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99% Meyers → 14. Band: Rüböl - Sodawasser → Hauptstück: Seite 0422, von Scheideerze bis Scheintod Öffnen
. Scheinfrucht, s. Frucht, S. 756. Scheingehen, s. Bahrrecht. Scheingeld, s. Antizipationsscheine. Scheingeschäfte (simulierte Geschäfte, Simulationen), Geschäfte, bei denen die beiden Interessenten darüber, daß sie nur zum Schein handeln
2% Meyers → Schlüssel → Schlüssel: Seite 0192, Rechtswissenschaft: Privatrecht (Obligation. Dingliches Recht) Öffnen
, s. Depositum Deposition Depositor, s. Depositum Hinterlegungsvertrag, s. Depositum Kauf Commentitium Emtio Emptio, s. Emtio Hoffnungskauf Kauf bricht Miete Mohatra Scheingeschäfte Korrealverbindlichkeit Einer für alle
1% Meyers → 2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] → Hauptstück: Seite 1005, von Blankenheimer Auszehrungskräuter bis Blanqui Öffnen
Blankoaccept vor. In blanco stehen, s. v. w. in Vorschuß stehen. Blankostellen, im Versicherungswesen die auszufüllenden Zwischenräume in den Policen. Blankogeschäfte oder Blankoverkäufe, Bezeichnung für Scheingeschäfte, bei denen auf die Differenz
1% Meyers → 14. Band: Rüböl - Sodawasser → Hauptstück: Seite 0988, von Sims bis Simultan Öffnen
, Simulationen und ihre Behandlung (Fürstenwalde 1882). Simulierte Geschäfte, s. Scheingeschäfte. Simultan (lat.), gemeinsam; auch gleichzeitig, zugleich eintretend (im Gegensatz zu successiv).
1% Meyers → 17. (Ergänzungs-) Band → Hauptstück: Seite 0971, von Sherwood-oil bis Sin-achi-irib Öffnen
228,2 Simpson (Polarforscher), Nordpol- Simri (bibl. Person), Baesa Simsbock, Feuerschutz 210,i Simse, ^uncug Simson aus Chinon, S. ben Abra- ham, S.ben Zadok, Iüd.Litt 299,l Simulierte Geschäfte, Scheingeschäfte S^N, Pelusion
1% Brockhaus → 14. Band: Rüdesheim - Soccus → Hauptstück: Seite 0406, von Scheinerscher Versuch bis Scheintod Öffnen
(z. B. Wucher) oder an eine be- stimmte, im S. nicht beobachtete Form geknüpft (wie die Schenkung), so bleibt der ganze Akt nichtig. Scheinkauf, s. Scheingeschäft. Scheintod (^Lpti^xia), der Zustand eines orga- nischen Wesens, in dem
1% Brockhaus → 16. Band: Turkestan - Zz → Hauptstück: Seite 0302, von Vert-jus bis Vertragsbruch Öffnen
Scheingeschäft s. d. Hat die Gegenpartei eine Erklärung im Scherz gemacht, so ist nach der im Gemeinen Recht herrschenden Ansicht die Erklärung, also auch der V. selbst, ungültig. So auch Preuß. Landr. ⁡Ⅰ, 4, §. 52; Sächs. Bürgerl. Gesetzb. §. 91; Österr