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Rang | Fundstelle | |
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100% |
Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0122,
Auslieferung von Verbrechern (gegenwärtige Rechtsnormen) |
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122
Auslieferung von Verbrechern (gegenwärtige Rechtsnormen).
gebung geltend zu machen und den Eigennutz der einzelnen Staaten in der Verfolgung ihrer besondern Interessen zurückzudrängen. Frankreich, Dänemark, Spanien, die deutschen Staaten
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100% |
Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0123,
Auslieferung von Verbrechern (gegenwärtige Rechtsnormen) |
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123
Auslieferung von Verbrechern (gegenwärtige Rechtsnormen).
land und Amerika auch eigne Unterthanen zur Bestrafung aus (beispielsweise im Mordprozeß Tourville).
2) Die Bestimmung derjenigen Verbrechensfälle, in denen A. verlangt werden kann
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67% |
Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0478,
Illegitimität (Statistik der unehelichen Geburten) |
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ist, und daß auch die Rechtsnormen zu einer wesentlichen Erleichterung geführt haben. Die heutigen Rechtsnormen über die Unehelichen umfassen zunächst Bestimmungen über die Definition der Unehelichkeit und dann jene Rechtsfolgen, welche die Thatsache
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Drogisten →
Erster Theil →
Gesetzeskunde:
Seite 0804,
Gesetzeskunde |
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einer auf das Prozessverfahren bezüglichen Rechtsnorm oder einer anderen Rechtsnorm angefochten wird. (Die Einwendung, dass die Strafe zu hoch sei, giebt z. B. keinen Revisionsgrund. ) Die Revisionsanträge und deren Begründung sind spätestens binnen
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1% |
Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0310,
von Gewittervogelbis Gewohnheitsrecht |
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(gelehrten Recht) gegenübersteht.
Gewohnheitsrecht, im weitern Sinn s. v. w. ungeschriebenes Recht oder der Inbegriff derjenigen Rechtsnormen, welche ohne das ausdrückliche Gebot der gesetzgebenden Gewalt bestehen; im engern, eigentlichen Sinn
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0% |
Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0311,
Gewölbe (Teile, Formen, Arten der G.) |
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311
Gewölbe (Teile, Formen, Arten der G.).
rende (consuetudo introductiva s. constitutiva), d. h. eine solche, welche eine neue, noch nicht bestandene Rechtsnorm einführt, und in abändernde (consuetudo abrogatoria), d. h. eine solche, welche
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0753,
von Gemeinfliegenbis Gemeingefährliche Verbrechen und Vergehen |
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, in welchen und soweit es in ihnen
gilt, überhaupt die Bedeutung einer diese Gebiete
verbindenden formal gemeinsamen Rechtsnorm hat,
oder ob es sich dabei nur um eine thatsächliche Über-
einstimmung der für das eine Gebiet geltenden
Rechtsnorm
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Drogisten →
Erster Theil →
Gesetzeskunde:
Seite 0803,
Gesetzeskunde |
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, das durch das Rechtsmittel der Revision angefochten wird, gelangt am Oberlandesgericht zur nochmaligen Prüfung.
Der Revision unterliegen nur Urtheile, welche auf einer Verletzung des Gesetzes beruhen. Das Gesetz ist verletzt, wenn eine Rechtsnorm
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0790,
Deutsches Recht (im Mittelalter und in der Neuzeit) |
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Philologie im Grundriß (Paderb. 1882).
Deutsches Recht. Der mit diesem Ausdruck verbundene Begriff ist ein verschiedener, je nachdem man dabei das Herrschaftsgebiet oder den Ursprung der Rechtsnormen im Auge hat. In ersterer Beziehung versteht
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 1018,
von Dispensarybis Disposition |
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1018
Dispensary - Disposition.
Dispensary (engl., spr. -pénssărĭ), Laboratorium des Apothekers; auch Armenkrankenhaus.
Dispensation (lat., eigentlich "Abwägung"), die Aufhebung einer Rechtsnorm für einen einzelnen Fall; daher
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0940,
von Kollinbis Kollision |
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Beziehung ist es eine Folge des internationalen Verkehrs, daß oftmals von den Gerichten des Inlandes bürgerliche Rechtsverhältnisse zu beurteilen sind, welche im Ausland zur Entstehung kamen. Die Frage, welche Rechtsnormen hier maßgebend sind, ob
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0953,
von Kolomnabis Kolonialrecht |
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.
Kolonialrat, s. Kolonialrecht.
Kolonialrecht, im allgemeinen der Inbegriff der Rechtsnormen, welche die Rechtsverhältnisse der Kolonien regeln. Im einzelnen ist jedoch folgende Unterscheidung zu machen:
1) K. wird das Recht genannt, welches
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0631,
von Rechtsschulebis Rechtswissenschaft |
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und überhaupt den Sinn einer Rechtsnorm nur dann richtig erfassen, wenn wir auf ihre historische Entstehung und Entwickelung zurückgehen. Wie daher die Rechtsgeschichte ein wichtiger Teil der Volks- und Kulturgeschichte überhaupt ist, so erscheint
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0632,
Rechtswissenschaft (Geschichte und Litteratur) |
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Rechtsnormen auf ähnliche Fälle im Sinn des Gesetzgebers und auf die Entwickelung der leitenden Prinzipien, welche den einzelnen Gesetzesbestimmungen zu Grunde liegen. Die einzelnen Teile der R. entsprechenden einzelnen Teilen des Rechts selbst (s
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0431,
von Wasserrattebis Wasserrecht |
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, Theorie und Konstruktion der Brunnenanlagen etc. (2. Aufl., Berl. 1878); Bach, Die Wasserräder (Stuttg. 1886); Herrmann, Die graphische Theorie der Turbinen (Berl. 1887).
Wasserratte, s. Wühlmaus.
Wasserrecht, der Inbegriff der Rechtsnormen über
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0947,
von Zivilprozeßordnungbis Zizyphus |
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, Procédure civile (14. Aufl., Par. 1884, 2 Bde.); Meyer, Anleitung zur Prozeßpraxis nach der Zivilprozeßordnung vom 30. Jan. 1877 (Berl. 1879).
Zivilprozeßordnung, s. Zivilprozeß.
Zivilrecht (bürgerliches Recht), der Inbegriff der Rechtsnormen
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0461,
von Eisenbahngarantiebis Eisenbahnrecht |
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sein werden, läßt sich erwarten, daß die E. innerhalb größerer Ländergruppen stabilere und gleichmäßigere Grundsätze annehmen wird. Vgl. Eisenbahn, bes. S. 435 f.
Eisenbahnrat, s. Eisenbahn, S. 440.
Eisenbahnrecht, der Inbegriff der Rechtsnormen
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Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0811,
von Seenesselnbis Seerecht |
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. Hermione hystrix Blainv., mit spärlichem Haarfilz, gestielten Augen und widerhakigen Borsten an den Fußstummeln, lebt in der Nordsee und im Mittelmeer. S. Tafel "Würmer".
Seerecht, Inbegriff der auf die Seeschiffahrt bezüglichen Rechtsnormen
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 1004,
von Zuständigkeitsgesetzbis Zustellung |
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- und Verwaltungsgerichtsbehörden (Düsseld. 1889); weitere Litteratur beim Artikel Verwaltung.
Zuständigkeitsgesetz (Kompetenzgesetz), Rechtsnorm, welche die Zuständigkeit von Behörden regelt; namentlich kurze Bezeichnung für das preußische Gesetz vom 1. Aug
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0938,
von Bewegungswiderstandbis Beweis (juristisch) |
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oder Unwahrheit des Parteivorbringens verschaffen. Demnach sind Gegenstand des B. nur Thatsachen, nicht Rechtsnormen. Die Kenntnis des letztern wird beim Richter grundsätzlich vorausgesetzt (jura novit curia). Es bedürfen aber des B. einerseits nur
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0936,
von Gesenkbis Gesetz |
Öffnen |
Fall
getroffenen Verfügungen (Dispenfationen, Pri-
vilegien), andererfeits das Gewohnheitsrecht (s. d.).
Bisweilen faßt man G. weiter, indem man dar-
unter auch das Gewohnheitsrecht mit versteht -man
versteht dann unter G. jede Rechtsnorm, so
z
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0098,
von Actebis Acton |
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. A. législatif , eine von den gesetzgebenden Faktoren beschlossene
und verfassungsmäßig verkündete Rechtsnorm. A. respectueux , im französischen Rechte der
förmliche Antrag eines Kindes auf Erteilung
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0623,
von Antaresbis Antennen |
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Rechtsnormen vor Justinian, bestehend in den Gesetzen der zwölf Tafeln, Senats- und Volksbeschlüssen, Edikten der Prätoren und Konstitutionen der Kaiser sowie in den öffentlich sanktionierten Entscheidungen berühmter Rechtsgelehrten. Sammlungen
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0952,
von Assamarbis Assassinen |
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: 3737 Einw. zählte. - Die Provinz ist in elf Distrikte eingeteilt; die Verwaltung, an deren Spitze ein Chief-Commissioner steht, ist "nicht reguliert", d. h. sie ist in ihrer Wirksamkeit nicht durch strenge Rechtsnormen eingeschränkt. Kriminalfälle
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0525,
Baurecht |
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, auf seinem Grund und Boden bauliche Anlagen vorzunehmen; im objektiven Sinn der Inbegriff der Rechtsnormen, welche sich auf die Ausübung dieses Rechts beziehen und dasselbe begrenzen und beschränken. Solche Beschränkungen sind teils im öffentlichen
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0739,
von Bergmännchenbis Bergrecht |
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Werken und Tugendübungen den Hauptinhalt des Ganzen bildet. Vgl. Tholuck; Die Bergrede Christi ausgelegt (5. Aufl., Gotha 1872).
Bergprobierer, s. v. w. Bergwardein.
Bergrecht, der Inbegriff der auf den Bergbau bezüglichen Rechtsnormen. Solche
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0801,
Berufung (in Strafsachen) |
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wegen Verletzung einer Rechtsnorm über das Verfahren begründen würde, so kann das Berufungsgericht die Sache an die erste Instanz zur anderweiten Entscheidung zurückverweisen. Erscheint das erste Gericht als unzuständig, so erfolgt Verweisung an den zuständigen
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0865,
Beweis (im Zivilprozeß) |
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vermöge der Publikation von jedem anerkannt werden und namentlich dem Richter bekannt sein muß (jura noscit curia); nicht Gegenstand der Beweisauflage sein kann. Dagegen können solche Rechtsnormen, welche nicht auf öffentlicher allgemeiner
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0907,
von Bienenkorbhäuserbis Bienenzucht |
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betreffenden Rechtsnormen, aus welchen insbesondere folgendes hervorzuheben ist. Nach römischem und gemeinem deutschen Recht hat der Eigentümer eines Bienenschwarms das Recht, ihn zu verfolgen, und kann ihn auch auf eines andern Grundstück wieder einfangen
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0954,
von Billingsbis Bill of rights |
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. die Festsetzung eines Volljährigkeitstermins u. dgl. Diese Regeln bilden dann ein strenges, durchgreifendes Recht (jus strictum), und im Gegensatz hierzu werden die Rechtsnormen, welche mehr der Individualität und besondern Verhältnissen Rechnung tragen
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0791,
Deutsches Recht (Entwickelung im neuen Deutschen Reich) |
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, die Inhaberpapiere, das sogen. litterarische Eigentum sowie an die deutschen Rechtsnormen in Ansehung des Wechsel- und Handelsrechts erinnert werden. Für die Erhaltung und Ausbildung der dem deutschen Rechtsbewußtsein entsprungenen Rechtsinstitute
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0840,
Deutschland (Rechtsgebiete; Finanzwesen) |
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sie ausschließlich auf die Verletzung einer in den Landesgesetzen enthaltenen Rechtsnorm gestützt werden; sonst gehen dieselben an das Reichsgericht. Als besondere Gerichte sind zugelassen: 1) die Rheinschiffahrts- und Elbzollgerichte; 2) die Gerichte, welche
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0340,
Ehe (Auflösung) |
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ist das Eherecht, d. h. der Inbegriff der auf die E. bezüglichen Rechtsnormen, von jeher Gegenstand der weltlichen Gesetzgebung gewesen. Aber gerade in Ansehung der Wirkungen, welche die E. auf die Vermögensverhältnisse der Ehegatten ausübt (eheliches
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0732,
von Erbswurstbis Erbvertrag |
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Rechtsnorm als Inhalt eines Rechtsgeschäfts wiederholt wird. In Mecklenburg können die Töchter der ohne Söhne versterbenden Lehnsbesitzer (Erbjungfern) den lebenslänglichen Besitz des Lehnsgutes beanspruchen.
Erbtruchseß, s. Erbämter
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0025,
von Familienbrüderbis Familienschluß |
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.); Schenk, Der F. (Wien 1863); Derselbe, Die Magistratur im französischen Vormundschaftsrecht (das. 1864).
Familienrecht, Inbegriff der auf die Familie (s. d.) und die rechtliche Stellung der Familienglieder als solcher bezüglichen Rechtsnormen
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0130,
von Fensterkittbis Fensterrecht |
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der Rechtsnormen, welche rücksichtlich der Anlage von Fenstern und Lichtöffnungen und darauf bezüglicher Veranstaltungen gelten. An und für sich ist der Eigentümer vermöge der ihm zustehenden
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0660,
von Freiwillige Anlehenbis Freiwillige Gerichtsbarkeit |
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Rechtspflege (Jurisdictio contentiosa), der prozessualischen Thätigkeit der Gerichte. Übrigens bezeichnet man mit dem Ausdruck f. G. auch den Inbegriff der Rechtsnormen über das Verfahren in nichtstreitigen Rechtssachen und auch wohl
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0234,
von Gesetzesfreudebis Gesicht (Antlitz) |
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.]
Gesetzgebungsrecht, die Befugnis zum Erlaß allgemeiner Rechtsnormen für ein bestimmtes Staatsgebiet, welche in konstitutionellen Staaten durch die Staatsregierung unter Mitwirkung der Volksvertretung ausgeübt wird. Vgl. Gesetz, S. 232.
Gesetzliche Fehler, s
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0465,
von Kanonisches Alterbis Kansas |
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der auf die Kirche bezüglichen Rechtsnormen. Denn das Kirchenrecht ist nicht allein im kanonischen Recht enthalten, und letzteres enthält nicht bloß kirchliche Satzungen, was sich aus der Machtstellung der Kirche im Mittelalter erklärt, welche
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0603,
von Katbis Katakomben |
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der bezüglichen Grundstücke mit den Gräbern für letztere nach dem römischen Gesetz Sicherheit gegeben war, so später durch die Korporationen für Begräbnis (collegia funeraticia), deren Rechtsnormen die Christenheit benutzte, um dem Staat gegenüber bestehen
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0769,
von Kirchenratbis Kirchenrecht |
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und behandelt den K. als besonders strafbaren Fall des Diebstahls (s. d.).
Kirchenrecht (lat. Jus ecclesiasticum), Inbegriff der Rechtsnormen, welche für die Rechtsverhältnisse der Kirche (s. d.) als solcher und für diejenigen des Einzelnen
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0010,
von Konkurrenz der Verbrechenbis Konkurs |
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der Rechtsnormen über den K. ist das Konkursrecht. Ein ausführliches Gesetz über das Konkursverfahren wird Konkursordnung genannt, so namentlich die österreichische Konkursordnung vom 25. Dez. 1868, welche zwischen kaufmännischem und gemeinem K
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Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0617,
von Militärgerichtswesenbis Militärgesetzgebung |
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Militärgesetzgebung.
Militärgesetzgebung, der Inbegriff derjenigen Rechtsnormen, durch welche die rechtliche Stellung der Militärpersonen geregelt wird. Hierher gehören zunächst die Gesetzesvorschriften über die Wehrpflicht (s. d.) überhaupt, ferner
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Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0337,
von Offenburgbis Öffentlichkeit |
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die Organe geboten sind, durch welche sie sich zugleich bilden und aussprechen kann. Vgl. v. Holtzendorff, Wesen und Wert der öffentlichen Meinung (Münch. 1879).
Öffentliches Recht (Jus publicum), der Inbegriff derjenigen Rechtsnormen, welche sich
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Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0936,
von Pfandbriefbis Pfändung |
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Sinn der Inbegriff der Rechtsnormen, nach welchen jenes Recht des Gläubigers zu beurteilen ist. In letzterer Beziehung bilden die Grundsätze des römischen Pfandrechts noch heutzutage die Grundlage der Pfandgesetzgebung, wenn dieselben auch
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0335,
von Presse-collébis Preßhefe |
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der Presse gerichtet sind.
Preßgesetze, Rechtsnormen, welche die Presse betreffen, und zwar namentlich diejenigen, welche den Gebrauch derselben im öffentlichen Interesse regeln und beschränken; s. Presse, S. 332 f.
Preßhefe (Pfundhefe
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0396,
von Privatbis Privy Council |
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(s. Recht). Diejenigen Rechtsnormen, welche bei der Beurteilung von Rechtsverhältnissen maßgebend sind, die in einem andern Staats- oder Rechtsgebiet entstanden als in demjenigen, wo sie zum Gegenstand einer rechtlichen Entscheidung werden, bezeichnet
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0626,
von Rechenstäbchenbis Recht |
Öffnen |
(Rechte im subjektiven Sinn) begründet. Befugnis und die ihr entsprechende Verpflichtung bilden zusammen ein Rechtsverhältnis. Die ein solches normierende Regel wird Rechtssatz (Rechtsnorm), ein Komplex zusammengehöriger Rechtssätze Rechtsinstitut
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0768,
von Revisorbis Revolutionstribunal |
Öffnen |
768
Revisor - Revolutionstribunal.
angenommen hat, oder wenn überhaupt eine Rechtsnorm nicht oder nicht richtig angewendet worden ist. Die Revisionsfrist beträgt in Strafsachen eine Woche. Als Revisionsgerichte fungieren, wenn es sich um
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Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0342,
von Satzmehlbis Sauer |
Öffnen |
. Stärkemehl.
Satzung, Glaubensbestimmung, die nicht in der Bibel begründet ist; auch s. v. w. Gesetz, Rechtsnorm. Früher war S. auch s. v. w. Faustpfand (s. Pfand). Bei dieser alten S., auch Weddeschat genannt, erhielt der Gläubiger durch gerichtliche
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Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 1028,
von Slave Lakebis Slawen |
Öffnen |
Monogamie. Noch vor der Abtrennung in einzelne Zweige hatten die S. durch uraltes Herkommen befestigte Rechtsnormen (pravo, zakon); der Begriff "erben" fehlte jedoch, da die Familienverfassung Erbschaften ausschloß. Die Religion war, wie bei den übrigen
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0362,
Strafrecht (Allgemeines) |
Öffnen |
362
Strafrecht (Allgemeines).
im objektiven Sinn der Inbegriff der Rechtsnormen über strafbare Verbrechen; im subjektiven Sinn die Befugnis, wegen verübten Unrechts Strafe zu verhängen (Strafgewalt, Strafzwang, Jus puniendi). Das S. im objektiven
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0% |
Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0946,
Zivilprozeß (Hauptgrundsätze des deutschen Zivilprozesses, Litteratur) |
Öffnen |
Oberlandesgerichten erlassenen Entscheidungen gegeben ist, wofern es sich um die angebliche Verletzung einer Rechtsnorm durch das angefochtene Erkenntnis handelt, und wofern bei Rechtsstreitigkeiten über vermögensrechtliche Ansprüche der Wert des
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0172,
von Austinbis Austrägalgericht |
Öffnen |
zu stande. Doch behielten die Stände noch ihre bisherigen Austräge und das Recht, solche auch in Zukunft vertragsmäßig zu errichten. So gab es gesetzliche, d. i. durch eine allgemeine Rechtsnorm bestimmte, und gewillkürte, d. i. auf Vertrag gegründete
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0% |
Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0779,
von Bergratbis Bergrecht |
Öffnen |
Christi ausgelegt (5. Aufl., 2. Abdr., Gotha 1872)- Achelis, Die B. (Bielefeld 1875); Ibbeken, Die B. Jesu (Metz 1888).
Bergrat, s. Bergbehörde.
Bergrecht, der Inbegriff der auf den Bergbau bezüglichen Rechtsnormen. Das B. umfaßt sowohl Gegenstände
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0864,
Berufung (juristisch) |
Öffnen |
, das angefochtene Urteil auf und erkennt dann entweder in der Sache selbst oder verweist die Sache bei Verletzung von Rechtsnormen über das Verfahren in die Vorinstanz zurück (Deutsche Strafprozeßordn. §§.355 fg.). Berufungsgerichte sind
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Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0760,
von Bürger (Hugo)bis Bürgerliches Gesetzbuch für das Deutsche Reich |
Öffnen |
Unterabteilungen: Rechtsnormen, Personen (einschließlich der jurist. Personen), Rechtsgeschäfte, Fahrlässigkeit und Irrtum, Zeitbestimmungen, Anspruchsverjährung, Selbstverteidigung und Selbsthilfe, Urteil, Beweis, Sicherheitsleistung. Das zweite Buch
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0% |
Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0459,
von Commonitoriumbis Commons (House of) |
Öffnen |
als
Rechtsnorm dient, insofern es nicht mit den beson-
dern Umständen des Ortes im Widerspruch steht,
oder durch Gesetzgebung verändert oder beseitigt ist.
voniiuon ?ra^sr, Look ol (spr. bück of
komm'n prehr), die engl. Kirchenagende, wurde
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0% |
Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0463,
von Dotalbauernbis Dotalsystem |
Öffnen |
partikularen Rechtsnormen bestimmen. - Vgl. Stobbe, Deutsches Privatrecht, Bd. 4, §. 235, und Roth, Deutsches Privatrecht, Bd. 2, §§. 95 fg.
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0% |
Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0793,
von Einfuhrprämiebis Einfuhrverbote |
Öffnen |
, die Neuordnung
als ein in sich abgeschlossenes Ganzes darzustellen.
Die durch die Neuordnung notwendig werdende
Abänderung anderer Gesetze, mit denen sich die Ko-
difikation berührt, die Bestimmungen über das Ver-
hältnis zu örtlichen Rechtsnormen
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0237,
von Erbrezeßbis Erbschaftserwerb |
Öffnen |
.
Die Rechtsnormen des E. beschränken sich nicht
auf die Gesamtrechtsnachfolge und deren Grund,
l^ie umfassen auch den Erwerb der Erbschaft (f. Erb-
schaftserwerb und Erbteilung), die Sondernachfolge
durch Vermächtnis und die Lebre vom Testaments
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0461,
von Excentricitätbis Exceptio |
Öffnen |
und Glauben schuldet. Heute haben wir keine Prozeßformel mehr, der Richter urteilt nicht nach der Anweisung eines
Oberbeamten, sondern nach dem Gesetz oder einer sonst gültigen Rechtsnorm. Gleichwohl zerlegen die Juristen auch noch
heute
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0% |
Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0788,
von Fiktilbis Filangien (Carlo) |
Öffnen |
.
Fiktll (lat. ücti1i3), thönern, irden. I^ictiliH,
Werke der Töpferkunst.
Fiktion (lat.), Erdichtung, etwas Erdichtetes;
Bezeichnung für Rechtsnormen, vermöge deren
ein faktisches Verhältnis durch Gleichsetzung mit
einein andern
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0% |
Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0869,
von Germanische Sprachwissenschaftbis Germanische Volksrechte |
Öffnen |
Stamme geübten Gewohnheitsrechts, zum Teil aber auch neue Rechtsnormen, da neuentstandene Bedürfnisse eine gesetzliche Regelung erheischten. Nur die angelsächs. und nordgerman. Volksrechte sind in der Landessprache, die übrigen in zumeist
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0% |
Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0261,
von Hofrechtbis Hofsystem |
Öffnen |
Rechtsnormen aus,
besonders seitdem ursprünglich viele Freie, um Schutz zu finden, in den Hofverband traten. Das H. ward den Hofhörigen zur Erhaltung der mündlichen Überlieferung auf eigenen Hoftagen in feststehenden
|
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0% |
Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0913,
Jesus |
Öffnen |
, sondern nur besser verstehen lehren. Hierdurch bestimmt sich auch seine Stellung zum mosaischen Gesetz. Seine Polemik gilt niemals diesem selbst, sondern nur seiner Auffassung als einer äußern Rechtsnorm und der beengenden und äußerlichen
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Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0923,
von Landesachtbis Landeshoheit |
Öffnen |
, in Deutschland das Gesetz oder
eine andere Rechtsnorm (Gewohnheitsrechtssatz)
eines Einzelstaates im Gegensatz zu Reichsgesetz,
über das Verhältnis beider zu einander s. Deutsch-
land und Deutsches Reich (Bd. 5, S. 146 fg.).
Landeshage, s. Burg
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0% |
Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0942,
von Landstingbis Landsturm |
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Grunde konn-
ten neue Rechtsnormen und allgemeine Einrichtun-
gen nur mit ihrem Beirat und ihrer Zustimmung
eingeführt werden. Auf diesen beiden Rechten der
Geldbewilligung und des Konsenses zu Gesetzen be-
ruhte im Mittelalter die Macht der L
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Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0526,
von Octavierbis Oddfellows |
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Nationalversammlung (Konvent) beschlossenen,
diejenigen, welche einseitig von Fürsten gegeben
werden. Ebenso bezeichnet man als octroyierte
Gesetze diejenigen Rechtsnormen, welche der Fürst
ohne vorherige Zustimmung der Volksvertretnng,
alfo
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Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0662,
von Ortleralpenbis Örtliche Kollision der Gesetze oder Statuten |
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Rechtsnorm für einen gegebenen Rechtsfall maß-
gebend fei, hat der Richter, welchem der Rechtsfall
zur Entscheidung vorliegt, zunächst nach dem für
ihn maßgebenden Gesetze seines Landes zu entschei-
den. Kein Landesgesetz enthält aber darüber
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0785,
von Resecierenbis Reservatrechte |
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die Besetzung gewisser geistlicher Stellen reserviert, ebenso die Lossprechung von Kirchencensuren, die wegen bestimmter Thatbestände verhängt worden sind, die Dispensation von bestimmten Rechtsnormen oder deren schon eingetretenen rechtlichen Konsequenzen u. s
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0810,
von Reviewbis Revision |
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Rechtsnorm gründen.
Die R. findet statt im Civilprozeß gegen die in
der Berufungsinstanz erlassenen Endurteile der Ober-
landesgerichte, im Strafprozeh gegen die Urteile der
Landgerichte und der Schwurgerichte. Zuständig
für die Verhandlung
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Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0801,
von Seenelkebis Seerecht |
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die Gesamtheit der
auf die Seeschiffahrt sich beziehenden Rechtsnormen.
Soweit dieselben auf das Verhältnis mehrerer oder
aller Staaten zueinander bezüglich sind, bilden sie
das sog. Völkerseerecht oder internationale
S. Dasselbe ist ein Teil des
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0272,
von Statuenbronzebis Statz |
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Zeitpunkt befanden; S. praesens, der gegenwärtige Zustand; S. nascendi, Entstehungszustand (s. d.); S. gratiae, Gnadenstand (s. d.).
Statut (lat.), in weiterm Sinne jede geltende Rechtsnorm. So spricht man von Kollision (s. d.) der S., und läßt
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0401,
von Strafkammerbis Strafprozeß |
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.) im einzelnen Fall zur Anwendung und Durchführung gelangt. Der S. hat mit dem Civilprozeß (s. d.) gemein, daß es sich einerseits um die thatsächliche Klarstellung des zu entscheidenden Falls, andererseits um die Anwendung der geltenden Rechtsnormen auf den
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0571,
von Wechselprozeßbis Wechselregreß |
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vom I.Aug. 1895, §. 555 fg.
Wechselräder, soviel wie Satzräder (s. Zahnräder und Uhren).
Wechselrecht, die Gesamtheit der sich auf die Rechtsverhältnisse aus Wechseln beziehenden Rechtsnormen. Über das deutsche und österreichische W. s
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11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0027,
von Légion d'honneurbis Legitim |
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vorzugsweise Anwendung auf den Träger der Staatsgewalt, um damit zu bezeichnen, daß er auf Grund der verfassungsmäßigen Rechtsnormen, insbesondere in der Erbmonarchie nach Maßgabe der Thronfolgeordnung, zur Regierung gelangt ist. Den Gegensatz dazu
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