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Ihre Suche nach Seeversicherungsbedingungen
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Rang | Fundstelle | |
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100% |
Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0809,
von Seeversicherungsbedingungenbis Seewarte |
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807 Seeversicherungsbedingungen – Seewarte
jedoch in solchem Falle frei, seinerseits den Beweis des Gegenteils zu erbringen. Über das Recht des Versicherten, unter Umständen die Prämie vorbehaltlich
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1% |
Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0016,
von Abänderungsvorschlagbis Abano |
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eine
beglaubigte Anerkennungsurkunde, den sog. Abandonrevers , zu erteilen. Die Art. 865–875 des Deutschen Handelsgesetzbuchs
handeln vom A. Die §§. 116–126 der Allgemeinen Seeversicherungsbedingungen von 1867 (s
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0265,
von Verfolgungswahnbis Vergerio |
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Seeversicherungsbedingungen [s. d. ] §. 69.)
Verfügung von Todes wegen , s. Letztwillige Verfügung .
Verfului , Berg im Bihargebirge (s. d
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Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0815,
von Seetaubebis Seeversicherung |
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Seeversicherungsbedingungen (Brem. 1868); Reatz, Geschichte des europäi-^[folgende Seite]
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1% |
Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0597,
von Andidschanbis Andlaw-Birseck |
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die schriftliche Erklärung des Versicherten, welche er nach den Hamburger Allgem. Seeversicherungsbedingungen innerhalb bestimmter Fristen bei Verlust seines Anspruchs gegenüber dem Versicherer abzugeben hat, daß er denselben auf Schadenvergütung in Anspruch zu
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1% |
Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0396,
von Barakanbis Baratterie |
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(übereinstimmend mit §. 69 der Allgemeinen Seeversicherungsbedingungen von 1867) haftet der Versicherer für Unredlichkeit und Verschulden einer Person der Schiffsbesatzung, sofern daraus für den versicherten Gegenstand ein Schaden entsteht. Die hieraus folgende
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1% |
Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0624,
von Bedjabis Bedretto |
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, für das Versicherungsgeschäft in den allgemeinen Seeversicherungsbedingungen, den allgemeinen B. oder den Statuten der Lebens-, Feuer-, Hagel -, Unfallversicherungsgesellschaften, für die Börsengeschäfte in den Börsenbedingungen oder Börsenusancen der einzelnen
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0642,
von Behaim (Michael)bis Beharrungsvermögen |
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behandeln. Von der Versicherung für B. A. handeln Art. 854 des Deutschen Handelsgesetzbuchs und §. 102 der Allgemeinen Seeversicherungsbedingungen von 1867.
Beham (Behaim), Barthel, Maler und Kupferstecher, geb. 1502 zu Nürnberg, ahmte den Stil Dürers
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Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0011,
von Lechfeldbis Lecksteine |
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der Allgemeinen Seeversicherungsbedingungen eingeschränkt. Ist das Konnossement mit der Klausel "Frei von L." versehen, so ist der Verfrachter bis zum Beweise des Verschuldens des Schiffers oder einer Person, für welche der Verfrachter verantwortlich
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0893,
von Ristoribis Ritgen |
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Seeversicherungsbedingungen von 1867 nur in
Einzelheiten ab, z. B. darin, daß die Ristornogebühr
auf die Hälfte des oben angegebenen Satzes er-
mäßigt wird, und daß der R. ausgeschlossen wird,
wenn bei Abschluß des Vertrags oder der demselben
vorangegangenen
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1% |
Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0411,
von Strandelsterbis Strandung |
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am Schiffskörper erlitten hat. Nach §. 104 der allgemeinen Seeversicherungsbedingungen (s. d.) von 1867 ist es für eine S. nicht erforderlich, daß das Festgeraten unter nicht gewöhnlichen Verhältnissen der Schiffahrt geschehen ist; dagegen verlangen
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0291,
von Versäumnisurteilbis Verschwender |
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Monate beträgt. Im Zweifel ist die längere Frist abzuwarten.
Der §. 117 der allgemeinen Seeversicherungsbedingungen (s. d.) stimmt hiermit völlig überein. Sehr wichtig ist die V
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