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99% Brockhaus → 14. Band: Rüdesheim - Soccus → Hauptstück: Seite 0623, von Schriftvergleichung bis Schrobenhausen Öffnen
621 Schriftvergleichung - Schrobenhausen Unterstützung notleidender Kollegen zur Aufgabe gestellt haben, bestehen an fast allen größern Plätzen Deutschlands und Deutsch-Österreichs. Die hervorragendsten sind: der Verein "Berliner Presse
50% Meyers → 14. Band: Rüböl - Sodawasser → Hauptstück: Seite 0634, von Schriftvergleichung bis Schroda Öffnen
634 Schriftvergleichung - Schroda. im Alter sowie die Fürsorge für ihre Hinterbliebenen". Die vom Verband getroffenen Einrichtungen sind eine Unterstützungskasse, ein Schiedsgericht, ein litterarisches Büreau und ein Syndikat. Auch besitzt
0% Meyers → 4. Band: China - Distanz → Hauptstück: Seite 0232, von Companies' Act bis Compiègne Öffnen
., ohne Vergleichung, was jede weitere Vergleichung ausschließt. Comparatio (lat.), Vergleich, s. Komparation; C. literarum, Vergleichung einer Handschrift durch Schriftverständige (s. Schriftvergleichung). Comparetti, Domenico, ital. Philolog, geb. 27. Juni
0% Meyers → 4. Band: China - Distanz → Hauptstück: Seite 0968, von Differentialschiffahrtsabgaben bis Diffession Öffnen
einer Privaturkunde. Nach früherm Zivilprozeßrecht konnte derjenige, welcher sich auf die Urkunde berief, von der Partei, welche deren Echtheit bestritt, wenn letztere nicht durch andre Beweismittel, z. B. Zeugen, Schriftvergleichung, bewiesen werden wollte
0% Meyers → 16. Band: Uralsk - Zz → Hauptstück: Seite 0013, von Urkundenbeweis bis Urkundenprozeß Öffnen
Beweisführer (durch Eidesantrag, Zeugen, Urkunden, auch durch Schriftvergleichung, s. d.) zu beweisen. Befindet sich eine Beweisurkunde in den Händen des Prozeßgegners, so kann der Beweisführer von diesem die Edition (s. d.) der U. verlangen. Vgl
0% Brockhaus → 16. Band: Turkestan - Zz → Hauptstück: Seite 0129, von Urinfistel bis Urkundenfälschung Öffnen
der Echtheit für sich. Über die Echtheit einer Privaturkunde hat sich der Gegner zu erklären. (S. Unterschrift.) Bestreitet er ihre Echtheit, so ist diese mit den gewöhnlichen Beweismitteln zu erweisen, wozu auch Schriftvergleichung benutzt werden kann