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Rang | Fundstelle | |
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0675,
von Rechtshilfebis Rechtskraft |
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673
Rechtshilfe - Rechtskraft
Rechtshilfe, die Vornahme gerichtlicher Handlungen auf Ersuchen eines andern Gerichts oder einer andern Behörde. Nach dem Deutschen Gerichtsverfassungsgesetz darf jedes Gericht Amtshandlungen der Regel nach nur
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0630,
von Rechtskonsulentbis Rechtssache |
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darthun. Der R. kann namentlich in Prozessen vor dem Amtsgericht als Prozeßbevollmächtigter auftreten, während im Anwaltsprozeß ein Rechtsanwalt die Partei vertreten muß.
Rechtskraft (lat. Res judicata, franz. Chose jugée), die Unanfechtbarkeit
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 1054,
von Zwangsversteigerungbis Zwangsvollstreckung |
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Offenbarungseides verweigert, und sofern derselbe wegen betrüglichen Bankrotts rechtskräftig verurteilt worden oder deshalb noch ein Hauptverfahren anhängig ist. Der Vorschlag des Gemeinschuldners kann, wenn ein solcher schon früher gemacht, aber
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0697,
Wiederaufnahme (des Verfahrens) |
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Wiedereröffnung des Konkurses genannt.
Wiederaufnahme des Verfahrens. Ⅰ. Im Civilprozeß gewährt die Deutsche Civilprozeßordnung (§§. 541,554) zwei außerordentliche Rechtsbehelfe für Wiedereröffnung eines durch rechtskräftiges Endurteil abgeschlossenen
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 1007,
Zwangsvollstreckung (im Zivilprozeß) |
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von privatrechtlichen Ansprüchen setzt hiernach einen Vollstreckungstitel voraus, welch letzterer in urkundliche Form gebracht sein muß. Die Z. findet in erster Linie auf Grund rechtskräftiger Endurteile statt. Es können aber auch noch nicht
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0084,
von Abweiserbis Abwesenheit |
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sein und in diesem Falle darauf beruhen, daß dieser an sich unbegründet ist oder daß dem Beklagten Einreden zur Seite stehen. Je nach dem Grunde der Abweisung gestaltet sich deren Wirkung verschieden. Nur der zweite Fall hat bei Eintritt der Rechtskraft des
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0100,
von Aufschreckenbis Aufseß |
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für die Vollstreckung der Strafe ist das rechtskräftig gewordene Urteil, also dasjenige Urteil eines Strafgerichts, das mit ordentlichen Rechtsmitteln (Berufung, Revision) nicht mehr angefochten werden kann. Die ordentlichen Rechtsmittel des Strafprozesses bedingen
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0676,
von Rechtsmilchsäurebis Rechtsphilosophie |
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durch Einwand geltend gemacht werden: Einwand der rechtskräftig entschiedenen Sache, exceptio rei judicatae. – Die formelle R. ist die Voraussetzung der Vollstreckbarkeit des Urteils; doch erleidet dieser Satz im Civilprozeß erhebliche Einschränkung
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 1006,
von Zwangsabtretungbis Zwangsvollstreckung |
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derselbe durch Begünstigung eines Gläubigers oder sonst in unlauterer Weise zu stande gebracht ist, oder wenn der Z. dem gemeinsamen Interesse der nicht bevorrechtigten Konkursgläubiger widerspricht. Die rechtskräftige Verurteilung des
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0357,
von Straelenbis Strafe |
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Unteroffizieren und Gemeinen Festungs- (jetzt Gefängnis-) Strafe vollstreckt wurde.
Strafanstalten, s. Gefängniswesen.
Strafaufschub (Aufschub des Strafverfahrens), die vorläufige Aussetzung der Vollstreckung einer rechtskräftig zuerkannten Strafe
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Meyers →
18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] →
Hauptstück:
Seite 0382,
Gewerbegerichte (Reichsgesetz vom 29. Juli 1890) |
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Vorschriften über die Vollstreckbarkeit der Schiedssprüche. Die Gewerbeordnung hatte diese Materie der Landesgesetzgebung überlassen, und letztere hatte überall versäumt, die Lücke auszufüllen. Die rechtskräftigen Entscheidungen der Gemeindebehörde waren
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0124,
Actio |
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122
Actio
Präjudizialklagen hauptsächlich über Familienrechte. Der Richter soll aussprechen, ob dieses Kind ein eheliches Kind dieses Vaters ist; ob diese Ehe zu Recht besteht, oder ungültig ist. Ist solcher Anspruch rechtskräftig geworden, so
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Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0986,
von Judenviertelbis Jüdische Litteratur |
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.
Judikātszinsen, die Zinsen, welche von einer durch rechtskräftiges Urteil zugesprochenen Geldforderung zu zahlen sind. Die Bestimmung Justinians, daß von der Rechtskraft des Urteils ab der bisherige Zinsenlauf vier Monate lang gehemmt sein soll
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Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0545,
von Offener Arrestbis Öffentliches Recht |
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kann
er aus der rechtskräftigen Verurteilung der O. H.
nicht Zwangsvollstreckung in das Privatvermögen
der Gesellschafter vollziehen lassen, wenn schon durch
die Rechtskraft des Urteils gegen die Gesellschaft
die Forderung auch gegen die Personen
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0674,
von Rechtsgelehrsamkeitbis Rechtshängigkeit |
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) oder durch rechtskräftiges Urteil. Wird die Klage zurückgenommen, so kommen die Wirkungen der R. wieder in Wegfall. Ist über den geklagten Anspruch rechtskräftig entschieden worden, so tritt an die Stelle der Einrede der R. die der rechtskräftig
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0134,
von Ursusbis Urteil |
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der Richter, welche bei der Entscheidung mitgewirkt baben, den Thatbestand (s. d.), die Entscheidungsgründe und die Urteilsformel (Tenor), d. h. den Rechtsspruch, welcher allein der Rechtskraft fähig ist und dieser Bedeutung entsprechend auch
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Meyers →
Schlüssel →
Schlüssel:
Seite 0199,
Rechtswissenschaft: Staatsrecht (Strafrecht. Proceß) |
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Urkundenproceß, s. Exekutivproceß
Allgemeines.
Armenrecht
Litispendenz
Mündlichkeit
Nobile officium judicis
Observanz
Oeffentlichkeit der Rechtspflege
Präsumtion
Rechtshülfe
Rechtskraft
Rechtsmittel
Rechtsvermuthung, s. Präsumtion
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Drogisten →
Erster Theil →
Gesetzeskunde:
Seite 0803,
Gesetzeskunde |
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erhoben werden. Geschah die Verkündigung des Urtheils nicht in Anwesenheit des Angeklagten, dann beginnt diese Frist mit der Urtheilszustellung zu laufen. Die rechtzeitige Einlegung der Berufung hemmt die Rechtskraft des Urtheils. Nach Anmeldung
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Drogisten →
Erster Theil →
Gesetzeskunde:
Seite 0804,
Gesetzeskunde |
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Gerichtsschreibers oder schriftlich eingelegt werden.
Die rechtzeitige Einlegung der Revision hindert die Rechtskraft des Urtheils. Dem Revisionsantrag folgt sodann die Revisionsbegründung; aus derselben muss hervorgehen, ob das Urtheil wegen Verletzung
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0637,
von Belebeibis Beleidigung |
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, um welche es sich handelt, eine strafbare Handlung, so soll nach dem deutschen Reichsstrafgesetzbuch (§ 190) der Beweis der Wahrheit als erbracht angesehen werden, wenn der angeblich Beleidigte wegen dieser Handlung rechtskräftig verurteilt worden
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0017,
von Ursusbis Urteil |
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auf Antrag eines Teils gegen den abwesenden Gegner erlassen wird, ist es ein kontradiktorisches U. oder ein Versäumnisurteil. Bedingt heißt ein U., wenn es die Entscheidung von einer Eidesleistung abhängig macht. Urteile sind rechtskräftig, wenn
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0018,
von Urteilskraftbis Urticeen |
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Regel sucht.
Urteilsvollstreckung, die Ausführung eines rechtskräftigen richterlichen Straferkenntnisses (s. Urteil und Rechtskraft) oder des in einem bürgerlichen Rechtsstreit ergangenen Endbescheids (s. Zwangsvollstreckung).
Urthonschiefer, s
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0594,
von Wiedenbrückbis Wiedereinsetzung in den vorigen Stand |
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gehörigen Amt Reckeberg, das 1815 zu Preußen kam.
Wiederaufnahme des Verfahrens, die nochmalige Verhandlung einer durch rechtskräftiges Urteil (Freisprechung oder Verurteilung) bereits endgültig entschiedenen Strafsache. Eine W. kann nach
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0561,
von Amtsdeliktebis Amtsgerichte |
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, schon im Verwaltungswege ohne Pension entlassen werden. Endgültig angestellte Beamte verlieren ihr Amt zur Strafe, infolge der rechtskräftigen Verurteilung zu Zuchthausstrafe, rechtskräftigen Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte, oder Aberkennung
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0639,
von Begleitungsbeamtebis Begonia |
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einen Ausgleich formeller und materieller Gerechtigkeit durch Berücksichtigung von Forderungen der Billigkeit zu schaffen. B. im engern Sinne ist der völlige oder teilweise Erlaß der rechtskräftig erkannten Strafe. Sie heißt Amnestie (s. d.), wenn
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Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0349,
Civilrecht |
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ordentlichen Prozesses bis zur rechtskräftigen Ent-
scheidung normiert worden ist, folgen in den Büchern
IV-VII gewisse unregelmäßige Gestaltungen des
Prozesses, beruhend teils auf Durchbrechung des
Grundsatzes von der Unumstößlichkeit
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0788,
von Reservepflichtbis Resolutionsklage |
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;
R e si st "5 nz, Widerstand, Gegenwehr. ^Sache.
As" FuÄioä.ta. (lat.), rechtskräftig entschiedene
Reskript (lat.) nannte man im Römischen Reich
die Entscheidung eines Einzelfalls durch den Kaiser;
dieselbe galt für ähnliche Fälle
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0202,
von Bornhauptbis Börse |
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ausgeschlossen 1) Personen weiblichen
Geschlechts, 2) nicht im Besitz der bürgerlichen Ehren-
rechte Befindliche, 3) gerichtlich in der Verfügung
über ihr Vermögen Beschränkte, 4) wegen betrüg-
lichen Bankrotts, 5) wegen einfachen Bankrotts
rechtskräftig
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Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0209,
von Liqueur antigoutteusebis Liquidation |
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rechtskräftig verurteilt ist, illiquid, solange nicht die Höhe des Schadens, das Interesse des Klägers dem Gelde nach ziffernmäßig festgestellt ist. Die liquide Forderung bietet dem Gläubiger den Vorteil eines schleunigern civilprozessualischen
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0514,
von Amtshauptmannbis Amtsverbrechen |
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, wegen welchen der Beschuldigte nicht binnen einer Woche Einspruch erhebt, erlangt die Wirkung eines rechtskräftigen Urteils. Es können ferner Forst- und Feldrügesachen nach Landesgesetz durch die A. ohne Zuziehung von Schöffen verhandelt und entschieden
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0178,
von Festonsbis Festuca |
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, die auf die rechtskräftige Feststellung eines Rechtszustandes gerichtete Klage. Im Gegensatz zu den gewöhnlichen Klagen, welche Gegenstand eines bürgerlichen Rechtsstreits sind, handelt es sich bei einer F. nicht um die Verurteilung des Beklagten zu
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0166,
Gericht (Strafsachen) |
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. Auch können sie ein noch nicht rechtskräftiges Urteil unter Umständen für vorläufig vollstreckbar erklären.
II. Strafsachen.
Erste Instanz: 1) Amtsgerichte mit Schöffengerichten, welch letztere aus dem Amtsrichter als Vorsitzendem und zwei aus dem
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0947,
von Influierenbis Infusionstierchen |
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.), in aller Form; in forma pauperis, als Armensache, nach dem Armenrecht; in forma probante, in beweisender, rechtskräftiger Form.
Information (lat.), Unterweisung, Auskunft.
Informationsprozeß (Informativprozeß, lat. Processus informativus), die vor
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 1004,
von Zuständigkeitsgesetzbis Zustellung |
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Sitzung nach Ladung der Parteien.
4) Sofern die Zulässigkeit des Rechtswegs durch rechtskräftiges Urteil des Gerichts feststeht, ohne daß zuvor auf die Entscheidung der besondern Behörde angetragen war, bleibt die Entscheidung des Gerichts maßgebend
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0674,
von Anschlag (des Gewehrs)bis Anschließung |
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der Verurteilung die Ergebnisse des Strafverfahrens zu einer verläßlichen Entscheidung über die privatrechtlichen Ansprüche nicht ausreichen. Aus dem rechtskräftigen Strafurteil kann die Exekution bei dem Civilgericht nachgesucht werden. Der Verurteilte
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0863,
Berufung (juristisch) |
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die Rechtskraft und die Vollstreckbarkeit des Urteils, soweit letzteres nicht für vorläufig vollstreckbar erklärt ist. Andererseits übt sie Devolutiveffekt, indem sie den Rechtsstreit von dem Gericht erster Instanz (judex a quo) an den höhern Richter (judex ad
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Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0045,
von Bishop (Simon)bis Biskuit |
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Kirchen und ein Seminar. 1020 wurde die Stadt von den sicil. Arabern genommen, 3. Dez. 1887 durch Erdbeben zu einem großen Teil zerstört.
Bis in idem, s. Rechtskraft.
Biskara, s. Biskra.
Biskarabeule (bouton de Biskra), karbunkelähnlicher
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0679,
von Rechtsspruchbis Rechtsweichen |
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beantragt werden, sobald die Zulässigkeit des R. durch rechtskräftiges Urteil des Gerichts feststeht. Eine diesen Vorschriften entsprechende Verordnung ist in Preußen 1. Aug. 1879 erlassen; durch dieselbe ist der Gerichtshof zur Entscheidung
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0691,
von Reflexerscheinungenbis Reformation |
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Gebiete der Wahlgesetzgebung).
Reformāten (lat.), Zweig der Franziskaner (s. d.).
Reformatĭo in pejus (lat.), Änderung zum Nachteil, s. Rechtskraft.
Reformation (lat., d. h. Umgestaltung, Verbesserung), die gegen das Papsttum
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0406,
von Strafverschärfungsgründebis Strahlenbrechung |
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kontradiktorischem Verfahren erforderlich.
Strafvollzug, Strafvollstreckung. Strafurteile sind nicht vollstreckbar, bevor sie rechtskräftig geworden sind, oder mit andern Worten, die gegen dieselben zulässigen ordentlichen Rechtsmittel haben aufschiebende
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0265,
von Verfolgungswahnbis Vergerio |
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, der sie erlassen, widerrufen werden, sind also nicht der Rechtskraft fähig. –
Über Freigebige Verfügung s. d.
Verfügung von hoher Hand , von Regierungs- oder Verwaltungsbehörden in Beziehung
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 1069,
von Zwischenvorhangbis Zwölf Tafeln |
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unentschieden bleibt, wie
hoch der Schaden ist. Dieses Z. wird rechtskräftig, wenn es nicht für sich durch ein Rechtsmittel angegriffen wird (Deutsche Civilprozeßordnung §. 276 und
Österr. Civilprozeßordnung §. 393). (S. auch Interlokut
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0307,
von Verwaltungsratbis Verwaltungszwang |
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; diese ist Gesetzen und gerichtlichen, rechtskräftig gewordenen Urteilen gegenüber eine völlig unbedingte; den Anordnungen der übrigen Behörden wird nur der sog. verfassungsgemäße Gehorsam geschuldet und nur im Rahmen von Verfassung und Gesetz
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0034,
von Überrieselungbis Überversicherung |
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und ist strafbar. Bei Angeschuldigten zwischen 12‒18 Jahren kann in besonders leichten Fällen auf Verweis erkannt werden Die Strafverfolgung von Ü. verjährt in 3 Monaten, die Vollstreckung der rechtskräftig erkannten Strafe (Haft oder Geld) in 2
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0378,
Allgemeines Stimmrecht |
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, die eine Armenunterstützung beziehen oder im letzten der Wahl vorhergegangenen Jahr bezogen haben, und endlich auch für diejenigen, welchen infolge rechtskräftigen Erkenntnisses der Vollgenuß der staatsbürgerlichen Rechte entzogen ist. Es sind dies
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0248,
von Baderbis Badeschwamm |
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erklärt und ihnen ein Wappen erteilt wurde. Da dies jedoch nicht rechtskräftig war, so gelangten sie erst zum vollen Genuß desselben, als sie 1548 durch einen Beschluß des Augsburger Reichstags für zünftig erklärt und abermals rein gesprochen wurden
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0799,
von Berufenbis Berufung |
Öffnen |
ausschließlichen Frist (Appellationsfrist, Notfrist) eingelegt werden. Diese Frist war früher eine zehntägige. Die B. hat Suspensiveffekt, d. h. sie hat suspensive oder aufschiebende Wirkung, sie hemmt (suspendiert) die Rechtskraft des
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0% |
Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0800,
Berufung (in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten) |
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vom Vorsitzenden des Berufungsgerichts der Terminstag bestimmt. Durch die B. wird der ganze Rechtsstreit zu anderweiter Verhandlung und Entscheidung vor das Berufungsgericht gebracht. Die Rechtskraft des angefochtenen Urteils ist dadurch zu gunsten
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0801,
Berufung (in Strafsachen) |
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sei. Dazu ist die rechtliche Stellung des Angeklagten in mehrfacher Hinsicht verbessert, auch die Wiederaufnahme eines durch rechtskräftiges Urteil abgeschlossenen Strafverfahrens in erweitertem Umfang gestattet worden. Dagegen erschien es bedenklich
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0819,
von Bestätigenbis Besteck |
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darunter die dem Landesherrn, resp. den höchsten Regierungs- oder Gerichtsbehörden früher zustehende Genehmigung eines rechtskräftigen Strafurteils vor der Vollstreckung desselben versteht. Dies B. steht noch jetzt nach Verkündigung des
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Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0956,
von Charta partitabis Chartismus |
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in England, als noch die Siegel selten waren, gebräuchliche geteilte Urkunde. Von zwei oder mehreren Parteien erhielt jede ein gleichlautendes Exemplar (c. paricola) des rechtskräftigen Aufsatzes. Sämtliche Exemplare waren aber ursprünglich auf Ein Blatt
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0253,
von Consilia evangelicabis Constable |
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Besuch einer bestimmten Universität, während die Relegation oder der Ausschluß vom Universitätsstudium, nur zulässig auf Grund rechtskräftiger Verurteilung wegen einer strafbaren, aus ehrloser Gesinnung entsprungenen Handlung, den Betroffenen
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0600,
von Decazevillebis Dechamps |
Öffnen |
.
Decemviri (lat.), s. Dezemvirn.
Decendĭum (lat.), im römischen Recht eine Frist von zehn Tagen, in welcher gegen ein gefälltes Urteil an das zuständige Obergericht appelliert werden mußte, wenn man den Eintritt der Rechtskraft desselben
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0837,
Deutschland (Reichstag, Bundesrat) |
Öffnen |
eine Armenunterstützung aus öffentlichen oder Gemeindemitteln beziehen, oder denen durch rechtskräftiges Erkenntnis der Vollgenuß der staatsbürgerlichen Rechte entzogen ist. Wählbar zum Abgeordneten ist im ganzen Reichsgebiet jeder Deutsche, welcher das 25
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0342,
von Ehehaftbis Ehre |
Öffnen |
durch den E. verletzt wurde, rechtskräftig geschieden, und dann, daß ein besonderer Antrag auf Bestrafung von seiten des verletzten Ehegatten gestellt worden sei. Erstere Bestimmung erscheint deshalb als gerechtfertigt, weil dadurch verhütet
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0366,
Eid |
Öffnen |
jedoch um Thatsachen handeln, welche in Handlungen des Minderjährigen oder des Verschwenders bestehen, oder die Gegenstand ihrer Wahrnehmung gewesen sind. Ein wegen Meineids rechtskräftig Verurteilter ist an und für sich nicht eidesunfähig. Eine an
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0389,
von Einredebis Einreibung |
Öffnen |
haben. Viele dieser Einreden haben besondere Bezeichnungen, so außer der bereits angeführten E. der Zahlung (Exceptio solutionis) z. B. die Exceptio rei judicatae, d. h. die E. der rechtskräftig entschiedenen Sache, Exceptio senatus consulti
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0675,
von Entmannungbis Entomophthora |
Öffnen |
im Entmündigungsverfahren ausgeschlossen. Auch kann die persönliche Vernehmung des zu Entmündigenden und diejenige von Sachverständigen angeordnet werden. Wird der amtsgerichtliche Entmündigungsbeschluß durch rechtskräftiges landgerichtliches Urteil
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0663,
von Freizügigkeitbis Fréjus |
Öffnen |
Urteil aus dem Amt entlassen, oder die wegen Vornahme von Amtshandlungen in einem Kirchenamt, das ihnen den Vorschriften der Staatsgesetze zuwider übertragen oder von ihnen übernommen ist, rechtskräftig zur Strafe verurteilt worden sind, wofern
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0996,
Gefängniswesen (Geschichtliches) |
Öffnen |
gestatten etc. Die Untersuchungshaft kann in Deutschland vom Richter bei Erkennung der Freiheitsstrafe ganz oder teilweise in Anrechnung gebracht werden. 5) Zum Zweck der Bestrafung rechtskräftig verurteilter Personen dienen die Strafgefängnisse
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0170,
von Gerichtsordnungbis Gerichtsstab |
Öffnen |
die vordem zumeist übliche Bezeichnung Aktuar durch den Titel G. ersetzt hat, weist dem G. außer der Protokollführung die Erteilung von Abschriften und Ausfertigungen, die Bescheinigung der Rechtskraft der Erkenntnisse, die Entgegennahme
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0234,
von Gesetzesfreudebis Gesicht (Antlitz) |
Öffnen |
234
Gesetzesfreude - Gesicht (Antlitz).
tische Interpretation) oder auch das Gewohnheitsrecht (Usualinterpretation) sein. Die authentische Interpretation hat rückwirkende Kraft, sofern nicht eine Sache bereits durch rechtskräftiges Urteil
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0855,
Grumbach |
Öffnen |
Forderungen an den Bischof wurden dadurch aufs neue rechtskräftig, aber der Bischof wandte sich unter Berufung auf den frühern Bescheid des Kaisers an das Reichskammergericht. G. wünschte noch immer eine gütliche Beilegung des Streits. Als der Markgraf
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0468,
Hessen (Großherzogtum: Areal und Bevölkerung, Bodenkultur) |
Öffnen |
(1885: 7,9). Die Zahl der rechtskräftig erfolgten Ehescheidungen betrug 1885: 75 (in der Periode 1881-85 durchschnittlich jährlich 65,8). Im J. 1880 lebten 204 männliche Geschiedene (= 0,04 Proz. der männlichen Bevölkerung) und 408 weibliche Geschiedene
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0667,
von Holubbis Holywell |
Öffnen |
Versicherung gleiche Rechtskraft wie dem christlichen Eid gewährte. Ebenso gab er die Anregung und den Plan zu den Blaubüchern, welche das Auswärtige Amt durch Lord Clarendon über die "Verhältnisse der arbeitenden Klassen in fremden Ländern" ausarbeiten
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0986,
von Inspirationsgemeindenbis Instanz |
Öffnen |
und in Strafsachen nach der Strafprozeßordnung binnen einer Woche von Eröffnung der beschwerenden Verfügung an, eingewendet werden und hindern deren Übergang in Rechtskraft und Vollziehbarkeit. Indessen ist manchen Rechtsmitteln dieser sogen
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0% |
Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0291,
Juden (in der Neuzeit) |
Öffnen |
Rechtskraft, und die mannigfachsten Abgaben (über 60 verschiedene Steuern) wurden von ihnen erhoben. Trotz des von Karl V. ihnen gewährten Reichsschutzes wurden sie 1551 aus Bayern, 1555 aus der Pfalz, 1573 aus der Mark, 1670 aus den österreichischen
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0332,
von Jurakenbis Jurien de la Gravière |
Öffnen |
.
Juridisch (lat.), der Rechtswissenschaft gemäß, rechtskräftig, oft gleichbedeutend mit juristisch gebraucht.
Jurien de la Gravière (spr. schüriäng d'la grawjähr), Jean Pierre Edmond, franz. Admiral, geb. 19. Nov. 1812 zu Brest, Sohn des Admirals Pierre
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0829,
von Kleinpaulbis Kleinrussische Sprache und Litteratur |
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Gesetzbuch, das von den polnischen Königen zu gunsten des mit Litauen vereinigten südwestlichen Rußland bewilligt ward und, in drei Redaktionen (1529,1566, 1588) abgefaßt, lange Zeit hindurch (bis 1783) Rechtskraft behielt. Weil aber die Aufklärung des
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0010,
von Konkurrenz der Verbrechenbis Konkurs |
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. Zusatzstrafe welche nach ebendenselben Grundsätzen wie die Gesamtstrafe zu bemessen ist. Ist jemand durch verschiedene rechtskräftige Urteile zu Strafen verurteilt worden, und sind dabei die Vorschriften über die Zuerkennung einer Gesamtstrafe außer Betracht
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0594,
Lebensversicherung (allgemeine Bedingungen, Geschichtliches, Litteratur) |
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zurechnungsfähigen, Duell, Kriegs- und Seedienst etc. eintritt. In einzelnen Fällen, z. B. bei rechtskräftiger Verurteilung der Versicherten zu langer Freiheitsstrafe, bei Verfall des Versicherten in Trunksucht, bei der Entdeckung falscher
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Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0128,
von Majolikabis Majolikamalerei |
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für den Landesverrat wie für den Hochverrat die gemeinsame Bestimmung, daß nach Eröffnung der Untersuchung bis zu deren rechtskräftiger Beendigung das Vermögen, welches der Angeschuldigte besitzt, oder welches ihm später anfällt, mit Beschlag belegt
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Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0617,
von Militärgerichtswesenbis Militärgesetzgebung |
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die Urteile durch die Auditeure, resp. das Generalauditoriat begutachtet. Durch die Bestätigung wird das Urteil rechtskräftig, Berufung findet nicht statt. Alle Gerichtsakten werden durch die Korpsauditeure und das Generalauditoriat
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0433,
von Prsh.bis Prügelstrafe |
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es einer gerichtlichen Entscheidung über die bestrittene Forderung im Weg eines besondern Prozesses. Der Eintrag der anerkannten und festgestellten Forderungen in die Gläubigertabelle wirkt gegenüber allen Konkursgläubigern wie ein rechtskräftiges Urteil
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0740,
von Requabatterienbis Rescht |
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, Sache, namentlich im juristischen Sinn, d. h. ein für sich bestehender, räumlich begrenzter Gegenstand, welcher keine Person ist. R. accessoria, Nebensache; r. dubia, zweifelhafte Sache; r. judicata, rechtskräftige Entscheidung; r. litigiosa, streitige
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Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0007,
von Rückertbis Rückfall |
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einer strafbaren Handlung von seiten eines bereits früher wegen einer solchen rechtskräftig Verurteilten. In diesem Sinn wird gewöhnlich in der Verbrecherstatistik von Rückfälligen gesprochen, d. h. von Sträflingen, welche früher schon eine Strafe verbüßt
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Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0008,
von Rückfalltyphusbis Rücksteuer |
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Rückfalltyphus - Rücksteuer.
engern und eigentlichen Sinn liegt dagegen nur dann vor, wenn es dasselbe oder doch ein gleichartiges Verbrechen war, wegen dessen der Verbrecher bereits bestraft oder rechtskräftig verurteilt worden ist. Nach
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Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0444,
Schiedsrichter |
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ist. Der schriftlich abzufassende und den Parteien in einer von den Schiedsrichtern unterschriebenen Ausfertigung zuzustellende Schiedsspruch hat die Wirkung eines rechtskräftigen gerichtlichen Urteils; doch kann die Zwangsvollstreckung auf Grund
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Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0782,
Schwyz (Kanton und Flecken) |
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; allein diese erkannten denselben nicht an, und nach langer Fehde mußte S. unter ihre Botmäßigkeit zurückkehren. Nachdem es 1291 das ewige Bündnis mit Uri und Unterwalden geschlossen, erlangte es 1309 von Heinrich VIII. die rechtskräftige Bestätigung
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0364,
von Strafrechtstheorienbis Strafregister |
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Strafverfügungen, Strafurteile der bürgerlichen Gerichte, einschließlich der Konsulargerichte, sowie durch Strafurteile der Militärgerichte ergehenden rechtskräftigen Verurteilungen eingetragen und zwar wegen eigentlicher Verbrechen und Vergehen sowie
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0365,
von Strafsachenbis Strafverfahren |
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Verfahrens anschließen. Dem rechtskräftigen verurteilenden Straferkenntnis folgt die Strafvollstreckung. Als besondere Arten des Strafverfahrens sind nach der deutschen Strafprozeßordnung folgende zu nennen: 1) das S. bei dem amtsgerichtlichen Strafbefehl (s
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0443,
von Susemihlbis Sussex |
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, solche, welche den Eintritt der Rechtskraft eines Urteils und die zwangsweise Vollstreckung desselben verhindern; Suspensivbedingung, eine aufschiebende Bedingung, von welcher der Beginn eines Rechtsverhältnisses abhängt.
Suspensorium (lat., Tragbeutel
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 1014,
von Ungeltbis Unger |
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(Ungehorsamsbeschuldigung, Accusatio contumaciae) des Gegners erforderlich, um ein Versäumnisurteil (Verurteilung in contumaciam) gegen den Ungehorsamen herbeizuführen (s. Versäumnis). U. gegenüber einem rechtskräftigen Urteil hat die Einleitung
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0041,
von Valesiusbis Vallauri |
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Caltanissetta (Sizilien), neu und regelmäßig angelegt, treibt Getreide- u. Weinbau u. hat (1881) 11,341 Ew.
Valīd (lat.), kräftig; rechtskräftig, rechtsgültig; Validität, Rechtsgültigkeit; validieren, etwas in rechtsgültiger Form vollziehen
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0125,
Vereinigte Staaten von N.-A. (Geschichte 1862-1874) |
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rechtskräftig wurde, suchte er seine Ausführung auf alle Weise zu hindern. Er unternahm Agitationsreisen, um das Volk gegen den Kongreß aufzureizen, setzte den Kriegsminister Stanton zweimal ab und führte einen so leidenschaftlichen, hartnäckigen Krieg
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0134,
von Verjauchungbis Verjüngung |
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Antrag Berechtigte es unterläßt, den Antrag binnen drei Monaten von dem Tag an zu stellen, seit welchem er von der Handlung und von der Person des Thäters Kenntnis gehabt hat. Für die V. der Vollstreckung rechtskräftig erkannter Strafen sind längere
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0465,
von Wechselrechtbis Wechselschere |
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und vor eingetretener Rechtskraft vorläufig vollstreckbar. Besonders wichtig ist ferner für den W. die Bestimmung der allgemeinen deutschen Wechselordnung (Art. 82), daß sich der Wechselschuldner der Wechselklage gegenüber nur solcher Einreden bedienen
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0844,
von Zeichnenbis Zeisig |
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844
Zeichnen - Zeisig.
Zeichnen, im kaufmännischen Sinn s. v. w. (rechtskräftig) unterzeichnen; in der Jägersprache das Sichgebärden eines Wildes, wenn es den Schuß empfängt.
Zeichnende Künste, im weitern Sinn alle Künste, denen Zeichnungen
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0927,
von Zinnschmuckbis Zinsen |
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. beanspruchen können. Judikatszinsen nennt man die durch richterliches Urteil rechtskräftig zuerkannten Z.
Das Verhältnis der Z. zu der Kapitalsumme, von welcher dieselben entrichtet werden (Zins der Kapitaleinheit) nennt man Zinsfuß. Derselbe wird gewöhnlich
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Meyers →
17. (Ergänzungs-) Band →
Hauptstück:
Seite 0517,
von Kroneckerbis Kühl |
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berufen. Unter seinen Schriften sind zu nennen: »Prozessualische Konsumtion und Rechtskraft des Erkenntnisses« <"eipz. 1864); Kritik 5es» Iu MW)ü)che)i Kodex« (Verl. 1867); Kritische
Meyers zw'v..^rikou, 4. Aufl. XVII. Uo.
Versuche« (das. 1870
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Meyers →
17. (Ergänzungs-) Band →
Hauptstück:
Seite 0870,
von Chinesebis Clarence, Port |
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. !
Choreuten, Massalianer
Chorherren, regulierte, Trimtarier-
Chorlton, Manchester 1?6,i lorden
Chorsum, Kibyra
Chorti, Maya
Chorun, Kohren
Chorwaten, Kroatien-Slawonien289,,
(^O86.inF66, Rechtskraft
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Meyers →
18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] →
Hauptstück:
Seite 0380,
Gewerbegerichte (Reichsgesetz vom 29. Juli 1890) |
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Endurteilen der G., welche rechtskräftig oder für vorläufig vollstreckbar erklärt sind, sowie aus den Vergleichen, welche nach Erhebung der Klage vor dem Gewerbegericht geschlossen sind, findet die Zwangsvollstreckung statt. Die der Berufung oder dem
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Meyers →
18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] →
Hauptstück:
Seite 0424,
von Heimbis Heimstättengesetze |
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verflossen sind. Außerdem kann das also festzulegende Grundvermögen im Wege der Zwangsvollstreckung nur angegriffen werden wegen rechtskräftiger Ansprüche aus Lieferungen, die zur Errichtung und zum Ausbau der Heimstätte verbraucht sind
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Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0340,
Fortbildungsschulen (neueste Entwickelung in Preußen) |
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nicht an und erkannte in einer analogen Berufungssache 23. Nov. 1885 eine derartige Polizeivorschrift als rechtskräftig an, da der Zwang zum Besuch der F. im besondern Interesse der Gemeinden läge. Erst 27. Dez. 1888 kam das Kammergericht, indem
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Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0613,
von Manchesterbis Marinekonferenz |
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der M. sind aber nur Vorschläge, welche erst nach Vereinbarung der einzelnen Landesregierungen unter sich rechtskräftige Wirkung erhalten können. Nur die Regierung der Vereinigten Staaten von Nordamerika hat denselben durch Gesetz vom 19. Aug. 1890
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Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0961,
Vereinigte Staaten von Nordamerika (Geschichte) |
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der Kongreßpartei sie freiwillig aus, damit die Sache vor dein zuständigen nordamerikanischen Gerichte rechtskräftig entschieden werde, und dieses sprach sich dahin aus, daß die Verschiffung der Wassen ein gesetzmäßiges Handelsgeschäft gewesen sei
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0028,
von Abd ur-Rahmân (Feldherr)bis Abel (Karl von) |
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. O. 1835), "Die Berechtigung der deutschen Strafrechtswissenschaft der Gegenwart" (Braunschw. 1859), "Über die Verjährung rechtskräftig erkannter Strafen" (Bresl. 1862).
Abĕken, Bernh. Rud., Philolog und Schulmann, geb. 1. Dez. 1780 zu Osnabrück
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0125,
von Action en nullitébis Acton |
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Verträgen des Schiffers, A. institoria, Klage gegen den Geschäftsherrn aus den Verträgen des Faktors, welchen er zum Gewerbebetrieb bestellt hat, A. furti, Klage gegen den Dieb, A. judicati, Klage aus dem rechtskräftigen Urteil auf dessen
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0147,
von Adjudizierenbis Adler (Raubvögel) |
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aufzufinden ist, unter den Nachbarn aufteilen. Überall geht mit dem
richterlichen Spruch oder dessen Rechtskraft das Eigentum oder dingliche Recht unmittelbar auf den Erwerber über. So Sächs.
Bürgerl. Gesetzb. §§. 257, 339–344. Ähnlich im franz
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0153,
von Admirabelbis Admiralitätsinseln |
Öffnen |
. In Staaten, welche eine Kriegsmarine besitzen, ist dieses Gericht hauptsächlich nur in Kriegszeiten thätig, um über die Wegnahme von Schiffen, Rechtskräftigkeit und Bruch einer Blockade u. s. w. abzuurteilen. Das Gericht führt dann auch den Namen
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