erwerbenbis Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften |
Öffnen |
einer Stadt nähern sich den bis dahin rein landwirtschaftlichen Grundstücken, welche nun dauernd und sicher Baustellenwert erlangen.
Der Erwerb von Rechten, welche die Aktiven eines Vermögens bilden, vollzieht sich hauptsächlich durch Rechtsgeschäfte
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0% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0990,
von Zinsenversicherungbis Zinseszins |
Öffnen |
in den Wuchergesetzen (s. Wucher) spricht.
Die Verpflichtung, Z. zu zahlen, beruht entweder auf Gesetz, auf Rechtsgeschäft, namentlich einem Vertrage, oder auf Richterspruch. Zu den gesetzlichen Z. gehören Verzugszinsen (s. Verzug) und die seit
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0% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 1051,
von Zustreifenbis Zwangsausgleich |
Öffnen |
(s. d., vis compulsiva). Widerrechtlich gegen einen Menschen angewendet, um den Schein einer rechtsgeschäftlichen Erklärung hervorzurufen (gewaltsame Führung der Hand zur Unterzeichnung), macht der Z. das Rechtsgeschäft nichtig, so daß auch ein
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0% |
Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0656,
von Masse (Vermögensmasse)bis Masséna |
Öffnen |
bewilligten Erfüllung der Rechtsgeschäfte des Gemeinschuldners oder neu abgeschlossener Rechtsgeschäfte Verbindlichkeiten entstehen, welche gleichfalls aus der Konkursmasse erfüllt werden müssen; ferner Ansprüche aus grundloser Bereicherung der Masse
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0% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0098,
von Unmündigkeitbis Unruhe |
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Unmündigkeit – Unruhe
und einer absoluten U. Die U. kommt rechtlich in Betracht bei den Bedingungen (s. d.). Wird einem Rechtsgeschäft eine unmögliche Bedingung beigefügt, so gilt dasselbe nicht nach Preuß. Landrecht und Deutschem Bürgerl
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0057,
von Hammer (anatom.)bis Hammer (Personenname) |
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, Donneraxt. Da Donar aber zugleich als Hort des Landes und Schützer der Rechtsgeschäfte verehrt wurde, so diente der H. auch vielfach als Symbol und war ein heiliges Gerät, durch dessen Wurf z. B. das Recht auf Grund und Boden oder andre Befugnisse
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0113,
von Handlungsbücherbis Handlungsreisender |
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und Handlungsbevollmächtigten (s. d.) dadurch, daß er ohne jeweilige besondere Vollmacht des Prinzipals nicht ermächtigt ist, Rechtsgeschäfte im Namen und für Rechnung desselben vorzunehmen. Der H. ist dem Handelsgesetzbuch unterstellt, während
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0065,
Italien (Rechtspflege, Finanzen, Heerwesen) |
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) Einkommensteuer 208347876
4) Abgaben für Vermögensübertragung und Rechtsgeschäfte 187388000
5) Zölle 232600000
6) Konsumsteuern (Oktroi) 81577245
7) Tabak 188300000
8) Salz 58500000
9) Lotto 76500000
10) Andre Konsumsteuern 33950000
11) Post und Telegraph
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0609,
von Testamentbis Tête-à-tête |
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Personen. Je nachdem ihnen diese im ganzen oder nur in Ansehung einzelner Rechtsgeschäfte übertragen ist, wird zwischen Universal- und Spezialexekutoren unterschieden. Auch ist es dem Erblasser nach dem Entwurf eines deutschen Zivilgesetzbuchs
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0190,
von Viehstarbis Viehverstellungsvertrag |
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der Viehversicherungsgenossenschaften in der Rheinprovinz (Köln 1883); Derselbe, Bedeutung der Viehversicherung für die Hygieine (das. 1882).
Viehverstellungsvertrag (franz. Bail à cheptel), das Rechtsgeschäft, vermöge dessen jemand gegen einen gewissen
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 1006,
von Zwangsabtretungbis Zwangsvollstreckung |
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1006
Zwangsabtretung - Zwangsvollstreckung.
zwungenes Rechtsgeschäft ist nicht ohne weiteres nichtig, kann aber wegen des Zwanges von dem dazu Gezwungenen mittels Klage oder Einrede angefochten werden. Der Z. wird an demjenigen, welcher sich
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0674,
von Anschlag (des Gewehrs)bis Anschließung |
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benachrichtigen ist (§. 305). Der Strafrichter entscheidet zwischen dem Verbrecher und dem Verletzten nicht bloß über Rückgabe der dem letztern gehörigen Gegenstände und Schadenersatz, sondern auch über die Ungültigkeit von Rechtsgeschäften
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Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0493,
Bremen |
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Abgaben: Einkommensteuer 3693000, Grund- und Gebäudesteuer 1039000 Erleuchtungssteuer 555000, Firmensteuer 617000; 2) indirekten Abgaben: Einnahmen vom Reich 1325000, Gebrauchs- und Verbrauchsabgaben 593000, Rechtsgeschäfte und Amtshandlungen
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0176,
von Entglasungbis Entlassung (vorläufige) |
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anerkannt worden.
Rechtsgeschäfte selbst des Familienrechts, wie die
Emancipation (s. d.) oder das Verlöbnis und die
Eingehung der Ehe, wurden, um ihnen Festigkeit
zu geben, in die Form eines Kaufs gekleidet.
Entglasung oder Denitrifikation
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0982,
Gewerbegesetzgebung |
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Besorgung von fremden
Rechtsgeschäften, die Vermittelung von Darlehen,
Heiraten, Stellen u. s. w., die Gesindevermietung
und das Geschäft eines Auktionators bedürfen zwar
keiner vorgängigen Erlaubnis, follen aber unzuver-
lässigen Personen
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Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0608,
von Kontritionbis Konventikel |
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.), das spätere Gültigwerden von ungültigen Rechtsgeschäften durch Wegfall des der Gültigkeit entgegenstehenden Hindernisses, Genehmigung u. dgl.
Konvĕner (Convenae), Name eines an den Pyrenäen im Quellgebiete der Garonne wohnenden aquitan. Stammes
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0314,
von Stemmthorebis Stempel |
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in England, einen beträchtlichen Teil der Staatseinnahme aus. Die in dieser Form erhobenen Abgaben haben teilweise den Charakter eigentlicher Gebühren (s. d.); hauptsächlich aber sind sie Verkehrssteuern, welche sich an die Rechtsgeschäfte des bürgerlichen
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0955,
von Transseptbis Trapa |
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fand, ist nach dem franz. Gesetze vom 23. März 1855 notwendig, um dem durch Rechtsgeschäft unter Lebenden erfolgten Erwerb von Eigentum an Immobilien oder von
Grundgerechtigkeiten oder Nutzungsrechten, den Mietsverträgen von mehr als 18jähriger
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0265,
von Verfolgungswahnbis Vergerio |
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mit Bewillignng des Berechtigten, wie mit dem Gegenstande seines Rechts (einer Sache, einem Vermögen u.s.w.)
verfahren werden soll; oder das Rechtsgeschäft, durch welches der Inhaber eines Rechts dasselbe veräußert
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0413,
von Vordünebis Vorkaufsrecht |
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V. und dem deutschrechtlichen Retrakt (s. d.) ist schwer zu ziehen. Der Ausdruck Retrakt ist gebräuchlicher für das gesetzliche, der Ausdruck V. für das rechtsgeschäftlich begründete V. Vielfach ist die Schädlichkeit des V. hervorgehoben, weil
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0268,
von Verhältniswortbis Verhör |
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. findet teils statt unter Parteien bei Abschließung eines Rechtsgeschäfts (Kauf, Pacht, Miete, Compagniegeschäft u. s. w.), oft unter Zuziehung von Rechtsbeiständen und unter Anwendung jurist. Formalitäten, teils vor einem Richter in Terminen
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0271,
von Verkehrebis Verklärung Christi |
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. Eisenbahnverkehrsordnung.
Verkehrssteuern, indirekte Steuern, die sich an die im wirtschaftlichen Verkehr auftretenden Rechtsgeschäfte und staatlichen Interventionen knüpfen. Am wichtigsten sind die bei dem Verkauf von Immobilien und die von Erbschaften
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Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0546,
von Öffentlichkeit und Mündlichkeit der Rechtspflegebis Offertorium |
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zwingendes Recht sind, dem sich der Einzelne nicht durch abändernde Bestimmungen bei dem Abschluß von Rechtsgeschäften entziehen kann: jus publicum pactis privatorum mutari non potest («das Ö. R. kann durch Privatverträge nicht abgeändert werden
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0264,
Aktie und Aktiengesellschaft (Staatsaufsicht) |
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abgeschlossenen Rechtsgeschäfte berechtigt und verpflichtet und im Handelsregister eingetragen werden muß. Durch ihn wird die Generalversammlung berufen, soweit nicht nach dem Gesetz oder dem Gesellschaftsvertrag auch andre Personen dazu befugt sind
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0564,
von Anfechtungsklagebis Anführungszeichen |
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des Schuldners ihm unbekannt waren; ferner alle sonstigen nach der Zahlungseinstellung oder dem Konkurseröffnungsantrag vorgenommenen Begünstigungen der Gläubiger und Rechtsgeschäfte, wenn dem andern Teil diese Einstellung oder der Antrag bekannt
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0119,
von Ausläuferbis Auslaugen |
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Eingehung von Rechtsgeschäften, wenigstens bezüglich der Form, an die inländische Gesetzgebung gebunden (locus regit actum); dieselbe ist für ihn in Ansehung des Erwerbs und des Verlustes von Rechten im Inland maßgebend, und ebenso ist der Ausländer
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0340,
von Bankingtheoriebis Bankrott |
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benachteiligen, Vermögensstücke verheimlicht oder beiseite geschafft, oder Schulden oder Rechtsgeschäfte anerkannt oder aufgestellt hat, welche ganz oder teilweise erdichtet sind. Ebenso wird ein insolventer Kaufmann wegen bezüglichen Bankrotts bestraft, wenn
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0834,
von Betriebsverbandbis Betrug |
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Dolus überhaupt in der verwerflichen Gesinnung, mit welcher man wissentlich schadet, abgesehen von dem Zweck, den man außerdem erreichen will. Der B. hebt im allgemeinen die Gültigkeit der Willensbestimmung und des darauf beruhenden Rechtsgeschäfts
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Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0224,
von Borneilbis Borneo |
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. und Sachregister). Außerdem schrieb er: "Von Rechtsgeschäften überhaupt und von Verträgen insbesondere, nach preußischem Recht" (2. Aufl., Berl. 1833); "Erörterungen im Gebiet des preußischen Rechts" (das. 1855, Heft 1); "Die Rechtsentwickelung
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Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0235,
Börse (Börsengeschäfte; Usancen) |
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- und Zinsberechnung, über Reduktionen der fremden Währungen und über verschiedene Rechtsgeschäfte des Effektenbörsenverkehrs fest bestimmt (vgl. Saling, Börsenpapiere, Teil 1, S. 385 ff.; über die neuesten Börsenusancen vgl. Goldschmidts "Zeitschrift
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Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0659,
von Bürgerausschußbis Bürgermeister |
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abschließen, konnte nicht vor Gericht auftreten und keine Rechtsgeschäfte abschließen. Indessen sind in neuerer Zeit Milderungen in diesem System eingetreten. Das Gesetz vom 31. Mai 1854 läßt jedoch für die zu lebenslänglicher Zwangsarbeit Verurteilten
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0256,
von Constanzabis Contades |
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Besitzübertragungen und haben das Eigentümliche, daß dabei der Besitz durch bloßen Willen der Kontrahenten, ohne Hinzutritt einer äußern Thatsache, übergeht, sie setzen in der Regel, wie alle Besitzübertragungen; ein andres Rechtsgeschäft voraus, welches
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0607,
von Deckoffizierebis Declaratio libelli |
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Ersatzes gerichtetes Rechtsgeschäft heißt Deckungsgeschäft, Revalierungsgeschäft, Revalisationsgeschäft. Nach obigem unterscheidet man D. als Sicherheit und D. als Ersatz. In einem weitern Sinn wird die D. verstanden, wenn man damit die Maßregeln
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0640,
von Deleaturbis Delen |
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(lat., im Rechtswesen "Überweisung"), eine Unterart der Novation, d. h. des Vertrags, welcher geschlossen wird, um eine bestehende Obligation aufzuheben und eine andre an die Stelle derselben zu setzen. Meist besteht die D. in dem Rechtsgeschäft
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 1019,
von Dispositionsfähigbis Disraeli |
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, die Befugnis, derartige Verfügungen zu treffen. Der Mangel dieser Dispositionsfähigkeit kann ein absoluter oder ein relativer sein; ersteres insofern, als einer Person die Fähigkeit zum selbständigen Abschluß von Rechtsgeschäften überhaupt entzogen
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0153,
von Drogdenbis Drohung |
Öffnen |
. Auf privatrechtlichem Gebiet kommt die D. insofern in Betracht, als ein Rechtsgeschäft, zu dessen Abschluß ein Kontrahent durch rechtswidrige und wirklich besorgniserregende Bedrohung bestimmt wurde, nichtig oder doch anfechtbar ist. Die D. wird hier
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0374,
von Eigenschaftbis Eigentum |
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nach Ablauf des Jahrs auf (d. revocabile ex nunc); anders bei einer Widerruflichkeit infolge einer Resolutivbedingung, wobei die Auflösung rückwärts vom Tag des bedingenden Rechtsgeschäfts an erfolgt (d. revocabile ex tunc). Rücksichtlich des Subjekts
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