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Rang | Fundstelle | |
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100% |
Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0714,
von Rektumbis Relief |
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weltlicher Behörden in die öffentliche Religionsübung oder in die Freiheiten der Geistlichkeit gegeben ist.
Rekusation (lat.), Verweigerung, Ablehnung, namentlich eines Richters (s. d.).
Rekussion (lat.), das Zurückschlagen.
Relais (franz
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1% |
Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0053,
von Ablegenbis Ablehnung |
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oder Rekusation ist im Civil-, Straf- oder Verwaltungsprozesse das Verlangen einer Partei, daß eine an sich zum Richter berufene Person das Richteramt nicht ausübe. Das Verlangen kann entweder auf einen gesetzlichen Ausschließungsgrund (s. Ausschließung
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