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100% Meyers → 13. Band: Phlegon - Rubinstein → Hauptstück: Seite 0714, von Rektum bis Relief Öffnen
weltlicher Behörden in die öffentliche Religionsübung oder in die Freiheiten der Geistlichkeit gegeben ist. Rekusation (lat.), Verweigerung, Ablehnung, namentlich eines Richters (s. d.). Rekussion (lat.), das Zurückschlagen. Relais (franz
1% Brockhaus → 1. Band: A - Astrabad → Hauptstück: Seite 0053, von Ablegen bis Ablehnung Öffnen
oder Rekusation ist im Civil-, Straf- oder Verwaltungsprozesse das Verlangen einer Partei, daß eine an sich zum Richter berufene Person das Richteramt nicht ausübe. Das Verlangen kann entweder auf einen gesetzlichen Ausschließungsgrund (s. Ausschließung