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100% Meyers → 14. Band: Rüböl - Sodawasser → Hauptstück: Seite 0463, von Schifferinseln bis Schiffsklassifikation Öffnen
sich befindet. Die Schiffmühle wird in der günstigsten Strömung eines Flusses verankert, auch noch durch Taue am Ufer befestigt. Schiffsbesatzung, s. Schiffsmannschaft. Schiffsbohrwurm, s. Bohrmuscheln. Schiffsboot, Tier, s. Nautilus
1% Brockhaus → 13. Band: Perugia - Rudersport → Hauptstück: Seite 0688, von Reed bis Reederei Öffnen
Eigenschaft als Schiffer eingegangenen Rechtsgeschäfte muß der R. regelmäßig einstehen; auch ist er für den Schaden verantwortlich, welchen eine Person der Schiffsbesatzung einem Dritten durch ihr Verschulden in Ausführung ihrer Dienstverrichtungen
1% Meyers → 8. Band: Hainleite - Iriartea → Hauptstück: Seite 0239, von Havariekommissionen bis Havel Öffnen
. nur die Kriegs- und Mundvorräte des Schiffs, die Heuer, d. h. der Lohn des Schiffsvolkes, und die Effekten der Schiffsbesatzung sowie die Reiseeffekten der Reisenden nicht mit bei. Dagegen tragen bei, d. h. kommen bei der verhältnismäßigen
1% Brockhaus → 2. Band: Astrachan - Bilk → Hauptstück: Seite 0396, von Barakan bis Baratterie Öffnen
(übereinstimmend mit §. 69 der Allgemeinen Seeversicherungsbedingungen von 1867) haftet der Versicherer für Unredlichkeit und Verschulden einer Person der Schiffsbesatzung, sofern daraus für den versicherten Gegenstand ein Schaden entsteht. Die hieraus folgende
1% Brockhaus → 6. Band: Elektrodynamik - Forum → Hauptstück: Seite 0963, von Fontenoy bis Foote Öffnen
verschifft wurden; teils wurde dasselbe zur Reparatur des Schiffs oder zur Löhnung der Schiffsbesatzung gegeben. Der Gläubiger konnte das Darlehn und den Zins nur zurückfordern, wenn das Geld, oder wenn die Ware, oder wenn das Schiff
1% Brockhaus → 9. Band: Heldburg - Juxta → Hauptstück: Seite 0143, von Heufalter bis Heufieber Öffnen
, auf einen entsprechenden Logisraum für sich und seine Effekten und regelmäßig auf Verpflegung und Heilung, wenn er nach Antritt des Dienstes erkrankt oder verwundet wird. Für alle Forderungen der Schiffsbesatzung aus dem H. haftet der Reeder nicht nur mit Schiff
1% Brockhaus → 17. Band: Supplement → Hauptstück: Seite 0183, Binnenwanderungen Öffnen
181 Binnenwanderungen zusammenstößen, sowie die Höhe des Lohns bei Bergung und Hilfeleistung festgesetzt. Für Schadenersatzpflicht gelten die Vorschriften der Art. 736-741 des Handelsgesetzbuchs. Der Schiffsbesatzung steht kein Berge
1% Meyers → 11. Band: Luzula - Nathanael → Hauptstück: Seite 0250, Marine (Kriegsmarine: Organisation, Personal) Öffnen
das seemännische Personal für die Schiffsbesatzungen auszubilden und sind für den Mobilmachungsfall in Schiffsstämme geteilt. Jede Werftdivision zerfällt in 5 Kompanien, welche die Schiffe mit Maschinisten und Handwerkerpersonal versehen und die Werften
1% Meyers → 11. Band: Luzula - Nathanael → Hauptstück: Seite 1025, Korrespondenzblatt zum elften Band Öffnen
Lohn oder Gehalt beschäftigten Personen der Schiffsbesatzung deutscher Seefahrzeuge sind versicherungspflichtig. Auf Hausindustrielle kann die Versicherung durch Bundesratsbeschluß ausgedehnt werden. II. Gegenstand der Versicherung. Die zu gewährende
1% Brockhaus → 14. Band: Rüdesheim - Soccus → Hauptstück: Seite 0445, von Schifferinseln bis Schiffsbrücken Öffnen
: "Die Exerzierreglements für die Schiffsgefchütze der kaiserl. Marine" (für jedes Kaliber ein besonderer Band), "Instruktion für die Schießübungen S. M. Schiffe und Fahrzeuge mit Geschützen" (Berlin). Schiffsbesatzung, Bezeichnung, welche den
1% Brockhaus → 14. Band: Rüdesheim - Soccus → Hauptstück: Seite 0449, von Schiffshebewerke bis Schiffsjunge Öffnen
und seines Abgangs, die Veränderungen im Personal der Schiffsbesatzung, die im Schiffsrat gefaßten Beschlüsse, die Beschreibung aller dem Schiff oder der Ladung zugestoßenen Unfälle, die auf dem Schiff begangenen strafbaren Handlungen
1% Meyers → 2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] → Hauptstück: Seite 0355, von Baranken bis Barattieren Öffnen
in der Regel nicht für B. Nach dem deutschen Handelsgesetzbuch (Art. 824) haftet dagegen der Versicherer für die Gefahr der Unredlichkeit oder des Verschuldens der Schiffsbesatzung, sofern daraus für den versicherten Gegenstand ein Schade entsteht
1% Meyers → 2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] → Hauptstück: Seite 0732, von Bergelohn bis Bergen Öffnen
das Schiff oder die gerettete Ladung der Verfügung der Schiffsbesatzung bereits entzogen war oder die Hilfsleistungen der betreffenden Personen zu den Bemühungen der Schiffsmannschaft nur hinzugetreten sind. Der Betrag des im letztern Fall zu
1% Meyers → 7. Band: Gehirn - Hainichen → Hauptstück: Seite 0215, von Geschröt bis Geschütz Öffnen
gewordenen Kruppschen Ballongeschütze waren kleine gezogene Kanonen von 4 cm Seelendurchmesser, welche die aus Paris kommenden Luftballons beschießen sollten. Landungskanonen sind leichte 8 cm Geschütze, die bei Landungen der Schiffsbesatzungen
1% Meyers → 7. Band: Gehirn - Hainichen → Hauptstück: Seite 0784, Großbritannien (Marine; Wappen, Flagge, Orden) Öffnen
Fahrzeit als Midshipman und das Bestehen einer Berufsprüfung voraus. Die Mannschaft rekrutiert sich durch Werbung, in der Regel auf drei Jahre. Die Schiffsbesatzungen bestehen aus Matrosen, Marineartillerie und Seesoldaten (mariners
1% Meyers → 8. Band: Hainleite - Iriartea → Hauptstück: Seite 0494, von Heubach bis Heuer Öffnen
der Kauffahrteischiffe erhält; auch "Volksheuer" genannt im Gegensatz zur "Gage" des Kapitäns; Heuern, Verheuerung, das Dingen des Schiffsvolkes; Heuervertrag, der zwischen Schiffer und Schiffsbesatzung abgeschlossene Dienstmietvertrag. Letzterer muß nach englischem
1% Meyers → 8. Band: Hainleite - Iriartea → Hauptstück: Seite 0495, von Heuerbaas bis Heufieber Öffnen
und der Schiffsbesatzung und die Bestimmungen des Heuervertrags, namentlich auch darüber, was dem Schiffsmann an täglicher Speise und Trank gebührt. Nach der deutschen Seemannsordnung vom 27. Dez. 1872 ist der Schiffsmann der Disziplinargewalt des Schiffers
1% Meyers → 10. Band: Königshofen - Luzon → Hauptstück: Seite 0926, von Lötschenthal bis Lotterie Öffnen
des Schiffs mit einem andern für den dadurch verursachten Schaden nicht aufzukommen braucht, wofern die zur Schiffsbesatzung gehörigen Personen die ihnen obliegenden Pflichten erfüllt haben und der Zusammenstoß durch den Zwangslotsen verursacht worden
1% Meyers → 11. Band: Luzula - Nathanael → Hauptstück: Seite 0253, von Marine (Malerei) bis Marini Öffnen
als infanteristisch zum Gebrauch der Büchse wie seemännisch im Segeldienst ausgebildet. In der englischen Marine ist die M. eine besondere Truppe, in der französischen Marine werden die Schiffsbesatzungen besonders in Artilleristen (artilleurs), Infanteristen
1% Meyers → 13. Band: Phlegon - Rubinstein → Hauptstück: Seite 0240, von Porsangerfjord bis Portage Öffnen
auf Handelsschiffen nach dem Droit de p. jeder Mann der Schiffsbesatzung zum Handeln für seine Rechnung mitnehmen darf. In Kanada ist P. auch Bezeichnung der Landesstrecken, über welche dort, wo die Schiffbarkeit eines Flusses aufhört, Boot
1% Meyers → 14. Band: Rüböl - Sodawasser → Hauptstück: Seite 0461, Schiffahrt Öffnen
, und danach richten sich die Abgaben des Schiffs in Häfen etc. (weiteres s. Schiffsvermessung). Die Gesamtheit der Schiffsbesatzungen zählt gegenwärtig gegen 900,000 Köpfe, von denen 200,000 auf die Dampfschiffe, über 500,000 auf die Segelschiffe
1% Meyers → 14. Band: Rüböl - Sodawasser → Hauptstück: Seite 0464, von Schiffslast bis Schiffspapiere Öffnen
ortsüblicher Weise Hilfsdienste leisten. Auch besorgen die S. in der Regel das Ausklarieren des Schiffs sowie das Einklarieren ankommender Schiffe (s. Klarieren). Schiffsmannschaft (Schiffsbesatzung), die zum Schiffsdienst bestimmte Mannschaft
1% Meyers → 14. Band: Rüböl - Sodawasser → Hauptstück: Seite 0466, von Schiffsvermögen bis Schiiten Öffnen
das Landvermögen (Fortune de terre) des Reeders. Insoweit der Reeder dritten Personen für den Schaden verantwortlich ist, welcher diesen von einer Person der Schiffsbesatzung durch deren Verschulden zugefügt wird, haftet derselbe nur mit dem S
1% Meyers → 14. Band: Rüböl - Sodawasser → Hauptstück: Seite 0810, von Seeley bis Seenelken Öffnen
der Seefahrtsbücher (s. d.), die An- und Abmusterung der Schiffsleute, die vorläufige Schlichtung von Streitigkeiten zwischen Schiffer und Schiffsbesatzung sowie die Untersuchung von Übertretungen der letztern zu. Seemannschaft (Seefahrerkunst
1% Meyers → 17. (Ergänzungs-) Band → Hauptstück: Seite 0048, Arbeiterversicherung (deutsches Reichsgesetz vom 22. Juni 1889) Öffnen
3) die gegen Lohn oder Gehalt beschäftigten Personen der Schiffsbesatzung deutscher Seefahrzeuge und von Fahrzeugen der Binnenschifffahrt. Durch Beschluß des Bundesrats kann die Versicherungspflicht auch auf Betriebsunternehmer, die nicht regelmäßig
1% Brockhaus → 1. Band: A - Astrabad → Hauptstück: Seite 0051, von Ablagerungen bis Ablaß Öffnen
Reisenden, der Schiffsbesatzung und gewissen Schiffsgläubigern persönlich haftet. Ablagerungen, in der Heilkunde organische oder unorganische Massen, welche krankhafterweise entweder ein normales Gewebe durchsetzen, oder dasselbe verdrängt haben
1% Brockhaus → 1. Band: A - Astrabad → Hauptstück: Seite 0419, von Allemand bis Allendorf Öffnen
Maate gegebene Befehl für die gesamte Schiffsbesatzung, schleunigst an Deck zu kommen zur Ausführung eines Segel- oder sonstigen Manövers. Allemode, Personifikation, der französierenden Strömung im 17. Jahrh. (s. À la mode). Allen (spr. älln), Bog
1% Brockhaus → 1. Band: A - Astrabad → Hauptstück: Seite 0625, von Angestellter bis Anghiera Öffnen
verantwortlich, welchen eine Person der Schiffsbesatzung einem Dritten durch ihr Verschulden in Ausführung ihrer Dienstverrichtungen zufügt (Art. 451, 452). Nach dem Code civil Art. 1384 haftet der Geschäftsherr für den Schaden, welchen ein A. (préposé
1% Brockhaus → 2. Band: Astrachan - Bilk → Hauptstück: Seite 0770, Bergen (Stadt auf Rügen und Marktflecken bei Hanau) Öffnen
unterscheidet Bergung und Hilfsleistung in Seenot. Es nimmt Bergung nur dann an, wenn in einer Seenot ein Schiff oder dessen Ladung ganz oder teilweise, nachdem sie der Verfügung der Schiffsbesatzung entzogen oder von derselben verlassen waren, von dritten
1% Brockhaus → 4. Band: Caub - Deutsche Kunst → Hauptstück: Seite 0907, von Deliktsklage bis Delimitieren Öffnen
der Reeder für den Schaden verantwortlich ist, welchen eine Person der Schiffsbesatzung einem Dritten durch ihr Ver- schulden in Ausführung ihrer Dienstverrichtungen zilfügt. über die Verbindlichkeiten aus dem Haft- pflichtgesetz s. d. Nach dem
1% Brockhaus → 5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] → Hauptstück: Seite 0231, Deviation (des Kompasses) Öffnen
Schaden nicht nur dem Reeder, sondern auch denLadungsintcressenten, Passagieren, der Schiffsbesatzung und den Schiffsgläubigern verantwortlich. Den genannten dritten Perfonen! haftet auch der Reeder mit der 1^oi'wu6 äe mei- (s. d.). Hatte
1% Brockhaus → 6. Band: Elektrodynamik - Forum → Hauptstück: Seite 0090, von Empfänglichkeit bis Empfindung Öffnen
88 Empfänglichkeit - Empfindung auf solche Verluste und Beschädigungen, welche durch eine bvswillige Handlungsweise einer Person der Schiffsbesatzung entstanden sind (Art. 610). Empfänglichkeit (philos.), s. Nezeptivität. Empfangnahme
1% Brockhaus → 8. Band: Gilde - Held → Hauptstück: Seite 0468, von Großbulgarien bis Großdeutsche Partei Öffnen
, thätig. Die Mannschaft wird angeworben. Die Anwerbung geschieht meistens auf 3 Jahre. Außer den Matrosen gehören noch die Seesoldaten (Nai-iners) und die Marine-Artillerie zur Schiffsbesatzung, von denen die Mariners für den Infanteriedienst bei
1% Brockhaus → 8. Band: Gilde - Held → Hauptstück: Seite 0712, von Hamburg-Amerik. Paketfahrt-Aktien-Gesellschaft bis Hamburger Nachrichten Öffnen
. Im Dienste der Gesellschaft stehen etwa 5400 Personen. Davon gehören zu den Schiffsbesatzungen 3666 Personen und zwar 54 Kapitäne, 7 Flußdampferkapitäne, 150 Offiziere, 54 Proviantmeister, 28 Ärzte, 58 Zimmerleute, 68 Bootsleute, 88
1% Brockhaus → 8. Band: Gilde - Held → Hauptstück: Seite 0913, von Havelseen bis Haverei Öffnen
durch das Verschulden eines Dritten, z. B. des Schiffers oder einer Person der Schiffsbesatzung, verursacht sind, liegt besondere H. vor. Der Betroffene gewinnt durch das Verschulden nur möglicherweise einen Ersatzanspruch gegen den Schuldigen
1% Brockhaus → 8. Band: Gilde - Held → Hauptstück: Seite 0914, Haverfordwest Öffnen
die Reise endet, angekommen wären. Nicht beitragspflichtig sind außer den Bodmereigeldern die Kriegs- und Mundvorräte des Schiffs, die Heuer und Effekten der Schiffsbesatzung und die Reiseeffekten der Passagiere. Wenn jedoch für aufgeopferte
1% Brockhaus → 9. Band: Heldburg - Juxta → Hauptstück: Seite 0142, von Heuch bis Heuervertrag Öffnen
angestellten Per- sonen, sondern der ganzen Schiffsbesatzung, aus- schließlich des Schiffers, z. V. auch für Maschinisten, Aufwärter, Köche, 'Arzte u. s. w. Voraussetzung für den Abschluß des H. auf Seite des Echiffsmanns ist der Besitz
1% Brockhaus → 10. Band: K - Lebensversicherung → Hauptstück: Seite 0574, von Konnotation bis Konolfingen Öffnen
Verschulden, sowohl Nachlässigkeit wie Arglist der Schiffsbesatzung abgelehnt zu werden. Durch diese und andere Klauseln wird die vom Gesetz gewollte Haftung des Reeders aus der Übernahme der Güter oftmals vollständig beseitigt und nur diejenige
1% Brockhaus → 14. Band: Rüdesheim - Soccus → Hauptstück: Seite 0444, von Schiffbaumeister bis Schiffer Öffnen
und zwar nicht nur dem Reeder, sondern auch dem Befrachter, Ablader, Ladungsempfänger, der Schiffsbesatzung, den Reisenden und gewissen Echiffs- gläubigern. Zuweilen hat der S. auch als Vertreter der Staatsgewalt thätig zu werden, indem er z. B
1% Brockhaus → 14. Band: Rüdesheim - Soccus → Hauptstück: Seite 0446, von Schiffscertifikat bis Schiffsgeschütze Öffnen
444 Schiffscertifikat – Schiffsgeschütze Schiffscertifikat , s. Certifikat (Bd. 4, S. 57a). Schiffsdienst , die durch besondere Vorschriften geregelte Thätigkeit der Schiffsoffiziere und Schiffsbesatzung (s. Schiffsrollen
1% Brockhaus → 14. Band: Rüdesheim - Soccus → Hauptstück: Seite 0453, von Schiffsvermögen bis Schîiten Öffnen
Dienstobliegenheiten des Schiffers gehörte, oder wenn der Anspruch auf das Verschul- ^ den einer Person der Schiffsbesatzung gegründet ^ wird. Gläubiger, welchen der Reeder nur mit sei- nem S. haftet, find stets Schiffsgläubiger (s. d.). - Vgl
1% Brockhaus → 14. Band: Rüdesheim - Soccus → Hauptstück: Seite 0786, von Seebarsch bis Seebeute Öffnen
Eruptionen des Meeres- bodens beobachtet worden. Diefe bestehen in: Em- porwerfen von Wasser, Lava, Bimsstein, Aufwallen und Trübung des Wassers, Rauch- und Dampfsäulen, submarinem Donner, schwefligem Geruch. Auf die Schiffsbesatzungen machen die S
1% Brockhaus → 14. Band: Rüdesheim - Soccus → Hauptstück: Seite 0808, Seeversicherung Öffnen
der Unredlichkeit oder des Verschuldens einer Person der Schiffsbesatzung (f. Varatterie). Dagegen fallen ihm nicht die Schäden zur Last, welche an den versicherten Gegenständen durch ihre natürliche Beschaffenheit oder die regelmäßigen Fol- gen
1% Brockhaus → 15. Band: Social - Türken → Hauptstück: Seite 0033, von Soldatenpostsendungen bis Söldner Öffnen
in Berlin zu befördernden Postsendungen an Personen der Schiffsbesatzungen solcher deutscher Kriegsschiffe, welche sich außerhalb des Deutschen Reichs befinden, ist vom Absender bei der Einlieferung zu entrichten: 1) Bei Sendungen an Offiziere
1% Brockhaus → 17. Band: Supplement → Hauptstück: Seite 0182, Binnenschiffahrt Öffnen
. Der Schiffseigner ist für den Schaden verantwortlich, den eine Person der Schiffsbesatzung einem Dritten durch ihr Ver- schulden in Ausführung ihrer Dienstverrichtungen zufügt' hierbei sowie für die Rechtsgeschäfte seines Schiffers haftet
1% Brockhaus → 10. Band: K - Lebensversicherung → Hauptstück: Seite 0497, von Kollmann bis Kollokationsurteil Öffnen
Ladung zugefügten Schaden. Daneben haftet die schuldige Person der Schiffsbesatzung persönlich für die Folgen ihres Verschuldens. Wenn keiner Person der Besatzung des einen oder des andern Schiffs ein Verschulden zur Last fällt, oder wenn der Zusammenstoß