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100% Meyers → 14. Band: Rüböl - Sodawasser → Hauptstück: Seite 0545, von Schlüsselbein bis Schlüter Öffnen
mehrere Stoßfugen. Vgl. Gewölbe. Schlußtermin, der zur Regulierung der Schlußverteilung (s. d.), insbesondere zur Abnahme der Schlußrechnung des Konkursverwalters, zur Beschlußfassung über nicht verwertbare Massegegenstände und zur Geltendmachung
1% Meyers → 11. Band: Luzula - Nathanael → Hauptstück: Seite 0970, von Nachtigall bis Nachtstücke Öffnen
. Nachtragsverteilung, im deutschen Konkursrecht eine der Schlußverteilung nachfolgende Verteilung an die Gläubiger. Werden nämlich nach Vollzug der Schlußverteilung Beträge, welche von der Masse zurückbehalten sind, für dieselbe frei, oder fließen Beträge
1% Meyers → 17. (Ergänzungs-) Band → Hauptstück: Seite 0373, Genossenschaften (das neue deutsche Genossenschaftsgesetz vom 1. Mai 1889) Öffnen
für den Ausfall verhaftet, welchen die Konkursgläubiger bei der Schlußverteilung erleiden, und zwar bei der Genossenschaft mit unbeschränkter Haftpflicht mit ihrem ganzen Vermögen, bei der Genossenschaft mit beschränkter Haftung nur bis zu dein Betrag
1% Brockhaus → 12. Band: Morea - Perücke → Hauptstück: Seite 0145, von Nachtrab bis Nachtvögel Öffnen
geschätzten Material- crträge mit den wirklichen Erträgen zu geben. Nachtragsverteilungen, im Konkursverfah- ren die Verteilungen, welche nach dem Vollzuge der Schlußverteilung (s. Verteilungsverfahren) vorzu- nehmen sind. Nach der Deutschen
1% Brockhaus → 16. Band: Turkestan - Zz → Hauptstück: Seite 0301, von Vert en pâte bis Vertikow Öffnen
der Masse beendigt ist, erfolgt die Schlußverteilung, welche der Genehmigung des Gerichts unterliegt, ohne daß die Erledigung der bezüglich der bestrittenen Forderungen schwebenden Prozesse abzuwarten ist. Für die hier beteiligten Gläubiger ist, wenn
1% Brockhaus → 6. Band: Elektrodynamik - Forum → Hauptstück: Seite 0329, Erwerbsunfähigkeit Öffnen
der Konkursgläubiger noch nicht bewirkt ist, deren Forderungen bei der Schlußverteilung berücksichtigt sind. Doch sind diesen Ausgeschiedenen die von ihnen geleisteten Beiträge aus den Nachschüssen der Genossen zu erstatten, sobald die Befriedigung oder Sicherstellung
1% Meyers → 16. Band: Uralsk - Zz → Hauptstück: Seite 1006, von Zwangsabtretung bis Zwangsvollstreckung Öffnen
nicht bevorrechtigten Konkursgläubigern gleiche Rechte gewähren; er ist zulässig, sobald der allgemeine Prüfungstermin abgehalten, und solange nicht die Vornahme der Schlußverteilung genehmigt worden ist. Der Z., welcher auf Vorschlag des
1% Brockhaus → 5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] → Hauptstück: Seite 0819, von Einstehen bis Einstweilige Verfügung Öffnen
.). Bei dem Konkurs über das Vermögen einer eingetragenen Genossenschaft ist die E. auf Grund der Zustimmung der Gläubiger nach §. 109, Abs. 2 des Reichsgesetzes vom 1. Mai 1889 erst dann zulässig, wenn der Vollzug der Schlußverteilung begonnen
1% Brockhaus → 6. Band: Elektrodynamik - Forum → Hauptstück: Seite 0328, Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften Öffnen
der Überschuldung. Die Eröffnung erfolgt auf Antrag des Vorstandes, eines Mitgliedes des Vorstandes oder der Gläubiger. Eine Aufhebung des Konkurses durch Zwangsvergleich findet nicht statt. Soweit die Konkursgläubiger wegen ihrer bei der Schlußverteilung
1% Brockhaus → 16. Band: Turkestan - Zz → Hauptstück: Seite 1054, von Zwangsversteigerung bis Zwangsvollstreckung Öffnen
1052 Zwangsversteigerung – Zwangsvollstreckung Schlußverteilung abgeschlossen werden. Den Vorschlag hierzu kann der Gemeinschuldner schon früher machen. Unzulässig ist ein Z., solange der Gemeinschuldner flüchtig ist oder die Ableistung des
0% Brockhaus → 1. Band: A - Astrabad → Hauptstück: Seite 0046, Abgesonderte Befriedigung Öffnen
verzichtet oder bei der A. B. einen Ausfall erlitten hat. (S. Abschlagsverteilung.) Kann der Absonderungsberechtigte bei der Schlußverteilung den vorgeschriebenen Nachweis nicht erbringen, so fällt er mit seiner Konkursforderung aus. Die Entscheidung
0% Brockhaus → 1. Band: A - Astrabad → Hauptstück: Seite 0067, von Abschlag bis Abschneiden Öffnen
. Abschlagsverteilung, im Konkursverfahren diejenige Verteilung flüssiger Bestände unter die Konkursgläubiger, welche der Schlußverteilung vorhergeht. Nach der Deutschen Konkursordnung sind A. nicht bloß gestattet, sondern vorgeschrieben. Gemäß §. 137 soll nach
0% Brockhaus → 7. Band: Foscari - Gilboa → Hauptstück: Seite 0854, Gerichtskosten Öffnen
Einheitssätzen erhoben; letztere sind je nach der Ausdehnung des Konkurs- verfahrens (Einstellung vor oder nach Ablauf der Anmeldefrist oder nach Beginn einer Abschlagsver- teilung oder eines Vergleichstermins, Aufhebung infolge einer Schlußverteilung
0% Brockhaus → 10. Band: K - Lebensversicherung → Hauptstück: Seite 0570, von Konkurs bis Konkursgericht Öffnen
und zu leiten, die im Prüfungstermin festgestellten Forderungen in die Konkurstabelle (s. Tabelle [im Konkursverfahren]) einzutragen und die Aufhebung des Verfahrens zu beschließen, wenn die Schlußverteilung, deren Vornahme seiner Genehmigung unterliegt
0% Brockhaus → 10. Band: K - Lebensversicherung → Hauptstück: Seite 0572, Konkursverwalter Öffnen
) Prüfungstermins sollen Abschlagsverteilungen (s. d.) stattfinden, sobald und so oft hinreichende Masse vorhanden ist. Nachdem die Schlußverteilung (s. Verteilungsverfahren) stattgefunden hat oder ein Zwangsvergleich zu stande gekommen ist, erfolgt
0% Brockhaus → 14. Band: Rüdesheim - Soccus → Hauptstück: Seite 0529, von Schlüsselblume bis Schlußzettel Öffnen
wird, besteht die Verzierung oft in einem Blatt (z. B. Akanthus), in einem Menschen- oder Tierkopf (meist Fratze) u. a. Schlußtermin, s. Verteilungsverfahren. Schlußverteilung, im Konkursverfahren die- jenige Verteilung, welche erfolgt, wenn
0% Brockhaus → 16. Band: Turkestan - Zz → Hauptstück: Seite 0697, Wiederaufnahme (des Verfahrens) Öffnen
695 Wiederaufnahme (des Verfahrens) wiederholt. Die früher geprüften Forderungen werden nur insoweit von neuem geprüft, als es sich um eine inzwischen eingetretene Tilgung handelt. Für das nach erfolgter Schlußverteilung aufgehobene
0% Brockhaus → 11. Band: Leber - More → Hauptstück: Seite 0656, von Masse (Vermögensmasse) bis Masséna Öffnen
, welche bei der Abschlagsverteilung bis zur Festsetzung des Prozentsatzes, bei der Schlußverteilung bis zur Beendigung des Schlußtermins, bei der Nachtragsverteilung bis zu deren Bekanntmachung nicht zur Kenntnis des Verwalters gelangt sind, können