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Rang | Fundstelle | |
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Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0636,
von Schulchan aruchbis Schuldhaft |
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634
Schulchan aruch - Schuldhaft
im 19. Jahrh, vielfach spöttisch ^röi-68 iFN0i-antin8
(Ignorantiner, Ignorantenbrüder, ?lH-
ti-68 i^norantiHe) genannt. Sie ist in Frankreich
und Belgien sehr verbreitet und hatte bis 1875
auch
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Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0645,
von Schuitenbis Schuldramen |
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.
Schuldhaft, s. Haft, S. 1003.
Schuldisziplin, s. Schulwesen, S. 656.
Schuldknechtschaft, im Altertum ein Exekutionsmittel zur Beitreibung von Schulden, vermöge dessen sich der Gläubiger den säumigen Schuldner zum Sklaven machen, ja nach dem
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Meyers →
Schlüssel →
Schlüssel:
Seite 0199,
Rechtswissenschaft: Staatsrecht (Strafrecht. Proceß) |
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*
Arretiren
Baugefangene
Dunkelarrest
Festungsarrest
Festungshaft
Festungsstrafe
Gefängnisstrafe
Haft
Hausarrest
Inhaftiren
Interniren
Kaptur
Lattenarrest *
Personalarrest, s. Arrest
Schuldhaft
Strafanstalten, s
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0292,
von Kulonkibis Kultivator |
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. die Ungarn über die Türken.
Kulpos (lat.), schuldhaft, mit Schuld, und zwar aus Fahrlässigkeit, nicht aus böser Absicht (im Gegensatz zu dolos); s. Culpa und Fahrlässigkeit.
Kultivator (neulat., engl.), jedes durch Spann- oder Dampfkraft
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0362,
von Cullerabis Culpa |
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niemand einzustehen hat. Jede widerrechtliche Handlung aber (C. im weitern Sinn) besteht entweder in einem positiven Thun oder in einem schuldhaften Unterlassen ("Kommissiv- und Omissivhandlung"), und hiernach teilt man die C. im weitern Sinn ein
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 1003,
von Haftarabis Haftpflicht |
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. Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten. Auf dem Gebiet der Streitigkeiten über das Mein und Dein und zur Erfüllung rechtlicher Verbindlichkeiten kommt die H. (Schuldhaft, Personalhaft, Contrainte par corps) nur ausnahmsweise vor. Das moderne Recht schränkte
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Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0363,
von Claudiabis Claudier |
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die verschuldeten Plebejer, die
sein Kollege P. Servilius durch das Versprechen der Aufhebung der Schuldhaft zum Kriegsdienste gegen die Volsker bewogen hatte, nach der Rückkehr vom
siegreichen Feldzuge wieder in die Schuldhaft abführen und gab dadurch
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0971,
Forderungsrecht |
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. Eine der Haftung aus einem Delikt ent-
sprechende, unter Umständen erweiterte Haftung
wird durch eine arglistige und grobfabrlässige, in
der Regel durch jede schuldhafte Handlung odcr
Unterlassung des Schuldners begründet, welche die-
fem bezüglich
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Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0539,
von Schmerzen Mariäbis Schmetterlinge |
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. Gesetzb. §. 770 kann im Fall einer schuldhaften Körper- oder Gesundheitsverletzung sowie im Fall schuldhafter Freiheitsentziehung der Verletzte auch wegen eines andern Schadens als eines Vermögensschadens eine billige Entschädigung in Geld verlangen
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Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 1025,
Korrespondenzblatt zum elften Band |
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die Arbeitsunfähigkeit nachweislich mit Vorsatz oder durch schuldhafte Beteiligung bei Schlägereien oder Raufhändeln oder durch geschlechtliche Ausschweifungen zugezogen haben, steht ein Anspruch auf Invalidenrente nicht zu. Aus Billigkeitsrücksichten kann jedoch
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0488,
von Prozeßlegitimationbis Prozeßvollmacht |
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einer Partei dafür auferlegt werden, daß sie ihre prozessualen Rechte in schuldhafter Weise, zur Verschleppung des Prozesses, Schikanierung des Gegners u. s. w. mißbraucht. In den frühern deutschen Prozeßrechten kamen solche P. hauptsächlich
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0103,
von Unterharmersbachbis Unternehmer |
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101
Unterharmersbach – Unternehmer
Durch Delikt wird U. begründet, wenn infolge schuldhafter Körperverletzung der Verletzte erwerbsunfähig wird; ferner gegenüber den Hinterbliebenen, welche von dem Getöteten ihren Unterhalt erhalten hatten
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0341,
Banks |
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wegschafft. Das Gericht kann dem insolventen Schuldner die Entbindung von dem Verdacht des schuldhaften Bankrotts (discharge) namentlich dann versagen, wenn er in den letzten drei Jahren die Geschäftsbücher vorschriftswidrig geführt, wenn er trotz der ihm
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0353,
von Barabis Baradäus |
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. Er brachte sofort eine Gesetzvorlage zur Abschaffung der Todesstrafe ein, die aber im Juni 1868 verworfen wurde; dagegen setzte er 1869 die Aufhebung der Schuldhaft durch. Nachdem 2. Juli 1870 das Ministerium Frère-Orban gefallen war, nahm B. als Deputierter
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Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0761,
Camoens |
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761
Camoens.
Schuldhaft. In C. regte dieses neue Mißgeschick eine heitere Saite seines Innern an; er schrieb an den Vizekönig ein scherzhaftes Gedicht, das ihm denn auch sofort die Freiheit verschaffte. Auf die Wirkung seines Gedichts im Vaterland
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0792,
von Deutsches Reichbis Deutsch-französischer Krieg von 1870/71 |
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29. Mai 1868 die Schuldhaft als Exekutionsmittel beseitigt und durch Gesetz vom 21. Juni 1869 die Beschlagnahme des Arbeits- und Dienstlohns als Zwangsvollstreckungsmittel wesentlich beschränkt worden. Das Gerichtsverfassungsgesetz vom 27. Jan. 1877
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0901,
Deutschland (Geschichte 1867-1870. Zollparlament) |
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trennen könnte". Fruchtbarer waren die Verhandlungen des norddeutschen Reichstags, welcher bis 20. Juni tagte und neben dem Etat eine neue Maß- und Gewichtsordnung, ein Notgewerbegesetz, Aufhebung der Spielbanken, der Schuldhaft, der polizeilichen
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0993,
von Geerdenbis Gefahr |
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zufälliges Ereignis handeln muß; es darf kein Verschulden des Geschädigten vorliegen, während ein schuldhaftes Handeln dritter Personen sehr wohl unter den Begriff der G. fallen kann. Übrigens wird auch das zufällige schädigende Ereignis selbst nicht
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0996,
Gefängniswesen (Geschichtliches) |
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die persönliche Schuldhaft als Exekutionsmittel beseitigt worden ist (Frankreich 1867, Deutschland 1868, bez. 1871, Österreich 1868, England 1869, Belgien 1871), ihre Bedeutung eingebüßt. 3) Zum Zweck der vorläufigen Haftnahme verdächtiger Personen dienen
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0070,
von Gemeine Figurenbis Gemeingefährliche Handlungen |
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sind; schuldhaftes, andre gefährdendes Zuwiderhandeln gegen allgemein anerkannte Regeln der Baukunst bei Ausführung eines Baues; vorsätzlichen oder fahrlässigen Bruch von Lieferungsverträgen, welche mit Bezug auf Gefahren, wie Kriegs
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0198,
Gesandte (Zeremonialrechte, Kreditiv etc.) |
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feindselige Maßregel, welche Retorsion oder Genugthuungsforderungen veranlaßt, wenn sie nicht etwa durch schuldhaftes Verhalten des Gesandten selbst veranlaßt war. Ein Regierungswechsel führt nur dann das Erlöschen des Auftrags herbei, wenn
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0995,
von Intercellularsubstanzbis Interesse |
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der entgangene Gewinn, nicht nur der positive Schade (damnum emergens), sondern auch dasjenige, was mir infolge der schuldhaften Handlung an Gewinn entgeht (lucrum cessans). Erforderlich ist endlich, daß die betreffende Leistung, wenn anders
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0180,
von Kreditivbis Kreditversicherung |
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Ausgang der 60er Jahre nach Aufhebung der Schuldhaft, dann 1873 und 1882, verliefen aber auch diesmal ohne Resultate.
Günstiger gestalteten sich die Verhältnisse für die sogen. Kautionsgarantieversicherung oder kurzweg Kautionsversicherung, die man
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Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0194,
von Manitoulinbis Manna |
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Plebejer angetrieben, kaufte er mit Aufopferung seines Vermögens eine große Anzahl der in Schuldhaft befindlichen Plebejer los und erwarb sich dadurch einen großen Anhang unter dem Volk, ward aber deshalb von den Patriziern 384 des Strebens nach
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Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0562,
von Öttingenbis Otto |
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. Nach einer ziemlich langen Schuldhaft begab sich Ö. in die Schweiz, wo er in der Nähe von Luzern lebte und 22. Juni 1870 starb.
Öttingen, 1) Alexander von, Theolog und Statistiker, geb. 24. Dez. 1827 in Livland auf dem elterlichen Rittergut Wissust
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0320,
von Prats de Mollobis Praya |
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Recht der Russen (Dorpat 1826).
Prawésh (russ.), in Rußland ehedem eine Art Schuldhaft, verbunden mit einer gegen den Schuldner in Vollzug gesetzten Prügelstrafe; durch Peter d. Gr. abgeschafft.
Praxedis, christl. Heilige, Tochter des römischen
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0432,
von Prozeßordnungbis Prschewalskij |
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im bürgerlichen Rechtsstreit eine Partei wegen schuldhaften Mißbrauchs von prozessualischen Befugnissen treffen. So fallen z. B. einer Partei, welche durch ihr Verschulden die Vertagung einer Verhandlung nötig macht, die dadurch verursachten Kosten zur Last
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0172,
von Verzögerungbis Vespasianus |
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. für die durch das neue Vorbringen veranlaßte nochmalige Beweisanordnung beschlossen werden. Vgl. Gerichtskostengesetz vom 18. Juni 1878, § 48.
Verzückung, s. Ekstase.
Verzug (lat. Mora), die schuldhafte Verzögerung einer Handlung, namentlich die Säumigkeit
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0465,
von Wechselrechtbis Wechselschere |
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kann, welche aus dem Wechselrecht selbst hervorgehen oder ihm unmittelbar gegen den jedesmaligen Kläger zustehen (sogen. materielle Wechselstrenge). Dagegen ist das eigentümliche Exekutionsmittel der persönlichen Schuldhaft, des Wechselarrestes
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 1007,
Zwangsvollstreckung (im Zivilprozeß) |
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diese Erklärung als abgegeben, sobald das Urteil rechtskräftig geworden ist. Unzulässig als Beitreibungsmittel für Geldforderungen ist der Personalarrest oder die Schuldhaft (s. Haft, S. 1003). Auch die Beschlagnahme des Arbeitslohns
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0124,
Actio |
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, §§. 54, 55). β. Die Klagen auf Schadenersatz (s. d.) wegen schuldhafter Verletzung des Klägers, sei es durch Delikt (s. d.), sei es wegen unterlassener Erfüllung vertragsmäßiger oder quasikontraktlicher Verbindlichkeit (s. d.), sofern in letzterm
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0612,
von Anevellebis Anfechtung |
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verabredet. Ein Mensch kann sich innerhalb des Deutschen Reichs nicht in die Knechtschaft verkaufen, noch kann er sich bei Strafe der Schuldhaft verpflichten. Die Verabredung der Strafe ist nichtig. Ferner ist das Versprechen eines Kindes oder eines
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Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0130,
von Chattenbis Chaucer |
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verlor er aus unbekannten Gründen diese Ämter. Obgleich ihn der König noch öfters unterstützte, geriet er immer tiefer in Not, sodaß ihm fortwährend Schuldhaft drohte. Erst als 1399 Heinrich IV., Johanns Sohn, den Thron bestieg, sah C. bessere Tage
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Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0404,
Codex |
Öffnen |
der Schuldhaft, vom 27. Febr. 1880 über die Mobiliarwerte der Bevormundeten, vom 20. Aug. 1881 betreffend den Code rural (nachbarrechtliche Servituten), vom 27. Juli 1884 über Wiedereinführung der Ehescheidung und vom 14. April 1886 über das Verfahren
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Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0906,
von Deligeorgisbis Delikt |
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auf.
Delikat (lat.), zart, wohlschmeckend, zartfühlend;
Delikatesse (frz.), Zartgefühl; Leckerbissen;Deli-
kat essen, pikante, appetitreizende Eßwaren.
Delikt (lat. äslicwm), im allgemeinen eine
unerlaubte, schuldhafte, rechtsverletzende
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0152,
Deutschland und Deutsches Reich (Finanzwesen) |
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Gesetze, nämlich das Gesetz vom 14. Nov. 1867, betreffend die vertragsmäßigen Zinsen, modifiziert durch das Gesetz über den Wucher vom 24. Mai 1880; die Gesetze vom 29. Mai 1868 über die Aufhebung der Schuldhaft, vom 1. Juli 1868, betreffend
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0449,
von Evansscher Lenkerbis Eventualmaxime |
Öffnen |
, daß
das Gericht ein auf Verschleppung abzielendes nach-
trägliches Vorbringen einer Partei zurückweisen,
ferner der Partei, die durch schuldhaft verzögertes
Vorbringen die Erledigung des Rechtsstreits hin-
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0647,
Gefängniswesen |
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werden pflegte.
Das 1871 auf das gesamte Deutsche Reich aus-
gedehnte Norddeutsche Bundesgesetz vom 29. Mai
1868 hat indes die Schuldhaft aufgehoben. Wohl
aber existiert auch jetzt noch eine Zwangshaft gegen
Zeugen und Parteien auch im Civil
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0672,
von Geheimkontenbis Geheimmittel |
Öffnen |
von §. 263 des Strafgesetzbuchs vorhanden sind, kann die Bestrafung wegen Betrugs oder Betrugsversuchs, wenn schuldhaft die Gefundheit geschädigt ist, nach §§. 223, 2233. erfolgen.
Von den bekanntern G. sind besonders die folgenden hervorzuheben
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0751,
von Gemeindevertretungbis Gemeindevorstand |
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bedrohte strasbare Handlung geschädigt baben, und
an solche, welche sich eine Krankheit vorsätzlich oder
auf schuldhafte Weise zugezogen haben); ferner,
daß das Krankengeld allgemein oder unter bestimm-
ten Voraussetzungen schon vom Tage des
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Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0772,
von Handlungbis Handlungsdiener |
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, daß dieses schuldhafte Handeln nicht bloß
ber Gelegenheit der Vertretung des Prinzipals be-
gangen ist, sondern im Zusammenhang mit der
Vertretung.
über die Verpflichtung desjenigen, welcher ein
Handelsgeschäft als H. schließt, ohne Handlungs
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Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0700,
von Irritantiabis Irrtum |
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der Deutsche Entwurf §. 94 statt Nichtigkeit des Geschäfts dessen Anfechtbarkeit von seiten des Irrenden vor, und zwar (§. 96) muß die Anfechtung ohne schuldhaftes Zögern (unverzüglich) erfolgen, nachdem der Anfechtungsberechtigte von dem
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Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0254,
von Kaufmannschaftbis Kaukasien |
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geschlossen ist, daß die Ware dem vorgelegten Muster oder der Probe gemäß sei. (S. Dicta et promissa.) Die Beweispflicht liegt dem Verkäufer ob, dem Käufer nur dann, wenn er schuldhafter Weise die Probe hat abhanden kommen lassen. Ist die Ware
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Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0955,
von Patentgelbbis Paternitätsklage |
Öffnen |
wegen vorsätzlicher Pa-
tentverletznng verschieden bestimmt. Eine Schadens-
i klage wegen schuldhafter Patentverletzung und eine
Klage auf Unterlassung haben alle Patentgesetze.
I Das franz. Patentgesetz hat ein sehr energisches
! Sicherungsmittel
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Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 1045,
von Persona gratabis Personenname |
Öffnen |
, Persönlichkeiten, kurzer Bericht von dem Lebensgange, den Lebensumständen einer Person.
Personālarrest, s. Schuldhaft.
Personālendungen, in der Sprachwissenschaft die Endungen der Verbalformen, durch die angezeigt ist, welches von den Pronomina ich
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Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0637,
von Schuldisciplinbis Schuldübernahme |
Öffnen |
der Bewegung blieb bis in die neueste Zeit übrig.
Schuldopfer, s. Opfer. M. Schuldhaft.)
Schuldramen, die besonders im 16. Jahrh,
von den Schülern der gelehrten Schulen dargestellten
Stücke. Neben Stücken von Plautus und Terenz
wurden
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Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0831,
von Seine-et-Oisebis Seismit-Doda |
Öffnen |
oder in Schuldhaft befindlichen
Schuldner/nicht, wie man früher gemeint hat, die
durch Herabfetzung des Münzfußes veranlaßte
Schuldencrleickterung.
3-Eisen, f. Walzeisen.
Seiser Alpe, s. Seißer Alm.
SeismischeLinien,s.Erdbebcn(Bd.6,S.247a).
Seismit
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0040,
von Solo (Kartenspiel)bis Solon |
Öffnen |
-, Maß- und Gewichtsreform.
Mit der Seisachthie , der Aufhebung der Schulden aller überschuldeten, in Schuldhaft befindlichen oder als Sklaven verkauften Bürger, war
eine Milderung der harten Schuldgesetze und eine Hebung des
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0302,
von Vert-jusbis Vertragsbruch |
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V., die gegen gesetzliches Verbot verstoßen, wenn sich nicht aus dem Gesetz ein anderes ergiebt (§. 134).
Vertragsbruch, Kontraktbruch, die schuldhafte Nichterfüllung einer vertraglichen Verpflichtung, insonderheit die vorsätzliche Nichterfüllung
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0572,
von Wechselreitereibis Wechselstrenge |
Öffnen |
Stelle darin gefunden, daß für die prompte Erfüllung der Verpflichtung aus dem Wechsel durch ein besonders schleuniges Verfahren (besonders auf den Wechselmessen, s. Wechsel) und durch die Schuldhaft gesorgt war. Diese sog. formelle W. hat da
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0573,
von Wechselströmebis Weckherlin |
Öffnen |
571
Wechselströme - Weckherlin
durch ihre Bedeutung verloren, daß in Deutschland und Österreich (Gesetz vom 29. Mai 1868, Gesetz vom 4. Mai 1868) die Schuldhaft aufgehoben und der persönliche Sicherheitsarrest nur noch wie für jede andere
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0298,
von Delpitbis Depositum |
Öffnen |
Erstattung der Aus-
führungsanzeige die Stücke bei ordnungsmäßigem
Geschäftsgänge ohne schuldhafte Verzögerung be-
ziehen konnte. Die Übersendung des Stückverzeich-
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0911,
Schaffhausen |
Öffnen |
oder ein sonstiges Recht eines andern widerrechtlich verletzt oder gegen ein den Schutz eines andern bezweckendes Gesetz schuldhaft verstößt (§. 823) oder in einer gegen die guten Sitten verstoßenden Weise (illoyale Handlungen) einem andern vorsätzlich
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0310,
von Verzinkenbis Verzug |
Öffnen |
einer mündlichen Verhandlung oder die Ansetzung eines Termins zur Fortsetzung derselben veranlaßt, oder falls infolge schuldhaft verspäteten Vorbringens von Angriff- oder Verteidigungsmitteln, Beweismitteln oder Beweiseinreden die Erledigung des Rechtsstreits
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0995,
von Forster (Joh. Reinhold)bis Forster (William) |
Öffnen |
lassen. Nach der Rückkehr erhielt F. von der Universität zu Oxford die jurist. Doktorwürde. Da jede Belohnung ausblieb, geriet F. bei seiner zahlreichen Familie in Schuldhaft, aus der ihn Herzog Ferdinand von Braunschweig befreite. Er wurde 1780
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0642,
von Geestendorfbis Gefahr |
Öffnen |
Furcht erweckt. Deshalb hat auch das Recht die G. in den Kreis seiner Bestimmungen gezogen.
Soweit Übel durch menschliche Handlungen schuldhaft herbeigeführt werden, tritt eine Bestrafung und ein Anspruch auf Schadenersatz für die Regel erst zufolge
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0155,
von Vaihingerbis Valckenaer |
Öffnen |
, wobei den schuldhaft die Frist Überschreitenden der Verlust des diesmaligen Präsentationsrechts treffen sollte. Dies gilt auch noch jetzt, wo auch einzelne Staatsregierungen bestimmte Fristen, innerhalb deren geistliche Ämter besetzt werden müssen
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Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0064,
von Cesingebis Cession |
Öffnen |
, insbesondere von der Ehrlosigkeit (infamia) sowie von der Schuldhaft befreit. Auch erwarb er gegenüber spätern Verfolgungen seitens der Gläubiger einen Anspruch darauf, daß ihm die Mittel zum notdürftigen Lebensunterhalt (Kompetenz) belassen werden mußten
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